Alfs Bastelbude ... Gastankflasche zum Selbsteinbau

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KudlWackerl
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Re: Alfs Bastelbude ... Gastankflasche zum Selbsteinbau

Beitrag von KudlWackerl »

Der Sinterfilter verhindert größere Partikel daran, ins Rückschlagventil zu gelangen.
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Sigi
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Re: Alfs Bastelbude ... Gastankflasche zum Selbsteinbau

Beitrag von Sigi »

Zur Rechtslage bezüglich Einbau einer Gastankflasche verunsichert der Hersteller ALUGAS seine Kunden nach wie vor, indem auf seiner Internetseite bis heute die Einbauanleitung von 2022 als gültige und unbedingt zu beachtende Vorgabe veröffentlicht ist, nach der die Flasche mittels einer durch Alugas freigegebenen Halterung fest ins Fahrzeug eingebaut werden muss.
Auf meine Rückfrage, dass doch nach neuester Rechtslage die Tankflasche gerade nicht fest verschraubt werden darf, hat Alugas mir geantwortet:
Ja es steht eine Änderung an, diese ist aber erst in den Arbeitskreisen besprochen und wird bereits an die Prüforganisationen kommuniziert.
Eine Entsprechende Anpassung der Vorschriften und Anleitungen ist in Arbeit.
Im Moment gibt es leider noch keine angepasste Einbauanleitung , auch diese ist noch in Arbeit.
Es wird so sein das die Behälter leicht entnehmbar sein müssen, die vorhandenen Halter dann mit Flügelschrauben nachgerüstet werden und so eine weitere Nutzung möglich ist.
Es gibt auch noch keine offiziellen Dokumente, die diese Art des Einbaus erlauben würden.
Es ist im Moment leider nur wieder eine „Abmachung“, um den Ärger beim Kunden zu reduzieren.
...
Wir arbeiten an den offiziellen Vorgaben und werden diese so bald als möglich verbreiten.
Bis zu diesem Zeitpunkt geht es nur über Mund zu Mund Propaganda.
...
Also: Rechtlich fix beschlossen ist noch nichts, eine Regelung ist in Arbeit.

Gruß
Sigi
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KudlWackerl
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Re: Alfs Bastelbude ... Gastankflasche zum Selbsteinbau

Beitrag von KudlWackerl »

Aber ihren teuren Halter verkaufen sie solange möglich...
Scout
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Re: Alfs Bastelbude ... Gastankflasche zum Selbsteinbau

Beitrag von Scout »

Für die Entnahme von Gas aus der Flasche ist eine Befestigung mit Bändeln ausreichend. Da gibt es keinen Unterschied in der Befestigungsvorschrift der normalen Flaschen oder Tankflaschen.

Der Unterschied ergibt sich an der Tankstelle. Hier kann nur eine Tankflasche gefüllt werden, die mit dem Fahrzeug fest verbunden ist.

Gruß
Scout
Zuletzt geändert von Scout am 02.02.2024, 15:44, insgesamt 1-mal geändert.
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KudlWackerl
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Re: Alfs Bastelbude ... Gastankflasche zum Selbsteinbau

Beitrag von KudlWackerl »

Scout hat geschrieben: 02.02.2024, 15:10 Für die Entnahme von Gas aus der Flasche ist eine Befestigung mit Bändeln ausreichend. Da gibt es keinen Unterschied in der Befestigungsvorschrift der normalen Flaschen oder Tankflaschen.

Der Unterschied ergibt sich an der Tankstelle. Hier kann nur eine Tankflasche gefüllt werden, die fest mit dem Fahrzeug fest verbunden ist.

Gruß
Scout
Also treten beim Tanken eventuell Kräfte von 20 g auf? :mrgreen:
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Sigi
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Re: Alfs Bastelbude ... Gastankflasche zum Selbsteinbau

Beitrag von Sigi »

Scout hat geschrieben: 02.02.2024, 15:10 Für die Entnahme von Gas aus der Flasche ist eine Befestigung mit Bändeln ausreichend. Da gibt es keinen Unterschied in der Befestigungsvorschrift der normalen Flaschen oder Tankflaschen.

Der Unterschied ergibt sich an der Tankstelle. Hier kann nur eine Tankflasche gefüllt werden, die mit dem Fahrzeug fest verbunden ist.

Gruß
Scout
Ganz so ist es nicht! Für die Gasentnahme darf die Flasche nicht fest eingebaut, sondern muss ohne Werkzeug entnehmbar sein. Hierzu sollen die an bisherigen Einbauhalterungen verwendeten Muttern durch Flügelmuttern ersetzt werden, wenn man nicht gleich die Original-Hymer-Bändchenhalterung verwendet.

