Inspektion und Zahnriemen Ducato 2,3 jdt 110 PS
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Inspektion und Zahnriemen Ducato 2,3 jdt 110 PS
Hallo zusammen,
wir haben im letzten Jahr einen Hymer C 524 auf Ducato 2,3 jtd als Jahreswagen gekauft. EZ 2006; Km 21000.
Bei einer Garantiesache meinte der Werkstattmeister das Chassis wäre lt. Fahrgestellnummer aus 2003, also müßte jetzt der Zahnriemen gemacht werden. Der wäre 4 Jahre alt und müßte raus. Dies kann ich nicht nachvollziehen, weil das Fahrzeug ja erst seit 2006 bewegt wird und jetzt 30000 km runter hat. Habt Ihr ähnliche Erfahrung und was kostet Insp. und Zahnriemen
Gruß auaontour
wir haben im letzten Jahr einen Hymer C 524 auf Ducato 2,3 jtd als Jahreswagen gekauft. EZ 2006; Km 21000.
Bei einer Garantiesache meinte der Werkstattmeister das Chassis wäre lt. Fahrgestellnummer aus 2003, also müßte jetzt der Zahnriemen gemacht werden. Der wäre 4 Jahre alt und müßte raus. Dies kann ich nicht nachvollziehen, weil das Fahrzeug ja erst seit 2006 bewegt wird und jetzt 30000 km runter hat. Habt Ihr ähnliche Erfahrung und was kostet Insp. und Zahnriemen
Gruß auaontour
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Also,.... die Kosten zum Wechsel des Zahnriemens mit einer Andruckrolle liegen bei ca 300 Euronen.
Zur Notwendigkeit des Wechsels,..... Das Material des Zahnriemens altert auch im Stand.
Ich habe die Auskunft bekommen, daß ein Zahnriemen nicht älter als 5 Jahre sein sollte.
Gruß
Wilfried
Zur Notwendigkeit des Wechsels,..... Das Material des Zahnriemens altert auch im Stand.
Ich habe die Auskunft bekommen, daß ein Zahnriemen nicht älter als 5 Jahre sein sollte.
Gruß
Wilfried
Grüße aus dem Norden
Wilfried , mit Hymer 544 / 2,5 TD aus 94 / 95 PS
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nie eine Handbreit Luft zwischen dem Reifen und der Straße
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die Garantie / Gewährleistung der Basis und des Aufbaus wird meines Wissens nach erst mit der erstmaligen Zulassung zum Verkehr wirksam.
Dies bedeutet für mich, dass die (Wechsel) Fristen erst ab dem Tag der EZ zu "laufen" beginnen.
Ein Zahnriemen altert im Stand genau so viel oder wenig wie z. B. ein Motor. Einen Wechsel halte ich daher zu diesem Zeitpunkt für wenig sinnvoll. Ich würde da an deiner Stelle einmal Kontakt zu deinem Händler aufnehmen und ihn um Rat fragen. Es kann nach meiner Meinung nicht zu deinen Lasten gehen, wenn er dir eine etwas ältere Basis verkauft hat. Es sei denn, er hat dich darauf hingewiesen.
Gruß aci
Dies bedeutet für mich, dass die (Wechsel) Fristen erst ab dem Tag der EZ zu "laufen" beginnen.
Ein Zahnriemen altert im Stand genau so viel oder wenig wie z. B. ein Motor. Einen Wechsel halte ich daher zu diesem Zeitpunkt für wenig sinnvoll. Ich würde da an deiner Stelle einmal Kontakt zu deinem Händler aufnehmen und ihn um Rat fragen. Es kann nach meiner Meinung nicht zu deinen Lasten gehen, wenn er dir eine etwas ältere Basis verkauft hat. Es sei denn, er hat dich darauf hingewiesen.
Gruß aci
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- starlight
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hallo Aci,aci hat geschrieben:die Garantie / Gewährleistung der Basis und des Aufbaus wird meines Wissens nach erst mit der erstmaligen Zulassung zum Verkehr wirksam.
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Gruß aci
leider ist dem nicht so. Habe selber die leidvolle Erfahrung gemacht, dass Mercedes die defekte Fahrzeugbatterie ca. 1 1/2 nach Erstzulassung nicht mehr auf "Garantie" gewechselt hat.
