120 km Begrenzung ML-T 580

Das Reisemobil, nur Aufbau- und Grundausstattung – kein Zubehör (Also: hier kommt alles rund um DAS Reisemobil hinein, was den HYMER-Aufbau betrifft oder die Grundausstattung; Zubehör und alle Teile, die auch in anderen Marken eingesetzt werden bitte unten einstellen)
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MilesandMore1805
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Re: 120 km Begrenzung ML-T 580

Beitrag von MilesandMore1805 »

Meiner ist LKW mit 4,5to und nicht begrenzt.
Er läuft auch deutlich schneller als 135 so ich wollte.
Mein Lieblingstempo ist 110 - 120 Tacho bei guter Fahrbahn das sind maximal echte 115.

120 abgeriegelt würde mir nicht gefallen.
Gibt eine Dongle bei Kufatec der dies aufhebt so ich erinnere.

Beste Gruesse Bernd
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Johann
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Re: 120 km Begrenzung ML-T 580

Beitrag von Johann »

MilesandMore1805 hat geschrieben: 28.11.2022, 17:21 Meiner ist LKW mit 4,5to und nicht begrenzt.
Er läuft auch deutlich schneller als 135 so ich wollte.
Mein Lieblingstempo ist 110 - 120 Tacho bei guter Fahrbahn das sind maximal echte 115.

120 abgeriegelt würde mir nicht gefallen.
Also ständig auf der Flucht :roll: Hast Du es noch nie genossen, einfach nur zu reisen, vielleicht auch abseits von Autobahnen und Schnellstraßen? Einfach reisen und die Ruhe genießen, Sehenswürdigkeiten in Städten und Dörfern sehen und erkennen. Das ist das, was den Reisemobil-Tourismus m.E. ausmacht. :idea: Weg von der Hektik, vom Alltagsstress. ;-)
Grüße aus Ladenburg als der ältesten Stadt rechts des Rheins,
Johann
louisx76
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Re: 120 km Begrenzung ML-T 580

Beitrag von louisx76 »

MilesandMore1805 hat geschrieben: 28.11.2022, 17:21 Meiner ist LKW mit 4,5to und nicht begrenzt.
Er läuft auch deutlich schneller als 135 so ich wollte.
Mein Lieblingstempo ist 110 - 120 Tacho bei guter Fahrbahn das sind maximal echte 115.

120 abgeriegelt würde mir nicht gefallen.
Gibt eine Dongle bei Kufatec der dies aufhebt so ich erinnere.

Beste Gruesse Bernd
Ich hoffe, das du dir im Klaren darüber bist, das ab 3,5to der LKW Bußgeldkatalog gilt und es ab zb 16km/h ausserorts zuviel schon einen Punkt gibt?
Zu dem eh 100 auf der Autobahn als Höchstgeschwindigkeit in D. In anderen Ländern gilt diese Regelung NICHT!
Der beste Aussichtspunkt des Lebens, ist die Gelassenheit!

Gruß Jörn
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Re: 120 km Begrenzung ML-T 580

Beitrag von Tourist »

Servus Johann,

auch wenn Du mich nicht zitiert hast, fühle ich mich trotzdem angesprochen: Der Sprinter wird nicht nur an Rentner verkauft! Es gibt in der Tat auch noch Leute, die arbeiten müssen, um ihren Alltag zu finanzieren - und manche (mich eingeschlossen) - nutzen dazu ihr Wohnmobil. Und da hat man nicht immer Zeit, die Schönheiten der Strecke auszukosten, sondern möchte einfach nur ankommen. Und eine Geschwindihkeit von 100 - 115 km/h auf einer Autobahn lässt bei einem Sprinter mit B-MCT-Aufbau nicht ansatzweise Hektik oder Stress aufkommen, insbesondere wenn man einen 3,5-Tonner hat, so wie ich.

