Womo-KFZ-Steuer; Aufforderung zur Widerspruchsrücknahme

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starlight
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Womo-KFZ-Steuer; Aufforderung zur Widerspruchsrücknahme

Beitrag von starlight »

Hallo,

mein liebes Finanzamt hat mich heute (erneut) aufgefordert , den Widerspruch in Sachen Wohnmobilsteuer (Rückwirkung der steuerlichen Folgen der Aufhebung des alten Steuerrechts in die Vergangenheit) wegen Aussichtslosigkeit zurückzunehmen.
Es erfolgte dabei ein Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (Beschlüsse vom 03.04.2008, II B 22/08 u. v. 14.04.2008, II B 36/08) und der Finanzgerichte (FG des Saarlandes v. 07.11.2007, Schleswig-Holst. FG v. 23.01.2008, Niedersächs. FG v. 30.01.2008 .
Demnach wäre die Steueränderung zum 01.01.2006 zu Recht erfolgt.

Daher Frage an alle:

Ist die Sache tatsächlich höchstrichterlich abgeschlossen, bzw. wenn nein, bei welchen Gerichten unter welchem Aktenzeichen sind noch Verfahren mit Präzedenzwirkung offen?
Soll ich den Widerspruch tatsächlich zurücknehmen?

Was habt Ihr gemacht?
Gruß starlight

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Johann
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Beitrag von Johann »

Hallo starlight,
schau doch mal auf die Seiten von camperline.de. Dort informiert Peter1 sehr qualifiziert über die weiteren Schritte.

Gruß Johann
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Johann
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starlight
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Beitrag von starlight »

Johann hat geschrieben:Hallo starlight,
schau doch mal auf die Seiten von camperline.de. Dort informiert Peter1 sehr qualifiziert über die weiteren Schritte.

Gruß Johann
Hallo Johann,
Danke für den Hinweis, könntest Du mir zumindest den link geben?

Oder habt Ihr alle bereits die Steuererhöhung geschluckt?
Aus der Resonanz zu meiner Anfrage muss ich das fast schließen.
Gruß starlight

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Johann
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Beitrag von Johann »

Hallo starlight,
Du findest die wichsten Information hier: http://forum.camperline.de/viewtopic.php?p=15849#15849; schau Dir insbesondere die Fragen 17-22 an, dort findest Du alle notwendigen Informationen.
Die Steuererhöhung habe ich natürlich nicht geschluckt, sondern - entsprechend der hervorragenden und sachlich fundierten Informationen von Peter1 - Einspruch eingelegt und (erfolgreich) um Ruhen des Verfahrens gebeten. Dem ist (bisher) stattgegeben worden.

Gruß Johann
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Beitrag von Wilfried.M »

Hallo Freunde,
einige FA gehen dazu über, um bei Einspruch eingelegten Verfahren, die Einsprucherheber, mittels sogar Drohungen zur Einspruchsrücknahme zu bewegen.
Warum ?
Sollte das VGH die vielen Einsprüche pos. bewerten so kommt dem Staat eine vielstellige Millionenhöhe zu, welche er zahlen muß.

Das Geld kann dann nicht den Banken zur Unterstützung, Verzeiung, den Manager, gegeben werden.
Gruß
Wilfried
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Johann
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Kfz-Steuer - Klage

Beitrag von Johann »

Kraftfahrzeugsteuer für Reisemobile - Musterklagen

Hallo zusammen,
es ist leider tatsächlich so, dass die Bundesländer nunmehr die bisherige Linie verlassen und die Aufhebung der Verfahrensruhe verkünden. Ihr könnt hierzu bei camperline.de nachlesen, u.a. unter http://forum.camperline.de/viewtopic.php?p=19803#19803.
Übrigens hält Peter1 die Leser dort sehr qualifiziert und auch zeitnah auf dem Laufenden.

Gruß Johann

PS: Weiß eigentlich jeder von Euch über die Musterklagen Bescheid? Dort könnt Ihr Euch jederzeit informieren und übrigens auch die Musterklagen unterstützen.
Grüße aus Ladenburg als der ältesten Stadt rechts des Rheins,
Johann
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