Wenn die Flasche nun aber zum Füllen fest mit dem Fahrzeug verbunden sein müsste, hieße das, dass ich jeweils vor und nach dem Füllen größere mechanische Arbeiten durchzuführen hätte?
Das wird so bestimmt nicht in den kommenden Bestimmungen stehen.

Gruß
Sigi
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Re: Alfs Bastelbude ... Gastankflasche zum Selbsteinbau

Beitrag von Scout »

KudlWackerl hat geschrieben: 02.02.2024, 15:18 Also treten beim Tanken eventuell Kräfte von 20 g auf? :mrgreen:
Dein flotter Spruch ändert nichts daran, dass es an einer Tankstelle zum Tanken von Flüssiggas bestimmte Regeln oder Auflagen gibt.
Das kann man auch umgehen, was hier ja auch häufig empfohlen wird und wer das möchte kann es ja auch machen.

Aber die Regel gibt es halt nun einmal und Flaschen die nach deiner Bastelempfehlung „Gastankflaschen zum Selbsteinbau“ eingebaut werden dürften an einer Tankstelle wohl nicht befüllt werden.

Eine Umgehung der Regel muss jeder für sich entscheiden.

Gruß
Scout
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MilesandMore1805
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Re: Alfs Bastelbude ... Gastankflasche zum Selbsteinbau

Beitrag von MilesandMore1805 »

Kannst die Regeln bitte verlinken?

Danke

Beste Gruesse Bernd
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fbo
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Re: Alfs Bastelbude ... Gastankflasche zum Selbsteinbau

Beitrag von fbo »

Hallo zusammen,

158 Beiträge zu diesem Thema und nichts neues. Ich betanke meine fest verbauten Gastankflaschen an jeder Tankstelle in Europa und gut ist.
LG Fritz
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v-dulli
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Re: Alfs Bastelbude ... Gastankflasche zum Selbsteinbau

Beitrag von v-dulli »

fbo hat geschrieben: 04.02.2024, 19:57 Hallo zusammen,

158 Beiträge zu diesem Thema und nichts neues. Ich betanke meine fest verbauten Gastankflaschen an jeder Tankstelle in Europa und gut ist.
LG Fritz
Danke
Im Fahrzeug oder ausgebaut?
Grüße aus OWL
Helmut
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KudlWackerl
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Re: Alfs Bastelbude ... Gastankflasche zum Selbsteinbau

Beitrag von KudlWackerl »

Der Lieferant Progas sagt dazu:

https://progas.de/fluessiggas-ratgeber/ ... gasflasche

Gasflasche mit LPG an Tankstelle befüllen – Ausnahme für Wohnmobile und Wohnwagen
LPG oder Autogas an einer Tankstelle zapfen – das geht eigentlich nur, wenn das Flüssiggas der Treibstoff für den Motor ist. Mit einer Ausnahme: Fest verbaute Tanks in Wohnwagen oder Wohnmobilen können Sie ebenfalls befüllen und das Flüssiggas dann zum Kochen oder Heizen im Campingmobil nutzen. Der Tank muss allerdings einen Füllanschluss an der Außenwand des Wohnmobils oder Wohnwagens haben. Also einen Stutzen, auf den sich der Autogas-Tankrüssel fest verschrauben lässt. Nur so tanken Sie sicher Gas. Der Tank, in den das Gas fließt, kann rund und flach sein, aber auch so aussehen wie eine Gasflasche.

Solche Gastankflaschen gelten vor dem Gesetz nicht als Gasflasche, sondern als Tank. Sie müssen fest im Fahrzeug installiert sein und wie handelsübliche LPG-Tanks der ECE R 67.01 entsprechen, einer Norm beziehungsweise Regelung der Vereinten Nationen für Europa sowie der deutschen Norm DIN EN 12979. Demnach ist eine feste Verrohrung nötig. Das Ausbauen des Tanks zum Befüllen ist nicht erlaubt. Die genaue Form des Tanks ist dagegen nicht vorgegeben, so dass solche Tanks zwar wie Gasflaschen aussehen, offiziell aber nicht als solche gelten. Setzen Sie in ihrem Wohnmobil oder Wohnwagen auf eine nicht regelkonforme Gasversorgung, riskieren Sie, bei der Gasprüfung G 607 durchzufallen.

Achten Sie also genau darauf, was Sie einbauen und wie die Gasflaschen zugänglich sind. Denn für klassische Gasflaschen gilt in der Regel eine 10-jährige Prüffrist. Bauen Sie solche Flaschen fest ein, kann diese niemand mehr überprüfen und Sie dürfen Sie nicht weiter betreiben.

Also beim Tanken:

Mit den Bändchen fest verbunden, die Schläuche fest verschraubt, den Tankstutzen ordentlich und fest installiert.

