Überladung, jetzt wird`s kritisch

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Schneckenhäusl
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Überladung, jetzt wird`s kritisch

Beitrag von Schneckenhäusl »

An Alle 3,5 Tonner mit ein "bischen drüber"!
Auch auf die Gefahr, dass ich nichts Neues bringe:
Automatische Wiegekontrollen sind im Einsatz und ist die Meldung auch nicht ganz neu.
http://noe.orf.at/news/stories/2833553/
https://www.asfinag.at/verkehr/lkw-bus/ ... in-motion/
Nicht nur in Ö, auch in D:
https://www.verkehrsrundschau.de/nachri ... 40806.html
angeblich auch schon seit 10 Jahren in der Schweiz.
Detail: sind (vorerst) nur in rechter Spur verbaut..... naja.
Meinen Spezl hat es gestern vormittag auf der A2 auf der Fahrt nach Italien erwischt: 3,5t Dethleffs TI, gewogen 3.810 kp. Angeblich werden ja nur LKW (Gefahrengut) kontrolliert.
Vorgang (von mir verkürzt): Von ASFINAG und Polizei - beide weisen sich vorschriftsmäßig aus - in Parkplatz dirigiert: Ihr Gewicht ist 3780kp! "?????" Zeigen Sie bitte Ihre KFZ-Papiere! Sie wurden vollautomatisch während der Fahrt gewogen! " Das ist wohl ein Scherz, versteckte Kamera oder so ein Sch..."
Sehen Sie auf das Display und hier ist auch Ihr Ausdruck! ?? Ihre Hinterachslast ist jedenfalls um xkp viel zu hoch! ???? Er mußte dann noch auf die Waage: 3.810kp.
Strafe: Führerscheinvergehen (kein C1), Verwaltungsstrafe wegen Überladung, ASFINAG Strafe wegen Mautprellen (keine GOBOX) - 950.-€ + Punkte. (so wie ich ihn kenne, dürfte er in den Agressiosmodus verfallen sein, was bei unseren Kappelträgern gar nicht gut ankommt)
Dass er noch in der Zeit für Winterreifenpflicht bei Schneefall (auf nasser Fahrbahn) mit Sommerreifen unterwegs war hat man ihm gnadenhalber nachgesehen. An eine Weiterfahrt hat er sich nicht mehr getraut

Wenn wir halt nur ein bischen mehr solidarisch wären, könnten alle Reisemobilisten nach Demo auf den wichtigsten Autobahnen und Lahmlegung von Brüssel, Wien und Berlin auf eine neue Fahrzeugklasse dringen: Reisemobil (private Nutzung) 4,2t, Klasse M1, Führerschein B ...
- Wer schreibt den Brief an das Christkind?
Gruß Peter
Zuletzt geändert von Schneckenhäusl am 28.03.2018, 15:23, insgesamt 3-mal geändert.
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Ludo

Re: Überladung, jetzt wird`s kritisch

Beitrag von Ludo »

Schneckenhäusl hat geschrieben: Wenn wir halt nur ein bischen mehr solidarisch wären, könnten alle Reisemobilisten nach Demo auf den wichtigsten Autobahnen und Lahmlegung von Brüssel, Wien und Berlin auf eine neue Fahrzeugklasse dringen: Reisemobil (private Nutzung) 4,2t, Klasse M1, Führerschein B ...

Mit welcher Begründung ?

Darf ich mitr dem Sonderführerschein dann auch bei Rot über die Kreuzung :twisted:

Ein C1 Führerschein wurde meiner Tochter für ca. 1200€ angeboten, an den Kosten kann es also nicht scheitern.
Schneckenhäusl
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Re: Überladung, jetzt wird`s kritisch

Beitrag von Schneckenhäusl »

@Ludo:
Bei mir Sauwetter, darum Tippseltag. Bei Dir auch?

