Dichtigkeitsprüfung

die Plunderecke - hier kommt alles rein, was nicht woanders Platz findet
Heilixblechle
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Re: Dichtigkeitsprüfung HCG

Beitrag von Heilixblechle »

Grandeur hat geschrieben: 20.07.2023, 06:37

Die Campingbranche tut irgendwie alles, um die Leute vom Hobby wegzubekommen durch total überzogene Wohnmobilpreise, unterirdische Qualität der Fahrzeuge und Zulieferteile, horrende Stundensätze in der Werkstatt für „Fachpersonal“ und die Stellplatzbetreiber lassen sich das Land auch vergolden.

Gruß Grandeur
Sehr gut umschrieben...

Man reibt sich die Augen wenn man sieht wie der Markt trotzdem brummt. Leider ist diese Thematik nicht nur in der Campingbranche zu beobachten sondern herrscht eigentlich immer und überall. Es werden lieber die Taschen gefüllt, der Ruf ist vollkommen egal. Hier hat sich schon lange etwas entwickelt das man nicht gut heißen kann. Vor allem die Qualität ist mittlerweile ein absolutes Trauerspiel :twisted: .

Gruß Walter
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WolfRam
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Re: Dichtigkeitsprüfung HCG

Beitrag von WolfRam »

Ganz generell zum Thema.

Zu unseren Pkws, unserem Wohnhaus und ehemals unseren Segelschiffchen (mit diversen Decksluken und Borddurchlässen unter der Wasserlinie), erinnere ich nicht, dass die Zusicherung der Dichtigkeit in den Kaufverträgen überhaupt extra erwähnt wurde oder ich das je erwarten würde.

Was ich sagen will: Nur weil sich Kaufleute zur Optimierung des Profits die Marketing-Idee „Dichtigkeitsgarantie“ haben einfallen lassen, müssen Käufer nicht darauf hereinfallen. - Ein Kraftfahrzeug und jedes andere Produkt, dass dem „Wetter“ ausgesetzt ist, muss so konstruiert und hergestellt sein, dass unter den normalen Nutzungsbedingungen seine Dichtigkeit SELBSTVERSTÄNDLICH gewährleistet ist – nicht nur bei der Auslieferung bzw. Übergabe an den Käufer.

Wer „Schrott“ kauft – es gibt auch teuren Schrott – mag das anders beurteilen. Wenn wir Verbrauer weiter so „tolerant“ (man könnte auch sagen: so naiv) sind, die praktizierten Modalitäten stillschweigend zu akzeptieren, müssen wir uns nicht wundern, dass die regelmäßige Dichtigkeitsprüfung (gegen Gebühr) demnächst zum Stand der Technik gehört – der dann auch gerichtlich als solcher anerkannt wird.

Ich kann mich gegen Unwetter-Gefahren versichern, aber nicht dagegen, dass ein normaler Regenguss durch’s Dach tropft! Der Fall wäre schlicht Pfusch – und der Dachdecker lässt sich einfallen, alle Jahre zur Inspektion zu erscheinen, die ich bezahle. Wo leben wir?
Grüße aus dem Illertal
WolfRam
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Garfield
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Re: Dichtigkeitsprüfung HCG

Beitrag von Garfield »

MilesandMore1805 hat geschrieben: 19.07.2023, 11:12 ...Warum sollte die Kabine undicht werden nach 4 Jahren? ...
Ja, warum? ...besser die Frage: WO :shock:

Ich sitze hier gerade im Aufenthaltsraum meiner Werkstatt, weil eine Dachhaube gestern Nacht inkontinent wurde. Nach nicht einmal drei Jahren passiert so etwas auch im Morelo - btw.: zwei weitere Dachhauben wurden schon vorher bearbeitet :oops: da hatte der Monteur am Band wohl eine schlechte Charge vom Dichtungsmittel oder keine Lust...

Dachluken-Undichtigkeit hatte ich auch in meinen Hymern... oder anders herum: noch keins von 7 Fahrzeugen, das keinen Wasserschaden hatte!

