WOMO-KFZ-Steuer, Beschlüsse Bundesfinanzhof liegen vor

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starlight
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WOMO-KFZ-Steuer, Beschlüsse Bundesfinanzhof liegen vor

Beitrag von starlight »

Nun scheint die Rechtslage in Sachen rückwirkende höhere Besteuerung von Wohnmobilen klar zu sein;

Habe vom Finanzamt Mitteilung erhalten, dass das Ruhen des (Widerspruchs)Verfahrens nun beendet wird.

Aufgrund einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (AZ II R 62/07) vom 09.04.2008 ist die strittige Rechtsfrage im Sinne der Auffassung der Finanzverwaltungen geklärt.
Zur Frage der Rückwirkung der Besteuerung von Wohnmobilen hat der Bundesfinanzhof in zwei Beschlüssen (AZ II B 22/08 vom 03.04.2008 und AZ II B 36/08 vom 14.04.2008) entschieden, dass keine unzulässige Rückwirkung vorliegt;

Ja, das wird wohl heißen, wir schlucken die Zitrone und zahlen brav. Der Staat sorgt dafür, dass noch mehr Arbeitsplätze in der Freizeitindustrie (siehe Knaus) kaputt gemacht werden.
Gruß starlight

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Garfield
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Beitrag von Garfield »

Hallo starlight und alle anderen.

ES IST NOCH NICHT VORBEI!

Andere haben auch schon die Aufforderung vom FA bekommen. Ich habe denen aber geraten dem FA ein entsprechendes Schreiben zukommen zu lassen.

Schaust du auch <<<H I E R>>>, dort hatte ich ein entsprechendes Schreiben des FA bereits eingestellt und auch gleich die Antwort an das FA dazugestellt (weiter unten). Darf gerne jeder ohne Copyright an seine eigenen Bedürfnisse anpassen.

Nur kurz, warum es noch nicht zu Ende ist:
Im (AZ II R 62/07) hat der BFH zu Recht keine unzulässige Rückwirkung erkannt. Weil: Mit dem Wegfall eines §§ wurde der mit diesem Aktenzeichen behandelte Landcruiser automatisch zum Auto gestuft. Der irgendwann zugestellte Steuerbescheid hat dies lediglich "erfasst" bzw. umgesetzt. Es wurden keine neuen Gesetze für den Steuerbescheid benötigt.
Also:
- 1.5.2005: Wegfall des § 23 Abs. 6a StVZO.
- 1.5.2005: Landcruiser = Auto = Versteuerung Auto (Steuergesetz und Tarif Auto bestehen schon!)
- 31.12.2005 z.B. Steuerbescheid, der lediglich des ganze abrechnet.

Bei WoMo's ist das anders.
- 1.5.2005: Wegfall des § 23 Abs. 6a StVZO.
- 1.5.2005: WoMo automatisch einzustufen als LKW = Versteuerung LKW (Steuergesetz und Tarif LKW bestehen schon!).
- 31.12.2005 z.B. Steuerbescheid über LKW !!! (richtig!)
- 21.12.2006: !!! Gesetz, welches die Besteuerung der WoMo NEU regelt. Ab diesem Zeitpunkt darf die Steuerverwaltung für die Zukunft auch den neuen Tarif berechnen.
- 31.12.2006: z.B. erlässt die Steuerverwaltung einen Bescheid, der das Gesetz vom 21.12.2006 zum 1.6.2006 anwendet.

Du sollst also zum 1.6.2006 etwas bezahlen, was erst am 21.12.2006 beschlossen wurde. Das ist echte Rückwirkung.

Ich hoffe, es ist etwas verständlich dargestellt.
Es geht nicht um die Neuregelung der WoMo-Besteuerung an sich - ab Gesetzesverkündung müssen wir die bezahlen.. Es geht nur um die Rückwirkung - die Zeit vor der Gesetzesverkündung.
Viele Grüße, Peter
:mrgreen: Ein Reisemobil braucht zwei Jahre, bis es erwachsen ist. Direkt anschließend beginnen nahtlos die Alterskrankheiten. ;-)
Mobilfred
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Beitrag von Mobilfred »

Danke Garfield,

soweit habe ich es verstanden.

Jetzt versuche ich Rückschlüsse für meine persönlichen Umstände daraus zu ziehen.
Das Womo, für das ich damals einen Widerspruch wegen der Unzulässigkeit der rückwirkenden Besteuerung eingelegt hatte, habe ich im Frühjahr 2007 verkauft und damit natürlich abgemeldet. Nach meinem Verständnis bleibt für den Zeitraum der "echten" rückwärtigen Besteuerung dieser Widerspruch für genau dieses Womo weiterhin gültig. ?Ist das so?

Gruß Mobilfred
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Johann
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Beitrag von Johann »

Hallo starlight,
dann empfehle ich Dir, einmal diese Einträge http://forum.mobil-szene.de/viewtopic.php?p=433#p433 und http://forum.mobil-szene.de/viewtopic.php?p=434#p434 einzusehen. Ich denke, dass das Dir (und anderen Interessierten) durchaus weiterhelfen wird.

Johann
Grüße aus Ladenburg als der ältesten Stadt rechts des Rheins,
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Beitrag von Michael Sorgenfrey »

Hallo Peter,

danke für den aufschlußreichen Tread :-D .

Gruß Michael
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starlight
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Beitrag von starlight »

Danke Johann, danke Peter und allen, die immer behilflich sind. :-D :-) ;-)


Habe heute entsprechende mail an Finanzamt gesandt; Bin mal gespannt, was dabei rauskommt.
Gruß starlight

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