Anzahlung für neues Womo

alles was Recht und Gesetz ist
mpetrus
Beiträge: 1749
Registriert: 25.04.2018, 14:33
Fahrzeug: ML-T 560 auf MB, Modelljahr 2015 bis 2022
spezielles zum Fahrzeug: 4x4 und Automatik

Re: Anzahlung für neues Womo

Beitrag von mpetrus »

Die teure Sonderlackierung ist wohl der Knackpunkt.Die kann sowohl das Lieferdatum als auch für dien Händler ein Problem sein.
Sollte es eine original Farbe bei MB geben, die dem Wunsch der Frau entspricht, kann man die Kabine auch folgenden lassen.
Kosten dann unterm Strich das gleiche, aber sowohl MB als auch Hymer müssen keine Zeit für die Sonderfälle einplanen.
Grüße Michael
Benutzeravatar
horst-lehner
Beiträge: 3124
Registriert: 21.09.2005, 19:23
Fahrzeug: ML-T 540 auf MB, Modelljahr 2016 bis 2018
spezielles zum Fahrzeug: 163PS, 7G-TRONIC, VBSemiAir, Arktispaket (ALDE etc.), 100Ah LiFeYPO4 – davor: C524GT('03), C51('90)
Spritmonitor: 725710
Wohnort: Raum Stuttgart
Kontaktdaten:

Re: Anzahlung für neues Womo

Beitrag von horst-lehner »

Was genau bedeutet
dietmardd hat geschrieben: 29.06.2022, 21:16 Sonderlackierung für Fahrerhaus und Aufbau
?

Eine der Farben, die Hymer standardmäßig und aufpreispgflichtig anbietet? Oder wirklich was, was so nicht in der Preisliste steht?

Und warum fällt dem Händler das mit der Anzahlung erst jetzt ein? Hätte er doch von Anfang an in den Kaufvertrag schreiben können.

Ich sehe das ganz klar so: Verträge sind zu erfüllen. Wenn der Händler nachträglich ein Darlehen von Dir will, dann bitte mit entsprechenden Sicherheiten und Verzinsung.
Moritz
Beiträge: 474
Registriert: 16.01.2016, 16:38
Fahrzeug: Tramp CL 678 auf Fiat, Modelljahr 2013 bis 2019
spezielles zum Fahrzeug: Solar - 2 Batterien - Hubstützen e&p 4,4 t - EZ 10/19
Wohnort: Grevenbroich

Re: Anzahlung für neues Womo

Beitrag von Moritz »

Hallo

An im seiner stelle würde ich das Wohnmobil komplett bezahlten, dann sind beide seiten zufrieden.

Gruß Karl-Heinz
Es ist schon alt zu werden,
Aber es ist nicht schön alt zu sein
Benutzeravatar
horst-lehner
Beiträge: 3124
Registriert: 21.09.2005, 19:23
Fahrzeug: ML-T 540 auf MB, Modelljahr 2016 bis 2018
spezielles zum Fahrzeug: 163PS, 7G-TRONIC, VBSemiAir, Arktispaket (ALDE etc.), 100Ah LiFeYPO4 – davor: C524GT('03), C51('90)
Spritmonitor: 725710
Wohnort: Raum Stuttgart
Kontaktdaten:

Re: Anzahlung für neues Womo

Beitrag von horst-lehner »

Wenn er damit um die Preiserhöhung rum kommt UND angemessen gegen Insolvenz gesichert ist, könnte das eine Überlegung sein ...
Benutzeravatar
Garfield
Beiträge: 3757
Registriert: 18.04.2004, 13:47
Fahrzeug: anderer Hersteller
spezielles zum Fahrzeug: Morelo Loft 84M, EuroVI, 7,49t, 8Gang ZF-Automatik, 155KW
Spritmonitor: 1196653
Wohnort: Schwülper

