Rücktritt vom Vertrag innerhalb der Garantiezeit

alles was Recht und Gesetz ist
Antworten
Flecki
Beiträge: 3
Registriert: 21.04.2008, 19:17
Fahrzeug: B-SL 504 auf Fiat, Modelljahr 2007 bis 2011
spezielles zum Fahrzeug: B 504 SL

Rücktritt vom Vertrag innerhalb der Garantiezeit

Beitrag von Flecki »

Hat jemand Erfahrung mit einem Rücktritt vom Kaufvertrag bei einem Wohnmobil? Greift hier z.B. das neue EU-Recht (keine Nutzungsentschädigung)? Was ist z.B. auch mit nachträglich vorgenommenen Einbauten? Müssen sie wieder entfernt werden (wer übernimmt die Kosten) ? Es wäre nett, wenn jemand seine Erfahrungen schildern würde.
Benutzeravatar
Garfield
Beiträge: 3765
Registriert: 18.04.2004, 13:47
Fahrzeug: anderer Hersteller
spezielles zum Fahrzeug: Morelo Loft 84M, EuroVI, 7,49t, 8Gang ZF-Automatik, 155KW
Spritmonitor: 1196653
Wohnort: Schwülper

Beitrag von Garfield »

Hallo Flecki,
du stellst eine schwierige Frage, die kaum einer beantworten kann. Jeder Rücktritt vom Kaufvertrag ist sehr individuell zu sehen.

Da spielen deine (berechtigten) Gründe, die bei jedem Fall anders gelagert sind, und natürlich auch die bisherigen Schriftstücke (insbesondere Mahnungen, Aufforderung zur Leistung, Fristsetzungen, Unmöglichkeiten usw.) eine große Rolle.

Tut mir leid - aber ich glaube, du wirst kaum jemanden finden. Vielleicht schilderst du trotzdem "leidenschaftslos" deinen Fall etwas ausführlicher. Auch aus dem Grunde: Es gibt zwei Arten von Rücktritt: Ware noch nicht geliefert (Lieferverzug) oder Ware geliefert aber Fehlerhaft.
Viele Grüße, Peter
:mrgreen: Ein Reisemobil braucht zwei Jahre, bis es erwachsen ist. Direkt anschließend beginnen nahtlos die Alterskrankheiten. ;-)
Benutzeravatar
Johann
Beiträge: 4405
Registriert: 09.05.2006, 12:42
Fahrzeug: B 524 auf Fiat, Modelljahr 1999 bis 2006
spezielles zum Fahrzeug: B 524, Maxi, 2.3 JTD, Partikelfilter, EZ: 3/2006
Spritmonitor: 100000
Wohnort: Ladenburg

Beitrag von Johann »

Hallo Flecki,
ich will Dir hier mal einen Tipp :idea: geben: Schildere doch Deinen Fall einem fachkundigen Rechtsanwalt. Du findest einen in Bad Hersfeld: RA Ulrich Dähn, Tel. 06621 77095. Er ist aktiver Wohnmobilfahrer, seine neue Homepage ist noch nicht aktiv.

Gruß Johann
Grüße aus Ladenburg als der ältesten Stadt rechts des Rheins,
Johann
Michael Sorgenfrey
Beiträge: 2757
Registriert: 05.11.2005, 19:51
Fahrzeug: B-SL 514 auf Fiat, Modelljahr 2007 bis 2012
spezielles zum Fahrzeug: 2.3 M-Jet 40 Maxi 130 PS, 4,5 to, Star Edition, VA Goldschmitt-Feder, Vollausstattung.
Wohnort: Düsseldorf

Beitrag von Michael Sorgenfrey »

Hallo Flecki,

ich schließe mich vorbehaltlos dem Hinweis von Johann an.

Ohne Hinzuziehung eines fachkundigen Rechtsbeistandes bist Du mit Sicherheit der Verlierer, da jeder Fall für sich als Einzelfall zu betrachten ist.

Prüfe bitte vor der Mandatserteilung an einen Rechtsanwalt, ob Deine Rechtsschutzversicherung den Fall übernimmt. Immerhin entstehen im Regelfall Kosten von mehreren tausend Euro. Rechne zusätzlich noch viel Zeit, denn eine z. B. eine Wandlung dauert im Durchschnitt ein Jahr. In der Zeit solltest Du das Womo wenig nutzen, um Deine Position nicht zu verschlechtern (z. B. durch Unfall etc.). Ersatz für die Nichtnutzung gibt es leider nicht.