Stressfrei Grüße,
Tourist
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Johann
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Re: 120 km Begrenzung ML-T 580

Beitrag von Johann »

Tourist hat geschrieben: 28.11.2022, 20:28 Der Sprinter wird nicht nur an Rentner verkauft!
Tja, Bernd (alias MilesandMore1805) hatte kürzlich mitgeteilt, dass er im (Un-)Ruhestand ist. :idea: Ergo könnte er Reisen doch ohne Hektik genießen ;-)
Grüße aus Ladenburg als der ältesten Stadt rechts des Rheins,
Johann
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MilesandMore1805
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Re: 120 km Begrenzung ML-T 580

Beitrag von MilesandMore1805 »

Johann,
Bei mir ist NIE Hektik - weder beim Fahren noch im Leben - ich kann zwischen dringend und wichtig sehr gut unterscheiden.
Es gibt nichts was so wichtig wäre, daß man seine Sicherheit oder sein Leben aufs Spiel setzt.

120 Tacho auf einer breiten recht freien Autobahn ist für mich gemütlich.

Ich bin 20 Jahre lang Langstrecke gefahren in Europa mit dem PKW z.B. von Bamberg nach Florenz am Stück oder nach Paris, Barcelona insgesamt bestimmt eine halbe Million km - unfallfrei und kaum Tickets von der Rennleitung.

Autofahren ist für mich Routine - ich erahne oft schon die Dummheit anderer vor und hinter mir - und fahre entsprechend defensiv.

Gerade die notorischen Langsamfahrer auf der rechten Seite sind oft die größte Gefahr für Leib und Leben anderer.

Träumen vor sich hin und dann - huch - erschreck - wo kommt der LKW her - jetzt aber gleich blinken = automatisch Vorfahrt - und rüber auf die Überholspur - keinerlei Gefühl für Abstand oder Geschwindigkeit anderer Verkehrsteilnehmer.

Wenns dann knallt wars mal wieder der "Raser" - nein war er nicht - es war meistens der Depp der nicht weiß wozu Seiten- und - Rückspiegel da sind.

Und - kein persönlicher Angriff - unsere älteren Mitbürger die Probleme mit Sehen, Hören und Reagieren haben, daß aber nicht wahrhaben wollen.

Ich erlebe Senioren hier auf dem Land regelmäßig - langsam fahren hilft denen nicht wenn sie über rote Ampeln fahren oder Vorfahrtsregeln vergessen haben - bei mir sind es bisher nur Namen die ich vergesse - die Regeln merke ich noch :mrgreen:
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MilesandMore1805
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Re: 120 km Begrenzung ML-T 580

Beitrag von MilesandMore1805 »

louisx76 hat geschrieben: 28.11.2022, 20:20 Ich hoffe, das du dir im Klaren darüber bist, das ab 3,5to der LKW Bußgeldkatalog gilt und es ab zb 16km/h ausserorts zuviel schon einen Punkt gibt?
Yep

Theoretisch ja - allerdings hab ich bei meinem ersten Ticket mit dem Reisedrachen in Freiburg festgestellt, daß sie NICHT überprüft haben, daß das Fahrzeug 4,5to hat sonst hätte ich einen Punkt bekommen - verpennt wie ich war morpgen bin ich etwas zu flott bei dichtem Verkehr in eine Hauptverkehrstraße abgebogen - als ich das 30er Schild sah wars schon zu spät.
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steha
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Re: 120 km Begrenzung ML-T 580

Beitrag von steha »

Wir haben von der Themenstarterin leider noch nicht erfahren, ob sie ihren MLT mit 3,5t oder als LKW fährt (oder ich hab´s überlesen?). 120 ist dann eigentlich nirgendwo in E erlaubt:
https://www.bussgeldkatalog.org/tempolimit-europa/ (für > 3,5t muss man etwas runterscrawlen)
Ob im Ausland auch so oberflächlich kontrolliert wird?