Meine Begründung:
Meines Erachtens ist ein praktikables (!!) Reisemobil - ich meine nicht die ganz, ganz kompakten in denen Du und ich sich nicht einmal umdrehen könnten - mit gutem Gewissen und vor allem Bezahlbarkeit nicht mit ehrlichem 3,5t GG herstellbar. Das, was von den Herstellern praxisfern mit fahrbereiten Leergewichten von über 2,9t nackt und noch nix drin angeboten wird, ist nicht wirklich im Sinne der STVO nutzbar. Selbst die Kastenwägen stoßen schnell an ihre Grenzen.
Inzwischen ist jedoch die Basis- und Fahrwerktechnik ein Stück weitergekommen (ABS, ESP, Seitenwindassistent etc) und sprechen auch die geringen Unfallzahlen von Reisemobilen (ich glaube DEKRA) für sich. Außerdem könnte man bei 4,2t noch mehr in die Sicherheit (Ladegutverzurrung) stecken. Rein Technisch würde also einem generellen erlaubten GG von 4,2t in einer fiktiven - Wunschtraum/Weihnachtsmann - neu zu definierenden Fahrzeugklasse, definiert als Reisemobil, M1, 4,2t, 100kmh, mit Führerschein B fahrbar nichts entgegenstehen.
So!!
Ich fahre seit 10 Jahren so wie Du auch mit C (nicht C1) E/F, den meine Frau und ich mit 60 nachgemacht haben ( sehr lehrreich im Übrigen). Auch ich habe meinem Schwiegersohn, Sohn, und beiden Töchtern den C1 um jeweils 1.800.- (bei uns) spendiert. Das ist sicherlich aber eher die Ausnahme. Ich selbst laste grundsätzlich mit Reserve auf und habe mich natürlich beim ML-T - auch eine Mogelpackung bei 3,5tGG - von vornherein für die 4,2t entschieden, eben um die STVO (Deine Rote Ampel) guten Gewissens einhalten zu können. Der Händler - und das ist pathognomonisch für diese Branche - meinte, bei einem LG von 3250 kg hätte ich noch genug Reserven. Ich warne auch jeden, sich auf ein GG von 3,5t einzulassen.
4,2t haben natürlich Nebenwirkungen wie GoBox etc. Darüber rege ich mich jedoch nicht auf, da dies im Vergleich zum Anschaffungspreis (bei uns mit 20+17+5% versteuert) Peanuts sind.

Kurz: Ich finde die 3,5t Grenze für Reisemobile generell nicht praktikabel und eine willkürlich definierte Augenauswischerei- Punkt.

Und ich komme nicht mit einer neuen Führerscheinklasse, sondern mit einer Neuen Fahrzeugklasse - Capito???? Und ich finde die GS-Idee gar nicht so schlecht. :twisted:

Ich denke halt auch an Jene, die sich sowas halt nicht leisten können oder auf den Gebrauchtmarkt zurückgreifen müssen, wo solche Pseudo-3,5t-Schüsseln angeboten und den Leuten angedreht werden. Gut, es handelt sich dabei auch manchmal um fahrende Leichen, aber dafür gäb`s ja den TÜV - sage ich mal naseweis.
Und jetzt schau, dass Du in die frische Luft kommst und Deinen Hund vielleicht Gassi führst - Scherz.
Addio P.
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Re: Überladung, jetzt wird`s kritisch

Beitrag von Schneckenhäusl »

Ludo hat geschrieben:Dein Kumpel hätte für 500€ beim nächsten Baumarkt einen kleinen ungebremsten Anhänger kaufen können, deckt sein Führerschein noch ab und hätte alle Probleme gelöst.
Gscheit, echt! darauf wäre jetzt wohl ich nie gekommen...Blöd ist nur, dass er keine AHK hat. Abgesehen davon, dass man mit 1.400.- Rente halt nicht so weit hupfen kann, Kannst ihm aber dafür gerne was zukommen lassen.. SCHEEERZ :lol:
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Johann
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Re: Überladung, jetzt wird`s kritisch

Beitrag von Johann »

