Innerdeutsches Beherbergungsverbot ?

alles was Recht und Gesetz ist
mpetrus
Beiträge: 1749
Registriert: 25.04.2018, 14:33
Fahrzeug: ML-T 560 auf MB, Modelljahr 2015 bis 2022
spezielles zum Fahrzeug: 4x4 und Automatik

Re: Innerdeutsches Beherbergungsverbot ?

Beitrag von mpetrus »

hymer111 hat geschrieben: 05.11.2020, 00:10 Die Idioten sind wir womos, die über einen kamm geschert werden,
Wohl weil wir uns auf einen wohnmobilstellplatz mehr anstecken, als in einer fussgängerzone,
Wir müssen das ja nicht mehr verstehen
Du fährst also mit dem WoMo auf irgend einen SP, verlässt dieses nicht und fährst dann wieder Heim?

Sinn dieser Verordnung ist es, das die Menschen aus der Fußgängerzone bleiben und keine "Shoppingtour" oder "Besichtigung der Altstädte" machen.
Mit anderen Worten:
Je weniger Menschen sich "treffen", um so weniger werden sie sich anstecken und die zur Zeit vollen Krankenhäuser werden entlastet.

Das ist wohl für manche Bürger ob alt oder jung nicht zu verstehen.
Genau diesen gönne ich dann eine entsprechende Infektion mit schlechten Ausgang.
(Ich wollte jetzt nicht wie du, den Begriff "Idioten" benutzen, obwohl es diese sind.)
Grüße Michael
Benutzeravatar
Heiko
Beiträge: 2286
Registriert: 06.02.2011, 01:07
Fahrzeug: B 774 auf Fiat, Modelljahr 2004 bis 2005
spezielles zum Fahrzeug: 2x Klima, Arktis-Paket, gr. Garage
Spritmonitor: 439013
Wohnort: Bremen

Re: Innerdeutsches Beherbergungsverbot ?

Beitrag von Heiko »

mpetrus hat geschrieben: 06.11.2020, 17:17
Sinn dieser Verordnung ist es, das die Menschen aus der Fußgängerzone bleiben und keine "Shoppingtour" oder "Besichtigung der Altstädte" machen.
Mit anderen Worten:
Je weniger Menschen sich "treffen", um so weniger werden sie sich anstecken und die zur Zeit vollen Krankenhäuser werden entlastet.

Das ist wohl für manche Bürger ob alt oder jung nicht zu verstehen.
Genau diesen gönne ich dann eine entsprechende Infektion mit schlechten Ausgang.
Sorry, aber dein letzter Satz geht überhaupt nicht!
Gruß aus Bremen,
Heiko

Bild
mpetrus
Beiträge: 1749
Registriert: 25.04.2018, 14:33
Fahrzeug: ML-T 560 auf MB, Modelljahr 2015 bis 2022
spezielles zum Fahrzeug: 4x4 und Automatik

Re: Innerdeutsches Beherbergungsverbot ?

Beitrag von mpetrus »

Vielleicht bin ich da etwas resoluter, weil meine Tochter im Krankenhaus jeden Tag,
1. Wegen Personalmangel überfordert
2. Wegen 1. auch noch ein Haufen Überstunden machen darf
3. Schon mehrmals zwar täglich (weil Systemrelevant) zur Arbeit gehen "darf" aber in der Freizeit dann in Quarantäne bleiben musste, weil Unfall/ Notfallpatienten dann Corona hatten, was bei der Aufnahme des Patienten noch nicht bekannt war.

Solange es eben Menschen gibt, die vor lauter "Freiheitsdrang" mit ihrem Handeln andere Menschen gefährden, habe ich kein Mitgefühl.
Grüße Michael
Benutzeravatar
WolfRam
Beiträge: 591
Registriert: 11.03.2015, 14:55
Fahrzeug: anderer Hersteller
spezielles zum Fahrzeug: Clou Liner 750 AS auf MAN 8.225
Wohnort: im Illertal

Re: Innerdeutsches Beherbergungsverbot ?

Beitrag von WolfRam »

mpetrus hat geschrieben: 07.11.2020, 11:29 Solange es eben Menschen gibt, die vor lauter "Freiheitsdrang" mit ihrem Handeln andere Menschen gefährden, habe ich kein Mitgefühl.
Um ‚Mitgefühl‘ geht es wohl hier auch nicht, sondern um die Duldung einer anderen Meinung, also um Toleranz. Jeder hat seine Sichtweise und Argumente. Der eine fordert den ‚Kadavergehorsam‘, der andere ist grundsätzlich gegen alles – und dazwischen tummeln sich viele mit ganz unterschiedlichen Ansichten. Alles zulässig in unserer Demokratie. (Und das ZDF Politbarometer zeigt uns, was Mainstream ist …)

Wie wackelig die aktuellen politischen Entscheidungen – im Sinne demokratischer Freiheit – waren und sind, die als Maßnahmen getroffen wurden, ist an den Gerichtsurteilen zu erkennen, die diverse Anordnungen gekippt haben. – Also ist das ganz sicher kein leichtes Thema, schon gar keines für ein simples „richtig“ oder „falsch“. – Ich wollte nie ein Politiker sein; wäre ich einer, würde ich die Maßnahmen viel stärker auf die Ursachen und potenziellen Gefährder ausrichten.

