Lithium Zertifikat

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horst-lehner
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Re: Lithium Zertifikat

Beitrag von horst-lehner »

hawe hat geschrieben: 04.02.2023, 17:05Kann mir mal jemand erklären, was die ECE R10, bei der es um elektrische Systeme von Kraftfahrzeugen geht, mit dem im Aufbau verbauten System zu tun haben soll?
Naja, der Aubau gehört schon zu einem Kraftfahrzeug. Ohne es zu wissen, würde ich also vorsichtshalber nicht ausschließen, dass es auch für den Aufbau relevant sein könnte.
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KudlWackerl
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Re: Lithium Zertifikat

Beitrag von KudlWackerl »

Der TE ist noch immer die Erklärung schuldig, inwiefern die ECE R10 für eine 12 V (Gleichstrom!) Batterie relevant ist.

:mrgreen:

Übrigens hat die von Daimler verbaute AGM Batterie weder eine Zulassung nach ECE R10 noch erfüllt sie die UN38.3.

Hat mein Sprinter jetzt keinen Versicherungsschutz mehr?

Und warum hat die WCS-Batterie keine ECE R10 Prüfung? 😬

Ich bin ratlos.
hymerfranz
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Re: Lithium Zertifikat

Beitrag von hymerfranz »

Hallo Alf
Wenn ich das richtig gesehen und gehört habe hat die Wcs diese Prüfung, erzählt doch dauernd wie teuer das ist . Für mich ist dies nicht relevant es hat mich nur interessiert was ihr so darüber denkt. Ich werde deswegen meine Cinakracher nicht ersetzen da ich damit zufrieden bin . ;-) Gruß Franz
Brompton
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Re: Lithium Zertifikat

Beitrag von Brompton »

M.E. betrifft ECE R10 nur die Beleuchtung eines Fahrzeugs.
Sie darf weder andere Technik stören noch Menschen schaden. (Strahlung) Außerdem muss die Beleuchtung selbst vor Störung geschützt sein. Also nicht flackern wenn der Zigarettenanzünder bedient wird (vereinfacht übersetzt). Mehr habe ich daraus bisher nicht entnommen.
Und da ist es "Wurscht" ob Basisfahrzeug oder Aufbau, denn ein Womo ist mit oder ohne Aufbau ein Kraftfahrzeug.
Also sehe ICH das so:
Götz Batterie schadet der Beleuchtung nicht... ;-)
Aber vielleicht habe ich ja zu oberflächlich gelesen..
dietmardd
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Re: Lithium Zertifikat

Beitrag von dietmardd »

In der ECE R10 steht etwas zum Anwendungsbereich. Zitat:

"1.3. Sie erfasst:

a) Anforderungen bezüglich der Störfestigkeit gegen gestrahlte und leitungsgeführte Störungen bei Funktionen im Zusammenhang mit der unmittelbaren Kontrolle über das Fahrzeug, mit dem Schutz des Fahrers, der Fahrgäste und anderer Verkehrsteilnehmer und mit Störungen, die den Fahrer oder andere Verkehrsteilnehmer verwirren könnten, im Zusammenhang mit der Funktionalität des Fahrzeugdatenbusses und im Zusammenhang mit Störungen, die sich auf die vorgeschriebenen Daten des Fahrzeugs auswirken würden;

b) Anforderungen bezüglich der Kontrolle ungewollter gestrahlter und leitungsgeführter Emissionen zum Schutz des Verwendungszwecks elektrischer oder elektronischer Ausrüstungen im eigenen oder benachbarten Fahrzeugen oder in deren Nähe und der Kontrolle von Störungen durch Zubehör, das nachträglich in das Fahrzeug eingebaut worden sein kann;"

Eine Bleibatterie kann weder Funkstrahlen abgeben noch durch diese geschädigt werden. Sie braucht deshalb m.E. nicht dieses Zertifikat.

Bei zumindest manchen Lithiumbatterien ist das u.U. anders. Wenn die Batterie ein BMS mit Blue Tooth hat, dann ist das ein Funksender. Dieser Funksender kann Einfluss auf andere Blue Tooth-Geräte haben, darunter LiFePO4-Batterien anderer Womos. Ein Forumsfreund hat mal berichtet, dass das Blue Tooth seiner Batterie auch Kontakt zu Batterien anderer Womos auf dem CP/SP hatte und auch ein fremdes Blue Tooth kann z.B. die Einstellungen der eigenen Batterie ändern, zumindest wenn es keinen Passwortschutz gibt.
Eine Änderung der BMS-Einstellungen kann durchaus große Auswirkungen haben, z.B. bei Absenkung der Minimaltemperatur für das Laden. Vielleicht kann auch die Erhöhung des max. Entladestromes zum Schaden führen, weil dann z.B. die Dimensionierung der Kabel zu klein ist oder das BMS überlastet wird.

