120 km Begrenzung ML-T 580

Das Reisemobil, nur Aufbau- und Grundausstattung – kein Zubehör (Also: hier kommt alles rund um DAS Reisemobil hinein, was den HYMER-Aufbau betrifft oder die Grundausstattung; Zubehör und alle Teile, die auch in anderen Marken eingesetzt werden bitte unten einstellen)
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KudlWackerl
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Re: 120 km Begrenzung ML-T 580

Beitrag von KudlWackerl »

Alles mit "ausgenommen PKW" kannst du ignorieren, weil die Bezeichnung PKW offensichtlich veraltet ist und durch die EU Fahrzeugklasse M(x) ersetzt wurde.

Siehe zweiter Link in meinem obigen Beitrag.

Grüße, Alf
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horst-lehner
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Re: 120 km Begrenzung ML-T 580

Beitrag von horst-lehner »

Hallo Alf,

ich fürchte so einfach ist es nicht. Da alle möglichen verkehrsrechtlichen Vorschriften den Begriff PKW verwenden, kann man nicht einfach sagen, der Begriff sei veraltet und mit der zulassungsrechtlichen Fahrzeugklasse M1 identisch. Vielmehr stellt sich die Frage, was genau die verkehrsrechtliche Definition eines PKW ist. Das haben wir hier schon ausführlich diskutiert, ohne zu einem völlig wasserdichten Ergebnis zu kommen. Ich möchte es (und mich) hier nicht wiederholen.

Grüße von Horst
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KudlWackerl
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Re: 120 km Begrenzung ML-T 580

Beitrag von KudlWackerl »

Hallo Horst,

anstelle deiner (wie so oft) ausführlicher Erkenntnisse schließe ich mich in diesem Zusammenhang lieber der Information des Users womostief an, welcher konkrete Urteile zum Thema zitiert hat: viewtopic.php?p=92444#p92444

Leider ist uns dieser sehr hilfreiche User Stefan Ende 2021 verloren gegangen.

Grüße, Alf
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horst-lehner
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Re: 120 km Begrenzung ML-T 580

Beitrag von horst-lehner »

Hallo Alf,

Das Urteil hat in der Tat eine sehr interessante Begründung (unter "1. Legalisierungswirkung der Zulassung als Personenkraftwagen"). Diese besagt, dass die zulassungsrechtliche Einstufung als PKW auch verkehrsrechtlich gilt. Leider gibt es aber zwei sehr wichtige Einschränkungen dieser Rechtsauffassung:
  1. ist es nur ein amtsgerichtliches Urteil (Amtsgericht Freiburg im Breisgau, 02. März 2004 - 29 OWi 55 Js 35869/03 - AK 6/04)
  2. hat die Staatsanwaltschaft Rechtsbeschwerde gegen das Urteil eingelegt, mit dem Ergebnis, dass die amtsgerichtliche Begründung verworfen wurde (OLG Karlsruhe, 25.08.2004 - 2 Ss 80/04). Tenor:
    Maßgeblich für die Einordnung eines derartigen Fahrzeugs als PKW oder LKW im Sinne der StVO sind dessen konkrete Bauart und Einrichtung. ... Für die Frage, ob Mehrzweckfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen der Geschwindigkeitsbeschränkung des § 18 Abs. 5 Nr. 1 StVO unterliegen, hat die Eintragung in den Fahrzeugpapieren als "PKW geschlossen" keine Bedeutung.
    Die detaillierte Begründung kann man ab Randnummer 17 nachlesen. Kurzform: Da weder StVG noch StVO eine Definition von PKW enthalten, wird auf § 4 Abs. 4 Nr. 1 PBefG zurückgegriffen.
Leider ist demnach die Begründung dafür, dass unsere Wohnmobile PKW sind, mit Zulassungsrecht allein nicht zu machen. Zu der Frage, wie ein Wohnmobil nach aktueller Rechtslage verkehrsrechtlich einzuordnen ist, kenne ich nach wie vor keine Urteile, also bleibt eine gewisse Unsicherheit.

