Überholverbot DEUTSCHLAND

alles was Recht und Gesetz ist
Benutzeravatar
Heiko
Beiträge: 2286
Registriert: 06.02.2011, 01:07
Fahrzeug: B 774 auf Fiat, Modelljahr 2004 bis 2005
spezielles zum Fahrzeug: 2x Klima, Arktis-Paket, gr. Garage
Spritmonitor: 439013
Wohnort: Bremen

Überholverbot DEUTSCHLAND

Beitrag von Heiko »

Arminius hat geschrieben: 14.01.2019, 22:48 Das die STVO diese Einteilung nicht übernimmt wissen wir ja u.A. durch das Thema Überholverbot für LKW wo ein Wohnmobils plötzlich zum Nx Fahrzeug (für Güterbeförderung) wird.
Es gibt kein Überholverbot für Lkw!
Gruß aus Bremen,
Heiko

Bild
Benutzeravatar
horst-lehner
Beiträge: 3124
Registriert: 21.09.2005, 19:23
Fahrzeug: ML-T 540 auf MB, Modelljahr 2016 bis 2018
spezielles zum Fahrzeug: 163PS, 7G-TRONIC, VBSemiAir, Arktispaket (ALDE etc.), 100Ah LiFeYPO4 – davor: C524GT('03), C51('90)
Spritmonitor: 725710
Wohnort: Raum Stuttgart
Kontaktdaten:

Überholverbot DEUTSCHLAND

Beitrag von horst-lehner »

... sondern nur eins für Fahrzeuge über 3,5t. Genau so isses. Deshalb ist es dann auch egal, was für eine Maut das Teil zahlt. Insofern nicht spannend, sondern im Prinzip klar und einfach.
Arminius
Beiträge: 560
Registriert: 15.11.2016, 14:37
Fahrzeug: anderer Hersteller

Überholverbot DEUTSCHLAND

Beitrag von Arminius »

horst-lehner hat geschrieben: 15.01.2019, 00:04 Insofern nicht spannend, sondern im Prinzip klar und einfach.
Vielleicht für einen der sich im deutschen Paragraphendschungel auskennt.

Für einen Ausländer ist das Symbol auf dem Überholverbotschild nun mal ein LKW.

Auch klar und einfach!
Gruß Martin
Benutzeravatar
TKM
Beiträge: 519
Registriert: 05.05.2017, 07:33
Fahrzeug: ML-T 580 auf MB, Modelljahr 2015 bis 2022
spezielles zum Fahrzeug: 4x4, 230PS, Dieselheizung, 850WP Solar, 400AH Lithium

Überholverbot DEUTSCHLAND

Beitrag von TKM »

Arminius hat geschrieben: 15.01.2019, 10:50 Für einen Ausländer ist das Symbol auf dem Überholverbotschild nun mal ein LKW.

Auch klar und einfach!
Die Deutschen sind halt extreme Erbsenzähler und das nervt einfach nur noch!
VG

Thomas
Benutzeravatar
horst-lehner
Beiträge: 3124
Registriert: 21.09.2005, 19:23
Fahrzeug: ML-T 540 auf MB, Modelljahr 2016 bis 2018
spezielles zum Fahrzeug: 163PS, 7G-TRONIC, VBSemiAir, Arktispaket (ALDE etc.), 100Ah LiFeYPO4 – davor: C524GT('03), C51('90)
Spritmonitor: 725710
Wohnort: Raum Stuttgart
Kontaktdaten:

Überholverbot DEUTSCHLAND

Beitrag von horst-lehner »

Wenn der Ausländer aus Österreich oder der Schweiz kommt, dann sollte er wissen, was dieses Zeichen bedeutet -- weil es nämlich bei ihm zuhaus genau das Gleiche bedeutet (Österreich: § 52 StVO; Schweiz: Art. 26 Signalisationsverordnung).

