Unfall

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Horst
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Unfall

Beitrag von Horst »

Kann mir jemand sagen nach welchen Dingen ein Unfall am WoMo zum Totalschaden wird .Zeitwert,Wiederbeschaffung, restwert Reperaturkosten u.s.w.
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BPHennek
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Beitrag von BPHennek »

Ich wankte zwar bin aber nun wieder da...
Viele Grüsse vom Main!

Video-Hobby
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Garfield
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keine rechtliche Auskunft

Beitrag von Garfield »

BPHennek hat geschrieben:Antworten hier:...
Ich zitiere eine der dort getroffenen Aussagen:
Vorsichtig mit solch fatal falschen Aussagen!
Grundsätzlich/Teilweise sind die Aussagen hinter dem Link richtig.
  • Es kommt dabei aber auf eine Menge anderer Faktoren an:
  • Alter des Fahrzeugs
  • Grad der Beschädigung
  • Theoretische Möglichkeit der Reparatur
  • sonstige wertmindernde oder -steigernde Tatsachen (Anbauten/Aufbauten/Pflege)
  • Wiederbeschaffungsmöglichkeit einer adäquaten Sache
  • Restwert (eigentlich überhaupt nicht interessant für diese Frage)
  • Wiederbeschaffungswert (nicht nur der Zeitwert/Restwert)
  • Fahrzeugart
  • ... :shock:
Der Restwert ist nur Interessant für die Versicherung, was sie anrechnet, wenn der Geschädigte das Fahrzeug doch behalten will und sich den Schaden auszahlen läßt.

Die Fahrzeugart ist auch noch entscheidend: Ein Allerwelts-"Volkswagen", der an jeder Ecke adäquat zum zerstörten Objekt wiederbeschafft werden kann bewirkt eine andere Klassifizierung als ein Unikat. Hier könnte selbst bei erheblicher Überschreitung des Restwertes noch eine Reparatur möglich sein und die Versicherung bezahlt es, weil es eben wegen Unikat einfach kein wirtschaflicher Totalschaden sein kann.

Vielfach ist es eben: Was soll denn draus werden? Mit der richtigen Begründung kann ich ein und den selben Unfall als unwirtschaftlich für eine Reparatur deklarieren oder die Versicherung veranlassen, Reparaturen erheblich über dem Zeitwert zu bezahlen.
Bei 10.000 Euro Zeitwert eines adäquaten unbeschädigten Objekts bedeuten demenstprechend Reparaturkosten von 11.000 Euro nicht gleich wirtschaftlicher Totalschaden.


Also hier die Frage: Was soll denn geschehen?
Gibt es einen Verkehrsrechtsschutz?
(du kannst mir auch eine PN senden, wenn du hier keine weiteren Auskünfte posten möchtest.)

*Dies ist keine rechtliche Auskunft*
...und ich zitiere noch einmal:
Vorsichtig mit solch fatal falschen Aussagen!
Viele Grüße, Peter
:mrgreen: Ein Reisemobil braucht zwei Jahre, bis es erwachsen ist. Direkt anschließend beginnen nahtlos die Alterskrankheiten. ;-)
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