Begründung: die Batterie ist ein Verschleißteil und wenn das Fahrzeug vor Erstzulassung schon so lange beim Aufbauhersteller oder beim Händler steht, muss auf das Produktionsdatum zurückgegriffen werden.
Schließlich hat dann Hymer im Rahmen der einjährigen Gebrauchtwagengarantie/Händlergarantie die Kosten übernommen.
Ich sehe übrigens auch den Zahnriemen als Verschleißteil, selbst wenn das Fahrzeug nicht bewegt wird. Gummi altert auch bei Nichtbenützung.
Gruß starlight
www.hymer-starlight.ag.vu
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Nur Reisen ist Leben,
wie umgekehrt das Leben Reise ist.
Jean Paul (1763 -1825)
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Hallo Leute,
in einem anderen Forum habe ich dazu gelesen, dass der Beginn der Herstellergarantie EU-rechtlich geregelt sein soll. Danach soll die Garantie mit der Erstzulassung beginnen. Dies ist aber die Aussage eines Forumsmitgliedes gewesen, somit kann ich dafür momentan keine Quellen nachweisen.
Wenn an der EU-Regelung etwas dran ist, müsste doch Klarheit darüber zu beschaffen sein. Kann ja sein, dass sich das bei Händlern und Verbrauchern noch nicht hinreichend herumgesprochen hat.
Ich werde mal den Stichworten googlen.
Gruß Mobilfred
in einem anderen Forum habe ich dazu gelesen, dass der Beginn der Herstellergarantie EU-rechtlich geregelt sein soll. Danach soll die Garantie mit der Erstzulassung beginnen. Dies ist aber die Aussage eines Forumsmitgliedes gewesen, somit kann ich dafür momentan keine Quellen nachweisen.
Wenn an der EU-Regelung etwas dran ist, müsste doch Klarheit darüber zu beschaffen sein. Kann ja sein, dass sich das bei Händlern und Verbrauchern noch nicht hinreichend herumgesprochen hat.
Ich werde mal den Stichworten googlen.
Gruß Mobilfred
- horst-lehner
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Hallo allerseits,
bevor wir hier über Garantie, Gewährleistung und/oder Sachmängelhaftung philosophieren, müssten mal die folgenden Fakten geklärt werden:
Grüße von Horst
bevor wir hier über Garantie, Gewährleistung und/oder Sachmängelhaftung philosophieren, müssten mal die folgenden Fakten geklärt werden:
- Wurde das Fahrzeug von einem Händler oder privat gekauft? Falls privat, ist wahrscheinlich die Sachmängelhaftung im Kaufvertrag wirksam ausgeschlossen worden. Falls vom Händler, dann kann sie nicht ausgeschlossen worden sein.
- Welche Garantie oder sonstigen Zusicherungen gibt es vom Verkäufer? Bei einem Privatverkauf vermutlich keine...
- Wann genau wurde das Fahrzeug verkauft? Wenn es schon länge als sechs Monate her ist, muss der Käufer nachweisen, dass der Sachmangel schon beim Verkauf vorgelegen hat. Das könnte in diesem Fall recht einfach sein...
- ...aber nur, wenn das Baujahr (und damit das Alter des Zahnriemens) überhaupt ein Sachmangel ist. Die Tatsache, dass eine Zahnriemen ein Verschleißteil ist, das nach 5 Jahren gewechselt werden muss, ist an und für sich sicher kein Sachmangel.
Grüße von Horst
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Puuh,
wenn man so durch die "Welt klickt", kommt schon eine Menge zusammen, aber nichts eindeutiges.
Wann Neuwagen noch als Neuwagen gelten (auch Tageszulassungen), und die Garantien auch wie Neuwagen behandelt werden, weiß ich bereits. Das trifft jedoch hier nicht zu. Das Womo wurde als Jahreswagen gekauft (nach EZ 2006), obwohl die Herstellung 2003 war.
Bei Neuwagen ist es nach meiner bisherigen Info so, dass die Herstellung nicht über 12 Monate zurückliegen und kein Modellwechsel stattgefunden haben darf.
