Frankreich Totwinkel-Signaleinrichtung für Fahrzeuge ab 3,5 t

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Arminius
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Re: Frankreich Totwinkel-Signaleinrichtung für Fahrzeuge ab 3,5 t

Beitrag von Arminius »

Mache mal ein weiteres Fass auf.

Wie sieht es im Falle eines Unfalls aus?

Bekommt der betroffene Radfahrer eine Teilschuld weil er das Schild nicht beachtet hat? Ein findiger Rechtsanwalt kann da bestimmt etwas daraus machen.


(imho: Unsere französischen Nachbarn haben das Thema nicht zu Ende gedacht. Sie sind ja bekannt für ihre Schnellschüsse, siehe Alkoholtester)
Gruß Martin
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horst-lehner
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Re: Frankreich Totwinkel-Signaleinrichtung für Fahrzeuge ab 3,5 t

Beitrag von horst-lehner »

Hallo Peter,

Unbestritten ist, dass es auch andere, wahrscheinlich wirksamere Maßnahmen geben würdem die aber allesamt mehr kosten. Auch ich würde die Mehrkosten für vertretbar halten, aber es ist doch denkbar, dass diese Maßnahmen genau wegen der Mehrkosten nicht durchsetztbar sind. Und dann ist wenig möglicherweise besser als nichts.

Du glaubst nicht, dass die Aufkleber Leben retten werden, ich halte das für möglich. Am Ende muss es die Unfallstatistik zeigen.

Grüße von Horst
mpetrus
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Re: Frankreich Totwinkel-Signaleinrichtung für Fahrzeuge ab 3,5 t

Beitrag von mpetrus »

Ich habe heute auf der AB ein LKW gesehen, der die Aufkleber dran hatte.
Also so ein "Flatscher" (fast DIN A4 groß) ist am LKW evtl. noch akzeptabel aber am Sprinter oder Ducato doch fehlplatziert.

Zum Nutzen oder "bringen die was?":
Wenn der LKW einmal durch Regen gefahren ist, ist das Schild am Heck so verschmutzt das es keiner mehr sieht.
Zumal die Farbgebung/Kontrastgestaltung der Hinweisschilder schon sehr unauffällig ist.
Wie ein Hinweisschild an der Fahrzeugseite gesehen werden soll, welches ich erst wahrnehmen/erkennen kann, wenn ich mit dem Rad auf dessen Höhe bin und dann auch nach links schauen muss, entzieht sich auch meiner Logik.
Dann bringen Hinweisschilder erfahrungsgemäß nix.
Klassische Beispiele wie im Winter "betreten der Eisfläche verboten", wo viele doch auf dem zugefrorenen See Schlittschuh laufen zeigen es.
Auch andere Schilder im Straßenverkehr werden "übersehen" oder nicht beachtet.
Grüße Michael
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TanSri
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Re: Frankreich Totwinkel-Signaleinrichtung für Fahrzeuge ab 3,5 t

Beitrag von TanSri »

Was mich am meisten bei dieser Regelung stört, ist, dass ich an einem vorsichtshalber auf über 3,5 to. aufgelasteten Fahrzeug mit z.B. 7 Meter Länge so ein Schild anbringen muss, der Nutzer eines größeren Fahrzeugs aber nicht, wenn er unterhalb des zGG von 3,5 to. bleibt. Es ist also nicht die Größe eines Fahrzeugs mit der damit evtl. verbundenen Unübersichtlichkeit ausschlaggebend, sondern nur das zGG. Kann ich für Wohnmobile nicht ganz nachvollziehen.
Gruß von der Küste
Udo
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hwhenke
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Re: Frankreich Totwinkel-Signaleinrichtung für Fahrzeuge ab 3,5 t

Beitrag von hwhenke »

Hallo,
Diese Aufkleber "muß" ja niemand auf sein Auto kleben, das "muß " man nur wenn man nach Frankreich fahren möchte.
Das steht also jedem Frei -

Und für ein Jahr Übergangszeit reichen auch die kleineren Schilder, die bei uns sogar Kostenlos bestellt werden können. Und dann wird sich klären ob es dabei bleibt

LG Horst :-D
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Frank.T
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Re: Frankreich Totwinkel-Signaleinrichtung für Fahrzeuge ab 3,5 t

Beitrag von Frank.T »

Wenn es internationale oder einheitliche Schilder für Europa wären, hätte ich kein Problen mir die dinger auf das Wohnmobil zu kleben.
Was ist wenn jedes europäische Land ein eigenes Schild vorschreibt, muss ich dann mit einer Littfaßsäule Urlaub machen?
Gruß

Frank

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Thomas_RV
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Re: Frankreich Totwinkel-Signaleinrichtung für Fahrzeuge ab 3,5 t

Beitrag von Thomas_RV »

