Bremsen machen probleme !?

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Miran
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Bremsen machen probleme !?

Beitrag von Miran »

Hallo,

aus beruflichen Gründen mußte ich das Reisemobil 14 Tage stehen lassen. Ärgerlich wo wir doch noch Anfänger sind :)

Am Freitag sind wir dann gestartet und haben an der Hofeinfahrt fast eine Vollbremsung hingelegt da die Bremsen sofort und giftig gegriffen haben. Habe mir noch gedacht das es mein Fehler war da ich kurz vorher noch etliche Kilometer mit dem PKW unterwegs gewesen bin.

Gleiche Situation bei den nächsten drei Bremsungen, danach haben sie ganz normal verzögert bis wir am Ziel angekommen sind.

Heute aber wieder das gleiche Spiel, die ersten Bremsungen waren enorm hart und danach lief wieder alles glatt, so als ob die Bremsen erst auf 'Betriebstemperatur' kommen müßten. So ganz zufrieden bin ich aber mit der Situation nicht :-?

Jemand einen Tip oder schon ähnliche Erfahrungen gehabt?

Werde das Thema auf jeden Fall mal in der Werkstatt ansprechen. Leider funktionieren auf Gas auch weder Heizung noch Kühlschrank, sodaß ein Besuch unvermeidlich ist.

Gruss,

Oliver
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starlight
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Re: Bremsen machen probleme !?

Beitrag von starlight »

Miran hat geschrieben:Hallo,

aus beruflichen Gründen mußte ich das Reisemobil 14 Tage stehen lassen. Ärgerlich wo wir doch noch Anfänger sind :)

Am Freitag sind wir dann gestartet und haben an der Hofeinfahrt fast eine Vollbremsung hingelegt da die Bremsen sofort und giftig gegriffen haben. Habe mir noch gedacht das es mein Fehler war da ich kurz vorher noch etliche Kilometer mit dem PKW unterwegs gewesen bin.

Gleiche Situation bei den nächsten drei Bremsungen, danach haben sie ganz normal verzögert bis wir am Ziel angekommen sind.

Heute aber wieder das gleiche Spiel, die ersten Bremsungen waren enorm hart und danach lief wieder alles glatt, so als ob die Bremsen erst auf 'Betriebstemperatur' kommen müßten. So ganz zufrieden bin ich aber mit der Situation nicht :-?

Jemand einen Tip oder schon ähnliche Erfahrungen gehabt?

Werde das Thema auf jeden Fall mal in der Werkstatt ansprechen. Leider funktionieren auf Gas auch weder Heizung noch Kühlschrank, sodaß ein Besuch unvermeidlich ist.

Gruss,

Oliver
Ja ja die lieben Gebrauchtfahrzeuge,
soweit ich mitbekommen habe, hast du ja das Fahrzeug von einem Händler erworben und und damit naürlich auch auf das Gebrauchte WOMO einen Garantieanspruch.
Bei den beschriebenen Bremsproblemen ist eine Ferndiagnose praktisch nicht möglich, zu vielfältig können die Ursachen für die aufgezeigten Symptome sein. Nachdem Bremsen ein sicherheitsrelevantes Bauteil darstellen, ist hier ausschließlich, auch in deinem persönlichen Interesse die Fachwerkstatt zu konsultieren.
Soweit es sich nicht um regulären Verschleiß handelt, muss der Händler für die Kosten der Reparatur im Rahmen der zu leistenden Gebrauchtwagengarantie geradestehen.

Gleiches gilt natürlich für "Gas- Heizungs- und Kühlschrankprobleme", die innerhalb der gesetzlich eingeräumten Garantiezeit auftauchen.
Solltest Du allerdings das Fahrzeug privat erworben haben, schaut die Sache schlechter aus. Nur für den Fall, dass es sich um versteckte und vorsätzlich verschwiegene Mängel handelt, kann der Verkäufer in die Haftung (geht bis zur Wandlung) genommen werden.

Ich wünsche Dir die alsbaldige gütliche und hoffentlich für Dich kostenfreie Regelung.
Gruß starlight

www.hymer-starlight.ag.vu
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Nur Reisen ist Leben,
wie umgekehrt das Leben Reise ist.
Jean Paul (1763 -1825)
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Garfield
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Re: Bremsen machen probleme !?

Beitrag von Garfield »

Miran hat geschrieben:Leider funktionieren auf Gas auch weder Heizung noch Kühlschrank, sodaß ein Besuch unvermeidlich ist.
Hallo Oliver,
ich gehe recht in der Annahme, du hast das WoMo von einem Händler vor kurzem erstanden?!?
Dann wirft das Fehlerbild ein ganz schlechtes Bild auf diesen...
Viele Grüße, Peter
:mrgreen: Ein Reisemobil braucht zwei Jahre, bis es erwachsen ist. Direkt anschließend beginnen nahtlos die Alterskrankheiten. ;-)
Miran
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Re: Bremsen machen probleme !?