Re: Anzahlung für neues Womo

Beitrag von Garfield »

dietmardd hat geschrieben: 29.06.2022, 21:16 Auf meine Anfrage nach der Grundlage für die Anzahlung teilte mir der Händler mit, daß dies die Sonderausstattungen wären. Falls wir das Womo nicht nehmen können, z.B. Erkrankung oder Tod, könne er das Womo wahrscheinlich nur zum Grundpreis verkaufen, aber nicht mit allen gewählten Sonderausstattungen.
Tschuldigung, dass ich so lange für die Antwort gebraucht habe - aber ich konnte vor Lachen die Tasten nicht bedienen :mrgreen: Sonderlackierung hin oder her...
Frag ihn mal, ob er ausschließlich "Grundmodelle" ohne Sonderausstattung für seine Ausstellung ordert :idea: wahrscheinlich nicht. ...und ob er seine Ausstellungsmodelle dann zum Grundpreis anbietet?
Ich schließe mich den vorherigen Posts an mit dem Tenor:
Wenn es wirklich so "schlimm" mit den Sonderausstattungen wäre, hätte der Verkäufer doch bereits im Kaufvertrag einen entsprechender Passus zu Anzahlung aufnehmen können. Wenn es bisher nicht drin steht, woher dann der Sinneswandel (mal abgesehen von den Sonderaustattungen).

Btw.: Ihr habt einen bestehenden Vertrag! Was der Händler nun möchte, ist außerhalb des Vertrages oder noch schlimmer: ein NEUER Vertrag! ACHTUNG davor. Damit wäre er möglicherweise bei vielen Dingen noch mehr im Vorteil!!! :shock:
Viele Grüße, Peter
:mrgreen: Ein Reisemobil braucht zwei Jahre, bis es erwachsen ist. Direkt anschließend beginnen nahtlos die Alterskrankheiten. ;-)
Benutzeravatar
KudlWackerl
Beiträge: 6519
Registriert: 15.08.2018, 12:55
Fahrzeug: ML-T 580 auf MB, Modelljahr 2015 bis 2022
spezielles zum Fahrzeug: W907 416CDi 2019 - Hymer 1one Edition, 380W Solar, 400 Ah LiFeYPo4 , ZLF, uvm.
Spritmonitor: 1000000
Kontaktdaten:

Re: Anzahlung für neues Womo

Beitrag von KudlWackerl »

Naja, lustig finde ich das nicht.

Krankheit oder Tod ist ausschließlich für den TE ein Problem, der Vertrag mit dem Händler muß trotzdem erfüllt werden, zur Not von den Erben...

Der Händler verarscht dich!

Grüße, Alf
Benutzeravatar
MilesandMore1805
Beiträge: 1464
Registriert: 04.05.2021, 18:13
Fahrzeug: B-Klasse MC T 680 auf MB, Modelljahr 2019 bis 2022
spezielles zum Fahrzeug: Goldschmitt Hubstuetzen Pro
Spritmonitor: 100000
Wohnort: Coburg

Re: Anzahlung für neues Womo

Beitrag von MilesandMore1805 »

Hmm, geb ich mal meinen Senf dazu.
Ich verlange von meine Haendlern immer Anzahlung [keine WoMos ] aber auch Summen im Bereich eines neuen Wohnmobils.
Und zwar 50% - das ist etwas ganz uebliches.

Ich hab auch eine Anzahlung geleistet fuer mein Mobil das Lagerware war und zwar 10%
Ich kann den Haendler verstehen.
Ohne Anzahlung steht er da wenn der Kunde nicht mehr abnehmen kann oder will und er haette das Fahrzeug inzwischen verkaufen koennen.
Den Kunden verklagen hilft dem Haendler wenig - bis der Prozess zu Ende waere ist das WoMo Altware.

Also bitte nicht nur der Kunde ist Koenig Sehweise.

Beste Gruesse Bernd
Benutzeravatar
horst-lehner
Beiträge: 3124
Registriert: 21.09.2005, 19:23
Fahrzeug: ML-T 540 auf MB, Modelljahr 2016 bis 2018
spezielles zum Fahrzeug: 163PS, 7G-TRONIC, VBSemiAir, Arktispaket (ALDE etc.), 100Ah LiFeYPO4 – davor: C524GT('03), C51('90)
Spritmonitor: 725710
Wohnort: Raum Stuttgart
Kontaktdaten:

Re: Anzahlung für neues Womo

Beitrag von horst-lehner »

Was hat "Der Kunde ist König" mit bestehenden und einzuhaltenden Verträgen zu tun?