Es spielt keine Rolle, wie wir den Anwendungsbereich der ECE R10 interpretieren. Es kommt auf die Interpretation von TÜV/Dekra und Kraftfahrzeugbundesamt an, vor allem im Schadensfall. Auch die Versicherungen könnten dazu eine Position haben, denn jede Versicherung versucht eine Geldleistung zu vermeiden.
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MilesandMore1805
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Re: Lithium Zertifikat

Beitrag von MilesandMore1805 »

dietmardd hat geschrieben: 06.02.2023, 02:25 denn jede Versicherung versucht eine Geldleistung zu vermeiden.
Meine haben in 40 Jahren immer anstandslos bezahlt bei Schäden.

Beste Gruesse Bernd
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KudlWackerl
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Re: Lithium Zertifikat

Beitrag von KudlWackerl »

dietmardd hat geschrieben: 06.02.2023, 02:25 In der ECE R10 steht etwas zum Anwendungsbereich. Zitat:

"1.3. Sie erfasst:

a) Anforderungen bezüglich der Störfestigkeit gegen gestrahlte und leitungsgeführte Störungen bei Funktionen im Zusammenhang mit der unmittelbaren Kontrolle über das Fahrzeug, mit dem Schutz des Fahrers, der Fahrgäste und anderer Verkehrsteilnehmer und mit Störungen, die den Fahrer oder andere Verkehrsteilnehmer verwirren könnten, im Zusammenhang mit der Funktionalität des Fahrzeugdatenbusses und im Zusammenhang mit Störungen, die sich auf die vorgeschriebenen Daten des Fahrzeugs auswirken würden;

b) Anforderungen bezüglich der Kontrolle ungewollter gestrahlter und leitungsgeführter Emissionen zum Schutz des Verwendungszwecks elektrischer oder elektronischer Ausrüstungen im eigenen oder benachbarten Fahrzeugen oder in deren Nähe und der Kontrolle von Störungen durch Zubehör, das nachträglich in das Fahrzeug eingebaut worden sein kann;"

Eine Bleibatterie kann weder Funkstrahlen abgeben noch durch diese geschädigt werden. Sie braucht deshalb m.E. nicht dieses Zertifikat.

Bei zumindest manchen Lithiumbatterien ist das u.U. anders. Wenn die Batterie ein BMS mit Blue Tooth hat, dann ist das ein Funksender. Dieser Funksender kann Einfluss auf andere Blue Tooth-Geräte haben, darunter LiFePO4-Batterien anderer Womos. Ein Forumsfreund hat mal berichtet, dass das Blue Tooth seiner Batterie auch Kontakt zu Batterien anderer Womos auf dem CP/SP hatte und auch ein fremdes Blue Tooth kann z.B. die Einstellungen der eigenen Batterie ändern, zumindest wenn es keinen Passwortschutz gibt.
Eine Änderung der BMS-Einstellungen kann durchaus große Auswirkungen haben, z.B. bei Absenkung der Minimaltemperatur für das Laden. Vielleicht kann auch die Erhöhung des max. Entladestromes zum Schaden führen, weil dann z.B. die Dimensionierung der Kabel zu klein ist oder das BMS überlastet wird.

Es spielt keine Rolle, wie wir den Anwendungsbereich der ECE R10 interpretieren. Es kommt auf die Interpretation von TÜV/Dekra und Kraftfahrzeugbundesamt an, vor allem im Schadensfall. Auch die Versicherungen könnten dazu eine Position haben, denn jede Versicherung versucht eine Geldleistung zu vermeiden.
Ganz selektiv zitiert! Absicht oder was?

Dort steht in Wirklichkeit:

1. ANWENDUNGSBEREICH
Diese Regelung gilt für:
1.1. Fahrzeuge der Klassen L, M, N und O (1) hinsichtlich der elektromagnetischen Verträglichkeit;
1.2. Bauteile und besondere technische Einheiten, die für den Einbau in Fahrzeuge vorgesehen sind,
wobei die Einschränkung bezüglich der elektromagnetischen Verträglichkeit gemäß Absatz 3.2.1
gilt.


Was du unter 1.3 zitiert hast, ist lediglich der Umfang der zu beachtenden Eigenschaften.

Im Absatz 3.2.1. "Anwendbarkeit der vorliegenden Regelung auf EUBs"

findet sich dann durch die Entscheidungshilfe die Tatsache dass alle im Wohnaufbau bedindlichen Wohnmobil-Komponenten nicht von der ECE R10 betroffen sind.

Grüße, Alf
dietmardd
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Re: Lithium Zertifikat

Beitrag von dietmardd »

Im Absatz 3.2.1. "Anwendbarkeit der vorliegenden Regelung auf EUBs"

findet sich dann durch die Entscheidungshilfe die Tatsache dass alle im Wohnaufbau bedindlichen Wohnmobil-Komponenten nicht von der ECE R10 betroffen sind.
Ich würde das lt. 3.2.1. nicht so interpretieren

Das Kästchen "... Benutzung auf das stillstehende Fahrzeug beschränkt" trifft auf eine LiFePO4-Batterie im Womo m.E. nicht zu, da eine Li-Aufbaubatterie im Fahren geladen wird. Ich kann nicht erkennen, dass in Abschnitt 3.2.1. alle im Wohnaufbau befindlichen Komponenten nicht von der ECE R10 betroffen sind.

