3 Parkplätze für Wohnmobile

alles was Recht und Gesetz ist
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KudlWackerl
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Re: 3 Parkplätze für Wohnmobile

Beitrag von KudlWackerl »

horst-lehner hat geschrieben: 25.04.2019, 20:10 Die Beschilderung ist in sich widersprüchlich und teilweise missverständlich.
...
Unklar bleibt: Welche Stellplätze sind das genau und was passiert, wenn da mehr als 3 Wohnmobile übernachten?

Grüße von Horst
Das ist eine feine Situation.

Im Winter ist es easy, Dann ist sowieso alles frei...

Im Sommer stehe ich maximal drei Nächte in Folge auf den Womo-Stellplätzen oder halt unbeschränkt lange auf dem speziell für PKW und Wohnmobil ausgewiesenen Wanderparkplatz.

:lol:
Arminius
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Re: 3 Parkplätze für Wohnmobile

Beitrag von Arminius »

horst-lehner hat geschrieben: 25.04.2019, 15:28 Ich bin ja der Meinung, Du darfst da überholen. Nur ist die Frage, welchen Aufwand es Dich kostet, das der Behörde im Fall eines Strafzettels klar zu machen -- zumal mit der Eintragung "Sonstiges Kraftfahrzeug" in den Papieren...
In meinen Papieren steht M1, Fahrzeug zur Personenbeförderung bis 8 Sitzplätze, Wohnmobil.

Aber ich glaube wir haben genug diskutiert sonst wird der Alf noch grantig. ;-)
Gruß Martin
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horst-lehner
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Re: 3 Parkplätze für Wohnmobile

Beitrag von horst-lehner »

KudlWackerl hat geschrieben: 25.04.2019, 20:23 unbeschränkt lange auf dem speziell für PKW und Wohnmobil ausgewiesenen Wanderparkplatz.
Das ist eher nicht zulässig. Wenn Du mehr als eine Nacht auf einem normalen Parkplatz nächtigst, ist das unerlaubte Sondernutzung. Nur das einmalige Nächtigen zur Wiederherstellung der Fahrtauglichkeit ist vom erlaubten Gemeingebrauch gedeckt.

Grüße von Horst
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KudlWackerl
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Re: 3 Parkplätze für Wohnmobile

Beitrag von KudlWackerl »

Hallo Horst,

du hast gut recherchiert. War mir in dieser Auslegung nicht klar.

Demnach darf ich auch nicht einmal übernachten, denn:

Zitat:

Urteil OLG Schleswig, 17.07.2002 – 1 Ss OWi 33/02
Ist der Urlaub mit einem Wohnmobil auf den spontanen und häufigen Wechsel der Aufenthaltsorte angelegt, stellt schon das einmalige Übernachten auf einem Parkplatz eine Nutzung öffentlicher Verkehrsfläche als unentgeltliche Schlafstätte und damit eine Sondernutzung dar.


Da ich das WoMo in dieser Region beruflich nutze und deshalb tagsüber woanders parke, also nur zum Übernachten = Sondernutzung dahin fahre, darf ich das also nicht.

Übrigens ist damit auch für diejenigen welche "immer im Wohnmobil" leben und für "Freisteher" das "Parken" außerhalb Stell- bzw. Campingplatz generell verboten!

Grüße, Alf
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horst-lehner
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Re: 3 Parkplätze für Wohnmobile

Beitrag von horst-lehner »

Hallo Alf,

Dir wird nicht entgangen serin, dass das von Dir genannte Urteil durchaus umstritten ist, weil es Wohnmobilfahrer ggü. anderen PKW-Fahrern diskriminiert. Bei denen fragt keiner, wo und warum sie irgendwo einmalig nächtigen.

Ich würde mich in so einem Fall jederzeit auf den Standpunkt stellen, dass ich auch im Urlaub bei einem Ortswechsel nach einer gewissen Fahrstrecke müde sein kann. In so einem Fall darf ich nach § 315 c StGB nicht weiter fahren, sondern bin verpflichtet, zuerst meine Fahrtüchtigkeit wieder herzustellen. Und selbstverständlich ist das dazu notwendige Parken -- auch an einem dazu besonders ausgesuchten ruhigen Ort -- zulässiger Gemeingebrauch. Da ich zuhause sehr ruhig wohne, kann ich an anderen Orten nicht schlafen, also auch meine Fahrtüchtigkeit nicht wieder herstellen.

Schwierig wird es nur, wenn ich vorher am gleichen Ort noch touristische Aktivität entfalte oder zu einem bereits besuchten Ort zurück kehre, obwohl es andere ruhige Parkmöglichkeiten entlang des weiteren Weges gibt. Was aber ist mein weiterer Weg? Das kann sich aufgrund unvorhersehbarer Umstände ändern, ohne dass das gleich "auf spontanen häufigen Ortswechsel angelegt" ist. Man muss ja nicht so bescheuert argumentieren, wie der Beklagte in diesem Fall. Und wenn man abends noch ein Gläschen Wein trinkt, sollte man unbedingt schon vorher fahruntüchtig gewesen sein (gibt's auch ein Urteil, das ich grad nicht mehr finde...).