Grüße von Horst
mpetrus
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Re: 120 km Begrenzung ML-T 580

Beitrag von mpetrus »

Meine Meinung:
Zukünftig wird nicht mehr nach "Fahrzeugart" (PKW, LKW, KOB usw.) unterschieden sondern ab/unter 3,5t.
Die Gesetzgebung hat wohl gemerkt das die klassische Einstufung nicht mehr Zeitgemäß ist.
Natürlich ist der 3,5t Wert nur solange gültig bist es entsprechende neue Gewichtseinteilungen gibt.
Früher war man ab 2,8t schon LKW. So darf man bis heute z.B. auf dem Bürgersteig nur bis 2,8t parken wenn dies durch das Zusatzschild erlaubt/gefordert wird. Schwerere Fahrzeuge dürfen da nicht parken! Deshalb hatten sich viele WoMo Besitzer auf VW LT Basis an der Tür die 2,8t Typenschilder geklebt. (Mercedes Fahrer die 20X Schilder)
Grüße Michael
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Sigi
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Re: 120 km Begrenzung ML-T 580

Beitrag von Sigi »

Hallo Michael,
woraus schließt Du, dass "zukünftig nicht mehr nach "Fahrzeugart" (PKW, LKW, KOB usw.) unterschieden wird, sondern [nur] ab/unter 3,5t"?

Genau diese Unterscheidung ist es doch, um die es geht.
Vom Überholverbot für Fahrzeuge über 3,5 to sind eben (nur) Pkw und Omnibusse ausgenommen. Und deshalb ist es wichtig, ob Wohnmobile zu den ausgenommenen Fahrzeugen gehören, also Pkw und Bussen gleichgestellt werden.

Gruß
Sigi
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horst-lehner
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Re: 120 km Begrenzung ML-T 580

Beitrag von horst-lehner »

Präziser lautet die Frage, ob Wohnmobile PKW sind. Wer fragt, ob sie gleichgestellt sind, erkennt damit faktisch schon an, dass es keine PKW seien. Und das sollten wir ohne Rechtsgrundlage nicht tun.
mpetrus
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Re: 120 km Begrenzung ML-T 580

Beitrag von mpetrus »

Sigi hat geschrieben: 02.12.2022, 18:11 Hallo Michael,
woraus schließt Du, dass "zukünftig nicht mehr nach "Fahrzeugart" (PKW, LKW, KOB usw.) unterschieden wird, sondern [nur] ab/unter 3,5t"?

Genau diese Unterscheidung ist es doch, um die es geht.
Vom Überholverbot für Fahrzeuge über 3,5 to sind eben (nur) Pkw und Omnibusse ausgenommen. Und deshalb ist es wichtig, ob Wohnmobile zu den ausgenommenen Fahrzeugen gehören, also Pkw und Bussen gleichgestellt werden.

Gruß
Sigi
Ich habe meine Meinung wohl nicht deutlich genug als "Blick in die Glaskugel" gekennzeichnet.
Aber meine Vermutung liegt wohl auch darin begründet, das in der EU immer mehr Straßenmaut für Fahrzeuge über 3,5t erhoben wird.
Auch werden andere "Regelungen" und Gesetze immer mehr an die Gewichtsklasse und nicht an den Fahrzeugtyp formuliert.
Von da ist es eine Frage der Zeit bis man sich von der Fahrzeugeinstufung trennt und auf Gewichtsklassen geht.
Natürlich wird es weiter entsprechende notwendige (Ausnahme) Regelungen speziell für Busse oder andere Fahrzeuge geben.
Aber, die Masse der Regelungen/Gesetze werden "vereinheitlicht".
Allerdings kann ich dir nicht sagen ob (Landes)Gesetze wie z.B. die StVO, (Verordnungen werden in D wie Gesetze gehandhabt) zu weiteren Verwirrungen, in Verbindung mit den EU Gesetze, führen kann.

Es wird noch Jahre dauern, bis die Regelungen in der EU erstellt werden und dann von EU Recht in deutsches Recht umgesetzt werden.
(Ich vermute das wir beide das evtl. nicht mehr erleben werden. Was nicht bedeutet das wir früh sterben, sondern der "Bürokratenstab" das einfach so lange verzögert.)
Grüße Michael
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