Gelbes Prüfbuch für Gas ... woher?

Sonderausstattungen, Ein- und Umbauten sowie alles, was noch ins Reisemobil rein geht
Benutzeravatar
KudlWackerl
Beiträge: 6519
Registriert: 15.08.2018, 12:55
Fahrzeug: ML-T 580 auf MB, Modelljahr 2015 bis 2022
spezielles zum Fahrzeug: W907 416CDi 2019 - Hymer 1one Edition, 380W Solar, 400 Ah LiFeYPo4 , ZLF, uvm.
Spritmonitor: 1000000
Kontaktdaten:

Gelbes Prüfbuch für Gas ... woher?

Beitrag von KudlWackerl »

Hallo Jungs und Mädels,


bei meinem neuen ML-T ist kein Gasbuch in den Unterlagen. Woher bekomme ich es? Wird das erst bei der ersten Gasprüfung erstellt? Kostenpflichtig? Vom Tüv oder vom Händler?

Bin unsicher ob ich das als "zum Neufahrzeug gehörend" noch vom Händler verlangen muss.

Grüße, Alf
Teeyop

Re: Gelbes Prüfbuch für Gas ... woher?

Beitrag von Teeyop »

Seltsam, übergibt doch der Händler....er hat schließlich die Daten zur Gasanlage. Haste keine Plakete, hätte sonst keine Zulassung erfolgen dürfen....
WND-Camper
Beiträge: 7
Registriert: 05.01.2019, 18:20
Fahrzeug: Exsis-t 588 auf Fiat, Modelljahr 2014 bis 2020
Spritmonitor: 1015129

Re: Gelbes Prüfbuch für Gas ... woher?

Beitrag von WND-Camper »

Hallo Alf.

Bei meinem Neufahrzeug war kein Prüfbuch dabei.

Bei Übergabe des Fahrzeugs wurde mir ein Gaserstabnahmeprotokoll in DIN A4 Format ausgehändigt.

Dieses Blatt mußte ich bei meiner ersten Gasprüfung mitbringen.

Nach erfolgter Gasprüfung habe ich dann ein Prüfbuch erhalten.

Gruß Armin
Benutzeravatar
KudlWackerl
Beiträge: 6519
Registriert: 15.08.2018, 12:55
Fahrzeug: ML-T 580 auf MB, Modelljahr 2015 bis 2022
spezielles zum Fahrzeug: W907 416CDi 2019 - Hymer 1one Edition, 380W Solar, 400 Ah LiFeYPo4 , ZLF, uvm.
Spritmonitor: 1000000
Kontaktdaten:

Re: Gelbes Prüfbuch für Gas ... woher?

Beitrag von KudlWackerl »

Ich muss nochmal alles durchschauen. Ich glaube, da war so ein Gaszettel von Hymer dabei.

Allerdings war meine erste Aktion den Druckregler gegen eine Gok-Zweiflaschenanlage auszutauschen ...
Michael Sorgenfrey
Beiträge: 2757
Registriert: 05.11.2005, 19:51
Fahrzeug: B-SL 514 auf Fiat, Modelljahr 2007 bis 2012
spezielles zum Fahrzeug: 2.3 M-Jet 40 Maxi 130 PS, 4,5 to, Star Edition, VA Goldschmitt-Feder, Vollausstattung.
Wohnort: Düsseldorf

Re: Gelbes Prüfbuch für Gas ... woher?

Beitrag von Michael Sorgenfrey »

Hallo,

entweder ist ein Prüfbuch oder ein Gaserstabnahmeprotokoll dabei.

Aus dem Datum, welches neben dem Namenstempel des Prüfers steht, ergibt sich wann dein Fahrzeug vom Band gelaufen ist. Manchmal ist diese Information nützlich.