Gruß
Steffem
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Re: 120 km Begrenzung ML-T 580

Beitrag von KudlWackerl »

MilesandMore1805 hat geschrieben: 28.11.2022, 23:13
louisx76 hat geschrieben: 28.11.2022, 20:20 Ich hoffe, das du dir im Klaren darüber bist, das ab 3,5to der LKW Bußgeldkatalog gilt und es ab zb 16km/h ausserorts zuviel schon einen Punkt gibt?
Yep

Theoretisch ja - allerdings hab ich bei meinem ersten Ticket mit dem Reisedrachen in Freiburg festgestellt, daß sie NICHT überprüft haben, daß das Fahrzeug 4,5to hat sonst hätte ich einen Punkt bekommen - verpennt wie ich war morpgen bin ich etwas zu flott bei dichtem Verkehr in eine Hauptverkehrstraße abgebogen - als ich das 30er Schild sah wars schon zu spät.
Dem ist nicht so.

Wohnmobile sind Fahrzeugklasse M1 und deshalb keine LKW.

Beispiele für Klasse M1:
- Limousine
- Kombi
- Cabrio
- PKW Pick-up
- SUV
- Wohnmobil

Zum nachlesen und nachdenken: https://www.bussgeldkatalog.net/fahrzeugklasse-m/ und https://www.gesetze-im-internet.de/stvz ... _xxix.html ;-)

Grüße, Alf
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Re: 120 km Begrenzung ML-T 580

Beitrag von louisx76 »

Alf,
BIS 3,5to komplett wie PKW. Da bin ich vollkommen bei dir.

Aber AB 3,5to, zählt nicht nur die Zulassung, sondern zusätzlich das Gewicht.
Der einzige mir bekannte Vorteil der M1 Zulassung über 3,5to und BIS zu 7,5to ist, das man auf Autobahnen bzw Schnellstrassen 100 und auf der Landstrasse 80 fahren darf. Sonst dürfte man nämlich nur auf Autobahn/Bundesstrassen 80, wie Lkw und 60 auf Landstrassen.

Ab 3,5to greift das LKW-Überholverbot usw.

AB 3,5to greift bei einem Wohnmobil, egal ob M1 oder sonstige Zulassung, nahezu komplett der Lkw Bussgeldkatalog.
Der beste Aussichtspunkt des Lebens, ist die Gelassenheit!

Gruß Jörn
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KudlWackerl
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Re: 120 km Begrenzung ML-T 580

Beitrag von KudlWackerl »

louisx76 hat geschrieben: 01.12.2022, 11:29 Alf,
BIS 3,5to komplett wie PKW. Da bin ich vollkommen bei dir.

Aber AB 3,5to, zählt nicht nur die Zulassung, sondern zusätzlich das Gewicht.
Der einzige mir bekannte Vorteil der M1 Zulassung über 3,5to und BIS zu 7,5to ist, das man auf Autobahnen bzw Schnellstrassen 100 und auf der Landstrasse 80 fahren darf. Sonst dürfte man nämlich nur auf Autobahn/Bundesstrassen 80, wie Lkw und 60 auf Landstrassen.

Ab 3,5to greift das LKW-Überholverbot usw.

AB 3,5to greift bei einem Wohnmobil, egal ob M1 oder sonstige Zulassung, nahezu komplett der Lkw Bussgeldkatalog.
Was heist denn bei dir nahezu komplett? Gibts da eine Grauzone oder gelten Gesetze nur zu bestimmten Tageszeiten? ;-)

Zum nachlesen und nachdenken: https://www.bussgeldkatalog.net/fahrzeugklasse-m/ und https://www.gesetze-im-internet.de/stvz ... _xxix.html ;-)

Grüße, Alf
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Re: 120 km Begrenzung ML-T 580

Beitrag von hawe »

Johann hat geschrieben: 28.11.2022, 18:24 Also ständig auf der Flucht :roll: Hast Du es noch nie genossen, einfach nur zu reisen, vielleicht auch abseits von Autobahnen und Schnellstraßen?
Ich fahre ziemlich entspannt, weil ich eben Zeit habe ... :-D
Aber genießen und fahren verkneife ich mir, ich schaue lieber auf die Straße .... :lol:
Und ich versuche auch abseits von Autobahnen kein Verkehrshindernis zu sein, wie andere schon schrieben, manche Leute müssen für ihr Geld (und das einer Menge anderer) eben arbeiten.

