Gurte nachrüsten

Das Besondere aus der pre B- und S-Klasse
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Matz
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Gurte nachrüsten

Beitrag von Matz »

Hallo zusammen! Ich möchte bei meinem BS 550, Baujahr 1981 auf MB 208-Fahrgestell mit hinterer Rundsitzgruppe zwei Beckengurte für die Lieben nachrüsten. In einem anderen Fred wurde ja schon mal erwähnt, wo die Anschlagpunkte für die Gurte zu finden sind. Dort sind sie auch bei meinem, allerdings sehe ich nur zwei angeschweißte Laschen mit einer untergeschweißten Mutter mit einem Abstand von ca. 50 cm mittig unter der Rückbank . Heißt das, es kann nur EIN Beckengurt nachgerüstet werden oder reicht ein Punkt für einen Gurt, so dass doch zwei Beckengurte eingebaut werden können? Vielleicht hat sich schon einer mit der Materie beschäftigt, freue mich über jede Antwort. Viele Grüße, Matthias
Michael Sorgenfrey
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Beitrag von Michael Sorgenfrey »

Hallo Matz,

für zwei Beckengurte benötigst Du mindestens drei Befestigungspunkte.

Zwei Punkte werden für die äußeren Anlenkungen der Beckengurte benötigt. Ein Punkt mittig für die beiden Schlösser der Gurte.

Nach Deiner Beschreibung kannst Du nur einen :cry: Beckengurt befestigen.

Gruß Michael
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stoltoguzzi
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Beckengurten

Beitrag von stoltoguzzi »

Bei meinem Fahzeug sind auf der Bank im Font auch nur zwei Gewinde vorhanden aber dort kann ja eigentlich auch nur eine Person sitzen?
Seitlich gibt es dann links und rechts jeweils 3 Punkte im gleichen Abstand für jeweils zwei Gurten.
Old Hymer for immer
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Matz
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Re: Beckengurten

Beitrag von Matz »

stoltoguzzi hat geschrieben:Bei meinem Fahzeug sind auf der Bank im Font auch nur zwei Gewinde vorhanden aber dort kann ja eigentlich auch nur eine Person sitzen?
Seitlich gibt es dann links und rechts jeweils 3 Punkte im gleichen Abstand für jeweils zwei Gurten.
Hmm, wo befinden sich bei deinem die seitlichen Gurt-Befestigungspunkte? Ungefähr in Höhe der Bankoberkante? Ich kann bei mir nur die unter der Rückbank finden. Die seitlichen Holz-Verkleidungen habe ich abgeschraubt, da ist nichts zu sehen ausser der Kunststoff-Bekleidung der Wand. Ich kann mir nur vorstellen, dass die Punkte irgendwo im Stahlrahmen des Aufbaus sitzen, aber wo suchen???? Gruß und danke schon mal, Matthias
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Matz
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Beitrag von Matz »

Michael Sorgenfrey hat geschrieben:Nach Deiner Beschreibung kannst Du nur einen :cry: Beckengurt befestigen.

Gruß Michael
Eventuell wären auch zwei Gurte möglich; ich habe mir mal ein paar Ebay-Bilder zum Thema Beckengurt angeschaut, es gibt welche, die quasi als Ring ausgeführt sind und nur an einem Punkt befestigt werden. Frage ist allerdings, ob die Befestigungen im Hymer dafür ausgelegt sind.... Gruß, Matthias
Michael Sorgenfrey
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Beitrag von Michael Sorgenfrey »

Hallo,

Matz hat das richtig erkannt mit den Befestigungspunkten. Diese müssen eine Typprüfung haben, um die Kräfte aufnehmen zu können. Einfach Sicherheitsgurte irgendwo anschrauben und hoffen, das diese bei einem Unfall ihre Funktion erfüllen, ist ein lebensgefährliches Unterfangen. Schließlich muss ein Sicherheitsgurt eine Zugkraft von 1,5 Tonnen :!: :!: aushalten.

