Vorsicht: Bußgeld in Frankreich
- WoMoMaus
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Vorsicht: Bußgeld in Frankreich
Hallo Frankreich-Fans,
bei unserer Rückkehr von einer 8-wöchigen Reise durch Frankreich haben wir zuhause 2 Schreiben de la Republique Francaise vorgefunden: Geschwindigkeitsüberschreitung um 1 Km/h = 45 €, das andere Mal um 5 Km/h = 90 €. Jeweils nach Abzug einer Toleranz von immerhin 5 Km/h.
Also immer schön auf die Schilder achten!
Übrigens, ab 20 Km/h drüber geht nichts mehr mit Bußgeld, dann geht's direkt zum Staatsanwalt.
bei unserer Rückkehr von einer 8-wöchigen Reise durch Frankreich haben wir zuhause 2 Schreiben de la Republique Francaise vorgefunden: Geschwindigkeitsüberschreitung um 1 Km/h = 45 €, das andere Mal um 5 Km/h = 90 €. Jeweils nach Abzug einer Toleranz von immerhin 5 Km/h.
Also immer schön auf die Schilder achten!
Übrigens, ab 20 Km/h drüber geht nichts mehr mit Bußgeld, dann geht's direkt zum Staatsanwalt.
Gruß aus Bayern
Jörg
Jörg
- MilesandMore1805
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Re: Vorsicht: Bußgeld in Frankreich
Das hört sich an als ob man bei 1km drüber Bußgeld bekommt - stimmt auch - nur ist das nicht die gefahrene Geschwindigkeit am Tacho.
Wenn man den gesetzliche Abzug drauf rechnet 3km sind es schon 4km und dann die Tachotoleranz dann sind es bereits 7 bis 9km drüber.
Bei 10km Tacho mehr blitzt es auch bei uns auch und ab 16kmh - echt - drüber gibts Punkte.
Beste Gruesse Bernd
Wenn man den gesetzliche Abzug drauf rechnet 3km sind es schon 4km und dann die Tachotoleranz dann sind es bereits 7 bis 9km drüber.
Bei 10km Tacho mehr blitzt es auch bei uns auch und ab 16kmh - echt - drüber gibts Punkte.
Beste Gruesse Bernd
- horst-lehner
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Re: Vorsicht: Bußgeld in Frankreich
Naja, bei uns isses noch relativ billig: Außerorts 10 km/h drüber (nach Toleranzabzug) --> 20 Euro. Selbst 20 km/h zu viel kosten nach der jüngsten Erhöhung moderate 60 Euro. Da langen viele unsere Nachbarstaaten ganz anders zu ...
Und bei 16 km/h zuviel gibt's m W. keine Punkte, dazu müssen es über 20 km/h zu viel sein.
Und bei 16 km/h zuviel gibt's m W. keine Punkte, dazu müssen es über 20 km/h zu viel sein.
- MilesandMore1805
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Re: Vorsicht: Bußgeld in Frankreich
DAS - dachte ich bisher auch - aber >3,5to ändern sich die Regeln und Bußgelder und unserer ist 4,5tohorst-lehner hat geschrieben: ↑07.08.2022, 13:04 Und bei 16 km/h zuviel gibt's m W. keine Punkte, dazu müssen es über 20 km/h zu viel sein.
Heißt noch mehr aufpassen und vorsichtiger fahren.
Beste Gruesse Bernd
- KudlWackerl
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Re: Vorsicht: Bußgeld in Frankreich
Ja, das hat man normalerweise nicht auf dem Schirm, dass wir mit unseren 3,75 Tonnen schon so viel gefährlicher sind.
Seit ich dauerhaft ein eigenes Womo fahre (2014) bin ich weder geblitzdingst noch sonstwas geworden. Total entschleunigt.
Seit ich dauerhaft ein eigenes Womo fahre (2014) bin ich weder geblitzdingst noch sonstwas geworden. Total entschleunigt.