Im Bekanntenkreis wurde gerade eine Wandlung "durchgeboxt". Neupreis des Womos 59.000 EURO. Dauer des juristischen Streites 15 Monate. Kosten des Verfahrens für den Kläger 17.000 EURO. Das Gericht setzte unter anderen fest, das die nachträglichen Ein- und Umbauten nur von einer Vertragswerkstatt des Herstellers rückgängig gemacht werden dürfen. Kosten für den Kläger hierfür knapp 5.000 EURO. Sofort nach Abschluß des Vefahrens kündigte die Rechtsschutzversicherung (eine große mit dem Motto: "Hoffentlich ... versichert) den Vertrag, da Rechtsschutzversicherungsverträge im Regelfall nach Erreichen einer Summe von 15.000 EURO vom Versicherer gekündig werden. Die Jahresprämie ("Selbstverständlich nehmen wir auch gekündigte Verträge auf") beim neuen Versicherer beträgt knapp 40 Prozent mehr.

Ich möchte Dich auf keinen Fall verunsichern, Dir aber trotzdem zu bedenken geben, das an einem Rechtsstreit immer ein "Rattenschwanz" hängt. Eine beidseitige Einigung mit Rechtsbeistand im Güteverfahren geht sehr viel schneller und kostet auch erheblich weniger an Kosten und vor allen Dingen Nerven.

Gruß Michael
Reise in die weite Welt hinaus, denn etwas besseres als den Tod findest du überall. Wilhelm Busch
Wenn der Tod kommt, hat der Reiche kein Geld und der Arme keine Schulden mehr. Estländisches Sprichwort
Benutzeravatar
Johann
Beiträge: 4405
Registriert: 09.05.2006, 12:42
Fahrzeug: B 524 auf Fiat, Modelljahr 1999 bis 2006
spezielles zum Fahrzeug: B 524, Maxi, 2.3 JTD, Partikelfilter, EZ: 3/2006
Spritmonitor: 100000
Wohnort: Ladenburg

Beitrag von Johann »

Hallo Michael,
vor vielen Jahren habe ich erfolgreich gewandelt. Das Fahrzeug war bei Rückgabe gerade mal 5 Monate jung. Der Verkäufer und ich hatten uns auf ein Procedere ohne Rechtstreit geeinigt, zumal die Sachargumente wirklich erdrückend waren.
Dieser Vernunftsweg ist zweifellos der beste Weg, zumal keiner der Vertragspartner dabei sein Gesicht verliert :!: . Aber so realistisch sollten wir schon sein, der von mir beschriebene Weg wird leider nicht der Normalfall sein :-(

Gruß Johann
Grüße aus Ladenburg als der ältesten Stadt rechts des Rheins,
Johann
Benutzeravatar
Johann
Beiträge: 4405
Registriert: 09.05.2006, 12:42
Fahrzeug: B 524 auf Fiat, Modelljahr 1999 bis 2006
spezielles zum Fahrzeug: B 524, Maxi, 2.3 JTD, Partikelfilter, EZ: 3/2006
Spritmonitor: 100000
Wohnort: Ladenburg

Beitrag von Johann »

Hallo Flecki,
ich habe einen Beitrag gefunden, den RA Ulrich Dähn vor etwa 2 Jahren zum Thema Wandelung (korrekt: Rückabwicklung des Kaufvertrages) geschrieben hatte:
Rückabwicklung von Wohnmobilverträgen - Urteil

Urteile zur Rückabwicklung von Wohnmobilverträgen sind selten genug. Vor wenigen Tagen ist ein Urteil des Landgerichts Schweinfurt vom 18. Mai 2007 nach Beendigung des Berufungsverfahrens rechtskräftig geworden. Gegenstand des Rückabwicklungsverfahrens war ein neues Wohnmobil der 3,5 t Klasse für ca. 62.000,- EUR Neupreis.

Bei der Berechnung der Nutzungsentschädigung für dieses Fahrzeug, also einem Fahrzeug der Mittelklasse, ging das Landgericht Schweinfurt von 200.0000 Kilometern zu erwartender Lebenslaufleistung aus. Dies bedeutet, dass je 1.000 gefahrene Kilometer eine Nutzungsentschädigung von 0,5 %, gerechnet auf den tatsächlich gezahlten Neupreis, abzuziehen war. Bei 21.000 km ergab das eine Summe von 6.510,- €.

