Auflastung nach Ablastung

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Oberlehrer
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Auflastung nach Ablastung

Beitrag von Oberlehrer »

Hallo, vor kurzem haben wir ein Hymer B644 G (integriert) gebraucht gekauft. Zulässiges GG ist 3850 kg.
Der Händler hat es auf unseren Wunsch hin vor der TÜV-Untersuchung abgelastet. Nun haben wir festgestellt, dass wir an die 3,5t-Grenze stoßen und müssen wohl oder übel auflasten.
Wo muss ich die Auflastung durchführen? Dürfte doch technisch kein Problem sein, oder? Immerhin war es ja mal aufgelastet...Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Thx.
charly
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Re: Auflastung nach Ablastung

Beitrag von charly »

Oberlehrer hat geschrieben:...Der Händler hat es auf unseren Wunsch hin vor der TÜV-Untersuchung abgelastet.
Sorry :oops: ! Selber schuld ;-) !
Oberlehrer hat geschrieben:Nun haben wir festgestellt, dass wir an die 3,5t-Grenze stoßen ...
Vorher wiegen wär´ nicht schlecht gewesen, oder ;-)!
Oberlehrer hat geschrieben:Wo muss ich die Auflastung durchführen?
Genau da, wo auch abgelastet wurde.
Oberlehrer hat geschrieben:Dürfte doch technisch kein Problem sein, oder? Immerhin war es ja mal aufgelastet...
Genau!
Oberlehrer hat geschrieben:Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Mit den gleichen, wie für die Ablastung, denn das eine wurde und das andere wird rein administrativ durchgeführt! Nicht vergessen: vorher Typschild wieder ändern!

Sorry für die blöde Formulierung: ich war heilfroh, endlich einen Wagen zu haben, bei dem ich bei der Beladung das Wasser nicht tropfenweise tanken und die Unterhosen abzählen mußte!

Grüßle

Charly
Grüßle aus Hirschlanden!

Charly
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