Also nix Deutschland Erbsenzähler ...
Benutzeravatar
Heiko
Beiträge: 2286
Registriert: 06.02.2011, 01:07
Fahrzeug: B 774 auf Fiat, Modelljahr 2004 bis 2005
spezielles zum Fahrzeug: 2x Klima, Arktis-Paket, gr. Garage
Spritmonitor: 439013
Wohnort: Bremen

Überholverbot DEUTSCHLAND

Beitrag von Heiko »

horst-lehner hat geschrieben: 15.01.2019, 13:47 Wenn der Ausländer aus Österreich oder der Schweiz kommt, dann sollte er wissen, was dieses Zeichen bedeutet -- weil es nämlich bei ihm zuhaus genau das Gleiche bedeutet (Österreich: § 52 StVO; Schweiz: Art. 26 Signalisationsverordnung).

Also nix Deutschland Erbsenzähler ...
In Ö steht aber was anderes:
Dieses Zeichen zeigt an, dass mit Lastkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t das Überholen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen verboten ist. Es ist auf beiden Seiten der Fahrbahn anzubringen.

In Ö darf ich ja auch als WoMo >3,5t überholen!
Gruß aus Bremen,
Heiko

Bild
Benutzeravatar
WolfRam
Beiträge: 589
Registriert: 11.03.2015, 14:55
Fahrzeug: anderer Hersteller
spezielles zum Fahrzeug: Clou Liner 750 AS auf MAN 8.225
Wohnort: im Illertal

Überholverbot DEUTSCHLAND

Beitrag von WolfRam »

Hallo @ Arminius, @ TKM,

wo ist das Problem – mit einem Symbol (Lkw) auf einem Verkehrsschild?

Auch in anderen Ländern gibt es bekanntlich Verkehrsregeln, die von den unseren abweichen und die wir bei unseren Auslandsreisen kennen sollten. Das erwartet jedes Land von jedem Autofahrer, ob Erbsenzähler oder Großzügiger.

Der ADAC und andere bieten extra länderspezifische Informationen, die auf die Unterschiede und Eigenheiten hinweisen. Unwissenheit schützt nicht vor „Verwarngeld“; und in den Südländern wird die Einhaltung der Regeln besonders gerne überwacht. (Wobei „besonders“ im Grunde unpassend formuliert ist. Gesetzte und Regeln machen nur Sinn, wenn sie eingehalten werden bzw. die Einhaltung überwacht wird.)

„Typisch deutsch“ ist für mich, dass in unserem Land die Zahl derer, die meinen, über ihre Fahrweise selbst entscheiden zu dürfen, deutlich größer ist als in anderen Ländern unseres Kontinents; von den USA oder Kanada gar nicht zu reden.
Grüße aus dem Illertal
WolfRam
Benutzeravatar
Heiko
Beiträge: 2286
Registriert: 06.02.2011, 01:07
Fahrzeug: B 774 auf Fiat, Modelljahr 2004 bis 2005
spezielles zum Fahrzeug: 2x Klima, Arktis-Paket, gr. Garage
Spritmonitor: 439013
Wohnort: Bremen

Überholverbot DEUTSCHLAND

Beitrag von Heiko »

Hier zeigt sich aus meiner Sicht das löchrige System der EU.

Warum ist man nicht in der Lage die Verkehrsregeln auf einen Nenner zu bringen.

Höchstgeschwindigkeiten, Bedeutungen von Verkehrszeichen und vieles mehr...
Sind wir echt zu blöde dazu?

Wenn ich dieses gekaspere mit den unterschiedlichen Warntafeln in Spanien und Italien sehe, dann fällt mir auch nichts mehr ein!
Gruß aus Bremen,
Heiko

Bild
Benutzeravatar
TKM
Beiträge: 519
Registriert: 05.05.2017, 07:33
Fahrzeug: ML-T 580 auf MB, Modelljahr 2015 bis 2022
spezielles zum Fahrzeug: 4x4, 230PS, Dieselheizung, 850WP Solar, 400AH Lithium

Überholverbot DEUTSCHLAND

Beitrag von TKM »

Wo das Problem liegt, ganz einfach, weshalb darf ich überhaupt 100kmh fahren und weshalb dürfen Busse überholen, obwohl die meist deutlich größer sind?!?