cu
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Wer glaubt dass Volksvertreter das Volk vertreten, der glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten.
Mein Traum, eine Reise in Länder, hunderttausende Kilometer weit weg, und das an 560 Tagen im Jahr ..... :cool: :lol:
louisx76
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Re: 120 km Begrenzung ML-T 580

Beitrag von louisx76 »

KudlWackerl hat geschrieben: 01.12.2022, 11:35
Was heist denn bei dir nahezu komplett? Gibts da eine Grauzone oder gelten Gesetze nur zu bestimmten Tageszeiten? ;-)

Zum nachlesen und nachdenken: https://www.bussgeldkatalog.net/fahrzeugklasse-m/ und https://www.gesetze-im-internet.de/stvz ... _xxix.html ;-)
Grüße, Alf
Du kannst meinetwegen deine Links komplett auswendig lernen, das ändert nichts an der Tatsache, das ab 3,5to die Zulassung UND das Gewicht zählt und man somit beim Bußgeldkatalog für LKWs landet.
Eine "Grauzone" ist zb das Lkw-Überholverbot. Darüber gibt es aber tausende Diskussionen im Netz, vielleicht sogar hier im Forum. Und JA, da gibt es sogar Schilder auf deutschen Strassen, die eine zeitliche Begrenzung, bzw zu bestimmten Tageszeiten für solch ein LKW-Überholverbot zeigen. Wahnsinn, oder? :roll:

Du kannst aber natürlich so fahren, wie du es für richtig hälst oder verstehst und nachgelesen hast....
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Re: 120 km Begrenzung ML-T 580

Beitrag von bayernfranzl »

hawe hat geschrieben: 01.12.2022, 11:39
Aber genießen und fahren verkneife ich mir, ich schaue lieber auf die Straße .... :lol:
Und ich versuche auch abseits von Autobahnen kein Verkehrshindernis zu sein,

cu
Servus

Genau meine Einstellung, geniesen und sich mit 85kmh zwischen den LKW´s aufhalten ist für mich das Gefährlichste was man mit einem Wohnmobil auf der Autobahn machen kann.
Ich bin sogut wie nie auf der 1. Spur, weil dort auch mein AGR mit bis zu 28% Abgase in den Brennraum schaufelt.
Wann immer möglich steht mein Tempomat auf 130-135, und ich bin voll auf den Verkehr konzentriert, fahre dafür nur 4-5 Std um dann entspannt auf der Landstrasse den nächsten Campingplatz anzusteuern.
Oberstes Ziel ist bei mir auf der Autobahn so schnell wie möglich dem Ziel näher zu kommen, um sie so schnell wie möglich wieder zu verlassen.
Ich wurde bei Abholung von meinem Womo drauf aufmerksam gemacht dass bei 120 ein Summer ertönt, weil die ganzen Anbauteile, Fenster Markise, Radlträger etc nur bis 120kmh zugelassen sind und Garantie haben.
Was soll ich als notorischer Schnellfahrer (seit 45 Jahren unfallfrei), früher mit Wowa, jetzt mit Womo, sagen.....Summer ausgeschaltet, und auf einer freien, 3 spurigen Autobahn bleich mal einen Materialcheck bis Tempo,,,ich schreib es lieber nicht,,, gemacht. Alle Teile blieben heil, und dran...und das seit 37oookm.
Radlträger wird vor jeder Fahrt gecheckt, Markise immer wieder mal, und Fenster selten, aber auch.
Das Alko Fahrwerk ist übrigens sagenhaft, was sich aber erst in schnell gefahrenen Kurven (bedeutet nicht rasen oder fahren wie ein Irrer) und mit passendem Luftdruck feststellen lässt..

In diesem Sinn, jeder wie will, und was der Andere macht wird ohne dummen oder besserwissenden Kommentar akzeptiert.