Schneckenhäusl hat geschrieben:Meines Erachtens ist ein praktikables (!!) Reisemobil - ich meine nicht die ganz, ganz kompakten in denen Du und ich sich nicht einmal umdrehen könnten - mit gutem Gewissen und vor allem Bezahlbarkeit nicht mit ehrlichem 3,5t GG herstellbar. Das, was von den Herstellern praxisfern mit fahrbereiten Leergewichten von über 2,9t nackt und noch nix drin angeboten wird, ist nicht wirklich im Sinne der STVO nutzbar. Selbst die Kastenwägen stoßen schnell an ihre Grenzen.
Hallo Peter,
in meinem Ratgeber "Reisemobilkauf" hatte ich u.a. geschrieben:
Die Hersteller von Reisemobilen unternehmen daher seit geraumer Zeit große Anstrengungen, ihre Produkte gewichtsmäßig abzuspecken. An sich eine lobenswerte Idee, solange diese Maßnahmen nicht zu Lasten der Qualität oder Sicherheit gehen.
  • Leichtbau heißt das Zauberwort. Es beginnt schon an der Basis: gewichtsoptimierte Fahrgestelle (Flachboden- statt Hochbodenfahrgestelle), Tiefbodenfahrwerke von AL-KO, leichtere Motoren. Im Möbelbau kommen völlig neue Materialien und Fertigungsmethoden zum Einsatz, mit denen das Eigengewicht reduziert werden konnte.
  • Eine andere Möglichkeit besteht natürlich im Verzicht. So zählen bei einigen Herstellern etwa die Reserveräder nicht mehr zum Serienumfang. Oder es werden die Füllmengen des Frischwassertanks dadurch verringert, dass über einen Bypass der Wasserstand auf z.B. 20 (statt 120) Litern begrenzt wird. Und anstelle schwerer Gasflaschen aus Stahl werden Aluminium-Flaschen genommen (Gewichtsersparnis: etwa 17 kg).
Manche Reisemobile werden mit Fahrwerken angeboten, die unterschiedliche Zulassungen erlauben. Ein 6-Meter-Mobil mit sog. Maxi-Fahrwerk kann, sofern die tatsächliche Zuladung ausreicht, mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3.500 kg zugelassen werden. Es kann theoretisch aber auch (bei entsprechender Bereifung) mit 4.250 kg zugelassen werden, und verfügt dann über große Reserven bei der Zuladung.

Die Reisemobil-Hersteller (deutsche Hersteller: Anlage 6) veröffentlichen in ihren Unterlagen (Prospekte, technische Daten) Maße und Gewichte ihrer Produkte. In den Broschüren wird auf mögliche Werkstoleranzen hingewiesen werden, etwa in dieser Form: „Bei den Angaben über Maße und Gewichte der Fahrzeuge sind Abweichungen im Rahmen der Werkstoleranzen (+/- 5%) möglich und zulässig. Sie entsprechen den europäischen Homologationsbestimmungen.“
Diese Toleranz von +/- 5% bedeutet, dass das Leergewicht (Masse in fahrbereitem Zustand) bei einem angegebenen Wert von 3.000 kg in einer Bandbreite zwischen 2.850 und 3.150 kg liegen muss. Im ungünstigsten Fall eben 150 kg, um die sich die zulässige Zuladung verringern kann.
Wir Kunden müssen nur bedenken, dass größere und große Reisemobile nicht oder nur sehr eingeschränkt in die 3,5-t-Klasse passen. Die Herstellerangaben in den herrlichen Hochglanzprospekten darf beim Thema "Gewicht" nicht Glauben geschenkt werden.

Johann
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Re: Überladung, jetzt wird`s kritisch

Beitrag von Schneckenhäusl »

Liebe Foristen!
(Es gibt ja nicht nur den humorvollen Ludo hier...)
Ich wollte in meinem Thread eigentlich darauf hinweisen, dass die automatische Gewichtskontrolle in Betrieb und Ernst ist oder:
so ein bischen drüber mit dem Gesamtgewicht, nicht so schlimm, wird wohl nicht so heiß gegessen wie gekocht, zahlen wir halt 40.-€ - wie hier schon kolportiert - wenn man uns erwischt und Schwamm drüber.
Leute, das war einmal.
Jedenfalls wollte ich keine neuerliche Diskussion über die UN-Sinnhaftigkeit des 3,5t Limits, Rote Ampeln und Anhänger anstoßen aber sei`s drum, ist halt passiert.
Tschüss P.
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horst-lehner
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Re: Überladung, jetzt wird`s kritisch

Beitrag von horst-lehner »

