BGH Entscheidung zu Wohnmobilen auf Fiat Basis

Fiat, Mercedes, ... und alles Weitere zum Basisfahrzeug bzw. alles Weitere, was am Basisfahrzeug dran ist oder dieses aufwertet (ALKO, Goldschmitt, Reifen, Kat ...)
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Heilixblechle
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BGH Entscheidung zu Wohnmobilen auf Fiat Basis

Beitrag von Heilixblechle »

Da darf man gespannt sein:
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/bg ... l-100.html

Gruß Walter
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Johann
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Re: BGH Entscheidung zu Wohnmobilen auf Fiat Basis

Beitrag von Johann »

Heilixblechle hat geschrieben: 01.12.2023, 11:40 Da darf man gespannt sein:
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/bg ... l-100.html
Ja Walter, mit großem Interesse habe ich mir den Tagesschau-Bericht durchgelesen. Und bin auch hier über eine missverständliche Formulierung gestoßen: "Das Gericht betonte auch, dass es keinen Unterschied mache, ob das Fahrzeug ein Auto oder ein Wohnmobil sei. ..." Das erinnert mich stark an eine Aussage, die einst so gefallen sein soll "Alle Deutschen und Bayern ..." Aha, demnach würde Bayern nicht zu Deutschland zählen? Naja, manchen Diskussionen könnte man das schon entnehmen. :lol:

Aber https://de.wikipedia.org/wiki/Automobil definiert den Begriff Automobil so:
  • Ein Automobil, kurz Auto (in Deutschland amtlich Kraftfahrzeug, in der Schweiz amtlich Motorwagen), ist ein mehrspuriges motorgetriebenes Straßenfahrzeug zur Beförderung von Personen oder Lasten. Umgangssprachlich nennt man „Auto“ vor allem Fahrzeuge, die zum Transport von Personen bestimmt sind; amtlich werden diese als Personenkraftwagen (kurz: Pkw) bezeichnet, oder – bei mehr Sitzplätzen – als Kraftomnibus. Soll ein Fahrzeug mehrheitlich Güter transportieren, heißt es amtlich „Lastkraftwagen“ (Lkw).
Sollte jetzt der BGH gefragt werden, ob sich das Urteil auf Autos (= Automobile) bezieht oder ausschließlich auf Pkws? Die deutsche Sprache (inkl. die der Bayern :lol: ) ist schon schwierig. Was ist gemeint, was ist gesagt, was ist verstanden? ;-) - Am Winteranfang und einen Monat vor 2024 darf ich doch mal nachfragen :idea: :lol:
Grüße aus Ladenburg als der ältesten Stadt rechts des Rheins,
Johann
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horst-lehner
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Re: BGH Entscheidung zu Wohnmobilen auf Fiat Basis

Beitrag von horst-lehner »

Johann hat geschrieben: 01.12.2023, 21:33 Sollte jetzt der BGH gefragt werden, ob sich das Urteil auf Autos (= Automobile) bezieht oder ausschließlich auf Pkws?
Kannst Du Dir sparen. Der BGH hat in seiner Pressemitteilung Nr. 196/2023) formuliert:
Weiter ist ein Differenzschaden nicht deshalb auszuschließen, weil der Kläger nicht einen Pkw, sondern ein Wohnmobil erworben hat. Für den Differenzschaden kommt es nicht darauf an, welchen Zwecken die beabsichtigte Nutzung eines Kraftfahrzeugs als Fortbewegungsmittel im Straßenverkehr dienen soll.
(Hervorhebung von mir)

Die unsinnige Formulierung stammt also wohl von einem wenig sachkundigen Tagesschau-Redakteur.
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Johann
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Re: BGH Entscheidung zu Wohnmobilen auf Fiat Basis

Beitrag von Johann »

horst-lehner hat geschrieben: 02.12.2023, 01:29 Die unsinnige Formulierung stammt also wohl von einem wenig sachkundigen Tagesschau-Redakteur.
Genau das hatte ich auch befürchtet. :x
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Re: BGH Entscheidung zu Wohnmobilen auf Fiat Basis

Beitrag von Heilixblechle »

Die Klage betraf demnach ein Fahrzeug aus dem Hymer Konzern ( Sunlight ). Man darf gespannt sein...

Gruß Walter
Michael Sorgenfrey
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Re: BGH Entscheidung zu Wohnmobilen auf Fiat Basis

Beitrag von Michael Sorgenfrey »

Hallo,

sicherlich bekommt der Kläger einen Differenzschaden anerkannt, der laut Entscheidung des BGH zwischen 5 und 15 Prozent des damaligen Kaufpreises beträgt. Vermutlich wird der vom Gericht festgesetzte Differenzschaden sich um die 10 Prozent bewegen.

Es darf allerdings nicht vergessen werden, das eine Nutzungsentschädigung auf den Differenzschaden anzurechnen ist. In letzter Zeit haben bei einer Entschädigung für Nutzungsausfall z. B. nach einem Unfall die Gerichte vielfach eine Entschädigung für Wohnmobile nach der Tabelle für Van und SUV anerkannt. Wenn dann 0,84 € pro gefahrenen Kilometer als Nutzungsentschädigung angesetzt werden, beträgt diese bei einer Laufleistung von 10.000 Kilometer bereits 8.400 €. Ein finanzieller Vorteil wird für den Kläger daher voraussichtlich nicht erreichbar sein.

In der Regel raten Rechtsanwälte ihren Mandanten, nach Einreichung einer Klage das Wohnmobil bis zur Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr zu nutzen, um die zu anzurechnende Nutzungsentschädigung möglichst gering zu halten.

Gruß Michael
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