Fragt doch bei Hymer mal nach, wo Befestigungspunkte für Sicherheitsgurte vorgesehen waren. Die haben auch schon früher Fahrzeuge z. B. nach der Schweiz und Skandinavien exportiert. Dort waren schon eine "Ewigkeit" Gurte vorgeschrieben.

Gruß Michael
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Beitrag von novice »

...daß die Gurtbefestigung ein wichtiges Kriterium zur Pesonensicherheit darstellt, ist mir völlig klar. Unklar ist mir jedoch, daß der Gesetzgeber in den KFZ-Schein meines S660 mit L-Sitzgruppe 4 zulässige Sitzplätze schreibt, obwohl nur 3 Gurte vorhanden sind ? :roll:
LG Uwe
Michael Sorgenfrey
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Beitrag von Michael Sorgenfrey »

Hallo Uwe,

die Frage ist ganz einfach zu beantworten.

Bis vor kurzem waren bei Sitzplätzen in Längsrichtung des Fahrzeuges keine Rückhaltesysteme vorgeschrieben :-( .

Somit ist es rechtlich nicht zu beanstanden (für mich aber nicht nachvollziehbar), das ein im Rückhaltesystem (sprich Kindersitz) befindliches Kind mit dem Kindersitz in Längsrichtung auf die Sitzbank gestellt werden darf ohne weitere Befestigung :!: :!: . Den Vorschriften ist damit genüge getan. Ich möchte nicht darüber nachdenken, wohin sich der nicht befestigte Kindersitz bei einem Aufprall bewegt.

Auch aus diesem Grunde haben wir beim Kauf unseres Fahrzeuges auf einer Viererdinette bestanden. So waren ausreichend Dreipunktbefestigungen für die Kindersitze vorhanden.

Seit einer Gesetzesänderung sind m. E. Längssitzplätze nicht mehr zulassungsfähig.

Mir ist z. B. bekannt, das die früher vielfach im Land Rover genutzten Längssitzmöglichkeiten bei den neuen Modell deshalb nicht mehr lieferbar sind.

Gruß Michael
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Matz
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Beitrag von Matz »

Hallo! Im Fahrzeugschein unseres Hymers steht: "5 Sitzplätze, davon 3 Notsitze". Gurte sind für diese Notsitze zwar nicht erforderlich, ich lege aber keinen Wert darauf, meinen Nachwuchs im Falle eines Unfalles an mir vorüberfliegen zu sehen... :cry: Also müssen definitiv Gurte her. Ich habe mir irgendwann mal von der Hymer-Seite den archivierten Katalog für unser WoMo runtergeladen, dort ist klar von "geprüften Gurtpunkten für Fahrer und Passagiere" die Rede, zu finden sind allerdings nur die zwei unter der Heckbank. Anfragen bei Hymer via Email habe ich auch schon losgeschickt, allerdings bisher noch keine Antwort erhalten. Wahrscheinlich findet sich dort aber auch kaum noch einer, der über 1981er Baujahre Bescheid weiss..... :-? Ich werde jetzt die oben schon beschriebenen Beckengurte besorgen, für die ein Befestigungspunkt reicht. Das ist besser als nichts, zumal sich das Gewicht des Nachwuchses noch deutlich in Grenzen hält. Wenn die Kinder älter werden, fahren sie eh` nicht mehr mit uns, scharren sie doch jetzt schon mit den Hufen und wollen lieber mit den Freunden auf Tour. Wäre trotzdem schön, wenn sich einer fände, der mal an seinem WoMo nachschaut, wo noch zusätzliche Gurtpunkte vorhanden sind, auch wenn er sie nicht benötigt. Danke im Voraus...... Gruß, Matthias
Michael Sorgenfrey
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Beitrag von Michael Sorgenfrey »

Hallo Mattias,

Deine Idee in Ehren, aber ich rate dringend davon ab :!: :!: .

Habe mir bei eBay das Rückhaltesystem angeschaut (Opel Omega, richtig?). Der Aufnahmepunkt für einen solchen Sicherheitsgurt war schon in der Konstruktion verstärkt geplant worden. Im Nachfolgemodell wurde die Idee (sollte die Produktion kostengünstiger gestalten, da ein Aufnahmepunkt eingespart werden konnte) wieder fallengelassen, da ein Punkt die auftretenden Kräfte trotz Verstärkung nicht aufnehmen konnte und schon bei Unfällen mit geringen Geschwindigkeiten Verformungen der Bodenplatte auftraten.

