Regeln in Deutschland

alles was Recht und Gesetz ist
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steinmetzer
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Regeln in Deutschland

Beitrag von steinmetzer »

Hallo aus Belgien,

Wir möchten gerne alle Regeln kennen um als Ausländer in Deutschland
mit ein Reisemobil zu fahren.

Who finden wir der richtige Auskunft ?

Max. Geschwindigkeit, Autobahn Gebür zu zahlen usw. ??

Unsere neu gekaufte Concorde Charisma gezamt Gewicht 8.8 Ton.

Mit freundlichen Grüssen

GC
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Garfield
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Beitrag von Garfield »

Hallo GC,
alle Regeln hier aufzuzählen wird schwierig, weil man da bestimmt die eine oder andere vergisst. Aber wir können ja mal eine Sammlung starten.

Alles ohne Gewähr, bei Bedarf bitte berichtigen:
  • Die ersten Informationen solltest du direkt hinter der Grenze auf einem großen Autobahnschild lesen können... :-D
  • Max Geschwindigkeiten: Autobahn 80, Landstraße 60, Ortschaften 50
  • Autobahngebühr erst ab 12t
  • Sonn- und Feiertag gilt ein Fahrverbot von 00:00 bis 22:00 Uhr (in den Sommerferien auch am Samstag)
  • Richtig viele Informationen könntest du dir aus der Straßenverkehrsordnung oder dem Straßenverkehrsgesetz ziehen:
Viele Grüße, Peter
:mrgreen: Ein Reisemobil braucht zwei Jahre, bis es erwachsen ist. Direkt anschließend beginnen nahtlos die Alterskrankheiten. ;-)
steinmetzer
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Beitrag von steinmetzer »

Danke vielmals Peter,

Ich werde weiter nagzehen auf die Website.

Das Fahrverbot gilt dass tatseglich auch für Wohnmobile ?

Grüssen,

GC
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Garfield
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Beitrag von Garfield »

Das Sonn- und Feiertags-Fahrverbot gilt für alle Fahrzeuge über 7,5t. Eine Ausnahme für Reisemobile wäre mir zurzeit nicht bekannt.

...und Achtung: Dieses Fahrverbot gilt auch für Fahrzeuge über 3,5t mit Anhänger - oder?!?
Viele Grüße, Peter
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Michael Sorgenfrey
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Beitrag von Michael Sorgenfrey »

Hallo,

da muss ich berichtigen.

Das Sonntags- und Feiertagsverbot gilt nur für Fahrzeuge, die als LKW zugelassen sind. Sobald im Fahrzeugschein etwas anderes, z. B. Sonderfahrzeug Wohnmobil steht, trifft das Verbot nicht zu!

Bezüglich der Anhänger gilt nicht die Grenze von 3,5 to, sondern ebenfalls der Eintrag im Fahrzeugschein. Mit einem Wohnmobil darf ich z. B. an Sonntagen und Feiertagen den gewerblichen Anhänger meines Schwagers ziehen. Er mit seinem 3,0 to Geländewagen, zugelassen als LKW, darf das nicht.

Gruß Michael
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Garfield
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Beitrag von Garfield »

Hallo Michael,
du hast recht.
Die Fahrverbote gelten nur für die Fahrzeuge, bei denen im Fahrzeugschein/-Brief "LKW" eingetragen ist. Ein "SO.KFZ WOHNM.UEB.2,8 T" darf am Sonntag auch mit Anhänger fahren. Ich bin bei meiner ersten Aussage fälschlicherweise automatisch davon ausgegangen, dass Geräte über 7,5t automatisch als LKW zugelassen sind, sorry.
Viele Grüße, Peter
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steinmetzer
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Beitrag von steinmetzer »

Hallo leute,

Danke für diese Erklarüngen übers Sontagsfahren.
Aber könte es dann sein dass die Vorschrift für Geswindigkeiten, von max 80 Km/Stünde auch nur für LKW gult ?

Hieruber habe ich noch keine Auskunft gefündern.