Btw.: JA, gestern Nacht aufgetreten, gestern früh angerufen und heute schon in der Werkstatt! Ich verrate nicht, wo so etwas möglich ist :mrgreen: vielleicht liegt es auch einfach an meinem Charme :cool:
Viele Grüße, Peter
:mrgreen: Ein Reisemobil braucht zwei Jahre, bis es erwachsen ist. Direkt anschließend beginnen nahtlos die Alterskrankheiten. ;-)
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Re: Dichtigkeitsprüfung HCG

Beitrag von KudlWackerl »

Hast du die Frau anrufen lassen? :idea:
Heilixblechle
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Re: Dichtigkeitsprüfung HCG

Beitrag von Heilixblechle »

Garfield hat geschrieben: 20.07.2023, 12:08
MilesandMore1805 hat geschrieben: 19.07.2023, 11:12 ...Warum sollte die Kabine undicht werden nach 4 Jahren? ...
Ja, warum? ...besser die Frage: WO :shock:

Ich sitze hier gerade im Aufenthaltsraum meiner Werkstatt, weil eine Dachhaube gestern Nacht inkontinent wurde. Nach nicht einmal drei Jahren passiert so etwas auch im Morelo - btw.: zwei weitere Dachhauben wurden schon vorher bearbeitet :oops: da hatte der Monteur am Band wohl eine schlechte Charge vom Dichtungsmittel oder keine Lust...

Dachluken-Undichtigkeit hatte ich auch in meinen Hymern... oder anders herum: noch keins von 7 Fahrzeugen, das keinen Wasserschaden hatte!

Btw.: JA, gestern Nacht aufgetreten, gestern früh angerufen und heute schon in der Werkstatt! Ich verrate nicht, wo so etwas möglich ist :mrgreen: vielleicht liegt es auch einfach an meinem Charme :cool:
WolfRam hat geschrieben: 20.07.2023, 10:36 Ganz generell zum Thema.

Zu unseren Pkws, unserem Wohnhaus und ehemals unseren Segelschiffchen (mit diversen Decksluken und Borddurchlässen unter der Wasserlinie), erinnere ich nicht, dass die Zusicherung der Dichtigkeit in den Kaufverträgen überhaupt extra erwähnt wurde oder ich das je erwarten würde.

Was ich sagen will: Nur weil sich Kaufleute zur Optimierung des Profits die Marketing-Idee „Dichtigkeitsgarantie“ haben einfallen lassen, müssen Käufer nicht darauf hereinfallen. - Ein Kraftfahrzeug und jedes andere Produkt, dass dem „Wetter“ ausgesetzt ist, muss so konstruiert und hergestellt sein, dass unter den normalen Nutzungsbedingungen seine Dichtigkeit SELBSTVERSTÄNDLICH gewährleistet ist – nicht nur bei der Auslieferung bzw. Übergabe an den Käufer.

Wer „Schrott“ kauft – es gibt auch teuren Schrott – mag das anders beurteilen. Wenn wir Verbrauer weiter so „tolerant“ (man könnte auch sagen: so naiv) sind, die praktizierten Modalitäten stillschweigend zu akzeptieren, müssen wir uns nicht wundern, dass die regelmäßige Dichtigkeitsprüfung (gegen Gebühr) demnächst zum Stand der Technik gehört – der dann auch gerichtlich als solcher anerkannt wird.

Ich kann mich gegen Unwetter-Gefahren versichern, aber nicht dagegen, dass ein normaler Regenguss durch’s Dach tropft! Der Fall wäre schlicht Pfusch – und der Dachdecker lässt sich einfallen, alle Jahre zur Inspektion zu erscheinen, die ich bezahle. Wo leben wir?
Okay...

Man kann es aber auch als eine Art Garantieverlängerung auf 6 Jahre sehen, ähnlich einem Fahrzeug wo man diese ja auch verlängern kann. Eines ist klar und nach meinen Erfahrungen mit der Hymer Group, wenn die Gewährleistung von 2 Jahren vorbei ist war es das mit einer Behebung.

Bei einem Haus wird meist 10 Jahre in den Verträgen genannt, bei einem Segelboot das was der Hersteller zusichert. Beim Wohnmobil wissen wir 2 Jahre Gewährleistung mit Umkehr der Beweislage nach 6 Monaten.

Daraus könnte man als Gericht oder Rechtsanwalt evtl. schlußfolgern, die Dichtheitsprüfung sollte eigentlich erst ab Ende der 2 jährigen Gewährleistung angeboten und umgesetzt werden denn anfänglich deckt es ja die Gewährleistung ab.

Was mich interessieren würde ob schon mal jemand z.B. im sechsten Jahr eine größere Undichtheit hatte die vom Hersteller problemlos behoben wurde. Oder beginnt hier bereits der Prozeß, kann nicht sein, gibt es nicht, machen wir nicht?

Schön wäre es wenn hier im Forum ein Anwalt mit Wohnmobil ist der die Themamtik beleuchten kann. Gut bei Gericht ist dann nochmals alles ganz anderes, es geht rein um die Sichtweise...

