Nachrüstung Diesepartikelfilter

Fiat, Mercedes, ... und alles Weitere zum Basisfahrzeug bzw. alles Weitere, was am Basisfahrzeug dran ist oder dieses aufwertet (ALKO, Goldschmitt, Reifen, Kat ...)
Benutzeravatar
marbacher
Beiträge: 248
Registriert: 24.11.2008, 21:58
Fahrzeug: B 524 auf Fiat, Modelljahr 1999 bis 2006
spezielles zum Fahrzeug: B 524, Bj. 2004, 2.8JTD, Partikelfilter

Nachrüstung Diesepartikelfilter

Beitrag von marbacher »

Hallo,

wir haben unseren Hymer B 524, 3,85t, mit einem DPF nachrüsten lassen um in den Genuss der grünen Plakette zu kommen. Der Filter v. HJS wurde in unserem FIAT-Autohaus eingebaut, die entsprechenden Eintragungen bei der Zulassungsstelle vorgenommen, eigentlich alles bestens.

Heute kommt nun ein Brief vom Bundesamt f. Wirtschaft u. Ausfuhrkontrolle bezüglich der staatl. Förderung von 330 Euro --> Ablehnungsbescheid !!!!

Grund: Fahrzeug überschreitet die zulässige Gesamtmasse von 3,5 Tonnen und kann daher nicht gefördert werden !!!

Haben wir nun so "geschlafen" ??? Und unser Autohaus dazu, denn die haben uns ja noch den Antrag f. die Förderung ausgefüllt ???

Wisst Ihr mehr ? Wie ist denn nun die Sachlage ? Können wir evtl. Einspruch einlegen gegen den Bescheid ?
Gruß vom marbacher
Ikarus 1
Beiträge: 16
Registriert: 05.02.2012, 16:17
Fahrzeug: B 544 auf Fiat, Modelljahr 1986 bis 2006

Re: Nachrüstung Diesepartikelfilter

Beitrag von Ikarus 1 »

Hallo,
glaub die haben recht, dieses schreibt der ADAC dazu :
Die neue Förderrichtlinie – veröffentlicht am 23. Dezember 2011 im Bundesanzeiger – legt den in 2010 vergebenen Barzuschuss von 330 Euro zur Förderung des nachträglichen Einbaus von Partikelfilter wieder auf. Gefördert werden Diesel-Pkw, die bis einschließlich 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen wurden, wenn sie im Zeitraum vom 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2012 nachträglich mit einem Partikelfilter ausgerüstet werden. Vor dem 1. Januar 2012 durchgeführte Nachrüstungen sind nicht förderfähig. Als Pkw im Sinne der Förderrichtlinie gelten auch Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t. Leichte Nutzfahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t werden ebenfalls gefördert, wenn diese bis einschließlich 16. Dezember 2009 erstmals zugelassen wurden.
Gruß
Ikarus
Benutzeravatar
Sigi
Beiträge: 3339
Registriert: 14.10.2005, 19:22
Fahrzeug: ML-T 580 auf MB, Modelljahr 2015 bis 2022
spezielles zum Fahrzeug: ML-T 580 4x4 Modell 2017
Spritmonitor: 100000
Wohnort: Nürnberg

Re: Nachrüstung Diesepartikelfilter

Beitrag von Sigi »

Hallo Marbacher,
tatsächlich gilt die Förderung nur bis 3,5 to ... übrigens gilt diese Grenze auch für das Wechselkennzeichen (das aber ja ohnehin in der derzeitigen Variante witzlos ist).

Möglicherweise könntest Du Dein Fahrzeug ja auf 3,5 to ablasten lassen, nach Eintrag die Förderung kassieren, und dann wieder auflasten.
Die Frage ist, ob nach Abzug der diversen Eintragungen von der Förderung noch viel übrig bleibt?