Frank.T hat geschrieben: 25.01.2021, 15:31 [...] muss ich dann mit einer Littfaßsäule Urlaub machen?
Nein, auch die französische Vorschrift sagt, dass wenn bereits gemäß einer Vorschrift aus dem Heimatland des Fahrzeugs gekennzeichnet wurde, die französischen Tafeln entfallen können. Eine entsprechende Regelung ist vermutlich schon aus EU-rechtlichen Gründen erforderlich.
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Frank.T
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Re: Frankreich Totwinkel-Signaleinrichtung für Fahrzeuge ab 3,5 t

Beitrag von Frank.T »

Thomas_RV hat geschrieben: 25.01.2021, 18:50
Frank.T hat geschrieben: 25.01.2021, 15:31 [...] muss ich dann mit einer Littfaßsäule Urlaub machen?
Nein, auch die französische Vorschrift sagt, dass wenn bereits gemäß einer Vorschrift aus dem Heimatland des Fahrzeugs gekennzeichnet wurde, die französischen Tafeln entfallen können. Eine entsprechende Regelung ist vermutlich schon aus EU-rechtlichen Gründen erforderlich.
Gibt es schon ein europäisches Schild das in allen Ländern benutzt werden darf??????
Gruß

Frank

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mpetrus
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Re: Frankreich Totwinkel-Signaleinrichtung für Fahrzeuge ab 3,5 t

Beitrag von mpetrus »

Thomas_RV hat geschrieben: 25.01.2021, 18:50
Frank.T hat geschrieben: 25.01.2021, 15:31 [...] muss ich dann mit einer Littfaßsäule Urlaub machen?
Nein, auch die französische Vorschrift sagt, dass wenn bereits gemäß einer Vorschrift aus dem Heimatland des Fahrzeugs gekennzeichnet wurde, die französischen Tafeln entfallen können. Eine entsprechende Regelung ist vermutlich schon aus EU-rechtlichen Gründen erforderlich.
Da es aber in Deutschland (zumindest nach meinem Wissenstand) keine entsprechende Vorschrift gibt, musst du die Kennzeichnung der Franzosen montieren.

Hier für diejenigen, die den Erlass in deutscher Sprache lesen möchten, ein Link incl. einer Erläuterung zu dem Erlass..

https://www.gefahrgutshop.de/fileadmin/ ... 5_F_DE.pdf

https://www.gefahrgutshop.de/fileadmin/ ... Winkel.pdf
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hwhenke
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Re: Frankreich Totwinkel-Signaleinrichtung für Fahrzeuge ab 3,5 t

Beitrag von hwhenke »

Hallo,
wie oben beschrieben finde ich die Warnschilder für sehr sinnvoll.
Deshalb habe ich mir eine deutsche Ausführung drucken lassen..... und werde diese auch auf mein Auto kleben. Evtl. an den Seiten mit Magnetfolie....
LG Horst

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Re: Frankreich Totwinkel-Signaleinrichtung für Fahrzeuge ab 3,5 t

Beitrag von knusperknorps »

So jetzt ist es raus, es gibt einen neuen Beschluss: Wohnmobile über 3,5 t müssen das Busschild aufbringen. Begründung: Es werden überwiegend Personen und nicht Güter transportiert.

Hier im Link gefunden (soll keine Werbung sein nur Beispiel)
https://www.reflexfolie.de/schilder/hin ... frankreich
Moritz
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Re: Frankreich Totwinkel-Signaleinrichtung für Fahrzeuge ab 3,5 t

Beitrag von Moritz »

Hallo
Ich weiß immer noch nicht, wo der Unterschied zwischen einem 3,5 t und einem über 3,5 t

Gruß Karl-Heinz
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hwhenke
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Re: Frankreich Totwinkel-Signaleinrichtung für Fahrzeuge ab 3,5 t

Beitrag von hwhenke »

dass "über" = 3,6to - ..........

Über 3,5 to ist LKW - anderer Führerschein, Überholverbot auf der Autobahn usw.
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Re: Frankreich Totwinkel-Signaleinrichtung für Fahrzeuge ab 3,5 t

Beitrag von mpetrus »

Richtigerweise sollte es KFZ bis 3,49t und KFZ ab 3,5t heißen.
Aber wie schon geschrieben, ab 3,5t ist je nach Erstelldatums des Führerscheins eine weitere Prüfung erforderlich da ab 3,5t die LKW Klasse beginnt.
Früher konnte schon ab 2,81t ein Fahrzeug als LKW zugelassen werden.
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Frank.T
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Re: Frankreich Totwinkel-Signaleinrichtung für Fahrzeuge ab 3,5 t

Beitrag von Frank.T »

hwhenke hat geschrieben: 28.01.2021, 11:50 Hallo,
wie oben beschrieben finde ich die Warnschilder für sehr sinnvoll.
Deshalb habe ich mir eine deutsche Ausführung drucken lassen..... und werde diese auch auf mein Auto kleben. Evtl. an den Seiten mit Magnetfolie....
LG Horst

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Das ist doch mal eine gute Idee!
Gruß

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