Strafzettel aus dem Ausland

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Johann
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Strafzettel aus dem Ausland

Beitrag von Johann »

Hallo zusammen,
seit geraumer Zeit fahren einige Auslandsurlauber mit recht gemischten Gefühlen wieder nach Hause, hatten sie doch auf ihrer Reise nicht immer die dortigen Verkehrsbestimmungen beachtet. Nun droht der deutsche Gesetzgeber, die im europäischen Ausland fälligen Strafzettel ab 70 € aufwärts hier in Deutschland einzutreiben. Ein EU-Recht soll noch in diesem Jahr auch hier umgesetzt werden. - Nachzulesen unter http://magazine.web.de/de/themen/auto/v ... sland.html
Ungeliebte Urlaubssouvenirs: Strafzettel aus dem Ausland

München- In den ersten Bundesländern gehen die Ferien zu Ende. Die Rückreisewelle rollt, begleitet von unliebsamen Urlaubssouvenirs. Einige Autofahrer und Mietwagennutzer werden in den kommenden Wochen Bußgeldbescheide oder Knöllchen aus dem Ausland im Briefkasten vorfinden, weil sie beispielsweise beim Falschparken oder zu schnellem Fahren erwischt worden sind. Welche Konsequenzen drohen, hängt davon ab, in welchem Land der Verstoß begangen wurde.

Verkehrssünder haben in der EU noch Schonfrist

Österreich ist ein Sonderfall. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) weist darauf hin, dass mit der Alpenrepublik ein sogenanntes Vollstreckungsabkommen besteht und gegenseitig Amtshilfe geleistet wird. Es ist also ratsam, österreichische Strafzettel zu zahlen. Bußgelder aus anderen Nachbarstaaten werden in Deutschland noch nicht eingetrieben. Ab einem Betrag von 70 Euro ist damit aber ab Oktober 2010 zu rechnen. Dann soll der EU-Rahmenbeschluss zur gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung von Geldsanktionen in der Bundesrepublik umgesetzt werden.

Probleme bei Wiedereinreise

Der AvD empfiehlt jedoch, auch momentan nicht leichtfertig mit Bußgeldbescheiden aus dem Ausland umzugehen. Bei der Wiedereinreise oder einer Verkehrskontrolle im jeweiligen Land kann es sonst Probleme geben, beziehungsweise können die Ordnungs- und Strafgelder dann vollstreckt werden. In der Schweiz droht säumigen Verkehrssündern unter Umständen sogar, einige Tage ins Gefängnis zu wandern - wenn die Zahlung verweigert wird und das von den eidgenössischen Behörden in der Regel zunächst eingeleitete Vollstreckungsverfahren erfolglos war.

Kreditkartenabrechung kontrollieren

Mietwagennutzer sollten nach ihrer Rückkehr ihre Kreditkartenrechnung kontrollieren beziehungsweise vorab die Vertragsbedingungen genau prüfen. Denn einige Klauseln ermächtigen Verleihfirmen, gegebenenfalls rechtskräftige Knöllchen abzubuchen, da sie als Fahrzeughalter in die Pflicht genommen werden (Halterhaftung). Der betroffene Autofahrer darf in den Augen des AvD nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Es muss vielmehr gewährleistet sein, dass der Autofahrer von Anfang an in das Bußgeldverfahren eingebunden wird und sich verteidigen kann. Schickt die Verleihfirma keine Unterlagen zur Stellungnahme, sollte man diese unbedingt anfordern und weitere Schritte prüfen.

Jeder Autofahrer hat im Ausland Punkte

In unseren Nachbarländern können jedoch nicht nur Strafzettel sondern auch Punkte gesammelt werden. Etliche EU-Staaten haben inzwischen entsprechende Punktsysteme eingeführt, mit dem Ziel, Mehrfachtäter oder - wie es österreichisch heißt - "Hochrisikolenker" abzuschrecken und so die Verkehrssicherheit für alle zu erhöhen. "Die Systeme sind unterschiedlich: In Italien, Spanien, Frankreich, Luxemburg und in Tschechien hat jeder Autofahrer ein Konto mit zwölf bis zwanzig Pluspunkten - also auch durchreisende Touristen. Bei Verstößen werden Punkte von diesem Guthaben abgezogen, wogegen sie in Deutschland addiert werden. In Österreich heißt das Ganze Vormerksystem. Dort kann je nach Art der Verstöße eine Nachschulung durch den Psychologen, eine Perfektionsfahrt bzw. ein Fahrsicherheits- oder Ladungssicherheitskurs angeordnet werden", erklärt AvD-Verkehrsrechtsexpertin Petra Schmucker.

