Gelbes Prüfbuch für Gas ... woher?

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S-Mobil
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Re: Gelbes Prüfbuch für Gas ... woher?

Beitrag von S-Mobil »

Hallo,

Bei uns wurde das gelbe Buch 2021 bei der ersten Gasprüfung ausgestellt weil vom Fahrzeug-TÜV Prüfer die Forderung bestand.

Gruß Uwe
Scout
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Re: Gelbes Prüfbuch für Gas ... woher?

Beitrag von Scout »

Ich verweise hier auf einen Beitrag aus einem anderen Forum.
https://www.wohnmobilforum.de/viewtopic ... l#p3172026
Ich verweise nicht nur wegen des Inhaltes, der Autor hat sich bei diesen Themen immer als sehr Informiert und kompetent erwiesen.

Gruß
Scout
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KudlWackerl
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Re: Gelbes Prüfbuch für Gas ... woher?

Beitrag von KudlWackerl »

Hallo Scout,

Die DVGW G607 aus 2014 ist noch gültig?

Grüße, Alf
Scout
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Re: Gelbes Prüfbuch für Gas ... woher?

Beitrag von Scout »

Hallo Alf, zur Info.
Das alte Arbeitsblatt G 607 hat den Titel "Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen". Darin wurde die Installation und Prüfung beschrieben. Es ist seit ca. 15 Jahren ungültig. Es wurde abgelöst durch das neue Arbeitsblatt G 607. Es regelt den Betrieb und die Wiederholungsprüfungen der Flüssiggasanlage, aber nicht mehr die Installation.
Für die Installation der Flüssiggasanlage ist seit 2002 die EN 1949 zuständig. Diese regelt die Installation von Flüssiggasanlagen in bewohnbaren Freizeitfahrzeugen zu Wohnzwecken und in anderen Straßenfahrzeugen.

Für die Installation der Flüssiggasanlage gilt europaweit die EN 1949, als europäische Norm.
Wenn EN Normen in Landesrecht übernommen werden, müssen sie gleichlautend sein.
So ist es für
Deutschland DIN EN 1949
Österreich ÖNORM EN 1949
Schweiz SN EN 1949
Frankreich NF EN 1949.

Die Regeln für die Prüfungen können unterschiedlich gehandhabt werden.
Deshalb giltdas DVGW Arbeitsblatt G 607 nur für Deutschland. Für Österreich ÖVGW Arbeitsblatt G 107. Die Inhalte des deutschen und österreichischen Arbeitsblattes sind gleich.
Für die Schweiz Reglement “Caravan-Control-Service“ (CCS).

Da die Arbeitsblätter etwas kosten kann man den Inhalt im INet nicht einsehen. Googelt man nach Arbeitsblatt G 607 wird immer das alte Arbeitsblatt G 607 präsentiert.

Gruß
Scout
mpetrus
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Re: Gelbes Prüfbuch für Gas ... woher?

Beitrag von mpetrus »

In dem Änderungsentwurf zur StVZO steht, beginnend im letzten Satz auf Blatt 2, drin das die Gasanlage im Zusammenhang mit der Hu geprüft werden soll. Die geschätzten Kosten hierfür bei etwa 50€ liegen soll.
Was genau geprüft (Prüfumfang bzw. Inhalte) werden soll, steht leider nicht drin.

https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anla ... cationFile


Auf Seite 7 unter Punkt 3 wird die Prüfpflicht nochmal etwas detaillierter erklärt.
Grüße Michael
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KudlWackerl
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Re: Gelbes Prüfbuch für Gas ... woher?

Beitrag von KudlWackerl »

Das wird dann die Diskussion über die Zulässigkeit und richtige Installation von Tankflaschen je nach Standort und Personalqualität der Prüforganisation neu beleben.

Grüße, Alf
mpetrus
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Re: Gelbes Prüfbuch für Gas ... woher?

Beitrag von mpetrus »

Scout hat geschrieben: 15.02.2023, 10:46
Für die Installation der Flüssiggasanlage ist seit 2002 die EN 1949 zuständig. Diese regelt die Installation von Flüssiggasanlagen in bewohnbaren Freizeitfahrzeugen zu Wohnzwecken und in anderen Straßenfahrzeugen.

Gruß
Scout
KudlWackerl hat geschrieben: 18.02.2023, 12:58
Das wird dann die Diskussion über die Zulässigkeit und richtige Installation von Tankflaschen je nach Standort und Personalqualität der Prüforganisation neu beleben.

Grüße, Alf
Wenn es in der DIN EN 1949 eindeutig beschrieben ist, nicht.
Aber ich (wie du auch) haben ja in 5 min. die Tankflasche vor der Prüfung aus dem Gaskasten genommen.
Wo nix ist, kann auch nix gemault werden :-D
Grüße Michael
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Sigi
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Re: Gelbes Prüfbuch für Gas ... woher?

Beitrag von Sigi »

mpetrus hat geschrieben: 18.02.2023, 12:30 ...