- horst-lehner
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Re: Vorsicht: Bußgeld in Frankreich
Hallo allerseits,
Ich habe diesen Thread mal zum Anlass genommen, den einschlägigen § 3 der StVO genauer zu lesen. Dessen Logik spricht eher gegen eine Zuordnung von Wohnmobilen zu PKW:
Für die Höhe von Bußgeldern im Straßenverkehr ist die Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) maßgeblich, darin für Geschwindigkeitsverstöße insbesondere die Tabelle 1. In dieser finde ich keinen Fall, in dem eine Überschreitung um 16-20 km/h einen oder mehrere Punkte in Flensburg bringen würde. Bin ich jetzt zu blöd zum Lesen?
Außerdem ersehe ich aus der Tabelle, dass ich mit den 20 Euro noch gnädig weg gekommen bin. Es hätten auch 30 werden können ...
Grüße von Horst
Ich habe diesen Thread mal zum Anlass genommen, den einschlägigen § 3 der StVO genauer zu lesen. Dessen Logik spricht eher gegen eine Zuordnung von Wohnmobilen zu PKW:
- In Absatz (3) unter 2. a) cc) werden sie explizit den LKW gleich gestellt. Sie wären sonst entweder den PKW gleich gestellt oder gar nicht erfasst.
- Unter b) bb) werden sie zusammen mit LKW und PKW genannt. Das wäre überflüssig, wenn sie ohnehin PKW wären
Für die Höhe von Bußgeldern im Straßenverkehr ist die Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) maßgeblich, darin für Geschwindigkeitsverstöße insbesondere die Tabelle 1. In dieser finde ich keinen Fall, in dem eine Überschreitung um 16-20 km/h einen oder mehrere Punkte in Flensburg bringen würde. Bin ich jetzt zu blöd zum Lesen?
Außerdem ersehe ich aus der Tabelle, dass ich mit den 20 Euro noch gnädig weg gekommen bin. Es hätten auch 30 werden können ...
Grüße von Horst
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Re: Vorsicht: Bußgeld in Frankreich
Du rechnest falsch.MilesandMore1805 hat geschrieben: ↑07.08.2022, 10:47 Das hört sich an als ob man bei 1km drüber Bußgeld bekommt - stimmt auch - nur ist das nicht die gefahrene Geschwindigkeit am Tacho.
Wenn man den gesetzliche Abzug drauf rechnet 3km sind es schon 4km und dann die Tachotoleranz dann sind es bereits 7 bis 9km drüber.
Bei 10km Tacho mehr blitzt es auch bei uns auch und ab 16kmh - echt - drüber gibts Punkte.
Beste Gruesse Bernd
die Messgeräte haben auch eine tech. Toleranz und messen/gehen eher wie dein Tacho vor.
Die 5km/h Abzug ist also eine Bereinigung des "Voreilen" vom Messgerät und kein Geschwindigkeitszuschlag.
Ich hatte das mal als Selbstschulung "lernen" müssen.
Bin geblitzt worden und hab aufs GPS geschaut (erlaubt 70, GPS 71, Tacho geschätzte 75), "na sind ja nur 1km/h da wird nichts kommen", aber denkste genau wie von WoMoMaus geschrieben, war Post zuhause.
Grüße Michael
- MilesandMore1805
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Re: Vorsicht: Bußgeld in Frankreich
Eine Fehlertoleranz von 3km ist bei mir IMMER abgezogen worden von der gemessenen Geschwindigkeit des Radargeräts bei Tickets - in Deutschland.
Im Ausland sind die Bescheide recht knapp - Belgien einfach nur die gemessene Geschwindigkeit - nicht mal der exakte Ort - und die Zeit.
Beste Gruesse Bernd
Im Ausland sind die Bescheide recht knapp - Belgien einfach nur die gemessene Geschwindigkeit - nicht mal der exakte Ort - und die Zeit.
Beste Gruesse Bernd
- MilesandMore1805
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Re: Vorsicht: Bußgeld in Frankreich
https://www.bussgeldkatalog.org/wohnmob ... _wohnmobil
Eine Definition, was ein Wohnmobil rechtlich ist, gibt es in der Straßenverkehrsordnung nicht. Das heißt, je nach Zulassung und zulässigem Gesamtgewicht, kann ein Wohnmobil gemäß den Regeln als PKW oder LKW unterwegs sein.
Entsprechend gelten dann die in der Straßenverkehrsordnung definierten Verkehrsregeln für PKW und LKW.
