LKW-Überholverbot
- Bernd_K
- Beiträge: 294
- Registriert: 04.05.2007, 19:50
- Fahrzeug: B-Klasse SL 704 auf Fiat, Modelljahr 2018 bis 2021
- spezielles zum Fahrzeug: EZ 09/18 (Mj 2019); 177PS; GSM6; ALDE; Arktis; ZV; Goldschmitt Vollluftfeder; 4,8t
- Wohnort: Wolfsburg
LKW-Überholverbot
Auf ein Neues: Im neuen RMI (Reisemobil-International, Seite 88) ist wieder ein offener Brief an den neuen Verkehrsminister Alexander Dobrindt,MdB zum LKW-Überholverbot für Womo's über 3,5 t. Jeder möge bitte an "buergerinfo@BMVBS" schreiben, um dem ganzen Nachdruck zu verleihen.
Mein Mail ist raus - und euer?
Gruß
Bernd
Mein Mail ist raus - und euer?
Gruß
Bernd
- Heiko
- Beiträge: 2286
- Registriert: 06.02.2011, 01:07
- Fahrzeug: B 774 auf Fiat, Modelljahr 2004 bis 2005
- spezielles zum Fahrzeug: 2x Klima, Arktis-Paket, gr. Garage
- Spritmonitor: 439013
- Wohnort: Bremen
Re: LKW-Überholverbot
Gibt es einen vorgefertigten Brief oder muss man selber nachdenken?
Gruß aus Bremen,
Heiko
Heiko
- Bernd_K
- Beiträge: 294
- Registriert: 04.05.2007, 19:50
- Fahrzeug: B-Klasse SL 704 auf Fiat, Modelljahr 2018 bis 2021
- spezielles zum Fahrzeug: EZ 09/18 (Mj 2019); 177PS; GSM6; ALDE; Arktis; ZV; Goldschmitt Vollluftfeder; 4,8t
- Wohnort: Wolfsburg
Re: LKW-Überholverbot
Also ich hab individuell geschrieben, soll ja keinen Spam-Effekt haben. Einfach auf den offenen Brief der RMI beziehen, das störende Überholverbot ansprechen und den eigenen Wunsch einen schnellen Lösung bekräftigen ...
Gruß Bernd
Gruß Bernd
Re: LKW-Überholverbot
Diesbez. gab es schon mal eine Petition:
https://epetitionen.bundestag.de/petiti ... ungpdf.pdf
Sie wurde abgelehnt. Sie ist zwar schon eine Weile her, aber ich denke, an den Gründen für die Ablehnung hat sich nichts Wesentliches geändert, so dass ein neuerlicher Vorstoss wohl wenig erfolgversprechend sein dürfte.
Gruß
Frank
https://epetitionen.bundestag.de/petiti ... ungpdf.pdf
Sie wurde abgelehnt. Sie ist zwar schon eine Weile her, aber ich denke, an den Gründen für die Ablehnung hat sich nichts Wesentliches geändert, so dass ein neuerlicher Vorstoss wohl wenig erfolgversprechend sein dürfte.
Gruß
Frank
- Bernd_K
- Beiträge: 294
- Registriert: 04.05.2007, 19:50
- Fahrzeug: B-Klasse SL 704 auf Fiat, Modelljahr 2018 bis 2021
- spezielles zum Fahrzeug: EZ 09/18 (Mj 2019); 177PS; GSM6; ALDE; Arktis; ZV; Goldschmitt Vollluftfeder; 4,8t
- Wohnort: Wolfsburg
Re: LKW-Überholverbot
Hallo Frank,
das ist nicht ganz richtig, der Petitionsausschuß hat das schon positiv gesehen. Aber der Vorgang ist in der nächsten Instanz "hängengeblieben". Deshalb sollten wir die Chance nutzen und immer wieder nachbohren!
