Italien: Bei 1,5 Promille Auto weg

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Garfield
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Italien: Bei 1,5 Promille Auto weg

Beitrag von Garfield »

Wer in Italien zu tief ins Glas schaut ist nicht nur seinen Führerschein los.
In Italien gibt es laut einer ADAC-Meldung drastische Strafen für Alkoholsünder. Wer mit mehr als 1,5 Promille am Steuer erwischt wird, dem wird das Auto weggenommen. Und zwar ohne Rückgabe - das Auto wird beschlagnahmt, der Fahrer enteignet und das Gefährt zugunsten der Staatskasse versteigert. So soll es eine Verordnung des Justizministeriums vorschreiben, jedenfalls solange die Person, die gefahren ist, auch Eigentümerin des Fahrzeugs ist. Das Parlament hat dies zwar noch nicht bestätigt, vollzogen wird es bereits.

Allein in der Gegend Mailand sollen bereits 1500 Fahrzeuge beschlagnahmt worden sein. Laut ADAC wird mit Protesten und Klagen gerechnet, fraglich sei, ob die Verordnung vor dem Verfassungsgericht bestand haben wird.

Dies wird kein Trost sein, wenn das Auto erst einmal weg ist. Weg ist weg - da kann man nicht mehr viel machen. Einsprüche haben wenig Aussicht auf Erfolg.

Bei der Polizeikontrolle den Alkoholtest zu verweigern nützt nichts. Dann werden mehr als 1,5 Promille angenommen.

Zu der drastischen Strafe der Enteignung kommen bis zu 6000 Euro Geldstrafe und eine Gefängnisstrafe von drei bis zwölf Monate hinzu (bei Ersttätern auf Bewährung).
Viele Grüße, Peter
:mrgreen: Ein Reisemobil braucht zwei Jahre, bis es erwachsen ist. Direkt anschließend beginnen nahtlos die Alterskrankheiten. ;-)
Michael Sorgenfrey
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Beitrag von Michael Sorgenfrey »

Hallo,

richtig so :!: :!: .

Früher war ich auch anderer Meinung. Wenn man aber zusehen mußte, wie ein betrunkener Autofahrer (22 Jahre) mit seinem Fahrzeug, das mit 5 Insassen (Alter 16-21 Jahre) besetzt war, einen schweren Unfall verursacht hat, wo er als einziger leicht verletzt überlebte. Der "Rotzlöffel" hat noch die Dreistigkeit am Unfallort besessen, zu behaupten, er wäre nicht de Fahrer des Fahrzeuges.

Das Leid der Eltern der getöteten Jugendlichen hat ihn nicht interessiert. Keine Entschuldigung oder etwas ähnliches. Sein Vater, nicht unvermögend, hat ihn trotz der sofort erfolgten Entziehung der Fahrerlaubnis bereits eine Woche später ein neues Fahrzeug gekauft.

Zum Glück hat das Gericht den Fall entsprechend gewürdigt. Entzug der Fahrerlaubnis auf unbestimmte Zeit. Antrag auf Wiedererteilung kann frühestens nach 2 Jahren gestellt werden, vor Antragstellung muss eine MPU positiv abgeschlossen werden.

Meiner Meinung nach ist der Schwellenwert zu hoch angesetzt. Da reicht ein Blutalkoholgehalt von 0,3 Promille und nicht 1,5 Promille.

Gruß Michael
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ElectraGlide
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Beitrag von ElectraGlide »

Hallo,

ich auch: Richtig so.

Es ko... mich an, daß in dieser Republik der Alkoholkonsum nicht nur toleriert, sondern geradezu begünstigt wird. Bei jedwedem Vergehen muss der Täter nur <Alkohol> rufen und er bekommt mildernde Umstände, denn er wusste ja nicht mehr was er tat.
Meine Meinung dazu geht genau den entgegengesetzten Weg: Wer unter Alkoholeinfluß ein Vergehen begeht sollte 50 % Aufschlag bekommen, denn er weiss (im Voraus), daß unter Alkohol alles viel schlimmer wird und die angerichteten Schäden und Leid fast vorsätzlich angerichtet werden.
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starlight
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Beitrag von starlight »

ElectraGlide hat geschrieben:Hallo,

ich auch: Richtig so.

Es ko... mich an, daß in dieser Republik der Alkoholkonsum nicht nur toleriert, sondern geradezu begünstigt wird. Bei jedwedem Vergehen muss der Täter nur <Alkohol> rufen und er bekommt mildernde Umstände, denn er wusste ja nicht mehr was er tat.
Meine Meinung dazu geht genau den entgegengesetzten Weg: Wer unter Alkoholeinfluß ein Vergehen begeht sollte 50 % Aufschlag bekommen, denn er weiss (im Voraus), daß unter Alkohol alles viel schlimmer wird und die angerichteten Schäden und Leid fast vorsätzlich angerichtet werden.
Richtig, richtig, richtig :!: :!: :!:
Solange bei uns der Täterschutz höher ist als der Opferschutz wird es in dieser Republik nur noch bergab gehen, leider :oops: :oops: :oops:
Gruß starlight

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Garfield
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Beitrag von Garfield »

Hallo ElectraGlide und starlight,
mein gesunder Menschenverstand gibt euch sowas von Recht, dass ich die folgenden Zeilen nur unter Schmerzen schreiben kann... :shock:

Alkoholsucht fällt unter Krankheit (leider in Bezug auf die Strafverfolgung). Die Menschen selber würden manches Mal wahrscheinlich gerne hinter ihren Taten stehen und die wirklich gerechte Strafe akzeptieren, dagegen sprechen sich die Anwälte aus... Die verdienen doch an jedem gewonnenen Prozess an Image (der kann mich raushauen...) unter dem Deckmantel der
- Alkoholkrankheit
- Unzurechnungsfähigkeit
- schwerer Kindheit
- der Hund ist gestern weggelaufen
- Sonnenfinsternis
- Montagsallergie
- Ausreden eins bis neun
- Ausreden zehn bis dreiunddreizig
- .... :evil:

Und einige, die gewissermaßen darum flehen, "bitte helft mir", werden von ihren Staranwälten gut herausgehauen mit der Botschft (siehe folgenden Absatz):

Und nachdem der Prozess gewonnen wurde (bzw. wieder mal ein mildes Urteil herauskam), fühlen sich die Täter doch regelrecht bestätigt, dass SIE nicht viel falsch gemacht haben. Die Gesellschaft ist doch Schuld an ihrem Zustand. SIE SELBER können doch nichts dafür. Also können SIE weitermachen wie bisher... :evil:


Viele haben Ihren Alkoholkonsum im Griff - aber einige eben nicht. Falsch ist, dass die, die es eben nicht schaffen, von der Gesellschaft und den Gerichten noch in Schutz genommen werden. Und der Grat ist schmal...

Versuch du mal, eine Kur zu bekommen! Alkoholsünder sind teilweise DAUERGÄSTE! ...eben mal wieder eine Bewährungsstrafe (LACHEND den Gerichtssaal verlassend) mit der Auflage, eine Entziehungskur durchzuführen (Urlaub auf Staatskosten). Die 6 Wochen halten sie schon durch...

btw.: die besten Beiträge von BPH sind nach einer guten Flasche Rotwein entstanden (tschuldigung!).

Daher gehen wir jetzt ein Bier(CHEN) trinken.
Viele Grüße, Peter
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