Maut Schweiz

alles was Recht und Gesetz ist
Michael Sorgenfrey
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Re: Maut Schweiz

Beitrag von Michael Sorgenfrey »

Hallo Ludo,

du hast geschrieben:
Natürlich darf ich mit meinem 4.x tonner auch nicht ohne GO-Box eine Österreichische Autobahn befahren,
Natürlich darf auch kein ausländischer LKW ohne Mautzahlung unsere Autobahnen/Bundessrassen befahren.

Ist "eigentlich" alles selbstverständlich :cool:
Wenn du meinen Beitrag richtig gelesen hättest, wäre dir aufgefallen, das in der Schweiz ein Einreiseverbot für PSVA-pflichtige Fahrzeuge ohne gültigen Zahlungsnachweis besteht. Das Einreiseverbot ist aus rechtlicher Würdigung für sich alleinig zu betrachten und hat mit der Mautpflicht nichts zu tun. In der Bundesrepublik Deutschland und in Österreich (die von dir genannten Beispiele) besteht ebenso wie in der Schweiz eine Pflicht zur Entrichtung einer Maut, aber eben kein Einreiseverbot ohne gültige Mautentrichtung. Somit ist nach dem Recht der Schweiz (Fremdengesetz und Ausländergesetz) bei einer Fahrlässigkeit, die mit dem Grenzübertritt ohne gültigen Zahlungsnachweis gegeben ist, eine Busse (Busse ist eine Geldsummenstrafe, die immer unbedingt ausgesprochen wird) wegen rechtswidriger Einreise zu zahlen. Das sollte man wissen und bei einer Fahrt mit einem PSVA-pflichtigen Fahrzeug ohne gültigem Zahlungsnachweis die Geldstrafe für die "Schwarzfahrt" (100 SFR und die zu entrichtende Maut) ohne Murren zahlen, da im Streitfall zusätzlich eine Busse ausgesprochen wird, die recht hoch ausfällt (Regelfall sind 20 bis 30 Tagessätze, die sich aus dem Einkommen und dem Vermögen zusammen setzen). Anstatt der Busse kannst du natürlich auch gemeinnützige Arbeit leisten :-D :-D :-D und somit deinen Urlaub als Arbeitsurlaub :roll: in der schönen Schweiz verbringen.

Soviel zu der von dir genannten "Selbstverständlichkeit".

Gruß Michael
Reise in die weite Welt hinaus, denn etwas besseres als den Tod findest du überall. Wilhelm Busch
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Ludo

Re: Maut Schweiz

Beitrag von Ludo »

Michael Sorgenfrey hat geschrieben: 13.08.2018, 09:56 Soviel zu der von dir genannten "Selbstverständlichkeit".
Für mich ist das Selbstverständlich, unabhängig von der Höhe der Strafe.


Nachtrag 14.8.2018

Nachdem ich ich hier schon per PN angemacht werde :


Ich wollte hiermit ausdrücken, das ich auf keinen Fall ohne Entrichtung der Schwerverkehrsabgabe in die Schweiz eingefahren wäre, ich kenne deren drakonischen Strafen.
Ich bin aber in der glücklichen Lage einfach vor der Grenzstation übernachten zu können...........habe ja ein Wohnmobil dabei.

Ich bin gerne mal bereit ein Bußgeld über 15€ zu bezahlen............da hört der Spaß dann aber auch auf.
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Johann
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Re: Maut Schweiz

Beitrag von Johann »

Dann war es doch eine sehr gute Idee von Michael, hier im Forum auf die strenge Gesetzgebung in der Schweiz und deren empfindlichen Folgen bei ihrer Nichtbeachtung hinzuweisen. Nicht jeder Reisemobilfahrer ist sich über die möglichen PSVA-Probleme im Klaren. Wie heißt es so treffend: "Keiner weiß mehr als alle zusammen!"

Johann

PS: Danke, dass es ein so stark frequentiertes Reisemobil-Forum gibt, in dem die Nutzer von recht unterschiedlichen Erfahrungen profitieren können
Grüße aus Ladenburg als der ältesten Stadt rechts des Rheins,
Johann
Ludo

Re: Maut Schweiz

Beitrag von Ludo »

Johann hat geschrieben: 14.08.2018, 19:56 Dann war es doch eine sehr gute Idee von Michael, hier im Forum auf die strenge Gesetzgebung in der Schweiz und deren empfindlichen Folgen bei ihrer Nichtbeachtung hinzuweisen. Nicht jeder Reisemobilfahrer ist sich über die möglichen PSVA-Probleme im Klaren.
Ich kenne keine 6-Jährige Wohnmobilfahrer, alles was älter ist sollte von selbst darauf kommen können.