Gruß Michael
Reise in die weite Welt hinaus, denn etwas besseres als den Tod findest du überall. Wilhelm Busch
Wenn der Tod kommt, hat der Reiche kein Geld und der Arme keine Schulden mehr. Estländisches Sprichwort
knusperknorps
Beiträge: 203
Registriert: 23.03.2019, 00:31
Fahrzeug: ML-T 580 auf MB, Modelljahr 2015 bis 2022
spezielles zum Fahrzeug: 4200kg, Goldschmitt Zusatzluftfedern+ Hymer Alufelgen = Achse hinten 2600 kg , Solar, Wechselrichter

Re: Gelbes Prüfbuch für Gas ... woher?

Beitrag von knusperknorps »

Das Protokoll wird bei der ersten Abnahme oder wenn Erweiterungen oder Umbauten abgenommen werden, dem Prüfer vorgelegt. Dann bekommt man das gelbe Heftchen mit Eintragungen zur Gasanlage, ggf. mit Nachtragenden für z.B. nachträglich eingebauten Duo-Control. Natürlich kostet das Heftchen eine Gebühr.
Holla1954
Beiträge: 174
Registriert: 15.08.2016, 10:59
Fahrzeug: ML-T 560 auf MB, Modelljahr 2015 bis 2022
spezielles zum Fahrzeug: EZ 3/17 163PS, Schaltgetriebe; bis 10/16 T4 Carthago Abakus Bj. 93, davor Joker II
Spritmonitor: 818919
Wohnort: Holle

Re: Gelbes Prüfbuch für Gas ... woher?

Beitrag von Holla1954 »

Hallo,

@Alf da das Druckregelgerät ab Werk (GOK) explizit unter Nummer 3 der Erstabnahme/Neueinrichtung steht, ist die ursprüngliche Plakette (und die Zulassung des KfZ) nach der Umrüstung auf DuoControl ungültig.

Aufgrund mehrerer WoMo/WoWa - Brände wird hier bei Kontrollen durch die Polizei nach dem Prüfbericht/Heft, Plakette und den Flaschen (Verschluß) geschaut...
Da könnte ein DIN A4 Blatt statt des üblichen gelben Hefts schon zu einem genaueren Blick auf die jetzt verbaute Regelanlage führen...
Aufgrund der fehlenden KFZ-Zulassung und im Brand-Schadensfall -den ich niemanden wünsche- ein teure Angelegenheit.
Eine vorzeitige Investition in eine Gas-Prüfung mit Nachtrag der DuoControl und ein gelbes Heft wären ratsam (auch wegen Auslandsreisen/Fähren), zumal mit dem 1.TÜV-Termin nach 3 Jahren und den Gasprüfterminen nach 2 Jahren diese Termine sinnvollerweise 1mal synchronisiert werden sollten.

Ein angenehmes Wochenende
Norbert
Benutzeravatar
KudlWackerl
Beiträge: 6519
Registriert: 15.08.2018, 12:55
Fahrzeug: ML-T 580 auf MB, Modelljahr 2015 bis 2022
spezielles zum Fahrzeug: W907 416CDi 2019 - Hymer 1one Edition, 380W Solar, 400 Ah LiFeYPo4 , ZLF, uvm.
Spritmonitor: 1000000
Kontaktdaten:

Re: Gelbes Prüfbuch für Gas ... woher?

Beitrag von KudlWackerl »

Hallo Norbert,

Danke für den Hinweis.

Da wird es vermutlich Sinn machen, beim ersten TüV dann das gelbe Büchlein machen zu lassen.

Erstaunlicherweise habe im alten Rapido so eine GOK-Umschaltanlage auch selbst nachgerüstet, ohne dass es während 3 folgender Gasprüfungen (immer im Rahmen der HU) beanstandet worden wäre oder ins gelbe Buch eingetragen worden wäre.

Ich habe mir nun mal die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen durchgelesen. Es wird dort nur von der Pflicht der Prüfung von "Flüssiggasanlagen für Antriebszwecke" gesprochen. Interressanterweise spricht der TÜV etwas halbseiden von Empfehlenswert und von der möglichen Gefahr für den Fahrzeuginsassen während der Fahrt und leitet daher eine mögliche Gefährdung beim Betrieb des KFZ und daraus wiederum die Prüfpflicht ab. Beim letzten TÜV des Rapido kurz vor dem Verkauf bezahlte ich die Gasprüfung beim TÜV mit, bekam aber keine Plakette geklebt, Zitat: "Nicht notwendig, Sie haben ja den Prüfbericht ..."

