Wärmetauscher – Austauschpflicht nach 30 Jahren

Das Reisemobil, nur Aufbau- und Grundausstattung – kein Zubehör (Also: hier kommt alles rund um DAS Reisemobil hinein, was den HYMER-Aufbau betrifft oder die Grundausstattung; Zubehör und alle Teile, die auch in anderen Marken eingesetzt werden bitte unten einstellen)
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sascha1152
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Wärmetauscher – Austauschpflicht nach 30 Jahren

Beitrag von sascha1152 »

Hallo an Alle
hab da was gefunden was etliche Eigner betreffen :evil:
https://serviceblog.truma.com/de/2023/0 ... f8_SG5p7f8
und das trotz Gasprüfung
andere Länder lachen sich Kaput über uns
Gruß Sascha
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MilesandMore1805
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Re: Wärmetauscher – Austauschpflicht nach 30 Jahren

Beitrag von MilesandMore1805 »

sascha1152 hat geschrieben: 10.04.2023, 11:17 und das trotz Gasprüfung
andere Länder lachen sich Kaput über uns
Gruß Sascha
Magst du mir erläutern worüber die lachen?

Bernd
majortom
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Re: Wärmetauscher – Austauschpflicht nach 30 Jahren

Beitrag von majortom »

sascha1152 hat geschrieben: 10.04.2023, 11:17 Hallo an Alle
hab da was gefunden was etliche Eigner betreffen :evil:
https://serviceblog.truma.com/de/2023/0 ... f8_SG5p7f8
und das trotz Gasprüfung
andere Länder lachen sich Kaput über uns
Gruß Sascha
Noch mehr lachen sich die Besitzer einer Dieselheizung kaputt.

Gemäß der Straßenverkehrs-Richtlinie „Technische Anforderungen an Fahrzeugteile bei der Bauartprüfung nach §22a StVZO vom 05.07.1973 bei Heizgeräten für flüssige Brennstoffe (Diesel, Benzin) ist das Austauschen der Wärmetauscher nach 10-jähriger Verwendung vorgeschrieben.

Ciao

Thomas
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KudlWackerl
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Re: Wärmetauscher – Austauschpflicht nach 30 Jahren

Beitrag von KudlWackerl »

Niemand macht das, dem TÜV ist es egal.
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Sigi
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Re: Wärmetauscher – Austauschpflicht nach 30 Jahren

Beitrag von Sigi »

...und im Ausland ist es sowieso egal.
Übrigens ist die gesetzliche Regelung bei uns, die 2023 kommen sollte, immer noch nicht erlassen. Alles, was es derzeit gibt, sind unverbindliche Richtlinien der Gas-Lobby.
Und frag mal einen Gasprüfer ob er haftet, wenn drei Tage nach der Gasprüfung Dein Womo abfackelt...
Der Einzige, der für die einwandfreie Funktion der Gasanlage zuständig ist, ist der Fahrzeughalter.
Das KBA wurde im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens nach einer Statistik der Gasanlagenunfälle gefragt: Null, es sind keine bekannt.
Alles Panikmache.

Gruß
Sigi, der seit 1983 Campingfahrzeuge mit Gasanlagen besitzt und noch nie irgendwo, außer beim TÜV, nach der Gasprüfplakette gefragt wurde.
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MilesandMore1805
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Re: Wärmetauscher – Austauschpflicht nach 30 Jahren

Beitrag von MilesandMore1805 »

Gasunfälle gab und gibt es immer wieder.
Früher waren die Abgaskamine der Schwachpunkt.
Wenn ich in manchen Foren lese was an alten Trumaheizungen gebastelt wird und an der Gasanlage selbst, dann stehen mir als ehemaliger Gasprüfer (als Student bei einem Caravanhändler über 4 Jahre mit Schulung in Frankfurt und Zeugnis) die Haare zu Berge.

Bernd
hawe
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Re: Wärmetauscher – Austauschpflicht nach 30 Jahren

Beitrag von hawe »

sascha1152 hat geschrieben: 10.04.2023, 11:17...
.... andere Länder lachen sich Kaput über uns
Ich sage es mal so, deren Problem wenn sie kein Spitzenpersonal haben ....

cu
Hymer ML-T 570 CrossOver

Wer glaubt dass Volksvertreter das Volk vertreten, der glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten.
Mein Traum, eine Reise in Länder, hunderttausende Kilometer weit weg, und das an 560 Tagen im Jahr ..... :cool: :lol:
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Sigi
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Re: Wärmetauscher – Austauschpflicht nach 30 Jahren

Beitrag von Sigi »

MilesandMore1805 hat geschrieben: 10.04.2023, 14:56 Gasunfälle gab und gibt es immer wieder.
Früher waren die Abgaskamine der Schwachpunkt.
Wenn ich in manchen Foren lese was an alten Trumaheizungen gebastelt wird und an der Gasanlage selbst, dann stehen mir als ehemaliger Gasprüfer (als Student bei einem Caravanhändler über 4 Jahre mit Schulung in Frankfurt und Zeugnis) die Haare zu Berge.

Bernd
Hallo Bernd,
ich glaube, wir sind uns hier alle einig, dass man durch Herumbasteln an der Gasanlage sehr gefährliche Situationen und Unfälle produzieren kann. aber darum geht es doch hier nicht. Im Gegenteil: Die berühmte G 607-Gasprüfung erzeugt bei der großen Mehrzahl der verantwortungsbewussten Camper eine falsche Sicherheit, dass jetzt nämlich für zwei Jahre alles in Ordnung ist.
Wenn man sich anschaut (ich bin bei den letzten 6 Gasprüfungen daneben stehen geblieben, zwei bei Hymerhändlern, eine durch den mobilen Truma-Service, drei bei TÜV/GTÜ), was und mit welchem Prüfgerät da tatsächlich geprüft wird, dann wird schnell klar, dass das alles andere als eine umfassende Prüfung der Gasanlage ist. Ähnlich wie bei der Hymer-Dichtigkeitsprüfung geht es hier um einen sehr lukrativen Markt: Wenn demnächst die weit mehr als eine Million Wohnmobile und Wohnwagen gesetzlich zu dieser Prüfung verpflichtet
werden, beträgt der Kuchen ca. 30 Millionen Euro pro Jahr! Nur für die Prüfgebühr! Und, anders als bei der Hymer-Dichtigkeitsprüfung, übernimmt der Gas-Prüfer absolut keine Garantie, dass die Anlage nicht schon am nächsten Tag abfackeln kann.
Das kann er auch gar nicht, denn schon beim ersten Gasflaschenwechsel nach der Druckprüfung kann es durch unsachgemäßes Hantieren eine Undichtigkeit geben.
Viel wichtiger wäre es deshalb, den Nutzern der Gasanlagen klar zu machen, dass ausschließlich sie selbst die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Zustand der Anlage tragen, und ihnen praxisgerechte Hilfestellung zu geben, worauf sie im täglichen Umgang mit der Anlage besonders achten müssen.
Stattdessen starren wir auf wertlose Prüfsiegel und werfen nach 10 Jahren tadellos funktionierende Anlagenteile raus, ohne dass die Gesamtanlage in dieser Zeit auch nur ein einziges Mal komplett überprüft worden wäre.

Gruß
Sigi
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