Führerschein wird nur national entzogen

Der AvD weist darauf hin, dass die Punktesysteme und Sanktionen europaweit nur im jeweiligen Land gelten. Einem deutschen Urlauber, der beispielsweise in Italien sein Punktekonto ausgereizt hat, droht demnach auch nur in Italien ein Fahrverbot. In die Flensburger Sünderkartei werden im Ausland gesammelte Punkte nicht übertragen. Das Kraftfahrtbundesamt wird von den ausländischen Behörden in der Regel jedoch über den Punkteeintrag informiert.

Harte Punkt-Strafen in Italien

Während in Deutschland durch Verkehrsordnungswidrigkeiten gesammelte Punkte nach zwei Jahren ohne weiteren Verstoß wieder aus dem Register getilgt werden, müssen Autofahrer in Italien drei Jahre darauf warten, dass vom Konto abgezogene Punkte wieder aufgefüllt werden - unabhängig allerdings von einem Bonus, wenn freiwillig Spezialkurse besucht werden. Bei 20 Minuspunkten ist in Italien auch für ausländische Fahrer die Grenze erreicht. Der Führerschein wird für mindestens sechs Monate und maximal zwei Jahre entzogen. Italienfans sollten also besondere Sorgfalt walten lassen, denn allein schon die fehlende Sicherung durch einen Sicherheitsgurt führt zu einem Abzug von fünf Punkten.
So kann eine herrliche :-D Auslandsreise einen sehr faden Nachgeschmack bekommen :cry:

Gruß Johann
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Johann
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Re: Strafzettel aus dem Ausland

Beitrag von novice »

Ich denke aber, daß wir Reisemobilisten außer beim (Falsch)Parken eher ein geringes Knöllchenrisiko tragen, die meisten von uns sind doch besonnen unterwegs und nicht auf der Flucht.
Darüber hinaus habe ich den Verdacht, daß die "nicht deutschsprachige" Ordnungskraft wenig geneigt ist, sich wg. Bagatellverkehrssünden unliebsamen Schreibkram anzutun.
Gruß aus Niedersachsen

Umwege erweitern die Ortskenntnis. (Kurt Tucholsky)
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starlight
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Re: Strafzettel aus dem Ausland

Beitrag von starlight »

Ja ja,
unsere lieben Nachbarn, die Österreicher habens vorgemacht; Die praktizieren das schon jahrelang mittels eines Rechtshilfeabkommens.

Im Übrigen, weil ich gerade bei den Österreichern bin:
Habe der ASFINAG eine sachliche Faxanfrage wegen der neuen gobox-Bemautung i.V.m. Abgas-Euronorm gesandt; Nach über einem Monat immer noch keine Antwort von diesen arroganten Abzockern.
So kann man nicht mit ausländischen Kunden rumspringen. Ich hoffe sehr stark, (bitte erschlagt mich nicht deswegen :oops: :evil: ) dass auch wir Deutschen endlich eine Maut einführen, um "zurückzuschlagen".
Und dann muss man neben einer Kontrolle des Fahrzeuggewichtes auch noch den Führerschein der Österreicher prüfen, denn die fahren ja mit PKW-Führerschein meistens Fahrzeuge über 3,5 to GG.
Gruß starlight

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Nur Reisen ist Leben,
wie umgekehrt das Leben Reise ist.
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horst-lehner
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Re: Strafzettel aus dem Ausland

Beitrag von horst-lehner »

Hallo,

in diesem Zusammenhang warne ich vor der Innenstadt von Dorgali (Sardinien). Die ist angeblich für Wohnmobile gesperrt – bloß steht das nicht an allen Zufahrten. Ich hab mich deswegen mit den Polizisten vor Ort schon heftig gestritten und schließlich nicht bezahlt. Einige Zeit nach dem Urlaub kam dann ein Schrieb von irgendeiner Inkassofirma, den habe ich auch ignoriert. Seither ist nix mehr passiert (kann aber evtl. noch...).

Von Österreich halte ich mich weitgehend fern, daher keine einschlägigen Erfahrungen.
starlight hat geschrieben:Und dann muss man neben einer Kontrolle des Fahrzeuggewichtes auch noch den Führerschein der Österreicher prüfen, denn die fahren ja mit PKW-Führerschein meistens Fahrzeuge über 3,5 to GG.
Darf ich auch. Warum sollten Österreicher das dann bei uns nicht dürfen?

Grüße von Horst
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