KFZ Steuer - Gesetzbeschluss verabschiedet

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Dakota
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KFZ Steuer - Gesetzbeschluss verabschiedet

Beitrag von Dakota »

Moin,

der Bundesrat hat dem vom Bundestag beschlossenen Maßnahmen zugestimmt. Somit ist das Gesetz in Kraft.

Wer nachlesen möchte: Gesetzbeschluss
Gruß
Klaus
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BPHennek
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Beitrag von BPHennek »

Hmm, was wird das für mich bedeuten?

Schlüssel-Nr. 71 lt. Kfz-Schein, somit Euro 3, somit auch Schadstoffklasse S3 und dann:

3500kg/200kg = Faktor 17,5 x 10 €uro = 175 €uro !

Ob die Umcodierung/Rechnung stimmt?

Oder muß man anders rechnen:

bis 2000 kg/200kg = 10 x 24 =240 €uro
plus 1500/200 kg = 7,5 x 10 = 75 €uro

zusammen = 315 €uro !!! > bisher 210 €uro also 50% mehr!

Ich meine die letzte Rechnung wird eher stimmen!
Zuletzt geändert von BPHennek am 25.11.2006, 13:22, insgesamt 2-mal geändert.
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Dakota
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Beitrag von Dakota »

BPHennek hat geschrieben: 3500kg/200kg = Faktor 17,5 x 10 €uro = 175 €uro !

Ob die Umcodierung/Rechnung stimmt?
Nein ;-)

--> 2000KG = 10 x 24 € ( 24 € je ang. 200 KG)
--> 3500KG = 8 x 10 € ( 10 € je ang. 200 KG)

Gesamtsteuer p.A. = 320 €
Gruß
Klaus
Kerli
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Beitrag von Kerli »

Hallo Leute,

hier nochmals in Kurzform eine "Schnellübersicht" in Sachen Womo-Steuer ( ohne Gewähr ! ):

Schadstoffklasse S 4:

für den ersten 2000 kg je 200 kg = 16 Euro, also 10 x 16 = 160 Euro
der Rest über 2000 kg je 200 kg = 10 Euro, also ? x 10 = ? Euro

Beide Summen zusammen ergeben dann die Womo-Steuer für S 4
( insgesamt aber max. 800 Euro )


Schadstoffklassen S 1, S 2 und S 3 :

für den ersten 2000 kg je 200 kg = 24 Euro, also 10 x 24 = 240 Euro
der Rest über 2000 kg je 200 kg = 10 Euro, also ? x 10 = ? Euro

Beide Summen zusammen ergeben dann die Womo-Steuer für S 1, S 2 und S 3
( insgesamt aber max. 1000 Euro )


Schadstoffklassen, die nicht oben reinpassen :

für den ersten 2000 kg je 200 kg = 40 Euro, also 10 x 40 = 400 Euro
von 2000 kg bis 5000 kg je 200 kg = 10 Euro, also ? x 10 = ? Euro
von 5000 kg bis 12000 kg je 200 kg = 15 Euro, also ? x 15 = ? Euro
der Rest über 12000 kg je 200 kg = 25 Euro, also ? x 25 = ? Euro

Die passenden Summen zusammen ergeben dann die Womo-Steuer für die Schadstoffklassen, die nicht zu S 1 bis S 4 zählen.
Achtung ! Ab dem 01. Januar 2010 zählt auch die Schadstoffklasse S 1 dazu !!!!!!!!

Quelle:
PROMOBIL-Newsletter per e-mail

**** Ohne Gewähr ****

Seht ihr, ist doch nicht so schwer zu errechnen......


Mit besten Grüßen von der Küste

Kerli, der nun mit 320 Euro dabei ist ( 3500 kg und S 2 )
:shock:
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BPHennek
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Beitrag von BPHennek »

Hmm, etwa 50% mehr für uns zu zahlen im Jahr, Rentenerhöhung dagegen 0%...

Also weniger auf Campingplätze und bezahlte Stellplätze in Deutschland gehen, ist doch klar!

Jesus, dort steht auch noch:

"Dieses Gestz tritt mit Wirkung vom 01. Mai 2005 in Kraft!"

Diebstahl durch den Gesetzgeber...
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starlight
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Beitrag von starlight »

BPHennek hat geschrieben::

................"Dieses Gestz tritt mit Wirkung vom 01. Mai 2005 in Kraft!"