Gruß
Hier die Antwort aus 11/2012 im Auszug:
Bund und Länder stehen einer Herausnahme von Wohnmobilen mit einer
zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 bis 7,5 t (so genannte
schwere Wohnmobile) aus dem Regelungsgehalt des Zeichens 277
aufgeschlossen gegenüber. Derzeit wird geprüft, ob dies Folgen für die
Verkehrssicherheit (z. B. Seitenwindanfälligkeit, schmale Fahrstreifen)
und die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs haben könnte. Hierzu
wurde die Bundesanstalt für Straßenwesen um Stellungnahme gebeten. Zudem
wird untersucht, ob und wie eine Aufhebung des bestehenden
Überholverbotes dieser Wohnmobile ohne ein mit dem
verfassungsrechtlich verankerten Gleichbehandlungsgrundsatz nicht
vertretbare Benachteiligung anderer Fahrzeugarten, z. B.
Kleintransporter, vorgenommen werden kann.
Zwischen Bund und Ländern wurde vereinbart, dass etwaige Änderungen
bis zum bevorstehenden Inkrafttreten des Neuerlasses in der StVO im
Frühjahr nächsten Jahres zurückgestellt werden. Eine Änderung des
Regelungsgehalts des Zeichens 277 kann somit erst Gegenstand
nachfolgender Änderungsverordnungen sein. In diesem Zusammenhang weise
ich darauf hin, dass die zuständigen Straßenverkehrsbehörden der Länder
schwere Wohnmobile schon heute vom Überholverbot ausnehmen können, wenn
sie Zeichen 277 mit einem beschränkenden Zusatzzeichen (z. B. 7,5 t)
versehen.
das ist nicht ganz richtig, der Petitionsausschuß hat das schon positiv gesehen. Aber der Vorgang ist in der nächsten Instanz "hängengeblieben". Deshalb sollten wir die Chance nutzen und immer wieder nachbohren!
Gruß
Hier die Antwort aus 11/2012 im Auszug:
Bund und Länder stehen einer Herausnahme von Wohnmobilen mit einer
zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 bis 7,5 t (so genannte
schwere Wohnmobile) aus dem Regelungsgehalt des Zeichens 277
aufgeschlossen gegenüber. Derzeit wird geprüft, ob dies Folgen für die
Verkehrssicherheit (z. B. Seitenwindanfälligkeit, schmale Fahrstreifen)
und die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs haben könnte. Hierzu
wurde die Bundesanstalt für Straßenwesen um Stellungnahme gebeten. Zudem
wird untersucht, ob und wie eine Aufhebung des bestehenden
Überholverbotes dieser Wohnmobile ohne ein mit dem
verfassungsrechtlich verankerten Gleichbehandlungsgrundsatz nicht
vertretbare Benachteiligung anderer Fahrzeugarten, z. B.
Kleintransporter, vorgenommen werden kann.
Zwischen Bund und Ländern wurde vereinbart, dass etwaige Änderungen
bis zum bevorstehenden Inkrafttreten des Neuerlasses in der StVO im
Frühjahr nächsten Jahres zurückgestellt werden. Eine Änderung des
Regelungsgehalts des Zeichens 277 kann somit erst Gegenstand
nachfolgender Änderungsverordnungen sein. In diesem Zusammenhang weise
ich darauf hin, dass die zuständigen Straßenverkehrsbehörden der Länder
schwere Wohnmobile schon heute vom Überholverbot ausnehmen können, wenn
sie Zeichen 277 mit einem beschränkenden Zusatzzeichen (z. B. 7,5 t)
versehen.
- Heiko
- Beiträge: 2286
- Registriert: 06.02.2011, 01:07
- Fahrzeug: B 774 auf Fiat, Modelljahr 2004 bis 2005
- spezielles zum Fahrzeug: 2x Klima, Arktis-Paket, gr. Garage
- Spritmonitor: 439013
- Wohnort: Bremen
Re: LKW-Überholverbot
Danke für den Link Frank,
das dort viel Unsinn geschrieben wurde, wissen wir ja alle.
Allerdings wird am Ende ja quasi als Hauptbegründung der Ablehnung das Ende des Versuches das WoMo >3.5t - 7,5t 100 km/h fahren dürfen dahergekommen.