Die gesetzliche Grundlage dafür schafft der Paragraph 29 der StVZO https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__29.html und die Anlage VIII der StVZO. https://www.gesetze-im-internet.de/stvz ... _viii.html

Zitat:

3.1.1.2
Die Untersuchung der Gasanlagen für Antriebssysteme von Kraftfahrzeugen nach Nummer 1.2.1 in Verbindung mit Anlage VIIIa Nummer 6.8.5 kann als eigenständiger Teil der Hauptuntersuchung von einer dafür nach Anlage XVIIa anerkannten Kraftfahrzeugwerkstatt durchgeführt werden (wiederkehrende Gasanlagenprüfung). Die Durchführung der Untersuchung ist auf einem Nachweis nach Nummer 2.4 der Anlage XVII zu bescheinigen. Die Untersuchung darf höchstens zwölf Monate vor dem durch die Prüfplakette angegebenen Monat für die nächste vorgeschriebene Hauptuntersuchung durchgeführt werden. Wurde innerhalb dieses Zeitraums eine Gassystemeinbauprüfung nach § 41a Absatz 5 oder eine Gasanlagenprüfung nach § 41a Absatz 6 durchgeführt, tritt diese an die Stelle der Untersuchung nach Satz 1. Der Nachweis über die durchgeführte Untersuchung oder Prüfung ist dem aaSoP oder PI auszuhändigen, der die Kontrollnummer der in Satz 1 genannten Kraftfahrzeugwerkstatt in den Untersuchungsbericht überträgt und die von ihr im Nachweis aufgeführten Mängel bei der Hauptuntersuchung berücksichtigt.

Ende Zitat

Man könnte die Pflicht aus den "anerkannten Regeln" des DVGW ableiten. DVGW - Arbeitsblatt G 607 "Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen". Dort wird der Geltungsbereich und die Art der Durchführung empfohlen. Ein Prüfpflicht als Bedingung für die HU lässt sich nicht ableiten.


Also was gilt nun?

Da ich während der Fahrt die Gasflaschen zudrehen muss, spielt es keine Rolle, ob die Anlage während der Fahrt dicht ist oder nicht. In anderem Forum wurde dies bereits ellenlang diskutiert. Meinung der "selbsternannten Fachleute" dass die Prüfung empfehlenswert ist, aber nicht vorgeschrieben.

Ich habe theoretische und praktische Kentnisse aus Hochdruck-Gasanlagenanlagen bis 100 Bar. (Erdgasversorgung) Ich habe meine Anlage nach der durch mich erfolgten Ergänzung der Installation auf Dichtheit geprüft. Das geht ganz einfach, ganz ohne Hilfsmittel: Verbraucher ausschalten, Gasflasche kurz aufdrehen, Druck aufschreiben, Flasche zudrehen, nach einer Woche kontrollieren, wenn Druck noch gleich = Dicht. ;-)

Grüße, Alf
Benutzeravatar
horst-lehner
Beiträge: 3124
Registriert: 21.09.2005, 19:23
Fahrzeug: ML-T 540 auf MB, Modelljahr 2016 bis 2018
spezielles zum Fahrzeug: 163PS, 7G-TRONIC, VBSemiAir, Arktispaket (ALDE etc.), 100Ah LiFeYPO4 – davor: C524GT('03), C51('90)
Spritmonitor: 725710
Wohnort: Raum Stuttgart
Kontaktdaten:

Re: Gelbes Prüfbuch für Gas ... woher?