Eure Ausführungen sind hier vielleicht etwas ZU Schulmeisterhaft, vielleicht können wir aber mal einen Thread eröffnen zum Thema Rotlichtverstoß..............

Weis jeder das es verboten ist, hunderte machen es trotzdem täglich -> das ist der Beweis das Aufklärung rein gar nichts nützt.
Michael Sorgenfrey
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Re: Maut Schweiz

Beitrag von Michael Sorgenfrey »

Hallo Johann,

vielen Dank für deinen Beitrag.

Es war alleinig meine Absicht, genau wie du es geschrieben hast, auf die Besonderheiten der Schweiz in Bezug auf die PSVA-pflichtigen Fahrzeuge hinzuweisen. Die Schweiz ist das einzige Staat in Europa, in dem ein Einreiseverbot besteht, wenn kein gültiger Zahlungsnachweis für die Maut vorgelegt werden kann. Das kann unter Umständen bedeuten, das bei fehlendem Zahlungsnachweis den "Mautpreller" eine doppelte Geldstrafe erwartet, wobei die zweite Geldstrafe sehr hoch ausfällt. Ich kann mir nicht vorstellen, das diese Tatsache vielen Wohnmobilisten geläufig ist.

Was Ludo (Alleswisser :?: ) an unseren Hinweisen daran zu schulmeisterhaft findet, erschließt sich mir auch nicht bei längerem Nachdenken nicht. Seine Aussage, das eine Übernachtung vor der Grenzstation möglich ist, halte ich nur bedingt für nachvollziehbar und anwendbar. Es sind in der Schweiz nur wenige Grenzstationen vorhanden, die in der Nacht nicht besetzt sind. Die Zahl der Grenzstationen, die ständig nicht besetzt sind, liegt wesentlich höher und somit auch die Wahrscheinlichkeit, eine unbesetzte Grenzstation anzufahren. Dann ist es sicher hilfreich zu wissen, wie man sich in solch einem Fall verhalten muss bzw. das ich die Möglichkeit habe, das Anfahren von unbesetzten Grenzstationen zu vermeiden.

Gruß Michael
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Johann
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Re: Maut Schweiz

Beitrag von Johann »

Ludo hat geschrieben: 14.08.2018, 23:40 Ich kenne keine 6-Jährige Wohnmobilfahrer, alles was älter ist sollte von selbst darauf kommen können.
Eure Ausführungen sind hier vielleicht etwas ZU Schulmeisterhaft, vielleicht können wir aber mal einen Thread eröffnen zum Thema Rotlichtverstoß..............
Weis jeder das es verboten ist, hunderte machen es trotzdem täglich -> das ist der Beweis das Aufklärung rein gar nichts nützt.
Ich empfinde es als ziemlich egoistisch, wohlwissend andere Reisemobilfahrer nicht auf mögliche Gefahren hinzuweisen. Etwa nach dem Motto: "Wieso, der kann doch lesen. Und mit ein bisschen Nachdenken wird er doch auch darauf kommen, dass … verboten ist." Einer derartigen Denk- und Handlungsweise kann ich beim besten Willen nichts Positives oder Nachahmenswertes erkennen. Ich hatte bisher gerade dieses Forum als erstklassige Möglichkeit angesehen, positive und auch negative Erfahrungen auszutauschen. - In diesem Zusammenhang fällt mir der Spruch ein: "Keiner weiß mehr als alle zusammen."

Johann
Grüße aus Ladenburg als der ältesten Stadt rechts des Rheins,
Johann
Ludo

Re: Maut Schweiz

Beitrag von Ludo »

Michael Sorgenfrey hat geschrieben: 15.08.2018, 00:22 Es sind in der Schweiz nur wenige Grenzstationen vorhanden, die in der Nacht nicht besetzt sind. Die Zahl der Grenzstationen, die ständig nicht besetzt sind, liegt wesentlich höher
Sieht aber die Schweiz anders :

Für Privatwaren im Reiseverkehr sind die grössten Grenzübergänge von Montag bis Sonntag, während 24 Stunden, durch Grenzwächterinnen und Grenzwächter besetzt. -----------
Zahlreiche kleine Grenzübergänge hingegen sind nur zu bestimmten Zeiten besetzt, einige werden gar nicht mehr besetzt.