Das ist ja nun vom Tisch.
Ich finde man sollte es ruhig noch mal versuchen.
Begründung: Das Symbol Lkw war in seiner Ursprungsform wirklich mal nur für Lkw wirksam.
Da es aber auch sogenannte "selbstfahrende Arbeitsmaschinen" und andere grosse Fahrzeuge gibt, die dann trotz der hohen Masse nicht zu den Lkw zählten wurde die Bedeutung von Lkw auf "Kfz über 3,5t Gesamtmasse ausgenommen Pkw und KOM" geändert.
Somit sind dort Pkw, auch mit Anhänger sowie auch Kraftomnibusse ausgenommen.
Sollten, wie in der Ablehnung von 2009 geschrieben besondere Gefahren abgewannt werden, müsste man an solchen Stellen diese Fahrzeuge auch reglementieren.
Warum sollte ein Pkw mit Anhänger der nur 80 km/h fahren darf, den Verkehrsfluss weniger behindern als ein WoMo>3,5t -7,5t?
Warum sollte von einem KOM mit über 12t ein kleiner Gefahr ausgehen, als ein WoMo>3,5t-7,5t?
Warum sollte ein Pkw mit WoWa weniger Gefahr bei Seitenwind verursachen, als ein WoMo >3,5t-7,5t?
Und letztlich: Warum darf ein Leichtbau-Womo bis 3,5t welches mit uneingeschränkter Geschwindigkeit fahren könnte, und trotzdem über 7m lang sein kann, das alles.
Meinungen sind ja eigentlich hier nicht gefragt, aber meine wäre:
- generelle Begrenzung auf 100 km/h für alle Wohnmobile und Kastenwagen
- Herauslösung dieser Fahrzeuggruppe aus den Verboten für Kfz >3,5t - 7,5t
das dort viel Unsinn geschrieben wurde, wissen wir ja alle.
Allerdings wird am Ende ja quasi als Hauptbegründung der Ablehnung das Ende des Versuches das WoMo >3.5t - 7,5t 100 km/h fahren dürfen dahergekommen.
Das ist ja nun vom Tisch.
Ich finde man sollte es ruhig noch mal versuchen.
Begründung: Das Symbol Lkw war in seiner Ursprungsform wirklich mal nur für Lkw wirksam.
Da es aber auch sogenannte "selbstfahrende Arbeitsmaschinen" und andere grosse Fahrzeuge gibt, die dann trotz der hohen Masse nicht zu den Lkw zählten wurde die Bedeutung von Lkw auf "Kfz über 3,5t Gesamtmasse ausgenommen Pkw und KOM" geändert.
Somit sind dort Pkw, auch mit Anhänger sowie auch Kraftomnibusse ausgenommen.
Sollten, wie in der Ablehnung von 2009 geschrieben besondere Gefahren abgewannt werden, müsste man an solchen Stellen diese Fahrzeuge auch reglementieren.
Warum sollte ein Pkw mit Anhänger der nur 80 km/h fahren darf, den Verkehrsfluss weniger behindern als ein WoMo>3,5t -7,5t?
Warum sollte von einem KOM mit über 12t ein kleiner Gefahr ausgehen, als ein WoMo>3,5t-7,5t?
Warum sollte ein Pkw mit WoWa weniger Gefahr bei Seitenwind verursachen, als ein WoMo >3,5t-7,5t?
Und letztlich: Warum darf ein Leichtbau-Womo bis 3,5t welches mit uneingeschränkter Geschwindigkeit fahren könnte, und trotzdem über 7m lang sein kann, das alles.
Meinungen sind ja eigentlich hier nicht gefragt, aber meine wäre:
- generelle Begrenzung auf 100 km/h für alle Wohnmobile und Kastenwagen
- Herauslösung dieser Fahrzeuggruppe aus den Verboten für Kfz >3,5t - 7,5t
Gruß aus Bremen,
Heiko
Heiko
- Sigi
- Beiträge: 3339
- Registriert: 14.10.2005, 19:22
- Fahrzeug: ML-T 580 auf MB, Modelljahr 2015 bis 2022
- spezielles zum Fahrzeug: ML-T 580 4x4 Modell 2017
- Spritmonitor: 100000
- Wohnort: Nürnberg
Re: LKW-Überholverbot
Hallo Heiko und andere,
es ist doch ein Witz, dass dasselbe Verkehrszeichen in verschiedenen EU- Ländern unterschiedliche Bedeutung hat.