Hallo Peter,
Schneckenhäusl hat geschrieben:Was ist groß? Sind 6,7m wirklich groß? Ausreichend ja, aber groß?
Objektiv braucht man für 2 Personen nicht mehr als ca 6.5m Länge. Darüber fängt aus meiner Sicht Luxus an, für den man auch den kleinen LKW-Führerschein voraussetzen darf, weil der im Vergleich zum Fahrzeug selbst eh billig ist.
Schneckenhäusl hat geschrieben:Ist es wirklich sinnvoll, bei der Gewichtsdefinition vom abfahrbereiten Leergewicht von unpraktikablen 20lt Frischwasser auszugehen. Fahren wir nicht, wenn es die Umstände erfordern, mit vollen Tanks?
Das hängt nun wirkllich vom Nutzerverhalten ab. Bei weitem nicht jeder Benutzer braucht heute mehrtägige Autarkie. Wer sie braucht, muss halt genau lesen und rechnen, um den Effekt von 80 oder mehr Litern zusätzlichem Wasser zu berücksichtigen.
Schneckenhäusl hat geschrieben:ZU Hochglanzprojekten mit unkorrekten Gewichtsangaben und falschen Händlervorgaukelungen, was man an Zuladungsreserve denn braucht: Kann man wirklich von jedem Normalbürger (!) erwarten, dass er das durchschaut?
Es braucht sicher etwas Beschäftigung mit dem Thema, um die erforderliche Zuladung zu ermitteln. Auch sie ist sehr individuell. Ich brauche mit Fahrrädern und Windsurfausrüstung sicher mehr Zuladung als Leute, die weder Fahrräder noch sonstige Sportgeräte und auch keine Luxusausstattung (3 Batterien, Spannungswandler, Kaffeevollautomat, ...) dabei haben. Manche Händler unterstützen die notwendigen Überlegungen nicht, weil sie entweder den Zeitaufwand scheuen oder fürchten, den Kunden zu verlieren, wenn sie ihm sagen, dass er ein 5t-Mobil braucht. In einem Punkt muss ich Hymer aber in Schutz nehmen: Die Werks-Gewichtsangaben stimmen. Eher ist das Fahrzeug gewogen etwas leichter, als im Konfigurator angegeben.

Grüße von Horst
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Re: Überladung, jetzt wird`s kritisch

Beitrag von Johann »

horst-lehner hat geschrieben:Objektiv braucht man für 2 Personen nicht mehr als ca 6.5m Länge. Darüber fängt aus meiner Sicht Luxus an, für den man auch den kleinen LKW-Führerschein voraussetzen darf, weil der im Vergleich zum Fahrzeug selbst eh billig ist.
Hallo Horst,
das kann ich ganz dick unterstreichen. - Bei der Festlegung unseres (jetzigen) Reisemobils hatten wir unsere Kriterien notiert:
  • Möglichst kompakt, weil wir sehr gerne Städte besuchen und dafür stadtnahe Stell- oder Parkplätze nutzen.
  • Zulassung möglichst mit 3.500 kg zGM. Ich hatte damals zwar den alten 2er Führerschein (mittlerweile C1), wollte aber nach Möglichkeit keine Einschränkungen bei HU, Überholverbot/Höchstgeschwindigkeit (Zeichen 253, 273 sowie 277)
  • Heckgarage, möglichst für 2 Fahrräder
  • Bad, möglichst mit separater (d.h. abtrennbarer) Dusche
  • Maxi-Fahrgestell - für den Fall, dass der HYMER reisefertig (d.h. mit Fahrer/Beifahrerin), vollem Frischwassertank (120 L), vollem Kraftstofftank, gefülltem Kühlschrank, normalem Reisegepäck) die 3.500 kg-Marke überschreiten würde.
  • Motor 2.3 JTD (110 PS) gemäß Tipp vom 'Ducato-Papst' (H.P. Linder)
  • Arktis-Paket (obwohl wir es im Winter bisher nicht genutzt hatten)
  • Fahrertür (bisher sehr selten genutzt)
  • Markise
  • 2 Stahl-Gasflaschen
Den kürzeren B 504 (5,99 m) hatten wir auch erwogen, den B 514 gleich verworfen, dann aber den B 524 (6,39 m) geordert. Für uns ist das Reisemobil absolut ausreichend, auch hinsichtlich der Motorisierung, weil wir für unsere Reisen nach Möglichkeit Landstraßen wählen. Die Fahrzeuglänge ist zum Parken schon grenzwertig, weil das Fahrzeug bei normalen Parkflächen hinten überkragt. Das Handling ist absolut in Ordnung, für mich (aufgrund meiner Erfahrungen mit 12-Meter-Fahrzeugen) ohnehin kein Problem.

Jeder muss seine Prioritäten setzen. Der Eine kommt mit einem kompakten Reisemobil (ggf. ausgebauter Kastenwagen) gut aus, ein Anderer entscheidet sich für ein sehr viel größeres Mobil (z.B. Liner) mit sehr viel Komfort. Die Ansprüche sind eben sehr unterschiedlich. Aber es ist m.E. unentbehrlich, zuvor eine möglichst ehrliche Gewichtsbilanz (unter Einbeziehung der Achslasten) zu erstellen.

Johann
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Re: Überladung, jetzt wird`s kritisch

Beitrag von horst-lehner »

Hallo Johann,
Johann hat geschrieben:2 Stahl-Gasflaschen
Was hält Dich ab, mit 2 Aluflaschen ca. 15kg einzusparen?