Hier hat ja inzwischen mindestens ein Modellwechsel (je nach den genauen Daten) stattgefunden und der Wagen war schon mindestens zwei Jahre alt vor der EZ. Ob da noch die Bezeichnung Jahreswagen rechtskonform war, kann ich nicht sagen. Es hängt bestimmt auch von den Aussagen vor dem Kauf und den Angaben im Kaufvertrag ab.
Wenn die Werkstatt auch gleichzeitig der Verkaufsbetrieb ist, kann ich mir schon vorstellen, dass sie nach eigenem Vorschlag sicherheitshalber den Riemen gewechselt haben wollen. Faktisch altert das Material und birgt Risiken.
auaontour hat jetzt die Wahl für seine Strategie mit der Frage: Was will ich erreichen?
1. weiterfahren und die Kostenbeteiligung für einen evtl. Motorschaden langwierig bei schwieriger Vertragslage erklagen?
2. mehr Rechtssicherheit einholen und eine Beteiligung der Kosten erstreiten bevor der Riemen reißt? ( auch eine Lotterie, nur anderer Ansatz)
3. kooperativ die Positionen ausloten und evtl. Kosten in bspw. Materialkosten- und Lohnkostenübernahme aufzuteilen versuchen?
4. den sauren Drops lutschen und sich sagen: "Ich habe das Fahrzeug zu einem überaus angemessenem Preis bekommen (hoffentlich) und stehe jetzt zu den Unterhaltskosten"?
PS: Aus meiner Erinnerung war der Wechselzeitraum des Riemes doch 5 Jahre, zumindest bei meinem alten 2,8er JTD, oder?
so long Mobilfred
wenn man so durch die "Welt klickt", kommt schon eine Menge zusammen, aber nichts eindeutiges.
Wann Neuwagen noch als Neuwagen gelten (auch Tageszulassungen), und die Garantien auch wie Neuwagen behandelt werden, weiß ich bereits. Das trifft jedoch hier nicht zu. Das Womo wurde als Jahreswagen gekauft (nach EZ 2006), obwohl die Herstellung 2003 war.
Bei Neuwagen ist es nach meiner bisherigen Info so, dass die Herstellung nicht über 12 Monate zurückliegen und kein Modellwechsel stattgefunden haben darf.
Hier hat ja inzwischen mindestens ein Modellwechsel (je nach den genauen Daten) stattgefunden und der Wagen war schon mindestens zwei Jahre alt vor der EZ. Ob da noch die Bezeichnung Jahreswagen rechtskonform war, kann ich nicht sagen. Es hängt bestimmt auch von den Aussagen vor dem Kauf und den Angaben im Kaufvertrag ab.
Wenn die Werkstatt auch gleichzeitig der Verkaufsbetrieb ist, kann ich mir schon vorstellen, dass sie nach eigenem Vorschlag sicherheitshalber den Riemen gewechselt haben wollen. Faktisch altert das Material und birgt Risiken.
auaontour hat jetzt die Wahl für seine Strategie mit der Frage: Was will ich erreichen?
1. weiterfahren und die Kostenbeteiligung für einen evtl. Motorschaden langwierig bei schwieriger Vertragslage erklagen?
2. mehr Rechtssicherheit einholen und eine Beteiligung der Kosten erstreiten bevor der Riemen reißt? ( auch eine Lotterie, nur anderer Ansatz)
3. kooperativ die Positionen ausloten und evtl. Kosten in bspw. Materialkosten- und Lohnkostenübernahme aufzuteilen versuchen?
4. den sauren Drops lutschen und sich sagen: "Ich habe das Fahrzeug zu einem überaus angemessenem Preis bekommen (hoffentlich) und stehe jetzt zu den Unterhaltskosten"?
PS: Aus meiner Erinnerung war der Wechselzeitraum des Riemes doch 5 Jahre, zumindest bei meinem alten 2,8er JTD, oder?
so long Mobilfred
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Kurz einmal einige Gedanken zu den sogenannten Verschleißteilen:
Wenn ich mir einen neuen Akku kaufe, bekomme ich darauf eine bestimmte Zeit Garantie / Gewährleistung. Im Schadensfall frägt wohl niemand danach, wann der Akku produziert wurde und wie lange er beim Händler im Lager gestanden hat.