Das heißt auch, dass es in der StVO für ein Wohnmobil keine speziellen Verkehrsregeln gibt.
Wichtig ist also zu wissen, welche Zulassung das Fahrzeug hat und in welcher Gewichtsklasse es sich befindet.
Beste Gruesse Bernd
Eine Definition, was ein Wohnmobil rechtlich ist, gibt es in der Straßenverkehrsordnung nicht. Das heißt, je nach Zulassung und zulässigem Gesamtgewicht, kann ein Wohnmobil gemäß den Regeln als PKW oder LKW unterwegs sein.
Entsprechend gelten dann die in der Straßenverkehrsordnung definierten Verkehrsregeln für PKW und LKW.
Das heißt auch, dass es in der StVO für ein Wohnmobil keine speziellen Verkehrsregeln gibt.
Wichtig ist also zu wissen, welche Zulassung das Fahrzeug hat und in welcher Gewichtsklasse es sich befindet.
Beste Gruesse Bernd
- horst-lehner
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Re: Vorsicht: Bußgeld in Frankreich
Hallo Bernd,
Allerdings gelten einige Verkehrsregeln, die man landläufig "für LKW" nennt, in Wirklichkeit für Fahrzeuge über 3,5t zgM. Darunter gibt es wiederum welche, die über 3,5t nur dann gelten, wenn es sich nicht um einen PKW handelt.
Grüße von Horst
Soweit richtig. Was eine Wohnmobil ist, wird durch die Systematik der Fahrzeugklassen definiert. Deutschland folgt seit 2015 der EU-Systematik (EU-Richtlinie 2007/46/EG).MilesandMore1805 hat geschrieben: ↑08.08.2022, 13:24 Eine Definition, was ein Wohnmobil rechtlich ist, gibt es in der Straßenverkehrsordnung nicht.
...aber das nun wirklich nicht. Ein Wohnmobil ist niemals ein LKW, auch dann nicht, wenn es über 3,5t zulässige Gesamtmasse (zgM) hat. Laut der oben genannten EU-Richtlinie ist es ein Fahrzeug der Klasse M1 ("Fahrzeug zur Personenbeförderung bis 8 Sitzplätze") mit der besonderen Zweckbestimmung "Wohnmobil". Ob das nun ein PKW im verkehrsrechtlichen Sinne ist, darüber sind wir uns noch nicht endgültig einig geworden. Ein LKW ist es aber keinesfalls, weil es nicht "für die Güterbeförderung ausgelegt und gebaut" ist.MilesandMore1805 hat geschrieben: ↑08.08.2022, 13:24 Das heißt, je nach Zulassung und zulässigem Gesamtgewicht, kann ein Wohnmobil gemäß den Regeln als PKW oder LKW unterwegs sein.
Entsprechend gelten dann die in der Straßenverkehrsordnung definierten Verkehrsregeln für PKW und LKW.
Allerdings gelten einige Verkehrsregeln, die man landläufig "für LKW" nennt, in Wirklichkeit für Fahrzeuge über 3,5t zgM. Darunter gibt es wiederum welche, die über 3,5t nur dann gelten, wenn es sich nicht um einen PKW handelt.
Doch, die gibt es. Der Begriff Wohnmobil steht z. B. in § 3 StVO (Geschwindigkeit) und in § 18 StVO (Autobahnen und Kraftfahrstraßen). Selbst wenn man Wohnmobile als PKW ansieht, sind nicht alle diese Regelungen gegenstandslos.MilesandMore1805 hat geschrieben: ↑08.08.2022, 13:24 Das heißt auch, dass es in der StVO für ein Wohnmobil keine speziellen Verkehrsregeln gibt.
Grüße von Horst
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Re: Vorsicht: Bußgeld in Frankreich
Kürzlich stand bei uns in der Zeitung, daß sich Frankreich wieder eine neue Falle für Womos ausgedacht hat. Es wurden eine Reihe von Umweltzonen deklariert, die aber in meinen Augen eher zum Abkassieren dienen. Anders als bei normalen Umweltzonen kommt es nicht auf die Schadstoffklasse des Womos an. Man muß stattdessen per Internet eine Vignette für ca. 5 Euro bestellen und diese am Womo befestigen. Wird man in diesen "Umweltzonen" ohne Vignette erwischt, muß man knapp 70 EURO Strafe berappen.