Wer sich strikt auf die notwendige Wiederherstellung der Fahrtauglichkeit beruft -- und kein dem zuwider laufendes Verhalten an den Tag legt -- sollte auch nach diesen Urteilen auf der sicheren Seite sein.

Wenn die Rechtslage unklar erscheint und jemand an's Wohnmobil klopft -- einfach tot stellen, dann parkt man nur :mrgreen:

Grüße von Horst
Zuletzt geändert von horst-lehner am 02.12.2022, 00:33, insgesamt 2-mal geändert.
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Johann
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Re: 3 Parkplätze für Wohnmobile

Beitrag von Johann »

Weil die Diskussion angesichts der Unterschiede in StVG, StVO, StVZO und der EU-Richtlinie 2007/46/EG und ihren Zuständigkeiten hier stark auseinanderdriften, habe ich unter viewtopic.php?p=87088#p87087 die v.g. Rechtsnormen und ihre Aufgaben skizziert. Ich hoffe, dass wir damit endlich Klarheit erlangen, ob und wo Reisemobile (Wohnmobile) geparkt werden dürfen. - Und nun "Feuer frei" ;-)
Grüße aus Ladenburg als der ältesten Stadt rechts des Rheins,
Johann
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Re: 3 Parkplätze für Wohnmobile

Beitrag von KudlWackerl »

Hallo Johann,

warst du in 2019 schon mit dem WoMo unterwegs? Es ist schön draußen.

Grüße, Alf
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Re: 3 Parkplätze für Wohnmobile

Beitrag von H.NDS »

KudlWackerl hat geschrieben: 27.04.2019, 08:10 Hallo Johann,

warst du in 2019 schon mit dem WoMo unterwegs? Es ist schön draußen.

Grüße, Alf
:-D :cool: :lol: :roll: ;-) :!:
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Re: 3 Parkplätze für Wohnmobile

Beitrag von independent »

Ein länger zurückliegendes Thema, darf ich trotzdem etwas einwerfen?

Ich habe in meinem Fahrzeugschein neben meinem zGG und anderen technischen Daten auch noch M1/PKW stehen.....

:shock: :cool:
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Sigi
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Re: 3 Parkplätze für Wohnmobile

Beitrag von Sigi »

Ich meine, dass jenseits der juristischen Frage des Rechts auf Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit, der eingangs geschilderte Fall aus Damp auf ein, nach meinem Eindruck zunehmendes, Ärgernis hinweist:
Ich beobachte immer wieder, dass "besonders smarte" Zeitgenossen mit ihrem Reisemobil direkt angrenzend / außerhalb von offiziellen Stellplätzen übernachten, um die meist wirklich moderaten Übernachtungsgebühren zu sparen.
Das ist absolut kontraproduktiv, denn wir alle haben doch Interesse daran, dass möglichst zentrumsnahe und gut erreichbare Stellplätze eingerichtet werden, und natürlich können die in der Regel nicht gratis angeboten werden.
Das wäre so, als wenn ich auf einen Hotelparkplatz fahre, um dort, für lau, mit dem Reisemobil zu übernachten.

Gruß
Sigi
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Re: 3 Parkplätze für Wohnmobile

Beitrag von basste315 »

Sigi hat geschrieben: 04.03.2020, 13:23 Ich meine, dass jenseits der juristischen Frage ...der eingangs geschilderte Fall ... auf ein, nach meinem Eindruck zunehmendes, Ärgernis hinweist:
Ich beobachte immer wieder, dass "besonders smarte" Zeitgenossen mit ihrem Reisemobil direkt angrenzend / außerhalb von offiziellen Stellplätzen übernachten, um die meist wirklich moderaten Übernachtungsgebühren zu sparen.
Das ist absolut kontraproduktiv, denn wir alle haben doch Interesse daran, dass möglichst zentrumsnahe und gut erreichbare Stellplätze eingerichtet werden, und natürlich können die in der Regel nicht gratis angeboten werden.
Das wäre so, als wenn ich auf einen Hotelparkplatz fahre, um dort, für lau, mit dem Reisemobil zu übernachten.

Gruß
Sigi
Das sehe ich auch so, Freistehen geht leider vielfach nicht mehr. Nicht zuletzt aufgrund " :twisted: besonders smarter Zeitgenossen :twisted: ", die sich egoistisch und rücksichtslos verhalten, werden uns mittlerweile sehr häufig 2m-Höhenbegrenzungen in den Weg gestellt oder Parkflächen zwischen 20:00 und 06:00 Uhr gesperrt.

Wenn schon Infrastruktur (SP, CP) zur Verfügung gestellt wird, sollte man diese auch nutzen, die dafür anfallenden meist geringen Gebühren sollte man sich auch noch leisten können, wenn man sich schon ein Wohnmobil leistet. Wer dazu nicht bereit ist, sollte lieber gleich zu Hause bleiben.Vielleicht wäre dann wieder mehr Platz für Camper mit Anstand.