Auf Seite 7 unter Punkt 3 wird die Prüfpflicht nochmal etwas detaillierter erklärt.
Da steht lediglich, dass die Prüfung, für privat genutzte Fahrzeuge, nach G607 alle zwei Jahre durchzuführen ist.
Also alles wieder wie früher, oder habe ich etwas übersehen?

Gruß
Sigi
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Re: Gelbes Prüfbuch für Gas ... woher?

Beitrag von mpetrus »

Sigi hat geschrieben: 18.02.2023, 13:12
mpetrus hat geschrieben: 18.02.2023, 12:30 ...

Auf Seite 7 unter Punkt 3 wird die Prüfpflicht nochmal etwas detaillierter erklärt.
Da steht lediglich, dass die Prüfung, für privat genutzte Fahrzeuge, nach G607 alle zwei Jahre durchzuführen ist.
Also alles wieder wie früher, oder habe ich etwas übersehen?

Gruß
Sigi
Nein hast nichts überlesen.
Die Prüfpflicht bleibt weiter bestehen, ob nun die Gasttankflaschen erlaubt sind, wissen wir (noch) nicht.
Das war ja der Ursprung der Streitereien und aussetzen der Gasprüfung.
Die Lobbyistenverbände verdienen, wie in dem Änderungsentwurf berechnet, weiter Millionen mit der Prüfung.

Da die Gasprüfung an die HU Prüfung (§ 29 der StVZO) gekoppelt wird, folgende Frage/Überlegung.
Die Beschreibungen in den verlinkten Texte, geht von den WoWa bzw. Fahrzeuge unter 3,5t aus (Prüfpflicht alle 2 Jahre),
daher würde mich interessieren ob ich mit meinem WoMo ab den 6. Jahr auch jährlich (wie die HU) eine Gasprüfung machen muss.
Grüße Michael
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Sigi
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Re: Gelbes Prüfbuch für Gas ... woher?

Beitrag von Sigi »

mpetrus hat geschrieben: 18.02.2023, 14:14 Da die Gasprüfung an die HU Prüfung (§ 29 der StVZO) gekoppelt wird, folgende Frage/Überlegung.
Die Beschreibungen in den verlinkten Texte, geht von den WoWa bzw. Fahrzeuge unter 3,5t aus (Prüfpflicht alle 2 Jahre),
daher würde mich interessieren ob ich mit meinem WoMo ab den 6. Jahr auch jährlich (wie die HU) eine Gasprüfung machen muss.
Wenn Du unbedingt schlafende Hunde wecken willst, kannst Du diese Anregung ja weitergeben.
Im Entwurf der neuen StVZO steht doch ganz klar "Die Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne ... haben die Flüssiggasanlagen ihrer Fahrzeuge mit einem Höchstverbrauch von 1,5 kg/h, die nicht zum Antrieb dieser Fahrzeuge dienen, alle zwei Jahre auf ihre Kosten ... in regelmäßigen Zeitabständen alle zwei Jahre untersuchen zu lassen."

Also unmissverständlich steht da in einem (grammatikalisch nicht ganz korrekten) Satz zweimal das Prüfintervall von zwei Jahren - wie es ja früher auch schon war. Ein direkter Zusammenhang mit der (TÜV-) Hauptuntersuchung besteht nicht; im Gegenteil kann man die Gasprüfung ja weiterhin bei jedem G607- "Sachverständigen" machen lassen und muss bei der HU nur den Schein bzw. das gelbe Buch dabei haben.

Umgekehrt gilt für Neuwagen, die erst nach drei Jahren erstmals zur HU müssen, aber auch keine erstmalige Gasprüfpflicht nach erst drei Jahren.

Gruß
Sigi
gespeert
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Re: Gelbes Prüfbuch für Gas ... woher?

Beitrag von gespeert »

mpetrus hat geschrieben: 18.02.2023, 14:14
Sigi hat geschrieben: 18.02.2023, 13:12
mpetrus hat geschrieben: 18.02.2023, 12:30 ...

Auf Seite 7 unter Punkt 3 wird die Prüfpflicht nochmal etwas detaillierter erklärt.
Da steht lediglich, dass die Prüfung, für privat genutzte Fahrzeuge, nach G607 alle zwei Jahre durchzuführen ist.
Also alles wieder wie früher, oder habe ich etwas übersehen?

Gruß
Sigi
Nein hast nichts überlesen.
Die Prüfpflicht bleibt weiter bestehen, ob nun die Gasttankflaschen erlaubt sind, wissen wir (noch) nicht.
Das war ja der Ursprung der Streitereien und aussetzen der Gasprüfung.
Die Lobbyistenverbände verdienen, wie in dem Änderungsentwurf berechnet, weiter Millionen mit der Prüfung.