Beitrag von Miran »

starlight hat geschrieben:Ja ja die lieben Gebrauchtfahrzeuge,
soweit ich mitbekommen habe, hast du ja das Fahrzeug von einem Händler erworben und und damit naürlich auch auf das Gebrauchte WOMO einen Garantieanspruch.
Nun es war ein Vermittlungsgeschäft, somit entfällt wohl die Händlergewährleistung.
starlight hat geschrieben: Bei den beschriebenen Bremsproblemen ist eine Ferndiagnose praktisch nicht möglich, zu vielfältig können die Ursachen für die aufgezeigten Symptome sein. Nachdem Bremsen ein sicherheitsrelevantes Bauteil darstellen, ist hier ausschließlich, auch in deinem persönlichen Interesse die Fachwerkstatt zu konsultieren.
Soweit es sich nicht um regulären Verschleiß handelt, muss der Händler für die Kosten der Reparatur im Rahmen der zu leistenden Gebrauchtwagengarantie geradestehen.
Tja, heute war das Phänomen verschwunden, werde es aber am WE nochmals beobachten und gegebenenfalls nochmals zur Werkstatt. Heute hat man an den Bremsen nichts entdecken können - typischer Vorführeffekt.
starlight hat geschrieben: Ich wünsche Dir die alsbaldige gütliche und hoffentlich für Dich kostenfreie Regelung.
Danke, bisher war es nur ein Trinkgeld für den Mechaniker ^^
Garfield hat geschrieben: ich gehe recht in der Annahme, du hast das WoMo von einem Händler vor kurzem erstanden?!?
Dann wirft das Fehlerbild ein ganz schlechtes Bild auf diesen...
Nun bei der Heizung war es meine Unwissenheit, es lag ein Bedienungsfehler vor. Der Kühlschrank hatte einen verdreckten Brenner und ein 'Ausblasen' hat ihn auch wieder in Funktion gesetzt. Somit trifft wohl den Händler zumindest nicht die Alleinschuld :-D

Ich hoffe mal das dieses nun die letzte Überraschung war. Aller Anfang ist auch für mich schwer wie ich heute erfahren habe ^^

Gruss,

Oliver
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Franjo
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Re: Bremsen machen probleme !?

Beitrag von Franjo »

Miran hat geschrieben: Nun es war ein Vermittlungsgeschäft, somit entfällt wohl die Händlergewährleistung.
Das würde ich so nicht sagen.
Melde dich mal bei http://www.camperfreunde.com an (so noch nicht geschehen) und suche nach Beitrag Nr. 118919.
Gruß Franjo
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Garfield
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Re: Bremsen machen probleme !?

Beitrag von Garfield »

Franjo hat geschrieben:Melde dich mal bei http://www.camperfreunde.com an (so noch nicht geschehen) und suche nach Beitrag Nr. 118919.
Kannst du mal einen Tipp geben, was da so drin steht?
Viele Grüße, Peter
:mrgreen: Ein Reisemobil braucht zwei Jahre, bis es erwachsen ist. Direkt anschließend beginnen nahtlos die Alterskrankheiten. ;-)
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Franjo
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Haftung des Händlers bei Kommissionsgeschäft

Beitrag von Franjo »

Ok, ich habs dann doch mal kopiert, der Rantanplan wird mir verzeihen. ;-)

Quelle: Ulrich Daehn, Camperfreunde.com

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Der "Quasi-Verkäufer" <<<>>> Haftung des Händlers bei Kommissionsgeschäft <<<>>> Zum Ausschneiden!! U. D. (rantanplan) , 09.08.2003, 13:18:59

Hallo Campers!


Wie an anderen Stelle im Forum bereits diskutiert, gehen unter dem Druck des neuen Schuldrechts seit 01.01.02 die Händler wieder mehr und mehr dazu über, Fahrzeuge für irgendwelche Privatleute in Kommission zu nehmen und diese dann nur noch als Vertreter unmittelbar für diese Privatleute zu verkaufen. Die Händler treten dann also nicht mehr selbst als Verkäufer auf.

Dieses Vorgehen soll ermöglichen, die Sachmängelhaftung des Händlers auszuschließen. Zwischen Privatleuten kann nämlich ein Haftungsausschluss vereinbart werden. Ein Händler darf das gegenüber einem Endverbraucher dagegen nicht. Der Händler fürchtet also, erhebliche Sachmängelansprüche erfüllen zu müssen, wenn er selbst als Verkäufer auftritt.