Gruß Walter
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Sigi
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Re: Dichtigkeitsprüfung HCG

Beitrag von Sigi »

Ich bin zwar kein Anwalt, aber mein vorheriger Hymer hatte im letzten Garantiejahr einen größeren Wasserschaden, der für mich kostenlos behoben wurde - so wie mehrere zuvor. Warum soll das im sechsten Jahr anders sein als im fünften?
Es wurde allerdings genau geprüft, ob alle Jahresuntersuchungen pünktlich gemacht waren - tatsächlich gab es einen Fehler in der Hymer-Fahrzeugakte: Da war eine Dichtigkeitskontrolle mit falscher Jahrezahl eingetragen, was anhand meiner Papiere aber schnell korrigiert werden konnte.

Und zum Argument, dass bei Autos keine extra zu bezahlende Dichtigkeitsuntersuchung erforderlich wäre: Auch beim Auto gibt es Garantiereparaturen nur, wenn die vorgeschriebenen Inspektionen erledigt wurden und bekanntlich sind die nicht kostenlos, sondern kosten ein Mehrfaches der Hymer-Dichtigkeitskontrolle...

Gruß
Sigi
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WolfRam
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Re: Dichtigkeitsprüfung HCG

Beitrag von WolfRam »

Sigi hat geschrieben: 21.07.2023, 08:30
Und zum Argument, dass bei Autos keine extra zu bezahlende Dichtigkeitsuntersuchung erforderlich wäre: Auch beim Auto gibt es Garantiereparaturen nur, wenn die vorgeschriebenen Inspektionen erledigt wurden und bekanntlich sind die nicht kostenlos, sondern kosten ein Mehrfaches der Hymer-Dichtigkeitskontrolle...

Gruß
Sigi
Hallo Sigi,

der Hinweis bzw. das Gegenargument scheint mir ein ‚Äpfel-Birnen-Vergleich‘.
Pkw-Wartungsvorschriften betreffen die „Technik“. Das Thema ‚Dichtigkeit‘, z. B. wie Türen, Klappen, Schiebedach o.ä. gehören nicht zum Programm, weil, wie von mir behauptet, das eine Selbstverständlichkeit ist.

Anders herum „gedacht“ bzw. argumentiert, müssten sonst Reisemobile einen Jahresservice / Wartung erfordern, bei dem die serienmäßig verbauten Einrichtungen auf Funktion überprüft werden, wie z. B. Pantry- + Nasszellen- + WC-Funktion … Das will doch auch niemand bzw. sieht keine als Notwendigkeit.
Grüße aus dem Illertal
WolfRam
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Sigi
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Re: Dichtigkeitsprüfung HCG

Beitrag von Sigi »

Von mir aus ist das ein Äpfel-Birnen -Vergleich.
Tatsache ist in beiden Fällen: Wer die Inspektionen nicht machen lässt bekommt keine Garantieleistungen.
Ganz einfach.

Gruß
Sigi
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WolfRam
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Re: Dichtigkeitsprüfung HCG

Beitrag von WolfRam »

Sigi hat geschrieben: 21.07.2023, 23:43 Von mir aus ist das ein Äpfel-Birnen -Vergleich.
Tatsache ist in beiden Fällen: Wer die Inspektionen nicht machen lässt bekommt keine Garantieleistungen.
Ganz einfach.
Wer es sich so „ganz einfach“ macht, kann das ja so tun. Jeder wie er will.

Ich wollte/will zu bedenken geben, dass (technische) Selbstverständlichkeiten nicht schleichend zu Besonderheiten werden dürfen, bzw. will dazu anzuregen, solche Geschäftspraktiken zu Ende zu denken.

„Wir garantieren für die Dichtigkeit unserer Fahrzeuge“ ist – wenn extra(!) als Qualitätsmerkmal hervorgehoben - der (unterschwellige) Hinweis, dass dies ‚normalerweise‘ nicht zu erwarten ist. (Würde das ein Dachdecker sagen, würde sich jeder an den Kopf tippen ...)

Eine Produktgüte werbemäßig besonders hervorzuheben, gehört zum Kaufmannsalltag, besonders, wenn es im Wettbewerb als Pluspunkt verstanden werden soll. Dafür vom Kunden Gegenleistungen zu fordern – und die Garantiezusage davon abhängig zu machen‚ ist ein Geschäftsgebaren, dass ich nicht akzeptiere.