Check! Alles richtig gemacht
mpetrus
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Re: Alfs Bastelbude ... Gastankflasche zum Selbsteinbau

Beitrag von mpetrus »

fbo hat geschrieben: 04.02.2024, 19:57 Hallo zusammen,

158 Beiträge zu diesem Thema und nichts neues. Ich betanke meine fest verbauten Gastankflaschen an jeder Tankstelle in Europa und gut ist.
LG Fritz
Ich auch!

Da die Lobbyisten selbst nicht einig sind ob die "Gastankflaschen" nun,
legal
Illegal
sind,
ist mir das alles
Scheißegal.
Grüße Michael
Scout
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Re: Alfs Bastelbude ... Gastankflasche zum Selbsteinbau

Beitrag von Scout »

Hallo Alf!
Du verweist mit dem Link auf die Norm DIN EN 12979.
Solche Gastankflaschen gelten vor dem Gesetz nicht als Gasflasche, sondern als Tank. Sie müssen fest im Fahrzeug installiert sein und wie handelsübliche LPG-Tanks der ECE R 67.01 entsprechen, einer Norm beziehungsweise Regelung der Vereinten Nationen für Europa sowie der deutschen Norm DIN EN 12979.
Nur so nebenbei, für solche Dinge gibt es keine gesetzliche Regelungen.

Was schreibt die DIN EN 12979 dazu?
5.5 Einbau des Autogastanks
Autogastanks müssen so angebracht und befestigt sein, dass sie im gefüllten Zustand folgenden Beschleunigungen
(ohne Beschädigung) standhalten:
_ Fahrzeuge der Klassen M1 und N1: 20 g in Fahrtrichtung und 8 g waagerecht rechtwinklig zur Fahrtrichtung
Meine Frage: Berücksichtigst du das auch bei deinen Bastelempfehlungen?
KudlWackerl hat geschrieben: 04.02.2024, 20:44Mit den Bändchen fest verbunden, die Schläuche fest verschraubt, den Tankstutzen ordentlich und fest installiert.
Das kann den Bedingungen aus der DIN EN 12979 wohl nicht gerecht werden.

Gruß
Scout
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Sigi
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Re: Alfs Bastelbude ... Gastankflasche zum Selbsteinbau

Beitrag von Sigi »

Ein zwei Jahre altes Merkblatt von Progas zu zitieren, macht wenig Sinn, denn die im Verlauf der zurückliegenden Jahre immer unsinniger werdenden Vorgaben der Gaslobbyverbände sind außer Kraft gesetzt bzw. offiziell als nicht zutreffend erklärt.
Zur aktuellen Rechtslage steht alles weiter oben in diesem Thread, aber offenbar will sich nicht jeder die Mühe machen, das zu lesen, bevor er hier veraltete Sachstände wiederholt.

Gruß
Sigi
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Re: Alfs Bastelbude ... Gastankflasche zum Selbsteinbau

Beitrag von Scout »

MilesandMore1805 hat geschrieben: 04.02.2024, 18:14 Kannst die Regeln bitte verlinken?
Für den Betrieb von Tankstellen in Deutschland gilt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Verbindung mit den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) und der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).

Konkret ist es die TRBS 3151/TRGS 751
Technische Regeln für Betriebssicherheit/Gefahrstoffe
Vermeidung on Brand-, Explosion - und Druckgefährdungen an Tankstellen und Gasfüllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen".

Darin ist zu lesen.
5 Betrieb der Betankungsanlage
5.1 Normalbetrieb der Betankungsanlage
5.1.1 Betriebsanweisung und Unterweisung, besondere Weisungen, Alarm- und Einsatzpläne, Sicherheitsmaßnahmen bei Betriebsstörungen

(3) Auf die für die sichere Betankung durch andere Personen erforderlichen Kennzeichnungen und Verbote, insbesondere auf
1. das Verbot der Betankung bei laufendem Motor und laufender Fremdheizung mit Brennkammer,
2. das Verbot von Rauchen und offenem Feuer sowie
3145/TRGS 745 (z. B. Gasflaschen) mit Flüssiggas
Das bezieht sich jetzt auf die Informationspflicht an der Tankstalle, also das was als Aushang vorhanden sein muss.

An anderer Stelle in der TRBS 3151/TRGS 751steht:
5.1.4 Betankung von Kraftfahrzeugen
(4) An Gasfüllanlagen für Flüssiggas und Erdgas dürfen Druckgasbehälter im Sinne der TRBS 3145/TRG 725 nicht befüllt werden.
Die TRBS 3145/TRGS 725 befasst sich mit ortsbeweglichen Druckgasbehältern.
Ortsbewegliche Druckgasbehältern im Sinne der TRBS 3145/TRGS 725 wären z.B. normale Gasfalschen.
Ortsfeste Druckgasbehälter wären Gastanks.

Gruß
Scout
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