Helmut
Grüße vom Traunsee -
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Re: 3 Parkplätze für Wohnmobile

Beitrag von independent »

Sigi hat geschrieben: 04.03.2020, 13:23 Ich meine, dass jenseits der juristischen Frage des Rechts auf Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit, der eingangs geschilderte Fall aus Damp auf ein, nach meinem Eindruck zunehmendes, Ärgernis hinweist:
Ich beobachte immer wieder, dass "besonders smarte" Zeitgenossen mit ihrem Reisemobil direkt angrenzend / außerhalb von offiziellen Stellplätzen übernachten, um die meist wirklich moderaten Übernachtungsgebühren zu sparen.
Das ist absolut kontraproduktiv, denn wir alle haben doch Interesse daran, dass möglichst zentrumsnahe und gut erreichbare Stellplätze eingerichtet werden, und natürlich können die in der Regel nicht gratis angeboten werden.
Das wäre so, als wenn ich auf einen Hotelparkplatz fahre, um dort, für lau, mit dem Reisemobil zu übernachten.

Gruß
Sigi
Ich weiß nicht, wie es bei anderen ist, aber meine Motivation freizustehen ist nicht die der Kostenersparnis, sondern möglichst die Gesellschaft anderer Camper zu vermeiden, die sich leider auch immer mehr nicht zu benehmen wissen. Die Kosten sind mir egal, und wenn, suche ich daher meist Stellplätze auf, die so gut wie keine Infrastruktur aufweisen, dort hat man Chance auf weniger dichte Besiedelung und die dürfen ruhig kostenpflichtig sein. Campingplätze meide ich grundsätzlich, so sie sich vermeiden lassen. Genauso Stellplätze die nichts kosten, weil dort was los ist?

Genau, man steht quasi schon übereinander.

Und es gibt sie, diese zahlreichen Plätze, an denen man ohne Probleme frei stehen kann, ohne irgendwo anzuecken, man muss nur mit offenen Augen durch die Gegend fahren und sehr rücksichtsvoll sein.

Mein Einwurf bezog sich also nicht darauf, dass ich mich auf einen ausgewiesenen PKW-Parkplatz stelle/stellen will, sondern diente der Diskussion, ob ein Wohnmobil jetzt als PKW gesehen werden kann oder nicht. Bei mir steht es dezidiert im Fahrzeugschein.

Deine Schelte geht also an mir vorbei.
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Re: 3 Parkplätze für Wohnmobile

Beitrag von Heiko »

Ich habe auch schon neben einem Wohnmobil-Stellplatz frei übernachtet.
Allerdings war der Grund, dass ich nach 3 vergeblichen Versuchen am Nord-Ostseekanal nur auf voll Plätze gestoßen bin.
Es war der Mittwoch vor Ostern 2018 auf dem Weg nach Dänemark.

Ich hatte dann auch erst morgens gesehen, dass die Straße auch auch noch zu einem Industriebetrieb gehörte, wo ich hätte nicht mal reinfahren dürfen...
Und Nachts hat es dann sogar noch richtig geschneit. :-D

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Gruß aus Bremen,
Heiko

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Re: 3 Parkplätze für Wohnmobile

Beitrag von KudlWackerl »

Ich habe zwangsweise gewisse Erfahrungen mit Freistehen, weil ich das WoMo beruflich nutze und so oft "einfach mal schnell übernachte" ...

Falls kein Stellplatz in der Nähe ist, suche ich den nächsten Sportplatz oder Freibad, oder zur Not auch schon mal den Friedhof. ;-) Zumindest im ländlichen Raum geht das problemlos, wobei ich dann nach Möglichkeit so parke dass sich niemand gestört fühlt, sprich keine ausgefahrene Treppe, keine Markise, keine Stühle vor dem Womo. Und vor dem Ausfahren der Sat-Schüssel wird zunächst das DVB-T gescannt, ob vielleicht sogar eine Versorgung ohne SAT möglich ist.

Was ich wegen böser Erfahrungen grundsätzlich vermeide sind Autobahn-Raststätten/Parkplätze und Mitfahrparkplätze.

Grüße, Alf
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Johann
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Re: 3 Parkplätze für Wohnmobile

Beitrag von Johann »

Sigi hat geschrieben: 04.03.2020, 13:23 Das wäre so, als wenn ich auf einen Hotelparkplatz fahre, um dort, für lau, mit dem Reisemobil zu übernachten.
Also ich habe schön des Öfteren auf einem Hotelparkplatz im Reisemobil übernachtet, weil wir dort ein Klassen- oder Semestertreffen hatten. Natürlich habe ich stets zuvor im Hotel nachgefragt. Einmal hatte ich eine Absage bekommen, musste mir ein Zimmer nehmen, durfte aber das Reisemobil am Hotel parken. - Eines muss doch klar und selbstverständlich sein: Zuerst fragen, das gebietet der Anstand!
Grüße aus Ladenburg als der ältesten Stadt rechts des Rheins,
Johann
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