Ähnliches dürfte für einen Zahnriemen gelten. Auch hier ist es für den Endverbraucher nicht von Bedeutung, wann das Teil produziert wurde. Sollte dem jedoch so sein, so müsste auf den Verschleißteilen das Datum der Herstellung vermerkt sein und wie lange es bis zum Zeitablauf benutzt, bzw. es auf Lager gehalten werden darf. Nur wer sollte das kontrollieren?
Kann oder muss einem Endverbraucher zugemutet werden, dass er /sie Nachforschen muss, wann die Basis aus dem Werk des Herstellers gerollt ist? Muss er Nachforschungen anstellen, was so alles unter die Definition "Verschleißteile" fällt oder ggf. fallen kann?
Daher bin ich der Ansicht, dass die Garantie / Gewährleistung, mit dem Tag der EZ zu "laufen" beginnt, wie ich bereits schon gepostet habe.
@Starlight: Ich erinnere mich noch gut an deine Arie mit dem Akku und ich hatte dir damals meine Ansicht hierzu gepostet.
@ Horst-Lehner: Geht nicht die Garantie / Gewährleistung auch beim Kauf von Privat auf den neuen Eigentümer über, falls er das Mobi von einem Privatmann erworben haben sollte?
Gruß aci
Wenn ich mir einen neuen Akku kaufe, bekomme ich darauf eine bestimmte Zeit Garantie / Gewährleistung. Im Schadensfall frägt wohl niemand danach, wann der Akku produziert wurde und wie lange er beim Händler im Lager gestanden hat.
Ähnliches dürfte für einen Zahnriemen gelten. Auch hier ist es für den Endverbraucher nicht von Bedeutung, wann das Teil produziert wurde. Sollte dem jedoch so sein, so müsste auf den Verschleißteilen das Datum der Herstellung vermerkt sein und wie lange es bis zum Zeitablauf benutzt, bzw. es auf Lager gehalten werden darf. Nur wer sollte das kontrollieren?
Kann oder muss einem Endverbraucher zugemutet werden, dass er /sie Nachforschen muss, wann die Basis aus dem Werk des Herstellers gerollt ist? Muss er Nachforschungen anstellen, was so alles unter die Definition "Verschleißteile" fällt oder ggf. fallen kann?
Daher bin ich der Ansicht, dass die Garantie / Gewährleistung, mit dem Tag der EZ zu "laufen" beginnt, wie ich bereits schon gepostet habe.
@Starlight: Ich erinnere mich noch gut an deine Arie mit dem Akku und ich hatte dir damals meine Ansicht hierzu gepostet.
@ Horst-Lehner: Geht nicht die Garantie / Gewährleistung auch beim Kauf von Privat auf den neuen Eigentümer über, falls er das Mobi von einem Privatmann erworben haben sollte?
Gruß aci
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Hallo aci,
so sehr ich Deinen Ausführungen gefühlsmäßig zustimmen möchte, so unscharf sind sie auch. Die Juristerei ist aber auf eine möglichst geringe Unschärfe angewiesen.
Und was eine mögliche Sachmängelhaftung (früher: Gewährleistung) angeht, habe ich weiter oben schon alles aus meiner Sicht relevante geschrieben.
Grüße von Horst
so sehr ich Deinen Ausführungen gefühlsmäßig zustimmen möchte, so unscharf sind sie auch. Die Juristerei ist aber auf eine möglichst geringe Unschärfe angewiesen.
So ist es. Zumindest für die Sachmängelhaftung. Bei der Herstellergarantie sind die Bedingungen fast beliebig gestaltbar und von Hersteller zu Hersteller verschieden.aci hat geschrieben:Wenn ich mir einen neuen Akku kaufe, bekomme ich darauf eine bestimmte Zeit Garantie / Gewährleistung. Im Schadensfall frägt wohl niemand danach, wann der Akku produziert wurde und wie lange er beim Händler im Lager gestanden hat.