Gruß
Sigi
Benutzeravatar
Johann
Beiträge: 4405
Registriert: 09.05.2006, 12:42
Fahrzeug: B 524 auf Fiat, Modelljahr 1999 bis 2006
spezielles zum Fahrzeug: B 524, Maxi, 2.3 JTD, Partikelfilter, EZ: 3/2006
Spritmonitor: 100000
Wohnort: Ladenburg

Re: Nachrüstung Diesepartikelfilter

Beitrag von Johann »

Hallo Norbert,
Ja, damit haben wir beide dem Finanzministerium nun ungewollt zu Reichtümern verholfen. Du, weil Dein B 524 die 3,5 t-Grenze überschreitet. Ich, weil ich die Nachrüstung rechtzeitung vor dem 01.01.2010 hatte durchführen lassen.
Über die Fördermöglichkeit hatte ich lediglich im internen Bereich unter viewtopic.php?p=26947#p26947 berichtet. Damsals (2010) hatte ich mitgeteilt: "Jürgen hatte auf der JHV berichtet, dass nunmehr auch Eigner von Wohnmobilen (bis 3,5 t zGM, Erstzulassung vor 01.01.2007) von einem staatlichen Zuschuss in Höhe von 330 Euro partizipieren können, wenn sie ihr Freizeitfahrzeug im Zeitraum 01.01. - 31.12.2010 mit einem Partikelfilter nachrüsten."

Diese gleiche Fördermöglichkeit hat die Bundesregierung für 2012 wieder aufleben lassen. Unter http://www.bafa.de/bafa/de/weitere_aufg ... index.html heißt es wörtlich:
Partikelminderungssysteme

Haben Sie Ihr Dieselfahrzeug nachgerüstet, können Sie seit dem 1. Februar 2012 den Antrag auf Förderung stellen. Einfach, schnell und sicher geht das über das elektronische Antragsformular.

Elektronisches Antragsformular

Die Antragstellung ist nur über das elektronische Antragsformular möglich. Zum Aufruf des elektronischen Antragsformulars klicken Sie hier: http://www.code.bafa.de/pmsf

Die Antragstellung erfolgt in 3 Schritten:
1. Elektronisches Antragsformular online ausfüllen und senden
2. Ausgefülltes Antragsformular ausdrucken und unterschreiben
3. Antragsformular mit Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) per Post an das BAFA senden; Unternehmer fügen noch die De-minimis-Erklärung bei.

Bitte beachten Sie: Nur wer als Fahrzeughalter in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eingetragen ist, kann den Förderantrag stellen. Andernfalls wird der Antrag abgelehnt.

Hinweis: Für Ihre per Post eingesendeten Dokumente erhalten Sie keine gesonderte Eingangsbestätigung. Die Bearbeitung der vollständig eingereichten Antragsunterlagen dauert ca. 3 bis 4 Wochen.

Fördervoraussetzungen

Die Förderung kommt in Betracht für:
  • PKW mit Dieselmotor, die bis einschließlich 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen wurden,
  • Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen mit Dieselmotor mit einer besonderen Zweckbestimmung (Wohnmobile, Krankenwagen, Leichenwagen und rollstuhlgerechte Fahrzeuge), die bis einschließlich 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen wurden und
  • Leichte Nutzfahrzeuge mit Dieselmotor mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen, die bis einschließlich 16. Dezember 2009 erstmals zugelassen wurden.
Nachrüstungen, die ab 1. Januar 2012 bis einschließlich 31. Dezember 2012 erfolgen, können gefördert werden. Maßgeblich ist der Tag, an dem nach Feststellung der Zulassungsbehörde das Fahrzeug nachgerüstet wurde. Bitte achten Sie darauf, dass der Tag der Nachrüstung in Ihren Fahrzeugpapieren eingetragen wird. Als Nachweis legen Sie Ihrem Antrag bitte eine Kopie Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) bei.

Vor dem 1. Januar 2012 durchgeführte Nachrüstungen sind nicht förderfähig.

