Kommt die Womosteuer jetzt doch und auch noch rückwirkend?

alles was Recht und Gesetz ist
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Franjo
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Beitrag von Franjo »

Allen, die auch mal was Positives lesen möchten, empfehle ich die Lektüre des Artikels aus der Promobil
Gruß Franjo
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starlight
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Beitrag von starlight »

Hab heute den Bescheid vom Finanzamt über die zu entrichtende KFZ-Steuer erhalten. Ab Beginn des (erneuten) Abrechnungszeitraumes (17.03.2006) sind für mein 3,8to-Fahrzeug bis zum 16.03.2007 (wieder) nur 127,-Euro fällig! :-D

....Wenn das mal gut geht; :?: Ich fürchte ja :oops: :twisted: :roll: , dass da nach klarer Gesetzeslage bzw. noch ausstehendem Gesetzesbeschluss eine saftige (Nach)forderung nachkommt...... :twisted:
Zumindest leg ich schon mal einen Betrag in gleicher Höhe zur Sicherheit auf die Seite. :lol: :lol: :lol: Man weiß ja nie :!:
Gruß starlight

www.hymer-starlight.ag.vu
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Nur Reisen ist Leben,
wie umgekehrt das Leben Reise ist.
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Steuernachforderung

Beitrag von Wilfried.M »

Hallo Starlight,
Du hast recht, bei dieser Schwebe mit dem Gesetz, daß Du vorsichtshalber Geld zurücklegen solltest.
Überdenke doch mal Deine erste Kfz-Steuerfestsetzung zum Womo, da wird der Steuerbetrag mit dem Zusatz ...unter vorbehaltlicher Änderung...
genannt.
Auf deutsch, es kann der Gesetzgeber für den letzten Zeitraum, benannt im Gesetz, eine Nachforderung erheben.
Ob aber Deine Rücklage von 127,00€ ausreicht, ist in meiner Auffassung
unzureichend.
Wenn Du genaueres über das Vorhaben des Gesetzgebers wissen willst,
dan gehe zu - www.camperline.de -
Grüße aus dem Norden
Wilfried Morgenroth mit Hb 544
Grüße aus dem Norden
Wilfried , mit Hymer 544 / 2,5 TD aus 94 / 95 PS
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starlight
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Beitrag von starlight »

neues aus dem sprinterforum:

"Schwere Geländewagen: Günstige Besteuerung immer noch möglich
11-05-2006


(Val) Geländewägen mit über 2,8 Tonnen müssen trotz Gesetzesänderung nicht als PKW, sondern können nach wie vor wie ein LKW nach Gewicht günstiger besteuert werden. Dies hat das Finanzgericht Baden-Württemberg in einem Eilverfahren entschieden, wobei es sich auf europäisches Gemeinschaftsrecht stützte.

Die Antragstellerin ist Halterin eines Geländewagens. Das Fahrzeug hat zwei Türen und eine Hecktür, verfügt neben dem Fahrersitz über vier Sitzplätze und besitzt ein zulässiges Gesamtgewicht von 2.810 Kilogramm. Der Geländewagen wurde zunächst als LKW nach Gewicht besteuert. Die Kraftfahrzeugsteuer betrug jährlich 172 Euro. Nach Aufhebung des § 23 Abs. 6a Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) zum 01.05 2005, der den Begriff des PKW definierte, wurde die Kraftfahrzeugsteuer nunmehr auf jährlich 820 Euro festgesetzt. Denn - so die Begründung des Finanzamts - der Geländewagen sei nunmehr als PKW nach Hubraum und Schadstoffemission zu besteuern. Das Finanzamt lehnte den Antrag der Antragstellerin, die Vollziehung des Steuerbescheids einstweilen auszusetzen, ab und zog die Steuer ein. Hiergegen beantragte die Antragstellerin beim Finanzgericht in einem Eilrechtschutzverfahren, die Vollziehung der Steuer einstweilen rückgängig zu machen.

Das Finanzgericht gab dem Antrag mit der Begründung statt, es habe erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Steuerbescheids, der entgegen EU-Richtlinien zum Verkehrsrecht einen schweren Geländewagen als PKW einstufe und die Kraftfahrzeugsteuer nach Hubraum und Emission bemesse. Auf den Geländewagen sei als "anderes Fahrzeug" nach § 8 Nr. 2 KraftStG vielmehr - wie schon bisher -die erheblich günstigere Besteuerung nach Gewicht für Nutzfahrzeuge anzuwenden.


Was macht eigentlich unsere Steuererhöhung?"


Ob das für WOMOS auch umgesetzt wird?
Mueckenstuermer
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Steuer

Beitrag von Mueckenstuermer »

Hallo,

bei uns hier in Hessen (Bad Hersfeld) haben die Damen und Herren mit fiskalem Auftrag letzte Woche die "alte" Steuer in Höhe von 210 € von unserem Konto eingezogen.

Ich gebe mich der Illusion hin, dass sie für dieses Jahr nicht mehr haben wollen, und werde die zurück gelegte Differenz im nächsten Urlaub verprassen. :-)

Gleiches wünscht Euch
Mückenstürmer
Gute Fahrt allerseits!
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