Wann der Zahnriemen hergestellt wurde, ist in der Tat irrelevant; darauf bezieht sich ja auch die Werkstatt nicht. Und das Herstelldatum des Basisfahrzeugs ist offenbar bekannt, wenn auch nicht im Klartext auf dem Produkt vermerkt.aci hat geschrieben:Ähnliches dürfte für einen Zahnriemen gelten. Auch hier ist es für den Endverbraucher nicht von Bedeutung, wann das Teil produziert wurde. Sollte dem jedoch so sein, so müsste auf den Verschleißteilen das Datum der Herstellung vermerkt sein und wie lange es bis zum Zeitablauf benutzt, bzw. es auf Lager gehalten werden darf. Nur wer sollte das kontrollieren?
Hiermit stellst Du aus einem anderen Blickwinkel die Frage nach dem, was der Gesetzgeber die "übliche Beschaffenheit" nennt.aci hat geschrieben:Kann oder muss einem Endverbraucher zugemutet werden, dass er /sie Nachforschen muss, wann die Basis aus dem Werk des Herstellers gerollt ist? Muss er Nachforschungen anstellen, was so alles unter die Definition "Verschleißteile" fällt oder ggf. fallen kann?
Tut sie ja auch (oder evtl. mit dem Tag der Übergabe an den Erstkäufer, das dürfte aber in der Praxis kaum einen Unterschied machen).aci hat geschrieben:Daher bin ich der Ansicht, dass die Garantie / Gewährleistung, mit dem Tag der EZ zu "laufen" beginnt, wie ich bereits schon gepostet habe.
Die Garantie mag ja mit dem Tag der Erstzulassung zu laufen beginnen, und m. E. geht sie beim Weiterverkauf auf den Käufer über. Aber was hilft das in diesem Fall? Sie erstreckt sich regelmäßig nicht auf Verschleißteile, und zu denen gehört nun mal ein Zahnriemen.aci hat geschrieben:@ Horst-Lehner: Geht nicht die Garantie / Gewährleistung auch beim Kauf von Privat auf den neuen Eigentümer über, falls er das Mobi von einem Privatmann erworben haben sollte?
Und was eine mögliche Sachmängelhaftung (früher: Gewährleistung) angeht, habe ich weiter oben schon alles aus meiner Sicht relevante geschrieben.
Grüße von Horst
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Hallo,
die Ausführungen von Horst sind erschöpfend.
Das heißt in diesem Fall, Zahnriemen ersetzen lassen oder im anderen Fall auf den Kosten für einen neuen Motor sitzenbleiben!
Gruß Michael
die Ausführungen von Horst sind erschöpfend.
Das heißt in diesem Fall, Zahnriemen ersetzen lassen oder im anderen Fall auf den Kosten für einen neuen Motor sitzenbleiben!
Gruß Michael
Reise in die weite Welt hinaus, denn etwas besseres als den Tod findest du überall. Wilhelm Busch
Wenn der Tod kommt, hat der Reiche kein Geld und der Arme keine Schulden mehr. Estländisches Sprichwort
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Hallo Michael Sorgenfrey,
na ja ganz so einfach wie du in deinem Posting schreibst, ist die Welt nicht gestrickt, auch wenn Horst-Lehners Posting erschöpfend war Allerdings bleibt es selbstverständlich dir und deinem Geldbeutel überlassen, dein Geld in die Werkstätt zu tragen.
Mein WoMo wurde erstmalig 07/04 zum Verkehr zugelassen. Da die Basis vermutlich Bj. 03 oder noch früher ist, wäre der Riemenwechsel bei mir schon überfällig. Nur.......bisher hat mich keiner auf diesen (vermeintlichen) Tatbestand aufmerksam gemacht, obwohl alle Inspektionen durchgeführt wurden. Ich denke wir sollten bei der ganzen Sache die Begriffe "Altern" und "Verschleiß" nicht verwechseln.
Wenn ein Fahrzeug auf dem Hof des Händlers oder wo auch immer steht, altert zweifelsohne auch der Riemen, aber er verschleißt nicht. Deshalb beginnen nicht nur nach meiner Ansicht die Fristen erst zu "laufen", wenn das Fahrzeug erstmalig zum Verkehr zugelassen wurde. So und nicht anderst sind auch die Garantieunterlagen vom Hersteller meiner Basis zu deuten.