Das Fahrzeug muss zum Zeitpunkt der Antragstellung auf die Antragstellerin / den Antragsteller im Inland zugelassen sein.
PS: Der Hinweis von Sigi ist zwar interessant, aber ich fürchte, dass Deine Fahrzeug-Ident-Nummer bei der BAFA über Deinen abgelehnten Antrag bereits gespeichert worden ist. :idea: Insofern könnte ein entsprechender Versuch richtig teuer werden ... :oops:

Gruß Johann
Grüße aus Ladenburg als der ältesten Stadt rechts des Rheins,
Johann
Benutzeravatar
marbacher
Beiträge: 248
Registriert: 24.11.2008, 21:58
Fahrzeug: B 524 auf Fiat, Modelljahr 1999 bis 2006
spezielles zum Fahrzeug: B 524, Bj. 2004, 2.8JTD, Partikelfilter

Re: Nachrüstung Diesepartikelfilter

Beitrag von marbacher »

Hallo zusammen,

vielen Dank für Eure Antworten und Gedanken. Ja, mittlerweile habe ich natürlich auch intensiver im Internet recherchiert (hätte ich das nur etwas früher gemacht). Ihr habt natürlich alle recht, jedoch verstehen tue ich das Ganze letztlich nicht !

Eigentlich sollte doch der Umweltgedanke die größte Rolle spielen, da ist es doch eigentlich egal ob man unter 3,5 t oder über 3,5 t zGG hat. Vor allem wenn ich bedenke, dass unser Fahrzeug vom Vorbesitzer als 3,5t seinerzeit zugelassen worden ist und wir aus gewissen Gesichtspunkten (ihr wißt schon was ich meine...) vor ca. 1,5 Jahren haben auf 3,85t auflasten lassen.

Nehmt es mir nicht übel, aber für mich ist sowas unter den o.g. Gesichtspunkten Bürokratie in Reinkultur...und das sage ich aber nicht nur deswegen, weil wir jetzt halt betroffen sind.

Ich werde auf jeden Fall am Montag ein entsprechendes Gespräch mit unserem Autohaus führen, denn wir fühlen uns von jenem schlichtweg schlecht bis falsch beraten ! :evil:
Mal sehen was dabei herauskommt.

Hätten wir das Ganze gewusst, hätten wir auf jeden Fall unseren B 524 zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht nachrüsten lassen. Irgendwie ärgert mich's noch immer.... :evil:
Gruß vom marbacher
Benutzeravatar
Johann
Beiträge: 4405
Registriert: 09.05.2006, 12:42
Fahrzeug: B 524 auf Fiat, Modelljahr 1999 bis 2006
spezielles zum Fahrzeug: B 524, Maxi, 2.3 JTD, Partikelfilter, EZ: 3/2006
Spritmonitor: 100000
Wohnort: Ladenburg

Re: Nachrüstung Diesepartikelfilter

Beitrag von Johann »

Hallo Norbert,
mich hat diese nicht nachvollziehbare Bürokratie auch mächtig geärgert. Das hat mir zwar das Herz leicht gemacht, aber zuvor auch unsere Kasse. Wie heißt es doch so richtig? Der Staat will nur unser Bestes - unser Geld :!: Aber Dein Autohaus sollte irgendwann anfangen, :idea: auch die Gesetzestexte zu lesen und zu verstehen. Das ist gar nicht so schwierig, finde ich!

Beste Grüße in die Schillerstadt am Neckar,
Johann
Grüße aus Ladenburg als der ältesten Stadt rechts des Rheins,
Johann
Benutzeravatar
marbacher
Beiträge: 248
Registriert: 24.11.2008, 21:58
Fahrzeug: B 524 auf Fiat, Modelljahr 1999 bis 2006
spezielles zum Fahrzeug: B 524, Bj. 2004, 2.8JTD, Partikelfilter

Re: Nachrüstung Diesepartikelfilter

Beitrag von marbacher »

Hallo miteinander,

nachdem ich gestern ein "nettes" Gespräch mit unserem Autohaus geführt habe, hat sich die Juniorchefin heute gemeldet und uns/mir einen Deal angeboten. Wir erhalten eine Gutschrift in Höhe der staatlichen Förderung, also genau die 330 Euro. Ich muß ehrlich sagen, damit hatte ich nicht gerechnet. Wir finden das anständig und fair und haben natürlich das Angebot dankend angenommen.