Unsere Politik „übt“ bisher, in einer nie dagewesenen Situation die „richtigen“ Entscheidungen zu treffen. Inzwischen beginnt nach meiner Beobachtung eine neue Sichtweise, der Lernprozess zeigt Wirkung (und auch die Logik findet wieder Berücksichtigung). Gerade habe ich gelesen, dass die Lufthansa damit beginnt, die Fluggäste vor dem Abflug mit einem Schnelltest auf eine mögliche Infektion zu prüfen. Das ist m. E. eine sinnvolle Vorgehensweise, die Risiken durch eine Ansteckung im (engen) Flugzeug und vor allem die Gefahr einer etwaigen Zurückweisung eines Passagiers am Zielflughafen (oder seinen direkten Transport in ein Quarantäne-Hotel) zu minimieren. Das meine ich mit meinem letzten Satz im vorherigen Absatz.
Grüße aus dem Illertal
WolfRam
Trollo
Beiträge: 49
Registriert: 28.04.2013, 10:08
Fahrzeug: Exsis-i 504 auf Fiat, Modelljahr 2013 bis 2020
spezielles zum Fahrzeug: Aktuell: Dethleffs I6771

Re: Innerdeutsches Beherbergungsverbot ?

Beitrag von Trollo »

.....es geht nicht um Meinungen, sondern Menschenleben.

Gruß
Michael
mpetrus
Beiträge: 1749
Registriert: 25.04.2018, 14:33
Fahrzeug: ML-T 560 auf MB, Modelljahr 2015 bis 2022
spezielles zum Fahrzeug: 4x4 und Automatik

Re: Innerdeutsches Beherbergungsverbot ?

Beitrag von mpetrus »

@WolfRam
Die Gerichte kümmern sich bei ihrer Entscheidung um einen speziellen Sachverhalt.
Die schauen nicht über den Tellerrand oder wägen verschiedene Einflüsse ab.

Als Beispiel die erlaubten Demonstrationen.
Die werden erlaubt weil es rechtlich eben so ist.
Die Richter interessiert bei der Urteilfindung nicht, ob es durch diese Menschenansammlungen evtl. zu einer Verbreitung des Virus kommt.
Oder, ob eine entsprechende Anzahl an Polizeibeamte für die Einhaltung/Durchsetzung der Hygienevorschriften benötigt werden.
Die Folgen, wie z.B.Kosten für den Steuerzahler, Überlastung des Gesundheitssystems, oder das die Polizeibeamten etliche unbezahlte Überstunden und ihre Gesundheit riskieren ist eine Sache die nichts mit dem Demonstrationsrecht zu tun haben.

Meine Beiträge bezogen sich ganz klar an die Herrschaften, die in den jeweiligen Verordnungen nach Definitionslücken bei den Begrifflichkeiten/Wortwahl bzw. "Hintertürchen" suchen, nur um eine Rechtfertigung zu haben mit dem WoMo irgend wo hin reisen zu können.

Ich habe dieses Jahr in Summe nur 4 Wochen im WoMo verbracht. Außerdem habe ich mit 3 Konzertveranstalter mein Kampf weil die lange vorfinanzierte Karten nur in Gutscheine eingetauscht werden dürfen. Das gleiche Problem mit den Tickets einer England Fährverbindung.
Aber so ist das nun mal n diesem Jahr, ob es im nächsten besser wird steht in den Sternen.