In vielen Ländern wird ja schon zwischen Lkw und Wohnmobilen unterschieden - d.h. Lkw- Verbotszeichen betreffen dort keine Womos.
Das wäre doch mal eine Aufgabe für die EU, hier für Einheitlichkeit zu sorgen, anstelle die Krümmung der Salatgurken zu normieren.
Ich werde das jedenfalls in meiner Eingabe an den neuen Verkehrsminister herausstreichen. Hoffnung auf Erfolg rechne ich mir / uns aber nicht aus - der CSU- Minister muss doch erstmal die Pkw- Maut einführen, damit der große Anführer nicht böse auf ihn wird...
Gruß
Sigi
es ist doch ein Witz, dass dasselbe Verkehrszeichen in verschiedenen EU- Ländern unterschiedliche Bedeutung hat.
In vielen Ländern wird ja schon zwischen Lkw und Wohnmobilen unterschieden - d.h. Lkw- Verbotszeichen betreffen dort keine Womos.
Das wäre doch mal eine Aufgabe für die EU, hier für Einheitlichkeit zu sorgen, anstelle die Krümmung der Salatgurken zu normieren.
Ich werde das jedenfalls in meiner Eingabe an den neuen Verkehrsminister herausstreichen. Hoffnung auf Erfolg rechne ich mir / uns aber nicht aus - der CSU- Minister muss doch erstmal die Pkw- Maut einführen, damit der große Anführer nicht böse auf ihn wird...
Gruß
Sigi
- Bernd_K
- Beiträge: 294
- Registriert: 04.05.2007, 19:50
- Fahrzeug: B-Klasse SL 704 auf Fiat, Modelljahr 2018 bis 2021
- spezielles zum Fahrzeug: EZ 09/18 (Mj 2019); 177PS; GSM6; ALDE; Arktis; ZV; Goldschmitt Vollluftfeder; 4,8t
- Wohnort: Wolfsburg
Re: LKW-Überholverbot
Alle die geschrieben haben, sollten nun auch eine Antwort bekommen haben. Eine generelle Ausnahme wird es wohl nicht geben, vielleicht aber eine "kleine Lösung". Hier die Kernaussage, Zitat vom BMVI:
Der zuständige Bund-Länder-Fachausschuss Straßenverkehrs-Ordnung /Ordnungswidrigkeiten hat sich in seiner Sitzung am 22./23.01.2014 erneut mit dem Thema „Herausnahme von Wohnmobilen mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 t bis 7,5 t (so genannte schwere Wohnmobile) aus dem Regelungsgehalt des Zeichens 277“ beschäftigt und ist zu folgendem Ergebnis gelangt:
Bei Wohnmobilen steht die Zweckbestimmung „Wohnen“ im Vordergrund. Deshalb sind sie fahrzeugtechnisch auch in eine eigenständige Fahrzeuggruppe eingeordnet, bei der die besondere Zweckbestimmung im Vordergrund steht. Vor diesem Hintergrund ist eine Gleichbehandlung schwerer Wohnmobile mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen, die originär ausschließlich zur Beförderung von Personen ausgelegt und bestimmt sind, innerhalb der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nicht möglich. Das in Rede stehende Verkehrszeichen 277 stellt mit seinem Bedeutungsgehalt im Übrigen neben der reinen Personenbeförderung, die von dem Zeichen ausgenommen ist, ausschließlich auf die Gesamtmasse „über 3,5 t“ ab und wird zudem auch außerhalb von Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) angeordnet. Die Motorisierung und der Geschwindigkeitsvorteil können daher allein nicht als sachgerechter Grund für eine Andersbehandlung herangezogen werden.
