Umweltplakette vom TÜV

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Dakota
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Re: Zwangsstillegung

Beitrag von Dakota »

Garfield hat geschrieben:Die Klagen der "enteigneten" Garagen-, Grund- und Fahrzeugbesitzer werden interessant sein. Denn so einfach ist es auch für die Politiker und ausführenden Organe nicht.
Moin,

ich denke schon das Ausnahmeregelungen geben wird. Denke aber auch das diese Fallabhängig sein werden. Jemand der sein PKW beruflich braucht und keine Möglichkeit der Nutzung anderer Beförderungsmittel hat... wird wahrscheinlich anders behandelt als jemand der in (z.B.) Köln wohnt & arbeitet.

Auch früher (Sonntagsfahrverboten) hat es Ausnahmerelungen gegeben...

Wobei der Klageweg wohl ein längerer wird - denn nicht die BRD ist Träger dieser Gesetzgebung sondern die EU. Da EU-Recht Landesrecht "bricht" ...... wird die Zeit bis zu einem rechtskräftigen Urteil lang werden ;-)
Gruß
Klaus
Michael Sorgenfrey
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Beitrag von Michael Sorgenfrey »

Hallo,

habe heute mit einem Sachverständigen vom TÜV und den Leiter der Zulassungsstelle gesprochen.

Der Fiat Ducato, Modell 244, 2.8 JTD (Schlüsselnr. ..71) fällt als Womo mit Diesel in die Katogerie 2 "Personenkraftwagen bzw. Fahrzeuge der Klasse M1" und bekommt nur die rote Plakette.

Die gelbe Plakette für dieses Fahrzeug gibt es nur, wenn das Fahrzeug mit einem Partikelminderungssystem ausgerüstet ist. Dann gilt Katogerie 1 "Personenkraftwagen bzw. Fahrzeuge der Klasse M, zusätzlich mit PMS (Partikelminderungssystem) nachgerüstet auf Stufe PM 1.

Gruß Michael
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aci
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Beitrag von aci »

Hallo,

ich hatte auf Seite 1 zu diesem Thema ja einmal gepostet, dass für die Schlüsselnummer "71" eine gelbe Plakette ausgestellt werden würde. Berufen hatte ich mich dabei auf eine Aussage eines früheren Studienkollegen, welcher beim TÜV-Süd seine Brötchen verdient.

Nun bin ich vorher ein wenig auf der HP des ADAC gesurft und habe dort eine neue Tabelle gesehen, aus welcher hervorgeht, dass die "71" wohl doch Gelb bedeutet.

Leute, wenn dies zutrifft, muss ich aber bei ihm feste um Vergebung bitten. :oops:

@Dakota, was meinst du zum vermeintlichen Farbwechsel?

Gruß aci
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Dakota
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Beitrag von Dakota »

aci hat geschrieben:@Dakota, was meinst du zum vermeintlichen Farbwechsel?
Moin Aci,

habe ich auch gelesen. Schön wenn es nun, rechtsverbindlich, so feststeht. Gelb ist immerhin besser als rot ;-) Und wenn die Behörden nun einsehen das M1 nicht immer M1 ist :cool:

Verwundert bin ich über die Ansprache mit meinem Forennick Dakota. Diesen habe ich hier doch nie genutzt....
Gruß
Klaus
aci
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Beitrag von aci »

Hallo Odenwaldcamper,

na dann werde ich wohl nach "Canossa" gehen müssen. Ich hatte mich damals schon etwas gewundert, dass jemand vom TÜV so einen vermeintlichen Unsinn erzählen kann.

Bezüglich des Nicks; ich wollte auf diesem Wege nur erfahren, ob "Ihr Beide" identisch seid :lol:

Gruß aci
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Dakota
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Beitrag von Dakota »

aci hat geschrieben:na dann werde ich wohl nach "Canossa" gehen müssen.
....das überlass mal den Päpsten ;-)

Wir werden sehen wie es nun kommt. Die jetzt vom ADAC veröffentlichte Übersicht für Fahrzeuge über 2.8 Tonnen ist zwar für uns positv(er), steht aber immer noch im kontra zu der offiziellen Kennzeichnungs-Verordnung die durch die Bundesregierung erlassen und im Bundesanzeiger angezeigt wurde. Hier findet devinitiv keine Unterteilung der M1-Fahrzeugklasse statt.

Ob sich nun in der Verordnung Änderungen ergeben (haben) oder die plakettenausgebenden Stellen sich , großzügig, an die ADAC-Tabelle halten.... wer weiß es schon ;-)

Hier kannst Du die Verordnung nachlesen und sie auch bei deinem TÜV-Spezi vorlegen :cool:

http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl106s2218.pdf

Ich jedenfalls konnte, trotz intensiver Nachforschung und studium aller relevanten Richtlinien, keine Unterteilung der Fahrzeugklasse M1 (in bis 2.8 To & über 2.8 To) finden. Es wird hier nur nach M und N (und weiteren) unterschieden.... :-?