Erkläre das bitte.

Auch wenn das im Zweifelsfall Deine Interpretation ist, nutzt diese im Schadensfall nichts, wenn TÜV/Dekra, Kraftfahrzeugbundesamt und die Versicherung das anders sieht.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 20%2801%29
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KudlWackerl
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Re: Lithium Zertifikat

Beitrag von KudlWackerl »

Dietmar,

Es ist immer einfach was zu verneinen und dann das Gegenüber um Erklärung zu bitten.

Bitte denke selbst nach oder frage im Zweifel mal bei Hymer, welche der verbauten Geräte (Kühlschrank, Beleuchtungen, Heizung, Batterien usw. usw.) eine Zulassung bzw. Prüfung nach ECE R10 erfahren haben.

Mir ist das nun zu blöd weiter den kritiklos verbreiteten angeblichen WCS-Marketingspezi seinen Schwachsinn zu kommentieren.
hawe
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Re: Lithium Zertifikat

Beitrag von hawe »

Und, schon jemand fertig mit dem prüfen von ECE R10 seiner Aufbauschalter, - lampen, -batterien, -heizung, -kühlschrank, -steckdosen ..... :-D

cu
Hymer ML-T 570 CrossOver

Wer glaubt dass Volksvertreter das Volk vertreten, der glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten.
Mein Traum, eine Reise in Länder, hunderttausende Kilometer weit weg, und das an 560 Tagen im Jahr ..... :cool: :lol:
Kamikaze
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Re: Lithium Zertifikat

Beitrag von Kamikaze »

Hallo allerseits! Durch die in den mittlerweile sehr bekannten Videos verbreitete Unsicherheit habe ich ebenfalls recherchiert und bin über Google unter anderem auf diesen Thread hier gestoßen. Weder hier noch sonstwo habe ich eine verbindliche Antwort auf die Frage erhalten, ob die ECE-R10-Prüfung verpflichtend ist. Deshalb habe ich beim KBA eine Anfrage gestellt, deren Ergebnis ich hier vollständig (Mitarbeiter wegen Datenschutz unkenntlich gemacht) veröffentlichen möchte:
Sehr geehrter Herr Xxxxxxxxx,
Ihre Anfrage wurde zur Beantwortung an mich weitergeleitet.
Ob für eine elektrische/elektronische Unterbaugruppe (EUB) eine Typgenehmigung nach UN-10 notwendig ist hängt von verschiedenen Faktoren ab und kann anhand der UN-R10 ermittelt werden. Zunächst müssen Sie den Punkt 3.2.1. der UN-R10 betrachten. Anhand dieser Entscheidungsmatrix können Sie feststellen ob für die EUB die UN-R10 angewendet werden muss oder nicht. Wenn die UN-R10 für die EUB anzuwenden ist, muss zusätzlich der Punkt 3.2.9. der UN-R10 betrachtet werden. Wenn es sich bei der EUB um ein Nachrüstteil ohne sog. Funktionen im Zusammenhang mit der Störfestigkeit handelt kann der Hersteller der EUB gemäß Punkt 3.2.9. der UN-R10 entscheiden ob er eine Typgenehmigung nach UN-R10 beantragt oder eine CE-Konformitätserklärung ausstellt. Die Funktionen im Zusammenhang mit der Störfestigkeit sind im Punkt 2.12. der UN-R10 beschrieben. Die abschließende Einstufung ob die EUB sog. Funktionen im Zusammenhang mit der Störfestigkeit hat oder nicht obliegt dem Hersteller der EUB. Das Kraftfahrt-Bundesamt ist hier nur beratet tätig.

Aus den vorgenannten Punkten können wir keine genaue Aussage treffen ob für eine Zusatzbatterie eine Typgenehmigung nach UN-R10 zwingend notwendig ist. Das muss durch den Hersteller für jede EUB im Einzelfall betrachtet werden.

Erlauben Sie mir noch folgende zusätzliche Anmerkung zur UN-R10:
Bei den an einigen Stellen in der UN-R10 genannten REESS handelt es sich um Akkumulatoren die zum Antrieb von Elektrofahrzeugen dienen. Damit sind keine Starterbatterien oder Zusatzakkumulatoren für z.B. Wohnmobile gemeint.

Die UN-R10 können Sie über folgenden Link herunterladen: https://unece.org/transport/vehicle-reg ... tions-0-20


Mit freundlichen Grüßen

Jxxx Bxxxxxxxxx

Kraftfahrt-Bundesamt
Jxxx Bxxxxxxxxx
Abteilung Typgenehmigung
24932 Flensburg

Telefon: +49 461 316-xxxx
Telefax: +49 461 316-1740

E-Mail: jxxxx.bxxxxxxxxx@kba.de
Internet: www.kba.de
Der Wahrheit letzter Schluss ist auch das nicht und eine abschließende Antwort bleibt offen, aber die Tendenz ist erkennbar. Ich persönlich interpretiere es so, dass diese Prüfung NICHT notwendig ist.

Gruß Michael
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