Es ist gut nachvollziehbar, dass Führer schwerer Wohnmobile, insbesondere an Steigungen, nicht im Strom langsam fahrender Lkw mitschwimmen möchten. Alternativ wird deshalb geprüft, ob eine Herausnahme aus dem Regelungsgehalt des Zeichens 277 auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen im Rahmen der 12. Ausnahmeverordnung zur StVO erfolgen könnte. Dazu müssten allerdings auch mit schweren Wohnmobilen vergleichbare Kraftfahrzeuge einbezogen werden. Ich bitte um Verständnis, dass die Beratungen zu diesem Thema deshalb noch andauern.
Gruß
Bernd
Der zuständige Bund-Länder-Fachausschuss Straßenverkehrs-Ordnung /Ordnungswidrigkeiten hat sich in seiner Sitzung am 22./23.01.2014 erneut mit dem Thema „Herausnahme von Wohnmobilen mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 t bis 7,5 t (so genannte schwere Wohnmobile) aus dem Regelungsgehalt des Zeichens 277“ beschäftigt und ist zu folgendem Ergebnis gelangt:
Bei Wohnmobilen steht die Zweckbestimmung „Wohnen“ im Vordergrund. Deshalb sind sie fahrzeugtechnisch auch in eine eigenständige Fahrzeuggruppe eingeordnet, bei der die besondere Zweckbestimmung im Vordergrund steht. Vor diesem Hintergrund ist eine Gleichbehandlung schwerer Wohnmobile mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen, die originär ausschließlich zur Beförderung von Personen ausgelegt und bestimmt sind, innerhalb der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nicht möglich. Das in Rede stehende Verkehrszeichen 277 stellt mit seinem Bedeutungsgehalt im Übrigen neben der reinen Personenbeförderung, die von dem Zeichen ausgenommen ist, ausschließlich auf die Gesamtmasse „über 3,5 t“ ab und wird zudem auch außerhalb von Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) angeordnet. Die Motorisierung und der Geschwindigkeitsvorteil können daher allein nicht als sachgerechter Grund für eine Andersbehandlung herangezogen werden.
Es ist gut nachvollziehbar, dass Führer schwerer Wohnmobile, insbesondere an Steigungen, nicht im Strom langsam fahrender Lkw mitschwimmen möchten. Alternativ wird deshalb geprüft, ob eine Herausnahme aus dem Regelungsgehalt des Zeichens 277 auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen im Rahmen der 12. Ausnahmeverordnung zur StVO erfolgen könnte. Dazu müssten allerdings auch mit schweren Wohnmobilen vergleichbare Kraftfahrzeuge einbezogen werden. Ich bitte um Verständnis, dass die Beratungen zu diesem Thema deshalb noch andauern.
Gruß
Bernd
- Heiko
- Beiträge: 2286
- Registriert: 06.02.2011, 01:07
- Fahrzeug: B 774 auf Fiat, Modelljahr 2004 bis 2005
- spezielles zum Fahrzeug: 2x Klima, Arktis-Paket, gr. Garage
- Spritmonitor: 439013
- Wohnort: Bremen
Re: LKW-Überholverbot
Danke Bernd für die tolle Auskunft.
Da stehen ja die Chanchen noch ganz gut - wobei ich mich frage, welches die vergleichbaren Kfz sein sollen…
Da stehen ja die Chanchen noch ganz gut - wobei ich mich frage, welches die vergleichbaren Kfz sein sollen…
Gruß aus Bremen,
Heiko
Heiko
-
- Beiträge: 352
- Registriert: 23.12.2009, 10:42
- Fahrzeug: Tramp SL 674 auf Fiat, Modelljahr 2007 bis 2011
- Spritmonitor: 373963
Re: LKW-Überholverbot
Der Amtsschimmel wiehert !
Es ist für mich ein Zeichen dass ab einem bestimmten Beamtendienstgrad der gesunde Menschenverstand abgeschaltet wird. Länger andauende Beratungen zu dem Thema ?
