Tausch von Graue Campinggasflaschen /Leer gegen Voll)

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Explorer
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Re: Tausch von Graue Campinggasflaschen /Leer gegen Voll)

Beitrag von Explorer »

nordkappreisen hat geschrieben:... für je Flasche, die TÜV abgelaufen war,sollte ich 17.00Eur Tüv gebühren bezahlen...

Ist das Normal :?:
Guten Morgen,
ja kenne ich auch so. Die Flaschen immer zeitig tauschen.
Michael Sorgenfrey
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Beitrag von Michael Sorgenfrey »

Hallo nordkappreisen,

der Preis ist i.O. und deckt für den Händler die entstehenden Kosten.

Kann mich dem Kommentar von Explorer voll anschließen. Entweder rechtzeitig oder nur einzeln tauschen, so das der Händler es nicht merkt.

Eine Frage habe ich dennoch:

Du spricht von etlichen Flaschen. Welche Anzahl an Flaschen verstehst Du unter etlichen? Dir sind doch sicherlich die gesetzlichen Vorschriften (auch zu eigenen Sicherheit) bekannt:
Zulässig ist in Wohnungen und angrenzenden Garagen eine Lagerung von ...

- zwei Flüssiggasflaschen ( einschließlich leeren Behältern ) von max. 14kg, jedoch pro Raum höchstens eine Flasche und nicht in Schlafräumen.
Wen Du mehr als die genannte Anzahl Flaschen lagern möchtest, musst Du einen Lagerraum für Flüssiggas anmelden und genehmigen lassen mit den entsprechenden behördlichen Auflagen.

Gruß Michael
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Michael Sorgenfrey
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Beitrag von Michael Sorgenfrey »

Hallo nordkappreisen,

muss mreinen Tread von eben korrigieren.

Streiche bitte die Wörter "angrenzende Garagen". In Garagen darf Flüssiggas außerhalb von Fahrzeugen nicht gelagert werden.

Für den Keller folgendes:
Zulässig ist außerhalb von Wohnungen eine Lagerung von ...

- max. 20l brennbare Flüssigkeit in unzerbrechlichen Gefäßen im Keller von Wohngebäuden.
Gruß Michael
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H.Peter
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Beitrag von H.Peter »

Michael Sorgenfrey hat geschrieben:Hallo nordkappreisen,

der Preis ist i.O. und deckt für den Händler die entstehenden Kosten.





Gruß Michael

Hallo Michael,

bist Du dir da sicher? :roll:

Ich habe selber noch bis zu meinem Ruhestand 2005 u.a. Gas in grauen Nutzungsflaschen verkauft.
Im EK war bereits ein anteiliger Betrag für die Tüv - Prüfung enthalten, so das es völlig gleichgültig war, ob beim Tausch die Flasche noch Tüv hatte oder nicht.

Nur bei den roten Leihflaschen, die ja auch nur dort wieder abgegeben werden können, wo sie gekauft wurden, wird auf die noch gültige Prüfung
geachtet!

Habe jetzt noch vor 2 Wochen im Bauhaus Witten nachgefragt, auch dort wurde erklärt, für die Tüv - Prüfung ist der Abfüller zuständig, es werden alle (grauen) Flaschen angenommen!

Gruß Peter
Michael Sorgenfrey
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Beitrag von Michael Sorgenfrey »

Hallo Peter,

bis vor geraumer Zeit war der Sachverhalt wie Du ihn geschildert hast.

Ab dem Zeitpunkt X (das genaue Datum ist mir im Augenblick nicht geläufig) stellt der Abfüller dem Kunden (also dem Händler) für die TÜV-Prüfung die bereits genannten 17 EURO in Rechnung. Der Händler kassiert vom Kunden, soweit bei der Abgabe die abgelaufene Prüfung erkannt wird, die Kosten in Rechung.

Aus dem Grunde der leichteren Überprüfung des Ablaufs der Gültigkeit der TÜV-Prüfung wird seit längerem das Datum der nächsten Prüfung in schwarzer Farbe seitlich auf die Flasche gedruckt. So ist eine Kontrolle durch den Abfüller und den Händler leichter durchführbar. Es dauert natürlich noch einen gewissen Zeitraum, bis die im Umlauf befindlichen Flaschen den Kreislauf passiert haben und auf diese Weise gekennzeichnet sind.

Ich persönlich suche daher nach Möglichkeit immer eine Flasche heraus, die noch eine recht lange "Restlaufzeit" hat. Das Datum ist, wie bereits geschrieben, am seitlichen Rand recht gut zu erkennen.

Betriebe, die einen recht hohen Umsatz von Flaschen haben, achten oft nicht immer auf das Datum. Der Abholer ist meist mit der Menge des Leergutes überfordert und schaut nicht so genau hin. Wenn der Verkäufer in Stoßzeiten auch keine Zeit zur Kontrolle hat ("Stellen Sie die Flasche bitte da hinten in die Ecke") läßt sich eine Flasche mit abgelaufener Prüfung gut "tauschen".