Der Aufnahmepunkt in Deinem Womo ist den Kräften mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht gewachsen. Das bedeutet schon bei einem Aufprall mit geringer Geschwindigkeit einen Abriss der angeschweißten Lasche. Bereits eine Vollbremsung würde ausreichen, um die Lasche zu schädigen, wobei die Schädigung nicht unbedingt mit dem bloßen Auge zu erkennen ist.

Ein Abreißen der Lasche bedeutet, das der Sitz sich mit hoher Beschleunigung in Fahrtrichtung gewegt. Die Masse verzehnfacht sich ungefähr dabei. Das bedeutet, das bei einem Auftreffen auf den Fahrersitz oder Beifahrersitz die Rückenlehne dieses Sitzes bei einem Kind mit 15 kg Gewicht mit ungefähr 150 kg belastet wird. Da die Sitze konstruktiv nur für den Aufprall mit dem Rücken ausgelegt sind (für Personen mit max. 95 kg) und der vordere "Schwung" durch das Rückhaltesystem abgefangen wird, wird die Rückenlehne mit großer Kraft nach vorne gedrückt. Der Sicherheitsgurt der im Sitz sitzenden Person ist dieser zusätzlichen Belastung nicht gewachsen und reißt nach Längung der Fäden (diese Längung ist durchaus erwünscht und fängt viel der Energie auf) ab. Im Normalfall bedeutet dies, das der Sitzende und der Aufprallende nach vorne durch die Scheibe gehen. Zusätzlich zu den schweren Schnittverletzungen beim "Durchflug" durch die Scheibe (dabei werden Körperteile teilweise fast komplett abgetrennt) kommen noch die Verletzungen durch den Aufprall auf die Straße etc. Ergebnis: Unfall mit "relativ" geringer Geschwindigkeit, aber 2 Personen Exitus :cry: :cry: . Ohne das "Fluggeschoß" hatte der Fahrer/Beifahrer mit hoher Wahrscheinlichkeit den Unfall ohne schwere Verletzungen überstanden.

Man sollte nie vergessen, das Rückhaltesysteme und deren Befestigung immer im Zusammenhang gesehen werden müssen und eine sehr komplexe sicherheitstechnische Einrichtung darstellen.

Genauso ist davon abzuraten, gebrauchte Rückhaltesysteme zu erwerben. Man kann sich nie sicher sein, das der Sicherheitsgurtes nicht bereits durch eine Längung vorgeschädigt wurde und dann der Belastung nicht mehr gewachsen ist.

Bei der beabsichtigten Maßnahme hinsichtlich des Rückhaltesystemes mit einem Befestigungspunkt handelt es sich um eine eine genehmigungpflichtige Bauartänderung. Die Abnahme muss durch den TÜV erfolgen. Dieser wiederum verlangt ein Gutachten. Ein Gutachten in diesem Fall bedeutet, das eine Baumusterprüfung zu durchzuführen ist. Die Kosten dieser Prüfung belaufen sich auf 20.000 bis 30.000 €.

Der eigenmächtige Umbau führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeuges. Hinsichtlich der Folgen der Einschränkung des Versicherungsschutzes möchte ich mich hier nicht näher auslassen.

Ich an Deiner Stelle würde die Antwort von Hymer abwarten und zugleich noch eine Mail nachschicken bezüglich der Frage, ob ein Rückhaltesystem mit nur einem Befestigungspunkt die Freigabe von Hymer erhält.

Hoffentlich habe ich Dich nicht allzu sehr verunsichert, aber bei Sicherheitssystemem gibt es keine Kompromisse.


Gruß Michael
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Hinter den Abdeckungen

Beitrag von stoltoguzzi »

Matz, hast Du hinter den seitlichen Abdeckungen (dünne Holzplatte) nachgeschaut, dort sind bei meinem 550s die Befestigungspunkte (M11-Gewinde)
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