Beitrag von horst-lehner »

Die offizielle Dichtheitsprüfung verwendet einen erhöhten Prüfdruck, dafür wartet man nicht so lange.
Holla1954
Beiträge: 174
Registriert: 15.08.2016, 10:59
Fahrzeug: ML-T 560 auf MB, Modelljahr 2015 bis 2022
spezielles zum Fahrzeug: EZ 3/17 163PS, Schaltgetriebe; bis 10/16 T4 Carthago Abakus Bj. 93, davor Joker II
Spritmonitor: 818919
Wohnort: Holle

Re: Gelbes Prüfbuch für Gas ... woher?

Beitrag von Holla1954 »

Hallo,

Gasdichtigkeitsprüfung und die Einhaltung der einschlägigen Regeln wie G 607 wird bei Einfahrt und Aufenthalt auf fast allen Campingplätzen vorausgesetzt.

Interessant auch https://bfg-ev.com/denn-sie-wissen-nich ... e-tun-1-1/

und die Haltung der Firma Hymer...

Bis dann
Norbert
Benutzeravatar
KudlWackerl
Beiträge: 6519
Registriert: 15.08.2018, 12:55
Fahrzeug: ML-T 580 auf MB, Modelljahr 2015 bis 2022
spezielles zum Fahrzeug: W907 416CDi 2019 - Hymer 1one Edition, 380W Solar, 400 Ah LiFeYPo4 , ZLF, uvm.
Spritmonitor: 1000000
Kontaktdaten:

Re: Gelbes Prüfbuch für Gas ... woher?

Beitrag von KudlWackerl »

Das ist genau was mir nach Durchsicht der oben genannten Unterlagen aufgefallen ist. :mrgreen:

Grüße, Alf
Moritz
Beiträge: 474
Registriert: 16.01.2016, 16:38
Fahrzeug: Tramp CL 678 auf Fiat, Modelljahr 2013 bis 2019
spezielles zum Fahrzeug: Solar - 2 Batterien - Hubstützen e&p 4,4 t - EZ 10/19
Wohnort: Grevenbroich

Re: Gelbes Prüfbuch für Gas ... woher?

Beitrag von Moritz »

Hallo
Bei mir war bei der Übergabe des Wohnmobils , das Gelbe Heft für die Gasprüfung dabei

Gruß Karl-Heinz
Es ist schon alt zu werden,
Aber es ist nicht schön alt zu sein
Reuma
Beiträge: 1
Registriert: 05.05.2022, 21:29
Spritmonitor: 100000

Re: Gelbes Prüfbuch für Gas ... woher?

Beitrag von Reuma »

Nun mal Licht in die Sache:

gelbe Prüfbücher kann man so einfach nicht kaufen. Die bekommt nur der zertifizierte Gasprüfer vom DVFG nach bestandenem Gaslehrgang mit den Prüfplaketten.
Grundsätzlich:
Bei Neufahrzeugen geben die Hersteller eine "Herstellerbescheinigung" beim Verkauf mit. Meist DIN A 4. Da steht alles beschrieben wie die Gasanlage im Fahrzeug ausgestattet wurde. (Geräte > Typen > Seriennummern, CE Nummern usw.
Mit diesem Papier kann man bis zur nächsten Gasprüfung getrost fahren. (Nicht verlieren)
Bei der nächsten Gasprüfung (bei Neufahrzeugen die erste meist nach dem 2. Jahr) nimmt der Gasprüfer diese Herstellerbescheinigung und erstellt ein gelbes Prüfbuch nach den Vorgaben dieser Herst-Besch. Und dann geht alles seinen Lauf.

Bei gebrauchten Fahrzeugen sollte man möglichst die Prüfbücher verlangen. Diese übermitteln den Verlauf der vorausgegangen Prüfungen. (Auch hier sind alle bisherigen Mängel aufgeführt) Das ist manches mal sehr aufschlussreich!

Bei Booten gibt es kein gelbes Prüfbuch. Hier ist die Farbe Blau! Gleiches Procedere . . .