Mein Wohnmobil hat 4 Tonnen zul. GGew., es könnte auf 3,5 Tonnen abgelastet werden, mit diesem Gewicht komme ich aber nicht aus. Das selbe Fahrzeug, ohne irgend einen noch so kleinen Unterschied, nur 2 andere Buchstaben und ein Komma in den Papieren und schon wäre das Thema LKW-Überholverbot erledigt.
Das ist Behördenwillkür , weltfremd, realitätsfern, §-reiterei, mir geht der Hut hoch, es nützt aber nichts.
Ich bin auch aus einem anderen Grund nicht gut auf Behörden zu sprechen, Stichwort Bauantrag- Wasserwirschaftsamt- Untere Naturschutzbehörde. Gehört natürlich nicht zum Thema, ich wills nur kurz anmerken.
Wir haben die Genehmigung bekommen, wurden aber vorher traktiert und schikaniert, man wird als Bürger behandelt wie der letzte Dreck, dagegen ist das sinnlose Überholverbot ein Klacks.
Franz
Es ist für mich ein Zeichen dass ab einem bestimmten Beamtendienstgrad der gesunde Menschenverstand abgeschaltet wird. Länger andauende Beratungen zu dem Thema ?
Mein Wohnmobil hat 4 Tonnen zul. GGew., es könnte auf 3,5 Tonnen abgelastet werden, mit diesem Gewicht komme ich aber nicht aus. Das selbe Fahrzeug, ohne irgend einen noch so kleinen Unterschied, nur 2 andere Buchstaben und ein Komma in den Papieren und schon wäre das Thema LKW-Überholverbot erledigt.
Das ist Behördenwillkür , weltfremd, realitätsfern, §-reiterei, mir geht der Hut hoch, es nützt aber nichts.
Ich bin auch aus einem anderen Grund nicht gut auf Behörden zu sprechen, Stichwort Bauantrag- Wasserwirschaftsamt- Untere Naturschutzbehörde. Gehört natürlich nicht zum Thema, ich wills nur kurz anmerken.
Wir haben die Genehmigung bekommen, wurden aber vorher traktiert und schikaniert, man wird als Bürger behandelt wie der letzte Dreck, dagegen ist das sinnlose Überholverbot ein Klacks.
Franz
- Heiko
- Beiträge: 2286
- Registriert: 06.02.2011, 01:07
- Fahrzeug: B 774 auf Fiat, Modelljahr 2004 bis 2005
- spezielles zum Fahrzeug: 2x Klima, Arktis-Paket, gr. Garage
- Spritmonitor: 439013
- Wohnort: Bremen
Re: LKW-Überholverbot
Für mich ist das einfach nur eine erlassene Ordnung, die mir so nicht in den Kram passt.Waldbauer hat geschrieben:Das ist Behördenwillkür , weltfremd, realitätsfern, §-reiterei, mir geht der Hut hoch, es nützt aber nichts.
Aufregen schadet nur der Gesundheit!
Sollten wir mal eine Umfrage bei den Pkw Fahrern machen - ich schätze 80-90% finde das so richtig.
Andere würden vielleicht sogar vorschlagen alle WoMo, also auch die bis 3,5t mit ins Verbot zu schieben...
Gruß aus Bremen,
Heiko
Heiko
- Bonner
- Beiträge: 391
- Registriert: 30.05.2006, 15:02
- Fahrzeug: B-SL 524 auf Fiat, Modelljahr 2007 bis 2012
- spezielles zum Fahrzeug: Hymer B SL 524, Maxi 40, 3,0 Ltr, Modell 2010
Re: LKW-Überholverbot
Hallo HeikoHeiko hat geschrieben: Sollten wir mal eine Umfrage bei den Pkw Fahrern machen - ich schätze 80-90% finde das so richtig.