Grüße Franzl
Geht nicht, gibt,s nicht !!!!
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horst-lehner
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Re: 120 km Begrenzung ML-T 580

Beitrag von horst-lehner »

Hallo Alf, hallo Franzl,

allein mit dem Zulassungsrecht kommt man da nicht zu Potte.
louisx76 hat geschrieben: 01.12.2022, 12:01Tatsache, das ab 3,5to die Zulassung UND das Gewicht zählt und man somit beim Bußgeldkatalog für LKWs landet.
Diese Behauptung ist schon in sich unlogisch. Entweder gibt es Bußgeldregelungen für LKW, dann fallen Wohnmobile sicher nicht drunter, weil sie - unabhängig von der zulässigen Gesamtmasse (zGm) -- keine LKW sind. Oder es gibt Bußgeldregelungen für Fahrzeuge über 3,5t zGm, dann gelten die auch für Wohnmobil mit entsprechender zGm. Einen unsicheren Grenzfall könnte man allenfalls dann sehen, wenn es Bußgeldregelungen für Fahrzeuge über 3,5t zGm gibt, die keine PKW sind ... und wie wir gleich sehen werden, gibt es von alledem etwas.

Schauen wir uns mal die rechtliche Grundlage genauer an. Da ist zunächst der § 26a Straßenverkehrsgesetz (StVG). Darin wird das Verkehrsministerium ermächtigt, einen Bußgeldkatalog zu erlassen. Das ist die Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV). Und in deren Anlage -- dem eigentlichen Bußgeldkatalog -- (PDF) stehen jede Menge Regelungen zu Lastkraftwagen drin, die uns aus dem oben genannten Grund nicht interessieren. Zu anderen Fahrzeugen über 3,5t stehen aber nur ganz wenige drin:
  • 109660 Sie fuhren innerorts mit einem Kraftfahrzeug mit einer Gesamtmasse über 3,5 t beim Rechtsabbiegen nicht mit Schrittgeschwindigkeit, obwohl mit Rad- oder Fußgängerverkehr zu rechnen war. § 9 Abs. 6, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 45 BKat -- 1 Punkt / 70 Euro
  • 109661 dasselbe mit Gefährdung -- 1 Punkt / 85 Euro
  • 109661 dasselbe mit Unfall -- 1 Punkt / 105 Euro
  • 117166 Sie hielten mit Ihrem Fahrzeug (mehr als 3,5 t zulässige Gesamtmasse) auf der Fahrbahn, ohne es durch eigene Lichtquellen zu beleuchten. § 17 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 77.1 BKat; § 19 OWiG -- kein Punkt / 20 Euro
  • 117167 dasselbe mit Unfall -- kein Punkt / 35 Euro
  • 141737 Sie hielten mit einem Kraftfahrzeug über 3,5 t zul. Gesamtmasse (ausgenommen Pkw und KOM) auf dem Gehweg/auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg/auf dem Gehweg des getrennten Rad- und Gehwegs/im Bereich einer Fußgängerzone *), obwohl dieser für Sie durch Zeichen 239/240/241/242.1 **) gesperrt war. § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 141.1 BKat -- kein Punkt / 100 Euro
  • 141736 Sie befuhren mit einem Kraftfahrzeug über 3,5 t zul. Gesamtmasse (ausgenommen Pkw und KOM) den Gehweg/gemeinsamen Geh- und Radweg/Gehweg des getrennten Rad- und Gehwegs/Bereich einer Fußgängerzone *), obwohl dieser für Sie durch Zeichen 239/240/241/242.1 **) gesperrt war. § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG;
    141.1 BKat -- kein Punkt / 100 Euro
  • 141739 Sie beachteten mit einem Kraftfahrzeug über 3,5 t zul. Gesamtmasse (ausgenommen Pkw und KOM) nicht das bestehende Verkehrsverbot (Zeichen 250/251/253/260 *)). § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 141.1 BKat -- kein Punkt / 100 Euro
Und nur diese paar gelten auch für Wohnmobile. Wobei man bei den letzten dreien schon wieder streiten kann, weil Wohnmobile zulassungsrechtlich das Gleiche sind wie PKW und verkehrsrechtlich möglicherweise auch.
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