Insofern sind wir finanziell doch so weggekommen wie wir es letztlich wollten. ;-)
Gruß vom marbacher
Benutzeravatar
Johann
Beiträge: 4405
Registriert: 09.05.2006, 12:42
Fahrzeug: B 524 auf Fiat, Modelljahr 1999 bis 2006
spezielles zum Fahrzeug: B 524, Maxi, 2.3 JTD, Partikelfilter, EZ: 3/2006
Spritmonitor: 100000
Wohnort: Ladenburg

Re: Nachrüstung Diesepartikelfilter

Beitrag von Johann »

Hallo Norbert,
das nenne ich eine sehr gute Nachricht :!: Gratulation zu Deiner netten Werkstatt und dem sicherlich unerwarteten Urlaubsgeld-Zuschuss :lol:

Gruß Johann
Grüße aus Ladenburg als der ältesten Stadt rechts des Rheins,
Johann
Benutzeravatar
gt544
Beiträge: 30
Registriert: 21.03.2012, 15:25
Fahrzeug: Camp 544 GT auf Fiat, Modelljahr 2003 bis 2006
spezielles zum Fahrzeug: Camp 544 GT 3,9t maxi (18) AL-KO - 2,8JTD Fiat 244, EZ: 06/2006
Spritmonitor: 504667

Re: Nachrüstung Diesepartikelfilter

Beitrag von gt544 »

Sigi hat geschrieben:Hallo Marbacher,
tatsächlich gilt die Förderung nur bis 3,5 to ... übrigens gilt diese Grenze auch für das Wechselkennzeichen (das aber ja ohnehin in der derzeitigen Variante witzlos ist).

Möglicherweise könntest Du Dein Fahrzeug ja auf 3,5 to ablasten lassen, nach Eintrag die Förderung kassieren, und dann wieder auflasten.
Die Frage ist, ob nach Abzug der diversen Eintragungen von der Förderung noch viel übrig bleibt?

Gruß
Sigi
Wir haben genau das gleiche Problem, z.zt 3,9 to eingetragen und den Zuschuss gibt es nur bei eingetragenen 3,5 to.
Kann vielleicht jemand berichten was die Ab- und wieder Auflastung kostet?
Soweit ich weiß benötige ich eine TüV-Bescheinigung und dann 2 mal Fzg-Schein. Den Zeitaufwand rechne ich mal nicht mit...

Gruß Michael
Benutzeravatar
Camping Car
Beiträge: 42
Registriert: 27.01.2016, 10:04
Fahrzeug: B 654 auf Fiat, Modelljahr 1990 bis 2006
Wohnort: Dortmund

Re: Nachrüstung Diesepartikelfilter

Beitrag von Camping Car »

Hallo zusammen,
auch ich habe heute ziemlich sprachlos dreingeschaut, weil mir die Bafa ein Ablehnungsbescheid geschickt hat. Aber nicht wegen des Gesamtgewichts, sondern weil mein B654 nach dem Stichtag 31.12. 2006 erstmals zuglassen wurde (Bj. 2006), nämlich am 10.2. 2007. Diese Voraussetzung,sei sie noch so unsinnig,ist mir leider durchgegangen.
Viele Grüße
Mark
Benutzeravatar
Johann
Beiträge: 4405
Registriert: 09.05.2006, 12:42
Fahrzeug: B 524 auf Fiat, Modelljahr 1999 bis 2006
spezielles zum Fahrzeug: B 524, Maxi, 2.3 JTD, Partikelfilter, EZ: 3/2006
Spritmonitor: 100000
Wohnort: Ladenburg

Re: Nachrüstung Diesepartikelfilter

Beitrag von Johann »

Hallo Mark,
Camping Car hat geschrieben:...weil mir die Bafa ein Ablehnungsbescheid geschickt hat. Aber nicht wegen des Gesamtgewichts, sondern weil mein B654 nach dem Stichtag 31.12. 2006 erstmals zuglassen wurde (Bj. 2006), nämlich am 10.2. 2007.
in meinen Unterlagen habe ich eine BMU-Pressemitteilung vom 05.05.2010 gefunden, in der es u.a. heißt:
Alle, die ihren Diesel-Pkw in diesem Jahr bereits nachgerüstet haben, erhalten die Förderung rückwirkend. Dazu gehören nun auch Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen. Vorraussetzung ist unter anderem: Die Fahrzeuge wurden vor dem 1. Januar 2007 erstmals zugelassen.
Demnach war dieser Stichtag (01.01.2007) auch schon früher maßgebend.
Schade, jetzt hast Du etwas Gutes für die Umwelt getan, und die Allgemeinheit honoriert es gar nicht :-(