Und, die Österreicher sind nicht ganz so rigoros, aber über 200€ werden als "Sondermaut" trotzdem fällig, wenn man OHNE GO-Box auf Ihren Strassen rumfährt.
Michael Sorgenfrey
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Re: Maut Schweiz

Beitrag von Michael Sorgenfrey »

Hallo Ludo,

danke für den Hinweis.

Mein Text enthält einen Fehler. Das Wort "nicht" im ersten Satz gehört da nicht hin. War wohl der späten Stunde geschuldet :oops: . Richtig muss es folgendermaßen lauten:
Es sind in der Schweiz nur wenige Grenzstationen vorhanden, die in der Nacht besetzt sind. Die Zahl der Grenzstationen, die ständig nicht besetzt sind, liegt wesentlich höher.
Gruß Michael
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Ludo

Re: Maut Schweiz

Beitrag von Ludo »

Trump läßt grüssen :cool:
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Garfield
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Re: Maut Schweiz

Beitrag von Garfield »

Hallo Michael, Johann und Ludo,
Ihr habt irgendwie alle geneinsam RECHT!
Erstens einmal Danke für den Hinweis auf das Schweizer Recht. Hätte ich nicht gewusst. Hab ich bis jetzt auch nicht gebraucht. Nicht jeder weiß alles - und einige schauen deshalb in Foren nach :mrgreen:
Zweitens hat Ludo irgendwie Recht. Wenn ich in ein anderes Land fahren möchte, erkundige ich mich natürlich mit meinen Daten (Größe, Länge, Höhe, Abgaswerte usw.) über diverse Vorschriften, Einschränkungen, Vorgaben usw. zum Beispiel beim ADAC oder in Foren ... und da kommt Erstens wieder ins Spiel.
Drittens... nach Erstens und zweitens weiss ich natürlich Bescheid - und dann in ich voll bei Ludo. Aber ich kann dann meine Erfahrung und mein Wissen in Foren weiter verbreiten.

Viertens: Danke, Michael, für die kurze, prägnante, ausreichende, rechtliche Information.
Fünftens: Danke für die rechtliche Information
Sechstens: Viertens und Fünftens kann Mann gar nicht oft genug wiederholen :shock: :mrgreen:
Viele Grüße, Peter
:mrgreen: Ein Reisemobil braucht zwei Jahre, bis es erwachsen ist. Direkt anschließend beginnen nahtlos die Alterskrankheiten. ;-)
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Re: Maut Schweiz

Beitrag von Sigi »

Hallo,
ich bin in diesem Frühjahr mit meinem Hymer 4- Tonner auch mal wieder durch die Schweiz gefahren, und zwar über den kleinen Grenzübergang St. Margrethen am Bodensee, wo ich früher immer problemlos das Schwerlast- Papier kaufen konnte.
Diesmal war der Grenzübergang komplett menschen- und beamtenleer.
An der Eingangstür zur Grenzstation hing, wie oben beschrieben, ein Informationsblatt, dem zu entnehmen war, welche Stelle man - je nach Fahrtrichtung - ansteuern sollte, um die Abgabe zu bezahlen; zusätzlich die Telefonnummer einer Zentrale der Grenzwacht.
Letztere habe ich angerufen; der Beamte am Telefon fragte ziemlich umständlich nach Standort und Reiseziel / -richtung, um dann in einer Art Selbstgespräch zu rätselraten, an welchem Grenzübergang ich die Abgabe wohl entrichten könnte. Ich sagte ihm dann, was auf dem Informationsblatt an der Tür stand (abweichend von seinem Brainstorming- Ergebnis), und er antwortete, dass ich dann halt dorthin fahren solle!
Er interessierte sich weder für meinen Namen noch mein Kfz- Kennzeichen - ich hoffte nur, dass Gespräche dort aufgezeichnet werden.

