BMCT 580, Ablasten

Fiat, Mercedes, ... und alles Weitere zum Basisfahrzeug bzw. alles Weitere, was am Basisfahrzeug dran ist oder dieses aufwertet (ALKO, Goldschmitt, Reifen, Kat ...)
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Womo22
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BMCT 580, Ablasten

Beitrag von Womo22 »

Hallo zusammen,
mich interessieren eure Erfahrungen die ihr bei der Ablastung auf 3,5 Tonnen zGG, gesammelt habt. Wer ist die erste Anlaufstelle, TÜV, Dekra, GTÜ, ??.
Wird das Womo. dort gewogen, reicht ein aktueller Wiegeschein, oder das Leergewicht aus dem KFZ-Schein. Was kostet die Aktion, welche Überraschungen haben die Herrschaften für mich auf Lager, usw.
Kann mich hier jemand auf den aktuellen Stand bringen ?. Ich überlege das Womo (BMCT 580, derzeit 4,45 To. zGG) für die "Jugend" mit dem neuen Führerschein nutzbar zu machen. Die Frage ist natürlich ob sich der Aufwand dafür lohnt.
Vielen Dank für eure Rückmeldungen vorab und einen guten Rutsch ins Jahr 2022.
Gruß Reinhold
Grüße Reinhold.
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hwhenke
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Re: BMCT 580, Ablasten

Beitrag von hwhenke »

Hallo reinhard,
Welches Leergewicht hat denn dein Auto?
Dann kannst du ganz schnell berechnen, das da nix geht.
Lg Horst
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2Ventiler
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Re: BMCT 580, Ablasten

Beitrag von 2Ventiler »

Lass deine Jugend den richtigen Führerschein machen. Brauchen sie sowieso irgendwann. Fährt deine Jugend mal mit einem ungewollt überladenen Fahrzeug (3,5t) in einem anderen Land, kann es schnell dazu führen das ihnen das Fahren ohne gültige Führerscheinklasse vorgeworfen wird. Und dann wird es richtig teuer.
Gruß Roger

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Sigi
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Re: BMCT 580, Ablasten

Beitrag von Sigi »

2Ventiler hat geschrieben: 30.12.2021, 11:01 ...Fährt deine Jugend mal mit einem ungewollt überladenen Fahrzeug (3,5t) in einem anderen Land, kann es schnell dazu führen das ihnen das Fahren ohne gültige Führerscheinklasse vorgeworfen wird. Und dann wird es richtig teuer.
Das Thema hatten wir hier ja schon ...zigfach: Wer mit einem Fahrzeug fährt, für das er den notwendigen Führerschein hat (also z.B. "B" für 3.5 to), kann nicht wegen "Fahren ohne gültige Führerscheinklasse" bestraft werden, schon gar nicht, wenn das Fahrzeug "ungewollt" überladen ist.
Dass das Überschreiten der zulässigen Gesamtmasse teuer werden kann, steht auf einem anderen Blatt.

Gruß
Sigi
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2Ventiler
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Re: BMCT 580, Ablasten

Beitrag von 2Ventiler »

Sigi hat geschrieben: 30.12.2021, 11:25
2Ventiler hat geschrieben: 30.12.2021, 11:01 ...Fährt deine Jugend mal mit einem ungewollt überladenen Fahrzeug (3,5t) in einem anderen Land, kann es schnell dazu führen das ihnen das Fahren ohne gültige Führerscheinklasse vorgeworfen wird. Und dann wird es richtig teuer.
Das Thema hatten wir hier ja schon ...zigfach: Wer mit einem Fahrzeug fährt, für das er den notwendigen Führerschein hat (also z.B. "B" für 3.5 to), kann nicht wegen "Fahren ohne gültige Führerscheinklasse" bestraft werden, schon gar nicht, wenn das Fahrzeug "ungewollt" überladen ist.
Dass das Überschreiten der zulässigen Gesamtmasse teuer werden kann, steht auf einem anderen Blatt.

Gruß
Sigi
Moin Sigi, das stimmt soweit in D, jedoch nicht in Ö, I und F. Und du hast recht, kann sich der Themengeber aber auch an andere Stelle erlesen.
Gruß Roger

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Womo22
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Re: BMCT 580, Ablasten

Beitrag von Womo22 »

Hallo Horst,
hallo zusammen,
ich bin mit dem Womo noch nie über die Waage gefahren. Das ist, bzw. war nach meiner Meinung bei 4,45 to. zGG nicht nötig. Wenn ich das Teil komplett leergeräumt habe würde das wohl Sinn machen. Die Problematik der Überladung ist mir schon klar. Die Ablastung känn sowiso nur eine Übergangslösung sein.
Meine Hoffnung war etwas an Informationen zu der Möglichkeit zu bekommen.
Ihr habt zwar alle Recht mit euren Ausführungen, sorry,,aber wirklich schlauer hat mich das nicht gemacht.
Vielleicht kann dennoch jemand etwas zur Anfangsfragestellung beitragen.
Denoch Danke für die Rückmeldungen.
Gruß Reinhold
Grüße Reinhold.
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2Ventiler
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Re: BMCT 580, Ablasten