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Re: Überladung, jetzt wird`s kritisch

Beitrag von Johann »

horst-lehner hat geschrieben:Was hält Dich ab, mit 2 Aluflaschen ca. 15kg einzusparen?
Hallo Horst,
ganz einfach: Das Geld ...
Vom Vorgängerfahrzeug hatten wir noch die beiden Stahl-Gasflaschen, die jetzt im B 524 ihren Dienst tun. Und da wir gewichtsmäßig keine Probleme hatten, bestand auch kein Handlungsbedarf zur (unnötigen) Geldausgabe.
Im Übrigen hatten wir 12 Jahre im Schwabenland gelebt. Was das bedeutet, muss ich Dir ja nicht erklären. Darüber hinaus hatten wir in der Kriegs- und direkten Nachkriegszeit ohnehin sparen müssen, weil es praktisch nichts gab. 'Schmalhans' war seinerzeit Küchenmeister bei uns.

Gruß Johann
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Re: Überladung, jetzt wird`s kritisch

Beitrag von Johann »

H.NDS hat geschrieben:Das wäre doch eine Aufgabe für Johann!!?? ;-)
Hallo Hans,
einen Brief zu schreiben ist doch kein wirkliches Problem. Wichtig ist doch, dass Du mit Deinen Zeilen den Empfänger zum Nachdenken und Handeln bringst. Das ist bei Themen des Verkehrsrechts so gut wie unmöglich, als Einzelner wirklich erfolgreich zu sein. Das sind übrigens Erfahrungen!

Genau deshalb hatte ich am 21.10.2017 mein (umfangreiches) Schreiben unter dem Titel "Hat der Reisemobil-Tourismus in Deutschland eine Zukunft?" an diese Verbände bzw. Vereine gerichtet ...
  • CIVD (Caravaning Industrie Verband e.V.)
  • DCHV (Deutscher Caravaning Handels-Verband e.V.)
  • ADAC (Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V.)
  • BVCD (Bundesverband der Campingwirtschaft in Deutschland e.V.)
  • DTV (Deutscher Tourismusverband e.V.)
  • EMHC (EURO MOTORHOME Club e.V.)
  • RU (Reisemobil Union e.V.)
... mit dem Vorschlag, einer konzertierten Aktion aller beteiligten bzw. zu beteiligenden Verbänden und Interessenvertretungen!

Einleitend hatte ich geschrieben:
Interessante Gespräche auf dem Caravan Salon 2017 in Düsseldorf haben mich veranlasst, meine Gedanken rund um das Reisemobil zu beschreiben. Die motorisierten Freizeitfahrzeuge werden von Jahr zu Jahr immer attraktiver, teurer und leichter. Aber damit auch unfallsicherer? Darüber hinaus drängt sich angesichts der Diskussionen über Verbrennungsmotoren in Kraftfahrzeugen die Frage auf, inwieweit sich die Reisemobil-Branche auf die Alternativen vorbereitet.
Damit die pessimistisch klingende Überschrift mit einem überzeugenden ‚Ja’ beantwortet werden kann, bedarf es konzertierter Aktivitäten. Dafür müssen alle betroffenen Bereiche – Hersteller, Handel und Verbraucher – gemeinsam die aus ihrer Sicht notwendigen Maßnahmen diskutieren und die im Ergebnis erkannten erforderlichen Schritte realisieren; nicht irgendwann, sondern möglichst umgehend
.

Und zum Thema 'Straßenverkehrsordnung hatte ich ausgeführt:
Um den tatsächlichen Anforderungen des Reisemobil-Tourismus gerecht zu werden, sollte unbedingt die jetzige 3,5-t-Grenze durch eine für Reisemobile passende 4,25-t-Grenze ersetzt werden. Das betrifft im Einzelnen:
  • Die Führerscheinklasse B sollte den tatsächlichen Bedürfnissen angepasst und bis 4.250 kg zul. Gesamtmasse angehoben werden (vergl. Richtlinie 2006/126EG vom 20.12.2006, Artikel 6).
  • In der Straßenverkehrsordnung (StVO) sollten bei dieser Gelegenheit die Vorschriftzeichen nach Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1) geändert werden. Das betrifft die Zeichen
    - 253 (Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse), und
    - 277 (Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und von Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse)
  • Zudem sollte auch §3 (3) so modifiziert werden: „Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen außerhalb geschlossener Ortschaften
    - für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 4,25 (jetzt 3,5 t) bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, für Personenkraftwagen mit Anhänger, für Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 4,25 t mit Anhänger … 100 km/h“.
  • Und § 18 (Autobahnen und Kraftfahrstraßen) müsste so angepasst werden: „Auf Autobahnen darf innerhalb geschlossener Ortschaften schneller als 50 km/h gefahren werden. Auf ihnen sowie außerhalb geschlossener Ortschaften auf Kraftfahrstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind, beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch unter günstigsten Umständen
    - für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 4,25 t, ausgenommen Personenkraftwagen, für Personenkraftwagen mit Anhänger, Lastkraftwagen mit Anhänger, Wohnmobile mit Anhänger … 100 km/h“