Allerdings hast du natürlich auch Recht mit der Einschätzung über das Verhalten unserer Politiker.
Diese waren, wegen dem kommenden Wahljahr, mit Selbstdarstellung und Profilierungsgeilheit beschäftigt. Die haben sich im Frühjahr damit übertroffen welche Regelungen in "ihrem" Bundesland am schnellsten gelockert bzw. welche in den anderen Bundesländer wohl richtiger wären.
Die haben alles einfach laufen lassen und gehofft das sich die einzelnen Probleme (Homeshooling, Digitalisierung, Klimaschutz oder auch Unterstützung der Klein/Mittelbetriebe) von selbst oder von den Betroffenen für sie gelöst werden.
Nun kam der Herbst und die Kanzlerin, die sich auf ihren "Ruhestand" vorbereitet, hat mal die Streithähne (mögliche Nachfolger) eingenordet.
Nur wird diese Zusammenarbeit der Politiker nicht dauerhaft bleiben. Es wird ja weiterhin nach einem Kanzler/in gesucht. Das Land wird im nächsten Jahr sicherlich weiter auf "pump" geführt. Die kommenden Wahlversprechen werden nach der Wahl natürlich auch nicht gehalten, aber die Zeche der jetzigen Kosten für die "Corona Wirtschaftsrettung" der Jugend ab Jan. 2022 präsentiert.
Grüße Michael
Benutzeravatar
Hydrostress
Beiträge: 330
Registriert: 18.11.2017, 14:14
Fahrzeug: ML-T 580 auf MB, Modelljahr 2015 bis 2022
spezielles zum Fahrzeug: 6-Zyl., 7-G-Aut.,niedere Betten, Ofen, Luftfahrwerk,Powerpaket, 18 Zoll OCR, Leder
Wohnort: Werneuchen

Re: Innerdeutsches Beherbergungsverbot ?

Beitrag von Hydrostress »

Ich habe dieses Jahr in Summe nur 4 Wochen im WoMo verbracht.

Hätte ich auch gerne gehabt.
hymer111
Beiträge: 214
Registriert: 29.03.2008, 14:07

Re: Innerdeutsches Beherbergungsverbot ?

Beitrag von hymer111 »

Hallo lieber Petrus,
Ich brauche keine fussgängerzone, aber vielleicht du.
Ich bin froh, wenn ich irgendwo in der Natur stehe, keinen Menschen sehe und einfach meine Ruhe habe.
Ich bin auch nicht zum glotzen auf den stellplatz,
Machen auch manche den ganzen Tag und besetzen die Plätze.

Ja es gibt auch unter den Idioten des beherbungsverbots andere womofahrer, entgegen deiner Vorstellung.

Liebe grüsse und bleib gesund
Benutzeravatar
WolfRam
Beiträge: 591
Registriert: 11.03.2015, 14:55
Fahrzeug: anderer Hersteller
spezielles zum Fahrzeug: Clou Liner 750 AS auf MAN 8.225
Wohnort: im Illertal

Re: Innerdeutsches Beherbergungsverbot ?

Beitrag von WolfRam »

@ mpetrus und Trollo

Michael schrieb: ".....es geht nicht um Meinungen, sondern Menschenleben."

Das ist neben dem Argument der ‚Überlastung unseres Gesundheitssystem‘ die größte Sorge, die geäußert wird und als Begründung der Maßnahmen zu hören und zu lesen ist. Und es ist auch ganz sicher richtig, dass es die Aufgabe der Politik ist, Schaden vom Volk abzuwenden und bei einer Gefahrenlage zu reagieren - und dass Gerichte "nur" die Rechtslage prüfen.

Mit dieser Prämisse und mit der Bereitschaft, auch andere Meinungen als die eigene zu bewerten, sollten die Befürworter der bisherigen „Pandemie-Politik“ die Daten zur Kenntnis nehmen, die das Statistische Bundesamt unter dem Titel ‚Sonderauswertung zu Sterbefallzahlen des Jahres 2020‘ im Internet veröffentlicht hat. (Interessanterweise hören wir in den Nachrichten davon offiziell nichts, sondern nur die Stimmen der Virologen und der praktizierenden Mediziner.)
Demnach gibt es keine besonderen Auffälligkeiten in der über das Jahr bestehenden „natürlichen“ Schwankung, wie sie bisher ohnehin von Grippe- oder Hitzewellen zur Sterblichkeit zu beobachten sind. Diejenigen, die auf den (noch) fehlenden Impfschutz verweisen – und deshalb auf eine vergleichsweise größere Gefahr, müssen zur Kenntnis nehmen, dass es stets eine Minderheit in unserer Bevölkerung ist, die alljährlich Grippeschutzimpfungen in Anspruch nehmen.

Diese „Gemengelage“ der Fakten pro und contra trägt nicht dazu bei, dass ich (für mich) erkennen kann, ob die Befürworter oder die „Gegnern“ der bisherigen Maßnahmen richtig liegen ...
Grüße aus dem Illertal
WolfRam
Benutzeravatar
Johann
Beiträge: 4387
Registriert: 09.05.2006, 12:42
Fahrzeug: B 524 auf Fiat, Modelljahr 1999 bis 2006
spezielles zum Fahrzeug: B 524, Maxi, 2.3 JTD, Partikelfilter, EZ: 3/2006
Spritmonitor: 100000
Wohnort: Ladenburg

Re: Innerdeutsches Beherbergungsverbot ?