Gruß Michael
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Beitrag von aci »

Guten Morgen,
ja kenne ich auch so. Die Flaschen immer zeitig tauschen.
Hallo

nicht das ich das Geschriebene anzweifle, nur macht das für mich nur wenig Sinn, denn dies ja würde bedeuten, dass nur der "Dumme" die Chance erhält, die € 17.- zu berappen.

Meine "Grauen" tausche ich meistens beim hiesigen Toom-Markt und auch da wird nur beim Abgeben der leeren Flasche gefragt, ob man eine neue mitnehmen möchte. Auf das Prüfdatum hat noch nie jemand geschaut, auch nicht wenn dort nur wenig los war.

Ich denke, wenn der Händler( hier Toom) für den Betrag aufkommen muss, wird er schon im eigenem Interesse darauf achten und der Abholer (Abfüller) soweso, denn ansonsten bekommt er von seinem Chef vermutlich einen bösen Anpfiff, wenn er reihenweise abgelaufene Flaschen vom Lkw holt :idea: . Ich werde einmal meim nächsten Tausch nachfragen.

Gruß aci
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H.Peter
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Beitrag von H.Peter »

aci hat geschrieben:
Guten Morgen,
ja kenne ich auch so. Die Flaschen immer zeitig tauschen.

Meine "Grauen" tausche ich meistens beim hiesigen Toom-Markt und auch da wird nur beim Abgeben der leeren Flasche gefragt, ob man eine neue mitnehmen möchte. Auf das Prüfdatum hat noch nie jemand geschaut, auch nicht wenn dort nur wenig los war.


Gruß aci
Hallo Aci,

ich meine, die "Grauen" kannst Du sowieso nur gegen volle tauschen.
Ein Rückgabe an den Händler ist, da ja die "Grauen" Eigentumsflaschen sind, nicht möglich. Oder hat sich auch da was geändert :roll: :?: Würde ja bedeuten, man bekommt den Kaufpreis wieder zurück :-o

Gruß Peter
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PHoeNix
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Beitrag von PHoeNix »

..hab das Ganze mal in'n Zubehör gepackt.
* wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten *
aci
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Beitrag von aci »

Hallo Aci,

ich meine, die "Grauen" kannst Du sowieso nur gegen volle tauschen.
Hallo Peter,

nicht unbedingt, ich kann die leere Flasche z. B. auch zurückgeben und erhalte dann meine € 35.- Pfand wieder erstattet.

Es gibt aber auch die Möglichkeit eine neue leere Flasche im Zubehörhandel als Eigentum zu erwerben und diese irgendwo füllen zu lassen. Allerdings erschließt sich mir der Sinn einer solchen Aktion nicht.


Gruß aci
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Michael Sorgenfrey
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Beitrag von Michael Sorgenfrey »

Hallo aci,
hallo Peter,

die Flaschen werden leer im Zubehörhandel verkauft, da der Versand einer mit Gas gefüllten Flasche nicht zulässig ist.

Wenn ich eine weitere Flasche benötige, gehe ich zu meinem Händler und kaufe, wie aci bereits geschrieben hast, eine Flasche für 35 EURO. Wenn ich Flaschen zurückgebe und nicht nur tausche, erhalte ich 35 EURO erstattet.

Mein Händler teilte mir auf Anfrage heute mit, das der Anteil der Flaschen bei der Rückgabe, deren Prüfung abgelaufen ist, ungefähr bei einem Prozent liegen. Die Personalkosten für die Kontrolle des Prüfdatums sind höher als die vom Abfüller in Rechnung gestellten Kosten.

Gruß Michael
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Garfield
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Beitrag von Garfield »

Wenn ein Verkäufer mir eine abgelaufene Flasche berechnen würde, gehe ich mit Bon zu ihm und frage, wie er guten Gewissens mir eine fast abgelaufene Flasche verkaufen konnte.

Ihr könnt es glauben - da kann ich lückenlos einen Nachweis führen, wo und wann ich eine Flasche gekauft habe (eine Stunde den großen Karton durchwühlen). Eine Flasche ist bei mir - ausgenommen im Sommer - eigentlich nie länger als 3 Monate im WoMo.
Viele Grüße, Peter
:mrgreen: Ein Reisemobil braucht zwei Jahre, bis es erwachsen ist. Direkt anschließend beginnen nahtlos die Alterskrankheiten. ;-)
mecky
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Beitrag von mecky »

Hallo Michael,
wieviel gasflaschen dürfen den auf freiem privaten umzäunten grund
stehen??? Zb. der händler hat diese ja auch frei draußen stehen noch
nicht mal in einer abgeschlossenen box!
Campergruß mecky
Michael Sorgenfrey
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Beitrag von Michael Sorgenfrey »

Hallo mecky,

einen Händler, der den Flaschentausch gewerbsmäßig betreibt, darf man nicht mit einem Privatmann vergleichen.

Selbstverständlich kannst Du ein Gewerbe anmelden. Dann bekommst Du eine Betriebserlaubnis zum Umgang mit Flüssiggas. In der Betriebserlaubnis ist festgehalten, wieviel Flaschen bei Dir gelagert werden dürfen.

Als Privatmann sind max. 34 kg Gas erlaubt, davon max. 14 kg im Haus.

Gruß Michael
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