Einen Zahnriemenwechsel wie im Fall von Auaontour durchzuführen, ist nach meiner Ansicht schlicht und ergreifend herausgeschmissenes Geld. Da würde ich mich bestimmt auf die "Hinterbeine" stellen.
@ Horst-Lehner; vielen Dank für deine ausfühliche Erörterung.
Gruß aci
na ja ganz so einfach wie du in deinem Posting schreibst, ist die Welt nicht gestrickt, auch wenn Horst-Lehners Posting erschöpfend war Allerdings bleibt es selbstverständlich dir und deinem Geldbeutel überlassen, dein Geld in die Werkstätt zu tragen.
Mein WoMo wurde erstmalig 07/04 zum Verkehr zugelassen. Da die Basis vermutlich Bj. 03 oder noch früher ist, wäre der Riemenwechsel bei mir schon überfällig. Nur.......bisher hat mich keiner auf diesen (vermeintlichen) Tatbestand aufmerksam gemacht, obwohl alle Inspektionen durchgeführt wurden. Ich denke wir sollten bei der ganzen Sache die Begriffe "Altern" und "Verschleiß" nicht verwechseln.
Wenn ein Fahrzeug auf dem Hof des Händlers oder wo auch immer steht, altert zweifelsohne auch der Riemen, aber er verschleißt nicht. Deshalb beginnen nicht nur nach meiner Ansicht die Fristen erst zu "laufen", wenn das Fahrzeug erstmalig zum Verkehr zugelassen wurde. So und nicht anderst sind auch die Garantieunterlagen vom Hersteller meiner Basis zu deuten.
Einen Zahnriemenwechsel wie im Fall von Auaontour durchzuführen, ist nach meiner Ansicht schlicht und ergreifend herausgeschmissenes Geld. Da würde ich mich bestimmt auf die "Hinterbeine" stellen.
@ Horst-Lehner; vielen Dank für deine ausfühliche Erörterung.
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Hallo Aci,
in Deinem speziellen Fall gebe ich Dir recht. Der Unterschied von einem Jahr zwischen Produktion und Zulassung ist nicht relevant.
Aber 3 Jahre Unterschied sind doch schon nicht unerheblich. Da wäre mir das Geld für einen neuen Motor und einem Rechtsstreit mit ungewissen (!!) Ausgang zu schade. Die 300€ für den Riemenwechsel sind da schon kalkulierbar.
Gruß Michael
in Deinem speziellen Fall gebe ich Dir recht. Der Unterschied von einem Jahr zwischen Produktion und Zulassung ist nicht relevant.
Aber 3 Jahre Unterschied sind doch schon nicht unerheblich. Da wäre mir das Geld für einen neuen Motor und einem Rechtsstreit mit ungewissen (!!) Ausgang zu schade. Die 300€ für den Riemenwechsel sind da schon kalkulierbar.
Gruß Michael
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Zahnriemen
Hallo zusammen,
vielen Dank für die Ratschläge. Ich habe mit jetzt die Arbeit gemacht und mit 6 verschiedenen Fiat Werkstätten das Thema durchgekaut. Fakt ist: Das Womo ist jetzt zur Inspektion ohne Zahnriemen. Der bleibt drin bis nächstes Jahr. So sind wir auf der sicheren Seite und Kilometermäßig sowieso ( 240000 km oder 5 Jahre)Alle Fiat Werkstätten meinten Wechsel bis 2010/2011 5 Jahre ab Zulassung. Ihr habt mir alle echt geholfen. Nochmal Danke
vielen Dank für die Ratschläge. Ich habe mit jetzt die Arbeit gemacht und mit 6 verschiedenen Fiat Werkstätten das Thema durchgekaut. Fakt ist: Das Womo ist jetzt zur Inspektion ohne Zahnriemen. Der bleibt drin bis nächstes Jahr. So sind wir auf der sicheren Seite und Kilometermäßig sowieso ( 240000 km oder 5 Jahre)Alle Fiat Werkstätten meinten Wechsel bis 2010/2011 5 Jahre ab Zulassung. Ihr habt mir alle echt geholfen. Nochmal Danke