Beitrag von Johann »

Wer nun meint, sich vor dem mutmaßlich gefährlichen Virus nicht schützen zu müssen, könnte ja die Hände einfach in den Schoß legen. ABER: Da dieser angeblich Ungefährdete nicht allein in dieser Welt ist, sollte er für seine Mitmenschen nicht zu einer Gefahr ("Virenschleuder") werden. :idea: Schon deshalb sollten für jeden von uns die A-H-A-Regeln gelten. :!:
Grüße aus Ladenburg als der ältesten Stadt rechts des Rheins,
Johann
Benutzeravatar
Hiba
Beiträge: 366
Registriert: 08.07.2014, 00:08
Fahrzeug: S 700 auf MB, Modelljahr 1988 bis 2000
spezielles zum Fahrzeug: Bj. 1997, Automatik auf Sprinterfahrgestell

Re: Innerdeutsches Beherbergungsverbot ?

Beitrag von Hiba »

In meinen Augen ist das Schlimme, dass viele Menschen nicht einfach etwas zurückhaltend sein können.
Und am schlimmsten finde ich die, die am Sonntag noch einmal "richtig feiern" weil es ja ab Montag so
nicht mehr geht.

Gruß Hinnirk
Benutzeravatar
WolfRam
Beiträge: 591
Registriert: 11.03.2015, 14:55
Fahrzeug: anderer Hersteller
spezielles zum Fahrzeug: Clou Liner 750 AS auf MAN 8.225
Wohnort: im Illertal

Re: Innerdeutsches Beherbergungsverbot ?

Beitrag von WolfRam »

Johann hat geschrieben: 08.11.2020, 12:33 ... Schon deshalb sollten für jeden von uns die A-H-A-Regeln gelten.
Das sehe ich auch so und zusätzlich eine Vermeidung unnötiger Kontakte mit anderen in geschlossenen Räumen.
Grüße aus dem Illertal
WolfRam
Benutzeravatar
Scubafat
Beiträge: 649
Registriert: 07.03.2018, 18:06
Fahrzeug: B-Klasse MC T 580 auf MB, Modelljahr 2019 bis 2022
spezielles zum Fahrzeug: Hymer MC T 580
Wohnort: Albertshofen
Kontaktdaten:

Re: Innerdeutsches Beherbergungsverbot ?

Beitrag von Scubafat »

Och nööö, bleibt zuhause oder sind die vielen Kranke und Toten nicht schon genug?
Gruß Roger
Benutzeravatar
WolfRam
Beiträge: 591
Registriert: 11.03.2015, 14:55
Fahrzeug: anderer Hersteller
spezielles zum Fahrzeug: Clou Liner 750 AS auf MAN 8.225
Wohnort: im Illertal

Re: Innerdeutsches Beherbergungsverbot ?

Beitrag von WolfRam »

Na, bei den starken Argumenten will ich 'mal etwas Öl ins Feuer der Diskussion gießen ...
Scubafat hat geschrieben: 08.11.2020, 16:42 Och nööö, bleibt zuhause oder sind die vielen Kranke und Toten nicht schon genug?
Die werden definitiv nicht mehr oder weniger, wenn ich in meinem fahrbaren Zuhause unterwegs bin! Warum sollten sich die Risiken - unter der Voraussetzung der Einhaltung der allgemeinen Schutzmaßnahmen (A-H-A-Regel) - erhöhen? Es darf gedacht werden. Dieser Sachverhalt lässt sich aber bei der weitverbreiteten „sippenartigen Denkweise braver Bürger“ offensichtlich nicht vermitteln. Mein Risiko und das meiner Mitmenschen verändert sich in Bezug auf die Infektionsgefahr in keiner Weise, wenn ich mit meinem Reisemobil an unterschiedlichen Standorten verweile. Wäre es anders, müsste der gesamte Verkehr verboten werden.
Grüße aus dem Illertal
WolfRam
Benutzeravatar
Scubafat
Beiträge: 649
Registriert: 07.03.2018, 18:06
Fahrzeug: B-Klasse MC T 580 auf MB, Modelljahr 2019 bis 2022
spezielles zum Fahrzeug: Hymer MC T 580
Wohnort: Albertshofen
Kontaktdaten:

Re: Innerdeutsches Beherbergungsverbot ?

Beitrag von Scubafat »

Ich gebe es auf!

Meine Tochter arbeitet auf einer Corona Intensivstation. Leuten wir dir würde ich gerne mal einen Rundgang dort spendieren!
Gruß Roger
Antworten
HME Reisemobil-Forum : Disclaimer/Impressum/Datenschutz