Nach der Verordnung ist Klasse M1 immer M1
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Franjo
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Beitrag von Franjo »

Ich habe bei Cityfilter
einen 244er Ducato gefunden, leider muss er als PKW zugelassen sein.
Kann mir einer mal die Logik erklären? :?:
Gruß Franjo
Michael Sorgenfrey
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Beitrag von Michael Sorgenfrey »

Hallo Franjo,

die Ducato, die als Pkw zugelassen sind, haben vom Werk bereits eine AGR (Abgasrückführung). Diese Anlage fehlt bei unseren Fahrzeugen. Der nachträgliche Einbau ist technisch und preislich sehr aufwendig. Bei Fahrzeugen mit AGR ist ein Partikelfilter relativ einfach nachzurüsten.

Gruß Michael
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Beitrag von Michael Sorgenfrey »

Hallo,

nochmal das Thema Plakette. Hat mir keine Ruhe gelassen. Die Stelle, die in Zukunft die Plaketten ausgibt, hat mir mitgeteilt, das das Gesamtgewicht keine Rolle spielt. Entscheidend ist der Motortyp (Fremdzünder=Benziner oder Selbstzünder=Diesel). Der Ducato-Benziner mit der Schlüsselzahl 71 erhält die gelbe Plakette und der Diesel mit der Schlüsselzahl 71 die rote Plakette. Der Grund liegt darin, das der Benziner bereits eine AGR (Abgasrückführung) hat, wenn er als Pkw zugelassen ist. Bei Zulassung als Nutzfahrzeug hat er keine AGR und bekommt auch nur die rote Plakette (hat denn auch eine andere Schlüssel-Nr.).

Gruß Michael
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Beitrag von aci »

Hallo Michael,

dies würde bedeuten, dass die aud der HP vom ADAC abgebildete Tabelle so nicht richtig wäre. Dort bedeutet die "71" in der Spalte Diesel GELB!

Gruß aci
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Beitrag von Michael Sorgenfrey »

Hallo aci,

wenn die mir erteilte Auskunft rechtsverbindlich ist, hast Du recht. Aber vielleicht gibt es für Womos wieder eine Ausnahmeregelung. Zum jetzigen Zeitpunkt dürfen theoretisch nicht einmal die Anwohner mit dem "falschen" Fahrzeug zu ihrer Wohnung fahren. Fast alle Städte wollen Ausnahmeregelungen erstellen.

Gruß Michael
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Ausnahmeregelungen

Beitrag von Wilfried.M »

Hallo Micha,
die Ausnahmeregelungen und deren Erteilungen kosten aber Geld.
Die Städte lassen sich das bezahlen.
Diese Auskunft habe ich von einem Stadtbediensteten, man munkelt von ca 200- 250 Euronen, ähnlich wie bei den Parkzonen .
Also wieder Abzocke.

Einen Zusatz habe ich noch! Ich habe meinen Fahrzeugbrief bei der FIAT Automobil AG, Direktion FIAT Transporter in Salzstraße 140
74076 Heilbronn
Tel.: 07131 / 107180
überprüfen lassen, es kam doch die Euro 1 heraus und nicht wie damals eingetragen 000.
Die Damen und Herren dort bei FIAT arbeiten sehr schnell, da ich meine Antwort per Post und sogar mit Beglaubigung eines vereid.Sachverständigen,innerhalb von 3 Tagen bekam.
Gruß
Wilfried
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Beitrag von Michael Sorgenfrey »

Hallo Wilfried,

das die Ausnahmegenehmigungen Gebühren kosten, habe ich auch schon gehört. Deine Preisangabe scheint realistisch zu sein.

Gkückwunsch zur schnellen Änderung der Schadstoffklasse. Das spart Dir bares Geld!

Gruß Michael
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Beitrag von aci »

Hallo Michael,

in der März-Ausgabe von Promobil ist auch nachzulesen, dass die Schlüsselnummer "zu 1" 210571 besagt, dass dies ein Nutzfahrzeug ist und daher die gelbe Plakette bekommt.

Wäre das gleiche Fahrzeug als PKW zugelassen (Schlüsselnummer 160571) würde es nur die rote Plakette bekommen.

Gruß aci
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Beitrag von Michael Sorgenfrey »

Hallo aci,

Du hast recht. Habe ich auch soeben gelesen.
Ich bin nur gespannt, ob die Damen und Herren der Ausgabestelle auch die Unterschiede kennen. Wird vermutlich bei einigen Womobesitzern zu harten Diskussionen beim Erwerb der Plakette führen.
P.S.: Habe gerade mit einem Bekannten gesprochen. Der hat unter der Ziffer 1 die "1" stehen. Sein Womo hat aber auch nur ein ZGG von 3,5t. Finde ich sehr merkwürdig!?!

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