höhere Bußgelder für "SUV"

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Locke21
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Re: höhere Bußgelder für "SUV"

Beitrag von Locke21 »

MilesandMore1805 hat geschrieben: 11.07.2022, 12:14 - bei Vorsatz - zahlen die glaube ich nicht.
Genauer: bei Taten, die nur vorsätzlich begangen werden können. z.B. beim Vorwurf der Steuerhinterziehung, da zahlt die RSV trotz Verfahrenseinstellung nicht.

Verkehrs-Owis können aber auch fahrlässig begangen werden (Regelfall) und wenn der Verkehrsverstoß nach Überzeugung des Richters vorsätzlich war, kann er schon alleine deshalb das Bußgeld erhöhen.
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horst-lehner
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Re: höhere Bußgelder für "SUV"

Beitrag von horst-lehner »

Naja, 1..2 s nach Rot über eine Ampel fahren muss kein Vorsatz sein.
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Johann
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Re: höhere Bußgelder für "SUV"

Beitrag von Johann »

horst-lehner hat geschrieben: 12.07.2022, 07:34 Naja, 1..2 s nach Rot über eine Ampel fahren muss kein Vorsatz sein.
Seit Jahrzehnten beobachte ich die Ampelsteuerungen, so dass ein Umschalten auf gelb oder rot mich nicht überraschen kann. Damit bin ich rechtzeitig bremsbereit und muss nicht noch bei dunkelgelb durchrauschen. :roll:
Grüße aus Ladenburg als der ältesten Stadt rechts des Rheins,
Johann
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