Mfg,
Michael Sorgenfrey
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Beitrag von Michael Sorgenfrey »

Hallo,

bei der Geschwindigkeit geht es nach dem zulässigen Gesamtgewicht. Kraftfahrzeuge bis 3,5 to dürfen 100 km/h fahren. Wer mehr wiegt, darf nur 80 km/h fahren. Für Wohnmobile von 3,5 to bis 7,49 to gibt es eine Ausnahmegenehmigung. Diese Fahrzeuge dürfen 100 km/h fahren, aber die Verkehrsgebote und Verbote für LKW gelten weiterhin. Das bedeutet, das ein Wohnmobil zwar 100 km/h fahren darf, wenn aber ein Überholverbot für LKW besteht, und ein LKW vor mir fährt nur 80 km/h, darf ich nicht überholen (zumindest auf dem Papier).

Gruß Michael
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steinmetzer
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Beitrag von steinmetzer »

Michael,

Danke, alles klar. Wie ich es verstande habe:
Unseren hat ein Gesamtgewicht von 8800 kgr.
Das heisst 80km/h und alle Verkehrsgebote und Verbote wie ein LKW.
Aber Samstag und Sontags fahren is kein probleem.

Grussen,

Guido
Michael Sorgenfrey
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Beitrag von Michael Sorgenfrey »

Hallo Steinmetzer,

das hast Du richtig erkannt. Deine Info ist vollkommen korrekt.

Gruß Michael
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Wilfried.M
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Beitrag von Wilfried.M »

Lieber Micha,
ich bin nicht ganz Deiner Meinung und schließe mich dem Ausspruch von Garfield an, .... Sonder Kfz / Wohnmobil.
Es ist nach der neuen Deffinierung der Klassifizierung , der Wohnmobile noch eine Gestzesänderung für die neu geschaffene Klasse notwendig.
Nach bisherigen Recht und der Neuklassifizierung könnten wir als Womo-Fahrer das Gesetz einseitig für uns auslegen und dadurch " zweigleisig "
fahren. Es wird auch in der Folge für Wohnmobile, keine Eintragung als " LKW " mehr geben.
Nur warte ab , erst muß die Steuer nachträglich erhoben werden, damit auch Geld für den Bundestag da ist, um daß eine Gesetzesänderung durchgeführt werden kann.
Gruß
Wilfried
Grüße aus dem Norden
Wilfried , mit Hymer 544 / 2,5 TD aus 94 / 95 PS
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Michael Sorgenfrey
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Beitrag von Michael Sorgenfrey »

Hallo Wilfried,

da bin ich nicht Deiner Meinung. Die StVO kennt nur "Kraftfahrzeuge" und nicht die Unterteilung nach LKW, SonderKfz Wohnmobil (diese Unterteilung gilt nur für die Besteuerung) bei der Geschwindigkeit. Es gilt allein das zulässige Gesamtgewicht.
Die Regierung beabsichtigt auch nicht, die StVO in diesem Punkt zu ändern (Begründung siehe oben).

Gruß Michael
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StVO

Beitrag von Wilfried.M »

Hallo Micha,
warum sollte denn das Gesetz nur in einem Punkt anwendbar sein ?

Ich gehe nicht mit Deiner Auslegung, bzw. Begriffsbestimmung.
Wir werden es ja sehen, daß das Straßenverkehrsgesetz auf die neue Klasse, welche von der EU gefordert wurde, eingeändert wird.
Es würde ja sonst bedeuten, daß ich den linken Schuh auf den rechten Fuß aufziehe. :idea:
Gruß
Wilfried
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Beitrag von Michael Sorgenfrey »

Hallo Wilfried,

die neue "Klasse" wurde von der EU nur für das Gewicht gefordert, für Deutschland bedeutete das eine Verschiebung nach oben.
In der Festlegung der Geschwindigkeiten sind die EU-Mitgliedsstaaten innerhalb bestimmter Grenzen frei.
Das ein Womo nicht mehr als LKW zugelassen werden kann ist richtig. Deshalb hat der Gesetzgeber festgelegt, was ein Womo ist. Die Einstufung der Fahrzeugart ist aber nur die Besteuerung relevant. Wie schon gesagt, bestimmt das Gesamtgewicht die zulässige Höchstgeschwindigkeit.
Habe heute noch einmal mit Berlin telefoniert. In absehbarer Zeit ist keine Veränderung der StVO in dieser Richtung geplant.

Gruß Michael
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Quelle

Beitrag von Wilfried.M »

Hallo Micha,
möge Deine Quelle lange Zeit richtig sein.
Aber es gibt bei uns ein Sprichwort : Es gibt nichts was veränderungswürdig ist, selbst wenn alles verändert ist, ändern wir die Änderungen.
Gruß
Wilfried
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