Ich persönlich halte mich an solche schwachsinnigen Überholverbote nicht und zwar aus folgenden Gründen:
  • kann mir bisher niemand plausibel erklären was dieser blödsinnige Widerspruch (siehe oben erste Zeile) überhaupt soll!
  • sollten Reisemobile m. E. eher wie Reisbusse eingestuft werden
Begründungen von wegen - "weil das so ist" fehlen jetzt nur noch. Im Übrigen nehme ich zur Not auch die Punkte für dieses FEHLVERHALTEN gerne in Kauf und gehe bei 8 halt zu Fuss. Diese sämtlichen oftmals hanebüchenen Reglementierungen gehen mir eh auf den (....) Senkel. Natürlich überhole ich nur dann, wenn eine Gefährdung anderer ausgeschlossen ist!

Und bevor jetzt sicherlich gleich wieder die Berufsempörten das Gezeter beginnen, ich arbeite seit Jahren im Vertriebsaussendienst und habe vor kurzem mal überschlagen, während meiner Karriere irgendwas um 3,5 Millionen km Unfallfrei hinter mich gebracht zu haben.

Wahrscheinlich nur Glück oder Zufall.
VG

Thomas
Arminius
Beiträge: 560
Registriert: 15.11.2016, 14:37
Fahrzeug: anderer Hersteller

Überholverbot DEUTSCHLAND

Beitrag von Arminius »

TKM hat geschrieben: 15.01.2019, 15:26 Wo das Problem liegt, ganz einfach, weshalb darf ich überhaupt 100kmh fahren und weshalb dürfen Busse überholen, obwohl die meist deutlich größer sind?!?

  • kann mir bisher niemand plausibel erklären was dieser blödsinnige Widerspruch (siehe oben erste Zeile) überhaupt soll!
Doch kann ich.

Du (du klein geschrieben) bist mit deinem Womo auf der linken Spur ein Schleicher. Demzufolge möchte unser lobby- gesteuertes Verkehrsministerium unbedingt verhindern das du als Spaßbremse für die "Gib Gas, ich will Spaß" Fraktion im Wege stehst. Das dies der "Grenzenlosen Freiheit" versprechenden Automobilindustrie mal so richtig gut in den Kram passt versteht sich von selbst.

Oder zweifelt hier jemand den Einfluss der Industrie auf die Politik an?

Busse dürfen deshalb über holen weil es wirklich nicht vermittelbar ist das 50 Fahrgäste weniger Rechte haben als eine Person auf der linken Spur.

Wenn einer eine bessere Erklärung hat nur her damit, ich bin trotz fortgeschrittenen Alter noch lernfähig.

Aber bitte nicht diesen offiziellen Schwachsinn aus dem Verkehrsministerium:

Der zuständige Bund-Länder-Fachausschuss Straßenverkehrs-Ordnung /Ordnungswidrigkeiten hat sich in seiner Sitzung am 22./23.01.2014 erneut mit dem Thema „Herausnahme von Wohnmobilen mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 t bis 7,5 t (so genannte schwere Wohnmobile) aus dem Regelungsgehalt des Zeichens 277“ beschäftigt und ist zu folgendem Ergebnis gelangt:

Bei Wohnmobilen steht die Zweckbestimmung „Wohnen“ im Vordergrund. Deshalb sind sie fahrzeugtechnisch auch in eine eigenständige Fahrzeuggruppe eingeordnet, bei der die besondere Zweckbestimmung im Vordergrund steht. Vor diesem Hintergrund ist eine Gleichbehandlung schwerer Wohnmobile mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen, die originär ausschließlich zur Beförderung von Personen ausgelegt und bestimmt sind, innerhalb der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nicht möglich. Das in Rede stehende Verkehrszeichen 277 stellt mit seinem Bedeutungsgehalt im Übrigen neben der reinen Personenbeförderung, die von dem Zeichen ausgenommen ist, ausschließlich auf die Gesamtmasse „über 3,5 t“ ab und wird zudem auch außerhalb von Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) angeordnet. Die Motorisierung und der Geschwindigkeitsvorteil können daher allein nicht als sachgerechter Grund für eine Andersbehandlung herangezogen werden.
Gruß Martin
Arminius
Beiträge: 560
Registriert: 15.11.2016, 14:37
Fahrzeug: anderer Hersteller

Überholverbot DEUTSCHLAND

Beitrag von Arminius »

WolfRam hat geschrieben: 15.01.2019, 14:26 Gesetzte und Regeln machen nur Sinn, wenn sie eingehalten werden
Und genau das ist der Knackpunkt!