Man kann villeicht den Händler verstehen, der in den Kaufvertrag so was rein schreiben will. Nachträglich den Vertrag ändern geht aber nun mal nicht -- und das weiß der Händler auch von Anfang an. Wenn also nix von einer Anzhalung im Vertrag steht, dann ... siehe oben.
Benutzeravatar
MilesandMore1805
Beiträge: 1464
Registriert: 04.05.2021, 18:13
Fahrzeug: B-Klasse MC T 680 auf MB, Modelljahr 2019 bis 2022
spezielles zum Fahrzeug: Goldschmitt Hubstuetzen Pro
Spritmonitor: 100000
Wohnort: Coburg

Re: Anzahlung für neues Womo

Beitrag von MilesandMore1805 »

horst-lehner hat geschrieben: 30.06.2022, 15:49 Was hat "Der Kunde ist König" mit bestehenden und einzuhaltenden Verträgen zu tun?
Nichts, da hast du voellig recht.
Mein Kommentar ging eher als Antwort an die Posts "ich zahle generell keine Anzahlung wie komme ich dazu"

Wenn im Kaufvertrag nichts entsprechendes steht - und wir kennen ihn nicht - dann kann der Haendler keine Anzahlung verlangen.

Beste Gruesse Bernd
Benutzeravatar
Johann
Beiträge: 4387
Registriert: 09.05.2006, 12:42
Fahrzeug: B 524 auf Fiat, Modelljahr 1999 bis 2006
spezielles zum Fahrzeug: B 524, Maxi, 2.3 JTD, Partikelfilter, EZ: 3/2006
Spritmonitor: 100000
Wohnort: Ladenburg

Re: Anzahlung für neues Womo

Beitrag von Johann »

MilesandMore1805 hat geschrieben: 30.06.2022, 19:52
horst-lehner hat geschrieben: 30.06.2022, 15:49 Was hat "Der Kunde ist König" mit bestehenden und einzuhaltenden Verträgen zu tun?
Nichts, da hast du voellig recht.
Mein Kommentar ging eher als Antwort an die Posts "ich zahle generell keine Anzahlung wie komme ich dazu"
Wenn im Kaufvertrag nichts entsprechendes steht - und wir kennen ihn nicht - dann kann der Haendler keine Anzahlung verlangen.
Der Händler kann alles "Mögliche" haben wollen ... es ist nur die Frage, ob der Händler mit seinen Wünschen auch erfolgreich ist. Bei mir würde er selbstverständlich auf Granit beißen :!: Ich bin doch nicht bei der Caritas :lol:
Grüße aus Ladenburg als der ältesten Stadt rechts des Rheins,
Johann
Benutzeravatar
MilesandMore1805
Beiträge: 1464
Registriert: 04.05.2021, 18:13
Fahrzeug: B-Klasse MC T 680 auf MB, Modelljahr 2019 bis 2022
spezielles zum Fahrzeug: Goldschmitt Hubstuetzen Pro
Spritmonitor: 100000
Wohnort: Coburg

Re: Anzahlung für neues Womo

Beitrag von MilesandMore1805 »

Johann hat geschrieben: 30.06.2022, 20:08 Ich bin doch nicht bei der Caritas :lol:
Jau, der Haendler wohl auch nicht - glaube ich...
Aber Selbststaendige sind ja meistens "reich" und die Kunden der 150.000 Euro Fahrzeuge in aller Regel "arm". :mrgreen: :mrgreen:

Beste Gruesse Bernd
Lando2
Beiträge: 217
Registriert: 08.01.2022, 19:17
Fahrzeug: B-Klasse ML T 780 auf MB, Modelljahr 2021 bis 2022
Spritmonitor: 100000

Re: Anzahlung für neues Womo

Beitrag von Lando2 »

Ich denke jeder kann seinen Standpunkt, seine Prinzipien und seine Risiko-Affinität bei Vertragsverhandlungen zum Ausdruck bringen und sicher auch auf berechtigte Punkte seitens des Verhandlungspartners eingehen oder bei unakzeptablen Forderungen Abstand nehmen und Alternativen suchen. Die absolute Höhe der finanziellen Transaktion spielt sicher eine entscheidende Rolle wie weit sich jeder individuell auf den Vertragstext einlässt.

Da wir aber die konkreten Umstände des TE nicht kennen, gibt es für mich auch zu viele Fragen, die bisher nicht ansatzweise beantwortet wurden. Was sagt der ursprüngliche Vertrag? Was hat es mit der Sonderfarbe zu tun? Ist es tatsächlich eine individuelle Lackierung? Warum wird zwischen Fahrerhaus und Aufbau unterschieden? Ich denke es ist ein B-MLI 890 (gemäß Angaben des TE in seiner persönlichen Darstellung rechts) also ein Vollintegrierter? Da gibt es keine separate Lackierung Fahrerhaus, oder es wäre schon sehr speziell und extrem teuer. Und aktuell ist der Grundpreis ohne weitere Ausstattung für den 890er BML-I bereits bei 146 T€.
Für mich einige ungeklärte Fragen.