Da die Gasprüfung an die HU Prüfung (§ 29 der StVZO) gekoppelt wird, folgende Frage/Überlegung.
Die Beschreibungen in den verlinkten Texte, geht von den WoWa bzw. Fahrzeuge unter 3,5t aus (Prüfpflicht alle 2 Jahre),
daher würde mich interessieren ob ich mit meinem WoMo ab den 6. Jahr auch jährlich (wie die HU) eine Gasprüfung machen muss.
Der Ursprung der Streitereien war die Formulierung, daß Wohnwagen keinem Prüfzwang unterlagen, Womos aber schon.

Durch die Diskussionen mit den Tankflaschen wurde offenbar, daß es in der Prüferwelt Änderungen bedurfte, da teils zweifelhafte Praktiken ausgeübt wurden (Prüfpersonal hat keinen fachspezifischen Hintergrund, dadurch Qualitätsmängel/Fehler im Prüfablauf mit Unsicherheiten).
Es wurde überall nachgesteuert.
Ab diesem Jahr wird das Prüfwesen an die HU angelehnt, es gelten daher bei Überschreiten ebenfalls entspr. Ahndungen wie bei der regulären Fz.-HU.
Der Zeitraum galt 2 Jahre, ob es Änderungen gibt, werde ich demnächst erfahren.
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Re: Gelbes Prüfbuch für Gas ... woher?

Beitrag von Genzmer »

Hallo,
vor kurzem habe ich im Bezug Gastankflaschen den TÜV angeschrieben und diese Antwort erhalten:

"Sehr geehrter Herr Genzmer,
die Gastankflasche von Alugas ist als Tank zugelassen und besitzt ein Prüfzeichen nach ECE R 67.
Sie gilt damit als Tank im Sinne der StVZO. Als Tank muss diese „Flasche“ festinstalliert werden. Die Befestigung muss den Richtlinien für einen Tankanbau entsprechen. Eine Aufstellung im Flaschenkasten ist nicht zulässig, da die Befestigung dort die erforderlichen Kräfte nicht aushalten kann.

Eine Eintragung ist erforderlich, aber in vielen Fällen nicht möglich."

Gemäß der Einbauanleitung von Alugas, brauchen die Gastankflaschen jedoch nicht eingetragen werden.
Aus meiner Sicht ist hier durch die Änderungen, leider immer noch keine klare Aussage gegeben, ob die Gastankflaschen zulässig sind oder nicht!?

Grundsätzlich verstehe ich ja, das die Gastankflaschen fest montiert werden sollen, damit nicht ein Depp auf die Idee kommt sie liegend zu tanken....aber...warum müssen die Flaschen Fliehkräfte von 8 bzw. 20 G aushalten, wenn daneben eine normale Gasflasche mit lächerlichen Gurten befestigt ist??

Das wäre mal eine Änderung welche ich mir gewünscht hätte!!



PS.: Für Fahrzeuge über 3,5t ist ja ab dem 6. Jahr eine Jährliche Hauptuntersuchung Pflicht. Dies gilt nicht für die Gasprüfung, diese ist weiterhin alle 2 Jahre zu erfüllen.
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Sigi
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Re: Gelbes Prüfbuch für Gas ... woher?

Beitrag von Sigi »

Wie die aktuelle Lage ist, steht hier:
viewtopic.php?p=135694#p135694

Deine TÜV-Auskunft solltest Du an Alugas weiterleiten.

Gruß
Sigi
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Re: Gelbes Prüfbuch für Gas ... woher?

Beitrag von Genzmer »

Habe ich schon an Alugas weitergeleitet. Trotz Nachfrage bekomme ich darauf keine Antwort mehr.
Vorher wurde man nur Vertröstet, da die Mühlen langsam mahlen..:-(

Alugas hat auch an seinen Rezensionen gearbeitet. Durch einem Anwalt wurde ich z.B. angeschrieben, diese zu ändern da ich angeblich kein Kunde wäre.
Habe dort wie andere diesen Sachstand beschrieben. Meine Rezension konnte bleiben. Ich habe nachgewiesen, dass ich Kunde bin.
Jedoch war die Bewertung plötzlich von 3,5 auf 4,6 gesprungen.
Ein Schelm wer böses denkt..:-)

So wie im Link werde ich schon seit drei Jahren hingehalten.
Einfach ein Trauerspiel, dass einerseits Alugas solche Flaschen verkaufen darf ohne rechtliche Grundlage und anderseits
mein Unverständnis gegenüber dem Dachverband für Gas.

In Holland ist mittlerweile das Tanken solcher Flaschen verboten. Dort sind extra Aushänge an den LPG Säulen angebracht.

Muss man wirklich nicht verstehen.
Genzmer
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Re: Gelbes Prüfbuch für Gas ... woher?

Beitrag von Genzmer »

Sigi hat geschrieben: 02.02.2024, 12:43 Wie die aktuelle Lage ist, steht hier:
viewtopic.php?p=135694#p135694

Deine TÜV-Auskunft solltest Du an Alugas weiterleiten.

Gruß
Sigi
Danke für die Info.
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