Alfs Bastelbude ... Fahradhalter in der Heckgarage

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knusperknorps
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Re: Alfs Bastelbude ... Fahradhalter in der Heckgarage

Beitrag von knusperknorps »

Na, da bin ich gespannt. Beim Kastenwagen reicht es nicht um legal mit den Dingern zu fahren und es muss in den meisten Fällen ein breiterer Leuchtenträgen installiert werden.
Twingo23
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Re: Alfs Bastelbude ... Fahradhalter in der Heckgarage

Beitrag von Twingo23 »

Hallo Alf,

bekommst Du dann bei dieser Anordnung die Fahrräder reingeschoben?
Die Schienen stehen sehr eng und kann es dadurch mit den Pedalen knapp werden?
Gruß
Twingo23
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horst-lehner
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Re: Alfs Bastelbude ... Fahradhalter in der Heckgarage

Beitrag von horst-lehner »

knusperknorps hat geschrieben: 24.03.2020, 15:31 Na, da bin ich gespannt. Beim Kastenwagen reicht es nicht um legal mit den Dingern zu fahren und es muss in den meisten Fällen ein breiterer Leuchtenträgen installiert werden.
Reicht tatsächlich nicht. 140cm müssten es sein, sind aber nur 110 :cry:

Bei Gelegenheit schau ich mal, ob das leicht umzubauen geht. Wenn ja, mach ich's. Wenn nicht, dann bleibt's halt so...

Grüße von Horst
CatCar
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Re: Alfs Bastelbude ... Fahradhalter in der Heckgarage

Beitrag von CatCar »

KudlWackerl hat geschrieben: 23.03.2020, 20:48 Ich hatte auch schon einen Träger auf ebay und nur ein lächerliches Trinkgeld bekommen, dazu stundenlange Arbeit für zerlegen und sorgsam verpacken und versenden.

Deshalb und weil ich Platz im Schuppen für neue Räder brauche, lieber den vorhandenen umwidmen als neu kaufen.

Grüße, Alf
Musst dich nicht rechtfertigen wieso Du nicht Neu kaufst! ;-)

VG Thorsten
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(Orson Welles)
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belabw
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Re: Alfs Bastelbude ... Fahradhalter in der Heckgarage

Beitrag von belabw »

knusperknorps hat geschrieben: 24.03.2020, 15:31 Na, da bin ich gespannt. Beim Kastenwagen reicht es nicht um legal mit den Dingern zu fahren und es muss in den meisten Fällen ein breiterer Leuchtenträgen installiert werden.
Habe das auch schon in anderen Foren mal beschrieben:

Der Betrieb eines Kupplungsträgers am Wohnmobil scheint eine Grauzone zu sein, trotz der erst einmal scheinbar klaren Regelung wie von knusperknorps richtig beschrieben.

Thema ist allerdings nicht die Beleuchtung während der Fahrt mit eingeschaltetem Licht sondern die Erkennbarkeit nachts bei abgestelltem Fahrzeug.
Es geht um die Position der Rückstrahler (umgangssprachlich auch Katzenaugen genannt), und da können die fahrzeugseitigen Rückstrahler durch das Fahrrad verdeckt sein und damit ist die tatsächliche Fahrzeugbreite ggf. nicht mehr erkennbar.

Neben einer möglichen Verbreiterung der Leuchten am Träger (geht da dann nicht die Betriebserlaubnis des Trägers verloren?) ist es allerdings auch ausdrücklich erlaubt, am Fahrzeug zusätzliche Rückstrahler möglichst weit außen und in der vorgeschriebenen Höhe nachzurüsten. Viele PKW (SUV) haben im Stoßfänger zusätzliche Rückstrahler ab Werk, weil die eigentlichen Rückleuchten sehr (zu) hoch angebracht sind.

Diese Informationen stammen von einem Verkehrspolizisten, der mir versichert hat, dass nach Anbringen der zusätzlichen Rückstrahler ein Kupplungsträger am Wohnmobil nicht beanstandet wird. Ich kann da allerdings nur für Wohnmobile < 3,5 to sprechen.
Allerdings scheinen ja die Thule an den grünen verflixten Bussen auch nicht illegal zu sein.
Viele Grüße
Manfred
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