Wenn ich im Forum lese, wie die Dichtigkeitskontrolle praktisch gehandhabt werden, zeigt das mir, dass bei dieser Marketingidee die Mehreinnahme im Vordergrund stand bzw. steht. - „Erfolgreiches“ wird vom Wettbewerb stets kopiert; so auch diese Maßnahme zur Gewinnoptimierung. ‚Kleinvieh macht auch Mist‘, sagte der Händler.
Grüße aus dem Illertal
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Re: Dichtigkeitsprüfung HCG

Beitrag von Heilixblechle »

Habe mal nachgelesen.

Dichtheitsprüfung:
Bei der Prüfung kontrolliert Ihr autorisierter "Vertragspartner" den gesamten Aufbau an sämtlichen Anschlüssen, Bohrungen, Verbindungen im Bereich Fußboden, Radkästen, Seitenwand, Bugteil, Heckwand und Dach auf Dichtigkeit.

Garantieumfang:
Dach-Seitenwand, Dach-Heckwand, Dach-Fahrerhaus, Wände-Unterboden, Fahrgestell-Unterboden
Türen, Fenster, Service- und Garagenklappen, Dachlucken, Wassereinfüllvorrichtungen

Interessante Details:
Arbeiten am Fahrzeug, die im Rahmen der Dichtheitsgarantie erbracht werden, verlängern die Garantiezeit nicht...
Der Verkäufer ist zur Beseitigung nicht verpflichtet wenn der Aufwand für Garantiearbeiten den Zeitwert des Fahrzeugs übersteigt...
Die Ansprüche auf kostenfreie Beseitigung einer Undichtheit verjähren 6 Monate nach dem erkennbaren Auftreten der Undichtheit.

Für mich ganz klar aus den Bedingungen zu ersehen, eine Dichtheitsprüfung kann nicht nur eben mal kurz wie z.B. Feuchtigkeitsmessung, bespritzen und in Augenscheinnahme usw. gemacht werden. Denke mal hier gibt es die bekannten schwarzen Schafe :oops: die schnelles Geld verdienen wollen. Man sagt sich evtl., okay wenn was undicht ist wird der Kunde sich schon melden und bekommt es dann sowieso aufgrund der bestehenden Abmachung gemacht.

Für mich besteht weiterhin die Frage;
Wenn ich eine 2 jährige gesetzliche Gewährleistungspflicht aufgrund eines Kaufvertrages besitze warum soll ich da bereits die Dichtigkeit prüfen lassen denn bei einer Undichtheit greift als erstes die Gewährleistung. Es gilt Gewährleistung und Garantie auf Dichtigkeit zu unterscheiden. Garantie ist normalerweise etwas anderes als Gewährleistung. Geschickt wurde dies in den Unterlagen vermischt und so ist man als Hersteller bei Bedarf fein raus.

Gruß Walter
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Re: Dichtigkeitsprüfung HCG

Beitrag von Heilixblechle »

Habe mal durch die Blume :cool: einen Serviceleiter gefragt wieviel Undichtheiten bei den Dichtheitsprüfungen in etwa auftreten bzw. gefunden werden. Antwort, durchschnittlich etwa 2%.

Das ist ein Wert, nicht mehr und nicht weniger... Die Entscheidung trifft jeder für sich selbst...

Gruß Walter
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Re: Dichtigkeitsprüfung HCG

Beitrag von Johann »

Heilixblechle hat geschrieben: 16.08.2023, 14:26 Habe mal durch die Blume :cool: einen Serviceleiter gefragt wieviel Undichtheiten bei den Dichtheitsprüfungen in etwa auftreten bzw. gefunden werden. Antwort, durchschnittlich etwa 2%.

Das ist ein Wert, nicht mehr und nicht weniger... Die Entscheidung trifft jeder für sich selbst...
Bei unserem B 524 (Mj. 2006) habe ich das nie machen lassen. Warum auch? Damals gab's für den Kaufpreis noch Qualität :-D. Peter hat es indirekt hier viewtopic.php?p=131209#p131209 unterstrichen.
Grüße aus Ladenburg als der ältesten Stadt rechts des Rheins,
Johann
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Re: Dichtigkeitsprüfung HCG

Beitrag von Heilixblechle »

Ähnlicher bzw. gleicher Thread 2x deshalb Link damit beide zusammengeführt werden.
viewtopic.php?t=16214&start=15

Gruß Walter
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Garfield
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Re: Dichtigkeitsprüfung HCG

Beitrag von Garfield »

Heilixblechle hat geschrieben: 16.08.2023, 16:04 Ähnlicher bzw. gleicher Thread 2x deshalb Link damit beide zusammengeführt werden.
viewtopic.php?t=16214&start=15

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