Diebstahl durch den Gesetzgeber...
Ich dachte, Steuergesetze könnnen nicht rückwirkend in Kraft treten; Im Grundgesetz ist doch sowas wie "Eigentumsgarantie" verankert; Braucht sich der Gesetzgeber an dieses Grundrecht nicht halten??? Wenn wirklich auch noch für das Jahr 2005 KFZ-Steuer nachkassiert wird, lege ich auf jeden Fall Widerspruch ein. Hoffe, dass dann dieser Weg tausendfach beschritten wird und am Ende vielleicht auch durch Rechtsprechung erfolgreich ist.
Gruß starlight

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horst-lehner
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Beitrag von horst-lehner »

Hallo starlight,
starlight hat geschrieben:Im Grundgesetz ist doch sowas wie "Eigentumsgarantie" verankert; Braucht sich der Gesetzgeber an dieses Grundrecht nicht halten?
Ich denke nicht, dass das Grundgesetz diesen Bereich wirklich abdeckt. Müßte man aber ggf. mal von einem einschlägig spezialisierten Anwalt prüfen lassen. Wenn der dann Chancen sieht, hätten Einsprüche und Klagen durchaus Sinn.
starlight hat geschrieben:Wenn wirklich auch noch für das Jahr 2005 KFZ-Steuer nachkassiert wird, lege ich auf jeden Fall Widerspruch ein.
Warum nicht auch für 2006? Und mit welcher Begründung?
starlight hat geschrieben:Hoffe, dass dann dieser Weg tausendfach beschritten wird und am Ende vielleicht auch durch Rechtsprechung erfolgreich ist.
Da es sich in vielen Fällen nur um relative kleine Beträge handelt (teilweise nur ca. 100 Euro), kommt wohl nur eine Sammelklage in Frage, die aber irgendwer organisieren muss. Sobald die läuft, kann sich jeder (auch wer nicht mit geklagt hat) bei Einsprüchen an das entsprechende Urteil mit dran hängen. Das Verfahren ruht dann ggf. bis zur rechtskräftigen Entscheidung.

Ich glaube, ich habe aufgrund dieses Mechanismus noch nie einen sofort rechtskräftigen Steuerbescheid erhalten :twisted:

Grüße von Horst
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Dakota
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Beitrag von Dakota »

starlight hat geschrieben:
BPHennek hat geschrieben::

................"Dieses Gestz tritt mit Wirkung vom 01. Mai 2005 in Kraft!"

Diebstahl durch den Gesetzgeber...
Ich dachte, Steuergesetze könnnen nicht rückwirkend in Kraft treten;
Moin,

genau hier liegt der Denkfehler ;-)

Das Gesetz war schon seit dem 01.05.2005 in Kraft! Und es wurde auch angewendet - aber nur auf Bürofahrzeuge, die großen SUV etc.....

Durch die Proteste der Mobilfahrer wurde die Steuererhöhung für Mobile doch nur ausgesetzt und Mobile nach alter gesetzlage berechnet ;-)

Das was jetzt beschlossen wurde ist nur die Einführung einer eigenen Steuergrundlage für Mobile, in das bestehende Gesetz. Und für die meisten von uns ist es besser als die Hubraumbesteuerung - oder nicht?
Gruß
Klaus
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Urban
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Beitrag von Urban »

Das Gesetz tritt Rückwirkend zum 1.1.2006 in Kraft nicht 2005
viele Campergrüße
Urban

Oldtimer sind faszinierende und mächtige Maschinen. Noch grösser als ihre Mächtigkeit ist aber manchmal ihre Rätselhaftigkeit
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Dakota
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Beitrag von Dakota »

Urban hat geschrieben:Das Gesetz tritt Rückwirkend zum 1.1.2006 in Kraft nicht 2005
Sorry --> das ist Quatsch

Das Gesetz ist schon in Kraft, seit 01.05.2005

Nur werden die Mobile nicht rückwirkend ab 01.05.2005 mit der Nachberechnung belegt, sondern rückwirkend ab 01.01.2006.
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starlight
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Beitrag von starlight »

Odenwaltcamper hat geschrieben:
Urban hat geschrieben:Das Gesetz tritt Rückwirkend zum 1.1.2006 in Kraft nicht 2005
Sorry --> das ist Quatsch

Das Gesetz ist schon in Kraft, seit 01.05.2005

Nur werden die Mobile nicht rückwirkend ab 01.05.2005 mit der Nachberechnung belegt, sondern rückwirkend ab 01.01.2006.
Egal, ob formell zum 01.05.2005 oder ab 01.01.2006 in Kraft......
Für mich zählt nur, ab welchem Zeitpunkt und in welcher Höhe diese Blutsauger :twisted: meine Kohle haben wollen.....
Mein Widerspruch ist sicher...... :lol: :twisted:
Anschließend kann man sich ja überlegen, ob man den Klageweg beschreiten will!
Gruß starlight

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Urban
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Beitrag von Urban »

Tondokument
Wer sich dafür interessiert hier kann mans hören

http://www.ebutel.de/pdf/912006BTWomosteuer.mp3
viele Campergrüße
Urban

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