höhere Bußgelder für "SUV"

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mpetrus
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höhere Bußgelder für "SUV"

Beitrag von mpetrus »

In den Medien wurde, oder wird im Moment ja über ein Gerichtsurteil diskutiert, wonach ein SUV Fahrer ein höheres Bußgeld für ein Fehlverhalten bezahlen soll.

Ich frage mich nun:

Muss ich mit meinem Allradgetriebenen "SUV" WoMo auch mit einer höheren Strafe rechnen, als einer der nur ein Heckgetriebenes "baugleiches" WoMo fährt. Immerhin ist der Allrad Sprinter vorne um ca. 12cm höher als der normale.
"Hmm, Nachtigall ick hör dir trapsen".
Ist das nicht ein Fall für den Diskriminierung Beauftragten oder ein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsprinzip?
Muss ich jetzt mein, ach so gefährliches, Fahrzeug besser mit Schaumstoff zusätzlich abpolstern?
Vielleicht hilft ja ein Aufkleber wie er in F für die Radfahrer Vorschrift ist, "Achtung SUV, geringerer Personenschutz als beim Kleinwagen"?
Oder soll ab sofort nur noch die Frau hinterm Steuer sitzen, dann bekomme ich wenigstens keine Post von der Staatsanwaltschaft?
Grüße Michael
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KudlWackerl
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Re: höhere Bußgelder für "SUV"

Beitrag von KudlWackerl »

Michael, worum geht es? Setz doch mal einen Link auf deine Quelle.

Grüße, Alf
mpetrus
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Re: höhere Bußgelder für "SUV"

Beitrag von mpetrus »

KudlWackerl hat geschrieben: 07.07.2022, 13:11 Michael, worum geht es? Setz doch mal einen Link auf deine Quelle.

Grüße, Alf
ich hab das auf der Heimfahrt im Radio nebenbei gehört, aber Tante Google hilft.

https://www.hessenschau.de/panorama/amt ... v-100.html
Grüße Michael
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KudlWackerl
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Re: höhere Bußgelder für "SUV"

Beitrag von KudlWackerl »

Da hast du aber ordentlich verkürzt. :mrgreen:

Die Geldbuße hob das Gericht demnach auch an, weil der Mann mehrere Einträge im Fahreignungsregister hat

Übrigens wissen viele nicht, dass die Bußen bei unseren Fahrzeugen über 3,5 Tonnen auch teils wesentlich empfindlicher ausfallen.

PKW außerorts … 16 - 20 km/h
60 €

über 3,5t außerorts: ... 16 bis 20 km/h
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Grüße, Alf
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Re: höhere Bußgelder für "SUV"

Beitrag von mpetrus »

Wenn ein Fahrer partout nicht belehrbar ist und sein Fahrverhalten anpasst, hab ich nichts gegen höhere Strafen.
Aber im Gerichtsurteil wurde die höhere Strafe auch aufgrund einer bauartbedingten höheren Gefährdung des SUV Fahrzeugs begründet.
Also Personen oder Verhaltensunabhängig, einfach weil es ein "SUV" war.

Ich dachte immer das die Fahrzeuge einer Vorschrift/Vorgaben zum Personenschutz unterliegen. Diese Vorschriften müssen alle Hersteller egal welches "Karosseriedesign" gewählt wurde einhalten. Von da her ist in meinem Rechtsverständnis das Urteil/Strafe ganz klar ein Verstoß gegen unsere Rechtsprechung. Hat da evtl. der/die Richter/in ein persönliches Vorurteil gegen diese Fahrzeuge?
Grüße Michael
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Re: höhere Bußgelder für "SUV"

Beitrag von MilesandMore1805 »

KudlWackerl hat geschrieben: 07.07.2022, 13:41
Übrigens wissen viele nicht, dass die Bußen bei unseren Fahrzeugen über 3,5 Tonnen auch teils wesentlich empfindlicher ausfallen.

PKW außerorts … 16 - 20 km/h
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über 3,5t außerorts: ... 16 bis 20 km/h
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Grüße, Alf
Alf,
Da hab ich meine Zweifel, das Fahrzeug ist nicht als LKW zugelassen sondern als Wohmobil - daher z.B. auch keine 80 auf der Autobahn.