Beitrag von 2Ventiler »

Okay, wenn du wirklich ablasten willst brauchst du das tatsächliche Leergewicht des KFZ. Dies machst du beim TÜV im Vorfeld und ist notwendig um festzustellen ob nicht hier bereits eine Überschreitung von 3,5t vorliegt. Im Anschluss wird noch die theoretisch notwendige Zuladung geprüft, wie Beifaherfahrer Gewicht, und dann trägt dir der TüV dein neues Zgg ein. Fertig!
So machen es manche LKW Spedition auch die z.B. nur Styropor fahren.

Wenn du irgendwann wieder auf das ursprüngliche zGG zurückkommen willst, lass dir vom TÜV bestätigen das hierzu keine technischen Umbauten notwendig waren.
Gruß Roger

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Re: BMCT 580, Ablasten

Beitrag von Womo22 »

Hallo Roger,
Gibt es bie der TÜV Prüfstelle in der Regel eine Waage, oder brauche ich einen externen Wiegeschein. Hilft evtl. das Lergewicht von Hymer etwas.
Gruß Reinhold.
Grüße Reinhold.
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Re: BMCT 580, Ablasten

Beitrag von 2Ventiler »

Eine große Prüfstelle wird mit Sicherheit eine KFZ Waage haben. Das Hymer-Leergewicht wird dir nichts nutzen, da hier meistens keine Fahrzeug Extras abgebildet sind.

Du kannst das aber alles bei der Prüfstelle erfragen, ggf verweist dich der Ing an eine entsprechende Stelle. Lass dir aber im Vorfeld unbedingt ausrechnen wie deine Zuladung sein wird.

Du kannst im Vorfeld doch einfach mal selber auf die Waage fahren. Lass hier auch ein paar Sachen für den Urlaub im Auto und bekommst ein Eindruck was noch so alles mit kann. Besser noch, belade das Auto mit den ganzen Sachen die du min mitnehmen willst. Du wirst sicher auch noch das Auto nutzen wollen!
Gruß Roger

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Re: BMCT 580, Ablasten

Beitrag von hwhenke »

Womo22 hat geschrieben: 30.12.2021, 15:35 Hallo Roger,
Gibt es bie der TÜV Prüfstelle in der Regel eine Waage, oder brauche ich einen externen Wiegeschein. Hilft evtl. das Lergewicht von Hymer etwas.
Gruß Reinhold.
Hallo Reinhold,
Ich habe mein ehemaliges Reisemobil ablasten lassen. Dazu war beim TÜV in Wiesloch ein Wiegeschein der AVR Müllumladestation nötig. Und dann wurde "Ablastung ohne technische Änderung" eingetragen.
Wobei in Deinem Fall ja schon aus dem Fahrzeugschein ersichtlich wird ob überhaupt eine Ablastung von 4.5to auf 3,5to möglich ist. Der TÜV kann evtl. eine Änderung der möglichen Sitze fordern usw. Am besten auf die Waage fahren und mit dem Wiedeschein zum TÜV. Die sagen Dir dann was geht oder was nicht.
LG Horst
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Re: BMCT 580, Ablasten

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Hallo Horst,
Hallo Roger,
Vielen Dank für die Infos.
Nun bin ich etwas schlauer.
Gruß Reinhold.
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Re: BMCT 580, Ablasten

Beitrag von Sigi »

Moin Sigi, das stimmt soweit in D, jedoch nicht in Ö, I und F. Und du hast recht, kann sich der Themengeber aber auch an andere Stelle erlesen.
Hier steht eine recht umfassende Übersicht:
https://www.pincamp.de/magazin/ratgeber ... -vermeiden

Vom Vorwurf des Fahrens ohne notwendige Führerscheinklasse sehe ich aber auch da nichts.

Gruß
Sigi
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Re: BMCT 580, Ablasten

Beitrag von MilesandMore1805 »

hwhenke hat geschrieben: 30.12.2021, 16:21 Hallo Reinhold,
Ich habe mein ehemaliges Reisemobil ablasten lassen. Dazu war beim TÜV in Wiesloch ein Wiegeschein der AVR Müllumladestation nötig. Und dann wurde "Ablastung ohne technische Änderung" eingetragen.
So einfach geht das nicht.
Dem Leergewicht schlaegt der TUEV Nutzlast zu und dann wird es schnell eng.

https://www.promobil.de/tipps/ratgeber- ... eduzieren/

Falls das Fahrzeug 4 Sitzplaetze hat kommen da nochmal fast 500kg oben drauf.

Das verwogene Leergewicht muss also wirklich im Bereich 3000kg oder besser drunter liegen.

Beste Gruesse Bernd
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