AZ des LG Schweinfurt: 23 O 187/05, Urteil vom 18.05.2007, rechtskräftig.

Bitte nicht vergessen, dass auf den Kaufpreis von dem Verkäufer Zinsen zu zahlen sind. Dies hat das LG Schweinfurt leider übersehen, ergibt sich aber aus dem insoweit eindeutigen Wortlaut des § 346 I BGB. Durch den Zinsanspruch vermindert sich unter Umständen also der Gegenanspruch auf Nutzungsentschädigung deutlich.

Mitgeteilt von RA Ulrich Dähn, Seilerweg 10, 36251 Bad Hersfeld
Gruß Johann
Grüße aus Ladenburg als der ältesten Stadt rechts des Rheins,
Johann
wadro

Beitrag von wadro »

Hallo Flecki,

Du musst für ein so brisantes Thema schon etwas deutlicher werden. Alles andere führt nur zu Vermutungen.

Ich vermute jetzt mal, dass es um ein noch ziemlich neues 504 SL geht?
Und Du bist aufgrund welcher Umstände an einer Rückabwicklung interessiert?

Dieses (HYMER) Forum hat mir persönlich in einer schwierigen Situation sehr, sehr geholfen. Wenn Du näheres
berichten möchtest, dann bleib' unbedingt bei der Wahrheit, einer Wahrheit, die Du auch beweisen kannst...

Auch wenn hier und da so getan wird, als gebe es eine gewisse Arroganz by Hymer :-D , so kannst Du sicher sein,
dass Deine Beiträge gelesen werden.

Gruss Michael
Flecki
Beiträge: 3
Registriert: 21.04.2008, 19:17
Fahrzeug: B-SL 504 auf Fiat, Modelljahr 2007 bis 2011
spezielles zum Fahrzeug: B 504 SL

Beitrag von Flecki »

Habt vielen Dank für Eure Beiträge und Vorschläge, die uns sehr geholfen haben. Entschuldigt, dass wir erst heute antworten,da wir ein paar Tage unterwegs waren(nicht mit unserem Hymer-Sorgenkind). Wir haben jetzt tatsächlich einen RA beauftragt, die Auflösung und den Rücktritt vom Vertrag durchzuführen. Wir hatten ja bei unserem jetzt 1 Jahr altem Womo vom ersten Tag an Ärger. Wie wir in der Zwischenzeit wissen, ist das Hauptübel das an den Aufbau nicht angepasste Maxi 4-t Fahrgestell des Fiat-Ducato - oder umgekehrt. Bei Übernahme des Fahrzeugs war der Schrecken groß: Vorderachse schlägt durch, das Fahrzeug springt bei jeder Bodenwelle. die Hartplastikteile knarzen, das Hubbett schlingert und quietscht und rumpelt, die Nasszellentür lässt sich nicht arretieren, die Türen schließen nicht dicht, die Garderobenstange bricht weg, die Duschtrennwand reißt ab etc. Nur die Pannenserie reißt nicht ab! Von April bis September war das Fahrzeug insgesamt 26 Tage in der Vertragswerkstatt- inklusive in Bad Waldsee selbst. Als die Fiat-Werkstatt Schleifspuren in den vorderen Radkästen entdeckt, tauscht man uns auf Werkskosten die wohl unzureichenden vorderen Federungssysteme durch Goldschmitt-Spezialfedern aus.- Dann die Überraschung in unserem ersten Skiurlaub: im Dachbereich um den vorderen Teil des Dachfensters bildet sich eine Schmelzwasseransammlung, die nachts zu einer Eisplatte gefriert. Unsere Vertragswerkstatt bescheinigte uns" eine starke Dachabsenkung im Mittelbereich". Wir werten das als weitere Folgen des Fahrgestell-Aufbau -Mangels, an dem auch die neue Feder nichts geändert hat.- Da wir seit einem Jahr den Wettlauf zwischen z.T. auch im Wiederholungsfall nicht behebbarer Mängel und immer neuen Pannen nicht gewinnen konnten, wurde jetzt der Rücktritt vom Kauf verkündet.- Zuvor waren Händler und Hersteller schriftlich über den jeweiligen Stand der Dinge informiert worden, so dass alles dokumentiert ist. Viele Grüße Flecki
Antworten
HME Reisemobil-Forum : Disclaimer/Impressum/Datenschutz