Ausländer in Deutschland

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PRIVATIER
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Ausländer in Deutschland

Beitrag von PRIVATIER »

Moin, moin rundherum
in einem französischen WoMo-Forum wird zur Zeit diskutiert welche Sicherheitsgeräte ausländische Fahrzeuge in Deutschland zwingend mitführen müssen.
Nach telef. Aussage meiner örtlichen Polizeistation:
-Verbandskasten
-Warndreieck
-Sicherheitsweste
Auch beim ADAC finde ich im Internet keine befriedigende Antwort:
Sicher scheint zu sein daß die Warnweste ohnehin nur für kommerzielle Fahrer verbindlich ist.
Wie stehts mit Warndreieck und Verbandskasten:
Was müssen WoMos aus dem Ausland hier in Deutschland zwingend mitführen, unter Verwarngeld-(Bußgeld)Androhung ??
Weiß jemand Sicheres??
Schönen Abend noch
Privatier
Nichts ist beständiger, als der Wandel !
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Johann
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Beitrag von Johann »

Moin Privatier,
in StVZO § 53a findest Du die richtigen Informationen:
http://bundesrecht.juris.de/stvzo/__53a.html
§53a Warndreieck, Warnleuchte, Warnblinkanlage

(1) Warndreiecke und Warnleuchten müssen tragbar, standsicher und so beschaffen sein, daß sie bei Gebrauch auf ausreichende Entfernung erkennbar sind. Warndreiecke müssen rückstrahlend sein; Warnleuchten müssen gelbes Blinklicht abstrahlen, von der Lichtanlage des Fahrzeugs unabhängig sein und eine ausreichende Brenndauer haben. Die Warneinrichtungen müssen in betriebsfertigem Zustand sein.

(2) In Kraftfahrzeugen mit Ausnahme von Krankenfahrstühlen, Krafträdern und einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen müssen mindestens folgende Warneinrichtungen mitgeführt werden:

in Personenkraftwagen, land- oder forstwirtschaftlichen Zug- oder Arbeitsmaschinen sowie in anderen Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t: ein Warndreieck;

in Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t: ein Warndreieck und getrennt davon eine Warnleuchte. Als Warnleuchte darf auch eine tragbare Blinkleuchte nach § 53b Abs. 5 Satz 7 mitgeführt werden.

(3) Warnleuchten, die mitgeführt werden, ohne daß sie nach Absatz 2 vorgeschrieben sind, dürfen abweichend von Absatz 1 von der Lichtanlage des Fahrzeugs abhängig, im Fahrzeug fest angebracht oder so beschaffen sein, daß sie bei Bedarf innen oder außen am Fahrzeug angebracht werden können. Sie müssen der Nummer 20 der Technischen Anforderungen an Fahrzeugteile bei der Bauartprüfung nach § 22a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Verkehrsblatt 1973 S. 558) entsprechen.
Ich kann nicht erkennen, dass diese Verkehrsbestimmungen für Nicht-Deutsche nicht gelten sollen. Wenn ich z.B. nach Österreich fahren sollte, muss ich eine Warnweste mitführen, in Deutschland nicht.
Speziell zur Warnweste habe ich übrigens gerade StVO + StVZO durchforstet, aber keinen Eintrag dazu gefunden.

Gruß Johann
Grüße aus Ladenburg als der ältesten Stadt rechts des Rheins,
Johann
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horst-lehner
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Beitrag von horst-lehner »

Hallo Johann, hallo allerseits,
Johann hat geschrieben:in StVZO § 53a ...
Ohne mir ganz sicher zu sein, würde ich behaupten, dass die deutsche StVZO für ausländische Fahrzeuge nicht relevant ist, denn diese sind ja gerade nicht in Deutschland zugelassen. Die StVZO beschreibt aber schon ihrem Namen nach, was die notwendigen Bedingungen sind, damit ein Motorfahrzeug in Deutschland zugelassen werden kann.

Ich würde mal behaupten, für im Ausland zugelassene Fahrzeuge, die in Deutschland rumfahren, ist relevant, was in ihrem Heimatland in der Zulassungsgesetzgebung steht. Und natürlich, was bei uns in der StVO (ohne Z) steht. Falls es nicht noch zusätzliche zwischenstaatliche Abkommen gibt...

Grüße von Horst
Michael Sorgenfrey
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Beitrag von Michael Sorgenfrey »

Hallo,

die Warnweste ist in der BRD, im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Staaten, nur im gewerblichen Verkehr vorgeschrieben.

Warndreieck und Verbandkasten sind für alle Fahrzeuge, sich sich im Hoheitsgebiet der BRD befinden, vorgeschrieben!

Kenne aber keinen Polizeibeamten, der einem ausländischem Fahrzeugführer ein Verwarngeld auferlegen würde.

In Polen (EU-Land) ist das mitführen eines Feuerlöschers und von Ersatzleuchtmitteln Pflicht. Bei Kontrollen kostet das Nichtvorhandensein ca. 80€. Kontrolliert aber auch niemand.

Gruß Michael
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