Gefühlt 90% aller Wohnmobilfahrer ignorieren das Überholverbot für Womos über 3,5t. Die Aussage beruht auf Beobachtungen und Aussagen in anderen Foren.

2 Beispiele:

A61 Richtung Koblenz, Aufstieg in die Eifel, 3-spurig. Verkehrsregelanlage, meistens LKW Überholverbot bei gleichzeitiger Geschwindigkeitsbegrenzung auf 120km/h. Wenn Du dich dann mit Deinem schweren Womo in die schleichende LKW Karawane klemmst, wünsche ich Dir nicht meine Frau als Beifahrerin!

A61 Gegenrichtung, 2-spurig. Bei viel Verkehr schaltet die Verkehrsregelanlage auf Überholverbot für LKW und Tempo 100!! Gehts noch?
Gruß Martin
Benutzeravatar
Heiko
Beiträge: 2286
Registriert: 06.02.2011, 01:07
Fahrzeug: B 774 auf Fiat, Modelljahr 2004 bis 2005
spezielles zum Fahrzeug: 2x Klima, Arktis-Paket, gr. Garage
Spritmonitor: 439013
Wohnort: Bremen

Überholverbot DEUTSCHLAND

Beitrag von Heiko »

Arminius hat geschrieben: 15.01.2019, 16:17 A61 Gegenrichtung, 2-spurig. Bei viel Verkehr schaltet die Verkehrsregelanlage auf Überholverbot für LKW und Tempo 100!! Gehts noch?
Was ist daran falsch?
Gruß aus Bremen,
Heiko

Bild
Benutzeravatar
Johann
Beiträge: 4386
Registriert: 09.05.2006, 12:42
Fahrzeug: B 524 auf Fiat, Modelljahr 1999 bis 2006
spezielles zum Fahrzeug: B 524, Maxi, 2.3 JTD, Partikelfilter, EZ: 3/2006
Spritmonitor: 100000
Wohnort: Ladenburg

Re: MAUT DEUTSCHLAND

Beitrag von Johann »

Arminius hat geschrieben: 15.01.2019, 15:56Busse dürfen deshalb über holen weil es wirklich nicht vermittelbar ist das 50 Fahrgäste weniger Rechte haben als eine Person auf der linken Spur.
Dass Omnibusse verkehrsrechtlich anders eingestuft worden waren, ist das Ergebnis einer starken Lobbyarbeit. Da haben sich VDA und BDO tatkräftig und erfolgreich eingesetzt. Begonnen hatte es seinerzeit damit, dass Reiseomnibusse 100 km/h statt 80 km/h fahren durften, sofern sie mit ABS ausgerüstet waren. Und so dürfen (zweiachsige) Omnibusse auch 13,5 m lang sein, obwohl für alle übrigen Kfz bei 12 m Schluss ist.
Grüße aus Ladenburg als der ältesten Stadt rechts des Rheins,
Johann
Benutzeravatar
KudlWackerl
Beiträge: 6517
Registriert: 15.08.2018, 12:55
Fahrzeug: ML-T 580 auf MB, Modelljahr 2015 bis 2022
spezielles zum Fahrzeug: W907 416CDi 2019 - Hymer 1one Edition, 380W Solar, 400 Ah LiFeYPo4 , ZLF, uvm.
Spritmonitor: 1000000
Kontaktdaten:

Re: Überholverbot DEUTSCHLAND

Beitrag von KudlWackerl »

TKM hat geschrieben: 15.01.2019, 11:43
Die Deutschen sind halt extreme Erbsenzähler und das nervt einfach nur noch!
Hallo TKM,

Nur so für mich zum Verständnis:

Du bist Erbsenzähler oder Nicht-Deutscher :?:

Grüße, Alf
Benutzeravatar
TKM
Beiträge: 519
Registriert: 05.05.2017, 07:33
Fahrzeug: ML-T 580 auf MB, Modelljahr 2015 bis 2022
spezielles zum Fahrzeug: 4x4, 230PS, Dieselheizung, 850WP Solar, 400AH Lithium

Re: Überholverbot DEUTSCHLAND

Beitrag von TKM »

Ich bin leider auch ein Erbsenzähler, konnte es mir nicht aussuchen.
VG

Thomas
Antworten
HME Reisemobil-Forum : Disclaimer/Impressum/Datenschutz