Andere würden vielleicht sogar vorschlagen alle WoMo, also auch die bis 3,5t mit ins Verbot zu schieben...
das ist genau der Fall. Deshalb sind auch die, immer wieder vorgeschlagenen, Protestaktionen, wie z.B. Womo-Korso nach Berlin und ähnliches, kontraproduktiv. Unser eh schon negatives Image würde sich weiter verschlechtern. Ich denke so wie es jetzt gehandhabt wird, nämlich dass sich die meisten um das Überholverbot nicht allzu sehr kümmern und dennoch straflos bleiben, wird auch noch eine ganze Zeit gängige Praxis bleiben.
In dem Zusammenhang würde mich interessieren, ob überhaupt hier schon mal einer ein Bußgeld wegen überholen im Überhoverbot für Fahrzeuge über 3,5 to, erhalten hat.
Also schreibt mal.
Gruß Sigi
-
- Beiträge: 352
- Registriert: 23.12.2009, 10:42
- Fahrzeug: Tramp SL 674 auf Fiat, Modelljahr 2007 bis 2011
- Spritmonitor: 373963
Re: LKW-Überholverbot
Heiko,
du kannst es halt wesentlich gelassener und vornehmer ausdrücken als ich, deine Worte sagen aber das selbe aus wie meine.
Zur Frage im letzten Beitrag :
Ich habe nicht mitgezählt wie oft ich bisher gegen das LKW-Überholverbot verstoßen habe. Bezahlt habe ich bisher noch nie und ich hoffe dass das so bleibt. Sollte ich mal gebührenpflichtig erwischt werden würde das mein Tun nicht ändern. Ich werde das LKW-Überholverbot auch in Zukunft ignorieren.
Gruß
Franz
du kannst es halt wesentlich gelassener und vornehmer ausdrücken als ich, deine Worte sagen aber das selbe aus wie meine.
Zur Frage im letzten Beitrag :
Ich habe nicht mitgezählt wie oft ich bisher gegen das LKW-Überholverbot verstoßen habe. Bezahlt habe ich bisher noch nie und ich hoffe dass das so bleibt. Sollte ich mal gebührenpflichtig erwischt werden würde das mein Tun nicht ändern. Ich werde das LKW-Überholverbot auch in Zukunft ignorieren.
Gruß
Franz
- Bernd_K
- Beiträge: 294
- Registriert: 04.05.2007, 19:50
- Fahrzeug: B-Klasse SL 704 auf Fiat, Modelljahr 2018 bis 2021
- spezielles zum Fahrzeug: EZ 09/18 (Mj 2019); 177PS; GSM6; ALDE; Arktis; ZV; Goldschmitt Vollluftfeder; 4,8t
- Wohnort: Wolfsburg
Re: LKW-Überholverbot
Ich schließe mich an, auch ich überhole - allerdings mit "Voraus- und Rücksicht". Ich fahre nicht auf die Überholspur, wenn ich Verkehr von hinten habe. Und wenn, dann geht es zügig vorbei - mit 4,5 to.
Gruß
Gruß
- Heiko
- Beiträge: 2286
- Registriert: 06.02.2011, 01:07
- Fahrzeug: B 774 auf Fiat, Modelljahr 2004 bis 2005
- spezielles zum Fahrzeug: 2x Klima, Arktis-Paket, gr. Garage
- Spritmonitor: 439013
- Wohnort: Bremen
Re: LKW-Überholverbot
Ich versuche es zu vermeiden. Wenn allerdings von hinten so gar nichts mehr kommt, kann ich manchmal auch nicht anders…
Dann trete ich aber auch voll drauf und überschreite meine zulässige Geschwindigkeit geringfügig um wirklich niemanden zu behindern.
Vergesst bitte nicht, es dafür auch Punkte, wenn man erwischt wird. Nach den neuen Punktesystem kann man dann ganz schnell in Bedrängnis kommen.
Dann trete ich aber auch voll drauf und überschreite meine zulässige Geschwindigkeit geringfügig um wirklich niemanden zu behindern.
Vergesst bitte nicht, es dafür auch Punkte, wenn man erwischt wird. Nach den neuen Punktesystem kann man dann ganz schnell in Bedrängnis kommen.
Gruß aus Bremen,
Heiko
Heiko