Warntafel und Motorrollerträger

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H@ns
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Warntafel und Motorrollerträger

Beitrag von H@ns »

Hallo,

ist eine Warntafel in Italien und Spanien bei einem Motorrollerträgers mit Kennzeichen und Rückleuchten erforderlich?

Hierzu gibt es unterschiedliche Auffassungen.

Wie ist die korrekte Rechtslage?
Viele Grüße
Hans
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max 2
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Re: Warntafel und Motorrollerträger

Beitrag von max 2 »

Hallo,

Nur Info über Warntafel und .....

http://www.casasardegna.holidaybeach.de ... _stvo.html

Wenn ich das richtig verstanden habe, Warntafel immer, Ausnahme wenn die überstehenden
Teile ( Fahrrad / Motorradträger ) in die Gesamtlänge in den Kfz- Unterlagen eingetragen sind.

Gruß
----->>>>Achtung, meine Bilder haben ein Urheberrecht _und sollten auch nicht als Zitat benutzt werden. :idea:

Ich füttere keine Trolle :-D --- >> :-D

https://forum.hme-ev.de/viewtopic.php?f=11&t=2619
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H@ns
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Re: Warntafel und Motorrollerträger

Beitrag von H@ns »

Hallo,

merci Max 2.

Wegen der Rechtsssicherheit habe ich mich heute an die Rechtsberatung des ADAC gewandt.
Mal sehen, welche Antwort von dort kommt.
Viele Grüße
Hans
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H@ns
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Re: Warntafel und Motorrollerträger

Beitrag von H@ns »

Hallo,

überrasched schnell erhielt ich von der ADAC Rechtsabteilung folgende Auskunft, die ich Euch natürlich nicht verheimlichen will. Ich glaube, die Auskunft des ADAC ist für viele Womo Freunde recht aufschlussreich:

"Sehr geehrter Herr W......,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

In Italien muss nach hinten überstehende Ladung mit einer Warntafel gekennzeichnet sein. Diese Tafel muss den besonderen Voraussetzungen des Art. 164 Codice della Strada und weiteren verkehrsrechtlichen Vorschriften (Durchführungsbestimmungen) entsprechen.

J e d e nach hinten hinausgehende Fahrzeugladung (auch weniger als ein Meter) ist mit der Warntafel zu versehen. Auch Heckträger (mit oder ohne Ladung oder in eingeklapptem Zustand) sind betroffen, somit auch Ihr Motorrollerträger. Entscheidend ist die (im Kfz-Schein eingetragene) Fahrzeuggesamtlänge. Nach vorne ist keinerlei Überstehen gestattet.

Nach dem Gesetz sind „sämtliche geeigneten Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, damit andere Straßenbenutzer dadurch nicht in Gefahr gebracht werden“.

Der Fahrzeugführer muss eine viereckige, mit reflektierendem Material überzogene Tafel am Ende des vorspringenden Ladungsteils so anbringen, dass sie ständig quer zur Fahrtrichtung zeigt. Die Tafel muss mindestens 50 x 50 cm messen und rot-weiß schraffiert sein. Sie soll aus Metallblech sein und eine Typengenehmigung haben. Die früher zugelassenen Kunststoff-Warntafeln dürfen jedoch weiterverwendet werden, wenn sie typengenehmigt sind (so das italienische Verkehrsministerium).

Das Mitführen einer typengenehmigten Metalltafel ist die sicherste, aber auch kostenträchtigste Möglichkeit, den rechtlichen Anforderungen zu entsprechen. Probleme mit manchen Überwachungsbeamten, denen die weite Gesetzesauslegung des Ministeriums unbekannt ist, sind dann nicht zu befürchten.

Ein Verstoß wird mit mindestens 74 Euro geahndet.

Eine mit Italien vergleichbare, strikte Ladungssicherung wird nur in Spanien verlangt. Leider entspricht eine italienische Warntafel nicht den spanischen Vorschriften (und umgekehrt), so dass Sie für Spanien eine weitere Warntafel entsprechend den dortigen Vorschriften benötigen, da es andernfalls zu Problemen, insbesondere zur Verhängung eines Bußgelds kommen kann.

Zur weiteren Unterrichtung fügen wir Ihnen unsere entsprechende Gaumitteilung bei.

<<2004-04-Warntafeln in Italien und Spanien-ni-nd.pdf>>

Wir hoffen, Ihnen hiermit behilflich gewesen zu sein.

Mit freundlichen Grüßen

xxxxxxxxxxxxxxxx (Name entfernt, da ich icht weiß, ob der Verfasser mit einer Veröffentlichung einverstanden ist)
Juristische Zentrale
Internationales Recht
ADAC e.V., Am Westpark 8, 81373 München
Tel. (089) 76 76 38 31, Fax (089) 76 76 25 99
mailto: ..............@adac.de
http://www.adac.de

Email Ende"

Hier habe ich noch die vom ADAC erwähnte pdf-Datei hochgeladen (mir ist nicht bekannt, wie lange die auf dem kostenlosen Server verbleibt):

http://www.file-upload.net/download-235 ... d.pdf.html
Viele Grüße
Hans
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starlight
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Re: Warntafel und Motorrollerträger

Beitrag von starlight »

H@ns hat geschrieben:Hallo,
..............................
Der Fahrzeugführer muss eine viereckige, mit reflektierendem Material überzogene Tafel am Ende des vorspringenden Ladungsteils so anbringen, dass sie ständig quer zur Fahrtrichtung zeigt. Die Tafel muss mindestens 50 x 50 cm messen und rot-weiß schraffiert sein. Sie soll aus Metallblech sein und eine Typengenehmigung haben. Die früher zugelassenen Kunststoff-Warntafeln dürfen jedoch weiterverwendet werden, wenn sie typengenehmigt sind (so das italienische Verkehrsministerium).

Das Mitführen einer typengenehmigten Metalltafel ist die sicherste, aber auch kostenträchtigste Möglichkeit, den rechtlichen Anforderungen zu entsprechen. Probleme mit manchen Überwachungsbeamten, denen die weite Gesetzesauslegung des Ministeriums unbekannt ist, sind dann nicht zu befürchten
..................
http://www.file-upload.net/download-235 ... d.pdf.html
Hallo,
ja die Italiener (ich liebe dieses Land) haben schon auch ihre eigenen, oft nicht nachvollziehbaren Vorstellungen; Mir ist es vor ca. 4 - 5 Jahren in Südtirol passiert, dass die dortige Polizei mein Blechwarnschild (Original aus Italien) beanstandet hat. Zugelassen seien nur noch Kunststoffschilder.
Auf mein Befragen wurde erklärt, Blechschilder würden, wenn sich diese vom Fahrzeug während der Fahrt lösen, auch Personen köpfen können und deshalb sei das Führen solcher Schilder jetzt verboten.
Ich habe dann eine "Nichtstrafe" ausgehandelt und hoch und heilig versprochen, ein Kunststoffwarnschild zu besorgen. Verwenden tue ich allerdings nach wie vor das toll reflektierende Blechschild, egal, ob ich nach Italien oder sonst irgendwo hin fahre. Für mich bedeutet dieses ständig am Fahrzeug (auch am eingeklappten Radträger) befindliche Schild zusätzliche Sicherheit gegen Auffahrunfälle.
Zur Befestigung dieses Schildes am Fahrradträger habe ich einen ALU-Winkel angebracht und sichere dies mit Federsplint. Auf meiner hp befindet sich unter Änderungen/Umbauten ein entsprechendes Bild.
Gruß starlight

www.hymer-starlight.ag.vu
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