Es sind demnach sehr viele Maßnahmen zu initiieren, damit die Verbraucher einerseits gebrauchstüchtige Reisemobile (mit ausreichender Zuladung) erhalten, und andererseits auch die StVO den zu ändernden zul. Gesamtmassen angepasst wird. Bei alledem darf selbstverständlich das Thema Unfallsicherheit nicht aus dem Blickwinkel verloren werden.


Mein Schreiben hatte ich mit diesem Apell beendet:
Es wäre zielführend, wenn alle Beteiligten und zu beteiligenden Institutionen sich der Aufgabe verschreiben würden, den Reisemobil-Tourismus mit zu gestalten, auszubauen und zu fördern, so dass dieser Freizeit-Tourismus in Deutschland erfolgreich ist und sein wird. Damit uns nicht nur in Prospekten, Flyern und Werbespots die Freiheit des Reisens mit nur 20 Litern Frischwasser im Tank, nur knapp geladener Bordbatterie und zahlreichen Reglementierungen am Stellplatz vorgegaukelt wird, sondern auch Realität werden kann.

Ob dieses Schreiben wirklich von allen Empfängern als Apell zum gemeinsamen Handeln aufgefasst worden war, entzieht sich meiner Kenntnis. Es ist auch nicht wirklich mein Problem. Aber es kann kein Verband dieser Freizeitbranche sagen, er hätte von dieser Problematik nichts gewusst.

Gruß Johann
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Ludo

Re: Überladung, jetzt wird`s kritisch

Beitrag von Ludo »

Johann hat geschrieben: Ob dieses Schreiben wirklich von allen Empfängern als Apell zum gemeinsamen Handeln aufgefasst worden war, entzieht sich meiner Kenntnis. Es ist auch nicht wirklich mein Problem. Aber es kann kein Verband dieser Freizeitbranche sagen, er hätte von dieser Problematik nichts gewusst.

Haben sich denn die einzelnen Verbände überhaupt bei Dir gemeldet ?
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Re: Überladung, jetzt wird`s kritisch

Beitrag von Johann »

Ludo hat geschrieben:Haben sich denn die einzelnen Verbände überhaupt bei Dir gemeldet ?
Nein, das hatte ich auch gar nicht gewollt oder erwartet. Der Ball liegt seither bei diesen Verbänden (und Vereinen). Ob sie ihn aufheben und sich gezielt für den Reisemobil-Tourismus engagieren, ist ausschließlich deren Sache. Es muss mich nicht (mehr) interessieren.

Johann

PS: Aber von einem HYMER-Vorstand hatte ich unerwartet Dank erhalten (ich hatte ihn per Kopie informiert).
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Re: Überladung, jetzt wird`s kritisch

Beitrag von Johann »

Hallo Ludo,
es kann natürlich sein, dass die Empfänger sich noch nicht durch das umfangreiche Werk hindurchgearbeitet haben. Es umfasst in der 'Zusammenfassung' 3 Seiten, und in den 'Einzelheiten' ganze 9 Seiten. Und ich hatte darin diese 8 Punkte behandelt:
  • Interessenvertretungen
  • Verkehrsrecht
  • Maße und Gewichte der Reisemobile
  • Autarke Reisemobile
  • Unfall- und Insassensicherheit
  • Modellzyklen und Typenvielfalt
  • Infrastruktur
  • Antriebstechnologien
Letztlich soll der Inhalt nicht nur gelesen, sondern auch noch als Anstoß für die notwendigen Aktivitäten verstanden werden.

Johann
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Re: Überladung, jetzt wird`s kritisch

Beitrag von schienbein »

Johann , ich find's grosse Klasse :!:
... DANKE, dass du dir diese Mühe im Interesse sehr, sehr vieler Womofahrer gemacht hast. :-D
Fröhliche Grüße schienbein
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