Beste Gruesse Bernd
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Locke21
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Re: höhere Bußgelder für "SUV"

Beitrag von Locke21 »

mpetrus hat geschrieben: 07.07.2022, 14:09 Von da her ist in meinem Rechtsverständnis das Urteil/Strafe ganz klar ein Verstoß gegen unsere Rechtsprechung.
Ein unterinstanzliches Urteil kann kein "Verstoß gegen unsere Rechtsprechung" sein, die gesetzlich verankerte richterliche Unabhängigkeit wird hochgehalten, solange kein offensichtlich krasser Verstoß gegen das Recht vorliegt. Wenn das Urteil von der st.Rspr. des ihm übergeordneten Gerichts abweicht, ist das zunächst hinzunehmen und ggf. durch entsprechendes erfolgreiches Rechtsmittel zu korrigieren.

Ob das hier in der Kosten-/Nutzen-Abwägung sinnvoll sein könnte, lasse ich mal dahingestellt. Denn das Regel-Bußgeld beträgt schon 200€ und durfte schon aufgrund der zeitnahen "Vorstrafen" erhöht werden (also unabhängig von SUV). Also wäre vielleicht eine Reduktion von den ausgesprochenen 350€ auf 300€ möglich. Da muß man schon die zusätzlichen Kosten des Rechtsmittels aus Prinzip in die Hand zu nehmen bereit sein.

Das AG Ffm hat sich ja auf ein älteres Urteil des OLG Hamm berufen. Dem lag allerdings ein zivilrechtliche Schadenersatzforderung wegen erheblicher Beinverletzung nach Verkehrsunfall zugrunde, und dort war es ein wirklich kastenförmiger SUV mit Kuhfänger vorne. Die Übertragbarkeit auf die Bußgeldsituation wie vom AG vorgenommen halte ich für weit hergeholt.
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Johann
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Re: höhere Bußgelder für "SUV"

Beitrag von Johann »

mpetrus hat geschrieben: 07.07.2022, 14:09 Ich dachte immer das die Fahrzeuge einer Vorschrift/Vorgaben zum Personenschutz unterliegen. Diese Vorschriften müssen alle Hersteller egal welches "Karosseriedesign" gewählt wurde einhalten. Von da her ist in meinem Rechtsverständnis das Urteil/Strafe ganz klar ein Verstoß gegen unsere Rechtsprechung. Hat da evtl. der/die Richter/in ein persönliches Vorurteil gegen diese Fahrzeuge?
Diese Differenzierung erinnert mich stark an die am 01.04.2022 (-> kein Aprilscherz!) in Freiburg eingeführten Parkgebühren, die von den Fahrzeugabmessungen (hier: Länge) abhängig sind. Übrigens eine durchaus sinnvolle Bemessung :-)
https://www.bw24.de/baden-wuerttemberg/ ... 51740.html
Grüße aus Ladenburg als der ältesten Stadt rechts des Rheins,
Johann
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Re: höhere Bußgelder für "SUV"

Beitrag von horst-lehner »

mpetrus hat geschrieben: 07.07.2022, 12:50 In den Medien wurde, oder wird im Moment ja über ein Gerichtsurteil diskutiert, wonach ein SUV Fahrer ein höheres Bußgeld für ein Fehlverhalten bezahlen soll.
Gefunden: AZ 974 OWi 533 Js- OWi 18474/22. Zitat der entscheidenden Stelle der Urteilsbegründung:

Es war ein Bußgeld festzusetzen. Bei der Bemessung der Höhe des Bußgeldes hat sich das Gericht an den Regelsätzen des Bußgeldkataloges - hier Ziffer 132.3 in Höhe von 200 Euro - orientiert.

Bei der Bemessung hat das Gericht im Rahmen des § 3 Abs. 1 BKatV berücksichtigt, dass die betroffene Person mehrere Voreintragungen im Fahreignungsregister aufweist. Dementsprechend war die Geldbuße zu erhöhen.

Zudem wurde die erhöhte Betriebsgefahr des verwendeten Kraftfahrzeugs bei der Bemessung der Geldbuße zu Lasten der betroffenen Person berücksichtigt. Die kastenförmige Bauweise und wegen der größeren Bodenfreiheit erhöhte Frontpartie des Fahrzeugs erhöhen bei einem SUV das Verletzungsrisiko für andere Verkehrsteilnehmer. Gegenüber einem Pkw in üblicher Bauweise liegt deshalb eine erhöhte Betriebsgefahr vor (vgl. auch OLG Hamm, Urteil vom 30.09.1996 - 6 U 63/96, NZV 1997, 230).