Wer weiß Genaueres darüber?
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Re: Vorsicht: Bußgeld in Frankreich
Hallo Dietmar,
Wohnmobile werden der Fahrzeugkasse M1 zugeordnet. Übliche Fahrzeuge mit Dieselmotor und Euro 5 oder Euro 6 erhalten die Plakette der Klasse 2 (gelb). Die beiden besseren Klassen 1 und 0 sind Benzinern mit geringen Emissionen und Elektrofahrzeugen vorbehalten. Schlechtere Klassen als 2 dürfen seit 2022 in vielen Umweltzonen nicht mehr fahren oder parken.
Die dauerhaften Umweltzonen sind sehr ähnlich wie bei uns beschildert. Welche Umweltzonen es gibt und welchen Status die temporären Umweltzonen gerade haben, erfährt man wohl am aktuellsten auf der Website des französichen Umweltministeriums, leider nur in französischer Sprache. Egal, Google Translate ist unser Freund.
Grüße von Horst
Doch, die Schadstoffklasse spielt durchaus eine Rolle. Je nach Schadstoffausstoß gibt es die Plakette in verschiedenen Klassen und Farben. Bei Hoher Schadstoffbelastung darf nicht mehr jede Farbe überall hinein.
Wohnmobile werden der Fahrzeugkasse M1 zugeordnet. Übliche Fahrzeuge mit Dieselmotor und Euro 5 oder Euro 6 erhalten die Plakette der Klasse 2 (gelb). Die beiden besseren Klassen 1 und 0 sind Benzinern mit geringen Emissionen und Elektrofahrzeugen vorbehalten. Schlechtere Klassen als 2 dürfen seit 2022 in vielen Umweltzonen nicht mehr fahren oder parken.
Diese beiden Threads: Man sollte die Plakette nur auf der Website der französischen Verwaltung bestellen, da ist sie mit 4,51 € recht billig. Es gibt jede Menge Abzocker-Websites, auf denen man deutlich mehr zahlt -- und die Plakette vielleich noch nicht mal bekommt.
Die dauerhaften Umweltzonen sind sehr ähnlich wie bei uns beschildert. Welche Umweltzonen es gibt und welchen Status die temporären Umweltzonen gerade haben, erfährt man wohl am aktuellsten auf der Website des französichen Umweltministeriums, leider nur in französischer Sprache. Egal, Google Translate ist unser Freund.
Grüße von Horst
Zuletzt geändert von horst-lehner am 16.09.2022, 12:14, insgesamt 1-mal geändert.
- fbo
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Re: Vorsicht: Bußgeld in Frankreich
Hallo Horst,
erstmal Respekt für Deine Recherche.
Im Antrag steht ein Punkt "Markieren" so vom Google Übersetzer geschrieben. Ist damit das Kennzeichen gemeint oder was muss ich dort eingeben.
VG Fritz
erstmal Respekt für Deine Recherche.
Im Antrag steht ein Punkt "Markieren" so vom Google Übersetzer geschrieben. Ist damit das Kennzeichen gemeint oder was muss ich dort eingeben.
VG Fritz
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Re: Vorsicht: Bußgeld in Frankreich
Ad 1 bestellen geht babyleicht auf der Webseite und kostet 4,x Euro.
Ad 2 Du bist in Frangreisch - dem Land des Laissez faire
Ad 3 Es gilt nich in ALLEN Städten
Ad4 Noch gilt eine Übergangsfrist.
Und falls du Moped fährst in F darfst du in Badeschlappen, Badehose und TShirt fahren aber wenn du keine CE gekennzeichneten Handschuhe hast fährt dir schon mal die Polizei mit Blaulicht hinterher und holt dich raus.
Der Wahnsinn lauert in jedem Land nur eben anders.
Beste Gruesse Bernd
- horst-lehner
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Re: Vorsicht: Bußgeld in Frankreich
Hallo Fritz,
Grüße von Horst
Die Automarke (Zulassungsbescheiningung D.1). Siehe Beispielbild (original von der Bestell-Website):
Grüße von Horst