Mirko
Benutzeravatar
Garfield
Beiträge: 3757
Registriert: 18.04.2004, 13:47
Fahrzeug: anderer Hersteller
spezielles zum Fahrzeug: Morelo Loft 84M, EuroVI, 7,49t, 8Gang ZF-Automatik, 155KW
Spritmonitor: 1196653
Wohnort: Schwülper

Re: Anzahlung für neues Womo

Beitrag von Garfield »

MilesandMore1805 hat geschrieben: 30.06.2022, 15:10 Ich verlange von meine Haendlern immer Anzahlung [keine WoMos ] aber auch Summen im Bereich eines neuen Wohnmobils.
Und zwar 50% - das ist etwas ganz uebliches.
B2B ist aber auch etwas anderes als wie B2C :oops:

Btw.: bei dem vielen geschriebenen und immer wieder hiermit konfrontiert komme ich zu einer weiteren "Einschätzung". Das Gehabe des Händlers ist sittenwidrig und Nötigung! :shock: In der heutigen Zeit mit Lieferzeiten von über einem Jahr versucht er, die "Notlage" auzunutzen. Der Kunde KANN gar nicht vom Vertag zurücktreten, weil er dann erst in xMonaten erst wieder etwas in Aussicht hat zu enorm gestiegenen Preisen und der Gefahr noh weiterer Preissteigerungen :-o
Viele Grüße, Peter
:mrgreen: Ein Reisemobil braucht zwei Jahre, bis es erwachsen ist. Direkt anschließend beginnen nahtlos die Alterskrankheiten. ;-)
Benutzeravatar
MilesandMore1805
Beiträge: 1464
Registriert: 04.05.2021, 18:13
Fahrzeug: B-Klasse MC T 680 auf MB, Modelljahr 2019 bis 2022
spezielles zum Fahrzeug: Goldschmitt Hubstuetzen Pro
Spritmonitor: 100000
Wohnort: Coburg

Re: Anzahlung für neues Womo

Beitrag von MilesandMore1805 »

Garfield hat geschrieben: 01.07.2022, 09:28 Btw.: bei dem vielen geschriebenen und immer wieder hiermit konfrontiert komme ich zu einer weiteren "Einschätzung". Das Gehabe des Händlers ist sittenwidrig und Nötigung! :shock:
Naja, hier gibt es wohl viele Rechtsanwaelte im Forum - wir kennen nur EINE Seite der Geschichte und bisher noch keine Details zu dem Vertrag.
Ich kann mir einfach nicht vorstellen das ein offizieller Hymerhaendler so ein Gebahren an den Tag legt.

Falls doch entgegen eindeutigem Vertragsinhalt wuerde ich die Firma Hymer anschreiben und ueber das Geschaeftsgebahren ihres Haendlers informieren - welches u.U. den Ruf des Herstellers schaedigt.

Hab ich zweimal im Falle zweier Autohäuser getan - die Herstellerfirmen waren dafuer sehr dankbar - und in beiden Faellen kam eine Entschuldigung und eine Korrektur der ueberhoehten Rechnung bzw. ploetzlich lies sich der Konflikt ganz schnell loesen.

Beste Gruesse Bernd
Benutzeravatar
Garfield
Beiträge: 3757
Registriert: 18.04.2004, 13:47
Fahrzeug: anderer Hersteller
spezielles zum Fahrzeug: Morelo Loft 84M, EuroVI, 7,49t, 8Gang ZF-Automatik, 155KW
Spritmonitor: 1196653
Wohnort: Schwülper

Re: Anzahlung für neues Womo

Beitrag von Garfield »

MilesandMore1805 hat geschrieben: 01.07.2022, 10:08 Falls doch entgegen eindeutigem Vertragsinhalt wuerde ich die Firma Hymer anschreiben und ueber das Geschaeftsgebahren ihres Haendlers informieren - welches u.U. den Ruf des Herstellers schaedigt.
Bernd, auch das ist eine gute Idee :idea:
Viele Grüße, Peter
:mrgreen: Ein Reisemobil braucht zwei Jahre, bis es erwachsen ist. Direkt anschließend beginnen nahtlos die Alterskrankheiten. ;-)
Antworten
HME Reisemobil-Forum : Disclaimer/Impressum/Datenschutz