Nach dem Aussetzen der Gasprüfungen beim TÜV ist nicht gesagt, daß man nun keine Gasprüfung mehr braucht, es ist eher so, daß der TÜV nur das Fahrzeug prüft, jedoch nicht die Gasanlage. Natürlich prüft auch der (mancher) TÜV auch wenn er dazu befugt ist. Wer mit einer Gasanlage unterwegs ist, der ist jedenfalls für die Gasanlage verantwortlich. Im Schadenfall zahlt keine Versicherung!! Bei Personenschäden kommt der Staatsanwalt. Deshalb ist es wichtig, immer eine gültige Gasprüfung mitzuführen.
mpetrus
Beiträge: 1749
Registriert: 25.04.2018, 14:33
Fahrzeug: ML-T 560 auf MB, Modelljahr 2015 bis 2022
spezielles zum Fahrzeug: 4x4 und Automatik

Re: Gelbes Prüfbuch für Gas ... woher?

Beitrag von mpetrus »

Reuma hat geschrieben: 05.05.2022, 21:48
Wer mit einer Gasanlage unterwegs ist, der ist jedenfalls für die Gasanlage verantwortlich. Im Schadenfall zahlt keine Versicherung!! Bei Personenschäden kommt der Staatsanwalt. Deshalb ist es wichtig, immer eine gültige Gasprüfung mitzuführen.
Um deine Aussage etwas zu relativieren, mal ein Gedankengang:
Angenommen ich war im März 2020 zur Gasprüfung.
Dann kam Corona und ich durfte 1 Jahr lang mein WoMo nicht nutzen, weil alles gesperrt/verboten war.
Während der Zwangsruhephase (1 Jahr) bin ich nicht täglich zum WoMo und habe geschaut ob sich irgendwelche Untermieter eingenistet haben.
Schützt deine "gültige Gasprüfung" vom März 2020 vor der Staatsanwaltschaft, wenn dann im Juni 2021 das WoMo abfackelt, weil doch eine Maus (oder so) an der Gasleitung/Schlauch geknabbert hat?

Ich behaupte mal nein. Denn in deinem ersten Satz der Verantwortlichkeit steht ganz klar das eine Gasprüfung kein "Persilschein" (Freibrief) ist.
Der Eigentümer/Nutzer ist Verantwortlich für eine ordnungsgemäße Gasanlage und das jeden Tag. Also muss der Nutzer täglich vor dem einschalten/aufdrehen der Gasflaschen zumindest eine Sichtprüfung der Schläuche machen. Nach dem aufdrehen der Flaschen sollte der Nutzer auf evtl. auftretenden Gasgeruch achten. Funktionsmängel des Herdes (Gaswächter) können geprüft werden. An Heizung und Kühlschrank bzw. die Stahlleitungen von einem Laien (Sichtprüfung bzw. ohne Hilfsmittel) nicht.
Der Gaskasten bzw. die Schläuche dort sollten wirklich oft kontrolliert werden, da die Schläuche oft geknickt oder an "scharfen" Kanten entlang geführt werden. (Einfacher bequemer Anschluß der Schraubverbindungen beim Flaschenwechsel). Durch Erschütterungen/Vibrationen können die Schläuche dann mit der Zeit durch scheuern.
Grüße Michael
HannesNRW
Beiträge: 131
Registriert: 16.09.2019, 18:23
Fahrzeug: ML-T 580 auf MB, Modelljahr 2015 bis 2022
spezielles zum Fahrzeug: Baujahr 2020 - Automatik - 1xAGM-2 Li

G 607 Gasprüfung 2023 Status?

Beitrag von HannesNRW »

Hallo,
ich verwende mal diesen Thread, mit der Frage wie ist inzwischen 2023 die Gasprüfung geregelt / vorgeschrieben ist.
Im Internet finde ich nur Hinweis bis Januar 2023 ausgesetzt und entkoppelt von der HU.
Nicht aber wie es aktuell weiter geht.
Muss alle 2 / 3 Jahre geprüft werden ff. ?
Antworten
HME Reisemobil-Forum : Disclaimer/Impressum/Datenschutz