Merke: Wenn man vor Gericht geht, kann es schlimmer werden.
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Re: höhere Bußgelder für "SUV"

Beitrag von mpetrus »

horst-lehner hat geschrieben: 09.07.2022, 18:50

Zudem wurde die erhöhte Betriebsgefahr des verwendeten Kraftfahrzeugs bei der Bemessung der Geldbuße zu Lasten der betroffenen Person berücksichtigt. Die kastenförmige Bauweise und wegen der größeren Bodenfreiheit erhöhte Frontpartie des Fahrzeugs erhöhen bei einem SUV das Verletzungsrisiko für andere Verkehrsteilnehmer. Gegenüber einem Pkw in üblicher Bauweise liegt deshalb eine erhöhte Betriebsgefahr vor (vgl. auch OLG Hamm, Urteil vom 30.09.1996 - 6 U 63/96, NZV 1997, 230).[/i]

Merke: Wenn man vor Gericht geht, kann es schlimmer werden.
Also doch!
Ich muss mein MLT tiefer legen und mit Schaumstoff abpolstern. Nur so habe ich die Chance das Betriebsrisiko und Verletzungsgefahr für Fußgänger zu reduzieren.
Dann bekomme ich wegen guten Willens sicher eine mildere Strafe wenn ich, aus welchen Grund auch immer, ein Unfall verursache.
Grüße Michael
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Re: höhere Bußgelder für "SUV"

Beitrag von Locke21 »

horst-lehner hat geschrieben: 09.07.2022, 18:50
Bei der Bemessung hat das Gericht im Rahmen des § 3 Abs. 1 BKatV berücksichtigt, dass die betroffene Person mehrere Voreintragungen im Fahreignungsregister aufweist. Dementsprechend war die Geldbuße zu erhöhen.
...
Merke: Wenn man vor Gericht geht, kann es schlimmer werden.
Wie kommst Du darauf, daß der angefochtene Bußgeldbescheid niedriger gewesen sein soll??
I.ü. hätte sie dann in der Verhandlung das Rechtsmittel noch zurückgenommen.
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Re: höhere Bußgelder für "SUV"

Beitrag von horst-lehner »

Ob der angefochtene Bußgeldbescheid niedriger war, weiß ich natürlich nicht. Sicher ist aber, dass der Einspruch im Gerichtstermin nur noch mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft zurück genommen werden kann -- und die wird das wohl ablehnen, wenn die Strafe höher ausgefallen ist als im Bußgeldbescheid. Natürlich kann man dann noch die nächst höhere Gerichtsinstanz bemühen, lohnt sich aber wohl nur bei deutlich höherer Strafe als in diesem Fall. Mehr als eine Einstellung kriegt man so gut wie nie (und in diesem Fall auch die nicht), also zahlt man auf jeden Fall den eigenen Anwalt, und schon der ist in den allermeisten Fällen teurer als die Strafe.
Zuletzt geändert von horst-lehner am 10.07.2022, 23:18, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: höhere Bußgelder für "SUV"

Beitrag von KudlWackerl »

Hallo Horst,

"dicke SUV von BMW" sind oft Firmenfahrzeuge, da zahlt die Rechtsschutz Versicherung den Anwalt. :mrgreen:

Selbstbeteiligung je nachdem, bei mir nur 150 €.

Der Spruch eines Richters in meinem Fall: "Man hätte noch viel höher verurteilen können"

Grüße, Alf
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Re: höhere Bußgelder für "SUV"

Beitrag von Locke21 »

horst-lehner hat geschrieben: 10.07.2022, 18:36 Sicher ist aber, dass der Einspruch im Gerichtstermin nur noch mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft zurück genommen werden kann -- und die wird das wohl ablehnen, wenn die Strafe höher ausgefallen ist als im Bußgeldbescheid.
Der Richter wird im Termin seine Rechtsmeinung zum Bußgeldbescheid äußern und eine Rücknahme anregen. Damit erspart er sich das Urteil und das Verfahren ist endgültig abgeschlossen. Eine Strafe ist in dem Moment noch nicht "höher ausgefallen".
I.d.R. wird sich der Vertreter der StA nicht sperren, schließlich will er den Richter nicht verärgern indem er ihn zum Urteil zwingt.
Außerdem haben Richter und StA eh schon Arbeit zuviel.
Es sei denn der Übeltäter zeigt sich uneinsichtig und verärgert den StA-Vertreter, dann könnte er die Zustimmung zwecks Denkzettel verweigern.
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Re: höhere Bußgelder für "SUV"

Beitrag von MilesandMore1805 »

KudlWackerl hat geschrieben: 10.07.2022, 19:03 "dicke SUV von BMW" sind oft Firmenfahrzeuge, da zahlt die Rechtsschutz Versicherung den Anwalt. :mrgreen:

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Da bin ich mir nicht sicher - bei Vorsatz - zahlen die glaube ich nicht.

Beste Gruesse Bernd
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