Gruß Johann
Grüße aus Ladenburg als der ältesten Stadt rechts des Rheins,
Johann
Benutzeravatar
Camping Car
Beiträge: 42
Registriert: 27.01.2016, 10:04
Fahrzeug: B 654 auf Fiat, Modelljahr 1990 bis 2006
Wohnort: Dortmund

Re: Nachrüstung Diesepartikelfilter

Beitrag von Camping Car »

Es hätte sich,ketzerisch ausgedrückt, eher gelohnt, mehrfach ohne Plakette erwischt zu werden.
Michael Sorgenfrey
Beiträge: 2757
Registriert: 05.11.2005, 19:51
Fahrzeug: B-SL 514 auf Fiat, Modelljahr 2007 bis 2012
spezielles zum Fahrzeug: 2.3 M-Jet 40 Maxi 130 PS, 4,5 to, Star Edition, VA Goldschmitt-Feder, Vollausstattung.
Wohnort: Düsseldorf

Re: Nachrüstung Diesepartikelfilter

Beitrag von Michael Sorgenfrey »

Hallo,

Frage: Wer soll einen erwischen?

Beim Wohnmobil schon eher wenn es auf einem städtischen Park- oder Stellplatz steht. Auf privat betriebenen Park- und Stellplätzen darf das Ordnungsamt nicht kontrollieren. Für den fließenden Verkehr liegt die Zuständigkeit bei der Polizei und die zeigen kein Interesse an irgendwelcher Plakette.

Meine Bekannte hat einen 16 Jahre alten Volvo V70 mit VW-Diesel. Nicht kaputt zu kriegen, aber er bekommt nur die rote Plakette. Lösung: Keine Plakette anbringen (hat der TÜV bis heute nicht bemängelt) und in Düsseldorf nur im Parkhaus parken (ist wegen der fehlenden Parkplätze in der Innenstadt sowieso besser). Ergebnis: Auch "Stinker" können sich problemlos in der Umweltzone "Grün" bewegen und stoßen im Gegensatz zu den modernen Pkw nur Grobstaubpartikel aus, die für die Lunge nicht so gefährlich wie die Feinstaubpartikel sind.

Gruß Michael
Reise in die weite Welt hinaus, denn etwas besseres als den Tod findest du überall. Wilhelm Busch
Wenn der Tod kommt, hat der Reiche kein Geld und der Arme keine Schulden mehr. Estländisches Sprichwort
Benutzeravatar
Heiko
Beiträge: 2286
Registriert: 06.02.2011, 01:07
Fahrzeug: B 774 auf Fiat, Modelljahr 2004 bis 2005
spezielles zum Fahrzeug: 2x Klima, Arktis-Paket, gr. Garage
Spritmonitor: 439013
Wohnort: Bremen

Re: Nachrüstung Diesepartikelfilter

Beitrag von Heiko »

...
Michael Sorgenfrey hat geschrieben:Keine Plakette anbringen (hat der TÜV bis heute nicht bemängelt)

...

Gruß Michael
Da Plaketten keine Pflicht sind, wird der das auch nicht bemängeln.
Ich muss meine gelbe auch unbedingt mal abkratzen.
Ein falsche fällt bestimmt mehr auf als kein. ;)
Gruß aus Bremen,
Heiko

Bild
Benutzeravatar
Camping Car
Beiträge: 42
Registriert: 27.01.2016, 10:04
Fahrzeug: B 654 auf Fiat, Modelljahr 1990 bis 2006
Wohnort: Dortmund

Re: Nachrüstung Diesepartikelfilter

Beitrag von Camping Car »

Hallo Heiko,
deshalb habe ich auch aus "meiner" von mir geklebten grünen eine echte gemacht. Nachdem ich mir die möglichen Konsequenzen des Filters oder Plakette wieder entfernen. Hätte ich gewußt, dass es keine Förderung für die Umrüstung gibt, hätte ich mich sicher anders entschieden.
Viele Grüße
mark
Antworten
HME Reisemobil-Forum : Disclaimer/Impressum/Datenschutz