In meiner Fahrtrichtung Süden sollte ich zu einer Tankstelle in Schaanwald (Grenzübergang Österreich/Liechtenstein) fahren - um das ersehnte Papier zu erwerben. Somit hatte ich die Wahl, potentiell mautpflichtig durch Österreich zu fahren oder illegal eine ziemliche Strecke durch die Schweiz...
Nun, ich fand die Tankstelle, aber dort hatte niemand jemals von der Bescheinigung für 10 individuelle Tage gehört; die verkauften sonst nur Tagestickets, die vom Grenzer bereits blanko unterschrieben waren...
Ich blieb aber hartnäckig und durfte dann (unter Aufsicht) selbst in der Schublade mit den Grenzpapieren wühlen; dort fand ich schließlich das 10 Tage- Formblatt, ebenfalls blanko unterschrieben und gestempelt. Das musste ich dann selbst ausfüllen, und bei der Eintragung "gültig bis" ließ man mir freie Hand... ...weil niemand den Schimmer einer Ahnung hatte.

Übrigens hat mich weder diesmal noch in früheren Jahren jemals ein Schweizer Beamter an einem Grenzübergang oder auf der Straße nach diesem Papier gefragt. Selbstverständlich habe ich es immer, korrekt ausgefüllt, dabei!

Diesen kleinen Erfahrungsbericht aus der Praxis wollte ich dem Thema noch anfügen - womit ich keinesfalls die fundierten rechtlichen Aussagen von Michael in Zweifel ziehen will. Personaleinsparungen scheinen aber wohl auch in der Schweiz zu pragmatischen Aushilfen zu führen...

Gruß
Sigi
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Re: Maut Schweiz

Beitrag von Otez »

Die Schweizer bieten ein "Merkblatt zur schweizerischen Pauschalen Schwerverkehrsabgabe (PSVA)" im PDF-Format an (Form. 15.94 vom 09.03.2017). Darin wird genau alles beschrieben.

Man kann sich auch gleich das Formblatt 15.91 oder 15.92 mit den Tarifen herunterladen.

Braucht man nur noch zu bezahlen und sich den Zollstempel abholen.
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Re: Maut Schweiz

Beitrag von Sigi »

Otez hat geschrieben: 19.09.2018, 13:36 ...
Braucht man nur noch zu bezahlen und sich den Zollstempel abholen.
... wenn man eine Grenzübergangsstelle findet, an der ein Schweizer Beamter mit Stempelgewalt im Dienst ist...

Das Verfahren an nicht besetzten Grenzübergangsstellen ist, gemäß Formblatt 15.94:

Kleinere Zollstellen sind nicht oder nur teilweise besetzt. Diese Grenzübergangsstellen sind
mit einer Informationstafel ausgestattet.
Bei der Einfahrt über eine unbesetzte Zollstelle hat sich der
Fahrzeugführer telefonisch bei der Einsatzzentrale der
Grenzwachtkorps-Region zu melden. Die Telefon-Nummer
findet sich auf der Informationstafel. Die Einsatzzentrale nennt
dem Fahrzeugführer die nächstgelegene Zahlstelle (nächste
besetzte Grenzübergangsstelle, Tankstelle, Kiosk o.ä.), bei der
die Schwerverkehrsabgabe zu bezahlen ist.


Ich habe mal für meinen oben geschilderten Fall recherchiert:
Die Grenzübergangsstelle St. Margrethen ist nur Mo-Fr 0745-1600 besetzt.
Die nächstgelegene 7 Tage/24 Stunden besetzte Grenzübergangsstelle wäre Au gewesen, genau 4 km entfernt an der Autobahn A 13.
Warum ich stattdessen 35 km nach Schaanwald geschickt wurde, wo es, wie geschildert, gar keine Schweizer Zolldienststelle gibt, sondern nur oberflächlich eingewiesenes Personal an einer Tankstelle???

Jedenfalls bin ich beruhigt: Alles war, gemäß Formblatt 15.94, legal!


Gruß
Sigi
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Re: Maut Schweiz

Beitrag von Sigi »

Bei der Planung meiner nächsten Schwerverkehrsdurchquerung der Schweiz bin ich darauf gestoßen, dass man die PSVA jetzt auch per App entrichten kann, und zwar auch in der Version "10 frei wählbare Tage".
Das ist eine große Erleichterung, vor allem, wenn man am Wochenende über die Grenze will.

Die App nennt sich VIA (im Play-Store am einfachsten zu finden unter "VIA Straßenabgaben") und sieht auf den ersten Blick sehr benutzerfreundlich aus.

Gruß
Sigi
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Re: Maut Schweiz

Beitrag von joxy12 »

Hier ist alles beschrieben :

https://www.ezv.admin.ch/ezv/de/home/in ... zeuge.html

Hier der Hinweis , wie man die LSVA per App bezahlen kann:
https://www.ezv.admin.ch/ezv/de/home/in ... 2018435072
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