In dem Kaufgeschäft, das der Händler vermittelt, wird also natürlich zwischen dem von ihm vertretenen privaten Verkäufer und dem privaten Käufer die Sachmängelhaftung ausdrücklich ausgeschlossen. Kommt es dann zum Mangel an der Sache, hat der Käufer das Nachsehen und wird sich gegenüber dem Verkäufer schwer tun, seine ausgeschlossenen Sachmängelansprüche auf Nacherfüllung, Minderung, Schadensersatz oder gar Rückabwicklung des Vertrages durchzusetzen.

Der Händler wiederum wird gegenüber dem Käufer einwenden, er hafte selbst nicht, weil er nur Vertreter war. Der Käufer soll also der Dumme in diesem Dreiecksgeschäft sein. Das Geschäft ist als Umgehungsgeschäft auf diesen Konflikt geradezu angelegt.

Diese Machenschaften gab es früher schon. Sie wurden von der Rechtsprechung ausgehebelt, indem man die "Haftung des Vertreters, dem besonderes Vertrauen entgegengebracht worden war", erfand.

Nunmehr ist dieser Haftungstatbestand sogar ausdrücklich im Gesetz geregelt, und zwar für alle Verträge seit 01.01.02.

§ 311 Abs. 3 BGB in der Fassung seit 01.01.02 lautet nämlich:

"Ein Schuldverhältnis mit Pflichten nach § 241 Abs. 2 kann auch zu Personen entstehen, die nicht selbst Vertragspartei werden sollen. Ein solches Schuldverhältnis entsteht insbesondere, wenn der Dritte in besonderem Maße Vertrauen für sich in Anspruch nimmt und dadurch die Vertragsverhandlungen oder den Vertragsschluß erheblich beeinflußt".

Eine Eigenhaftung des vermittelnden Händlers, also ein Dritter im Sinne des § 311 Abs. 3 BGB ist, beruht dann insbesondere auf seiner beruflichen Stellung als Sachwalter fremder Interessen. Außerdem hat er regelmäßig ein Eigeninteresse am Abschluß des Vertrages, weil er sich mit Sicherheit eine Provision oder andere Gegenleistungen versprechen läßt. Dies kann z. B. auch die Zusage des Verkäufers sein, ein Neufahrzeug zu erwerben, wenn der Händler das Altfahrzeug im Rahmen des Kommissionsgeschäftes erfolgreich veräußert hat. Oder, was nahe liegt, das Kommissionsgeschäft wird lediglich vorgeschoben, um die Sachmängelhaftung ausschließen zu können.

So hat auch der BGH entschieden, dass der Kraftfahrzeughändler, der ein Inzahlung genommenes Kfz nur im Namen des Kunden und nicht in eigenem Namen verkauft, auch dann wie ein "Quasi-Verkäufer" haftet. Auch in diesen Fällen, wo der Händler nur als Vermittler auftritt, hat er eine Untersuchungspflicht. Hat er keine Untersuchung des Fahrzeugs vorgenommen, muß er ausdrücklich darauf hinweisen. Unterläßt er den Hinweis, handelt er wiederum schuldhaft und haftet auf Gewährleistung und/oder Schadensersatz wegen arglistiger Täuschung.

Man muß also keine besonders große Angst vor diesen Kommissionsgeschäften haben, wenn man weiß, daß sich der Händler aus seiner Verantwortung und Vertrauensstellung, die ihm letztlich auch von dem Käufer entgegengebracht wird, nicht davonstehlen kann. Wichtig ist, daß man diesen Rechtsgrundsatz einmal gehört hat und sich dann daran erinnert, wenn man einen solchen Fall selbst erlebt. Einzelheiten muß dann der mit dem Vertragsrecht vertraute Rechtsanwalt klären und den Sachverhalt im einzelnen abklopfen, ob die Umstände für eine Haftung ausreichend sind, oder nicht.

Gruß rantanplan
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Ich hoffe geholfen zu haben. :-)
Gruß Franjo
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Re: Haftung des Händlers bei Kommissionsgeschäft

Beitrag von Garfield »

Franjo hat geschrieben:Ich hoffe geholfen zu haben. :-)
Ja - Danke.
Viele Grüße, Peter
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eckile
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Beitrag von eckile »

Liebe Gemeinde,

ähnliches mit der Bremse ist mir auch einmal passiert.
Ich vermute, daß die Bremsscheiben oder auch die Bremstrommeln duch Feuchtigkeit letwas Rost gebildet haben.
Bei der ersten Bremsung ist natürlich die Bremse besonders griffig.

Gute Fahrt wünscht

Eckile
Miran
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.... durch erheblichen Zeitmangel

Beitrag von Miran »

.... komme ich leider jetzt erst wieder dazu im Internet zu stöbern. Danke erstmal für Eure Tips, vor allem die 'juristische' Hilfestellung.

Mein 'Bremsproblem' ist nicht weiter aufgetreten, ich denke auch das ein Belag auf den Bremsen war der hier zu Problemen geführt hat.

Gruss,

Oliver
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