Parken mit 4,1 t zulässiges Gesamtgewicht

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KudlWackerl
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Parken mit 4,1 t zulässiges Gesamtgewicht

Beitrag von KudlWackerl »

Hallo Forist(IN)en,

demnächst werde ich über 3,5 t zGG fahren und schaue gerade nach den sich ändernden VOrschriften. Soweit alles klar und praktikabel https://www.pincamp.de/camping-ratgeber ... ov2018.pdf aber:

Haltende Fahrzeuge innerhalb geschlossener Ortschaften: mit Warntafel oder eigener Lichtquelle

Haltende Fahrzeuge ausserhalb geschlossener Ortschaften: mit eigener Lichtquelle (Standlicht)

Haltet Ihr euch daran? Ist bei zum Beispiel einer Woche abstellen "auf der Straße" das Standlicht dauerhaft einzuschalten?

Grüße, Alf
allhie
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Re: Parken mit 4,1 t zulässiges Gesamtgewicht

Beitrag von allhie »

Hallo Alf,

Fahre seit 6 Jahren über 3,5t. Ab Straßenrand (wo diese Regelungen relevant sind) habe ich noch nie länger als 30 Minuten gestanden . Da reicht das Standlicht.
Ansonsten Parkplätze oder Stellplätze. Ein 7m langes und 2,3m breites Fahrzeug ist an den meisten Fahrbahnrändern ein Verkehrshindernis. Daher hatte ich bisher noch keine Probleme mit der Regelung.

LG Allhie
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KudlWackerl
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Re: Parken mit 4,1 t zulässiges Gesamtgewicht

Beitrag von KudlWackerl »

Ja, nee,

Ich muss leider auf der Fahrbahn parken. Wohngebiet.

Grüße, Alf
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TanSri
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Re: Parken mit 4,1 t zulässiges Gesamtgewicht

Beitrag von TanSri »

Moin Alf,

mit diesem § der StVO habe ich mich noch gar nicht befasst, weil der für mich auch nicht relevant ist. Mir fällt keine Situation ein, wo ich schon mal über längere Zeit das Fahrzeug bei Dunkelheit am Straßenrand abgestellt hätte, weder innerorts noch außerorts. Ich plane auch nicht, dies in Zukunft zu tun, daher werde ich mir auch weiter keine Gedanken darüber machen. Aber mal abgesehen davon, erschließt sich mir diese Regelung mit den Warntafeln auch nicht wirklich. Es kann doch nicht sinnhaftig sein, wenn mein Freund mit seinem Ducato, der 2,35 m breit, 7,49 m lang ist und der auf Biegen und Brechen auf 3,5 to. runtergerechnet wurde, diese Tafeln nicht anbringen muss, wir aber mit unseren Sprintern bei 2,22 m Breite und 6,98 m Länge das sehr wohl müssen, nur weil wir papiertechnisch mehr zuladen dürfen. Im fließenden Verkehr kann ich die Differenzierung bei Geschwindigkeitsbeschränkung und Überholverbot schon eher nachvollziehen, weil sich das höhere Gewicht ja schon im Fahrverhalten oder beim Bremsweg bemerkbar machen kann.
Gruß von der Küste
Udo
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Sigi
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Re: Parken mit 4,1 t zulässiges Gesamtgewicht

Beitrag von Sigi »

Hallo Alf,

ich fahre Womos über 3,5 to seit fast 9 Jahren und habe mir anfangs auch Blasen ans Hirn gedacht wegen der vielen Lkw- typischen Vorschriften, die da zu beachten sind.
Inzwischen verhalte ich mich "wie unter 3,5 to", bin mir aber bewusst, dass es im Ernstfall Konsequenzen haben kann.

Natürlich hat Udo Recht, dass zwei äußerlich gleiche Hymer über und unter 3,5 to im ruhenden Verkehr gleich viel oder wenig Platz wegnehmen und stören, aber de jure werden sie halt unterschiedlich behandelt.
... wenn es der Parkkontrolleur merkt!

Deshalb schlüpft man knapp an dieser Gewichtsgrenze wahrscheinlich fast immer "durch die Lücke".
Ein Riesengerät vom Typ Morelo oder Vario etc. ist dagegen auf den ersten Blick als Lastwagen erkennbar und wird entsprechend behandelt werden.

Gruß
Sigi
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KudlWackerl
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Re: Parken mit 4,1 t zulässiges Gesamtgewicht

Beitrag von KudlWackerl »

Hallo Sigi,

Parktafel ist für vorne keine eigentlich Option.

Problem: Garantiert hetzt mir der nebenan wohnende Straßenanlieger, welcher der Meinung ist, dass er mit dem Haus alle Parkplätze in der Nähe mit gekauft hat, bei nicht konformen Verhalten das Ordnungsamt auf den Hals. :roll:

Ich nehme mal an, der ML-T auf Mercedes 416 hat serienmäßig ein Parklicht. Ich könnte also einfach das Parklicht laufen lassen.

Stellt sich die Frage nach dem Stromverbrauch.

Während des hellen Tages wird aus der Solaranlage mit 1A nachgeladen, davon verkocht nach meiner Erfahrung rund die Hälfte die Bleibatterie. Bleiben sichere ca. 5 Ah je Tag, wenn nicht im Winter zu hoch Schnee auf den Panels liegt.

Das wird also bei konventionellen Lampen nicht reichen.

Heist: Wenn keine LED verbaut sind, illegal das neue Fahrzeug auf LED umbauen. :cool:

Neues Problem: ... Gebrauch auf öffentlichen Straßen führt zum Verlust von Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz ...

Grüße, Alf
Wölfi
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Re: Parken mit 4,1 t zulässiges Gesamtgewicht

Beitrag von Wölfi »

Moin,
in die Rücklichter meiner Motorräder hab ich ein "Notrücklicht und Notbremslicht eingebaut.
Dazu wurde in die bereits vorhandenen Befestigungslöcher der Reflektoren, jeweils eine rote 12V LED fürs Brems- und fürs Rücklicht zusätzlich eingebaut.
Bei Lampenausfall, leuchtet es also trotzdem und bisher hat das Kein TÜV- Onkel bemängelt.
Ich würde daher für die Dauerparkerei eine kleine LED in die Lampen vorne und hinten zusätzlich einbauen und diese unabhängig von der Serienbeleuchtung , als Parklicht schalten und brennen lassen.
Der Verbrauch dürfte marginal sein.
Aber die Kiste bleibt sichtbar.
Ich habe in meinem Dienst schon etliche Unfälle mit Zweiradfahrern erlebt, die im dunkeln, bei Nebel und Regen zu wenig gesehen haben und vor geparkte LKW gedonnert sind.
Bei einem Fall fehlte angeblich das Parkschild eines Tanklasters. Die Polizei hatte den LKW Fahrer daher schon Unfallverursacher am Wickel, weil das Schild fehlte.
Als ich bei der genauen Sichting der Anprallstelle des Mopedfahrers, das abgefahrene Schild hinter dem Schmutzfänger entdeckt habe, war der Trucker aus dem Schneider.
Tschö
Matthias
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KudlWackerl
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Re: Parken mit 4,1 t zulässiges Gesamtgewicht

Beitrag von KudlWackerl »

Hallo Matthias,

Unfall mit Motorrad ist unwahrscheinlich, das WoMo ist ein Laternenparker zwischen PKW längs einer Wohnstrasse.
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