Kein Wertersatz für Nutzung während der Garantiezeit!?

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RDF
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Kein Wertersatz für Nutzung während der Garantiezeit!?

Beitrag von RDF »

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden:

Kunden müssen keinen "Wertersatz" für die Nutzung eines Geräts zahlen, das während der Garantiezeit ausgetauscht werden muss.

Was bedeutet das wohl für Wohnmobile z.B. bei einer Rückabwicklung? ;-)
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Garfield
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Beitrag von Garfield »

Hallo RDF,
von verbraucherfreundlichen Entscheidungen habe ich irgendwie im Vorbeigehen etwas gehört.

Gibt es irgendwo eine Seite, wodurch deine Aussage beschrieben wird?
Viele Grüße, Peter
:mrgreen: Ein Reisemobil braucht zwei Jahre, bis es erwachsen ist. Direkt anschließend beginnen nahtlos die Alterskrankheiten. ;-)
Michael Sorgenfrey
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Beitrag von Michael Sorgenfrey »

Hallo RDF,
hallo Garfield,

war auch meine erste Frage. Mein :lol: Anwalt teilte mir mit, das Urteil bezieht nur auf ortsfeste und nicht auf bewegliche Kaufgegenstände.

Schade :cry:

Gruß Michael
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RDF
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Hier die Quelle

Beitrag von RDF »

http://curia.europa.eu/de/actu/communiq ... 0028de.pdf

und

http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/f ... f=C-404/06

Die für mich entscheidenden Sätze der Urteilsbegründung des EuGH lauten:

" Wenn der Verkäufer ein vertragswidriges Verbrauchsgut liefert, erfüllt er die Verpflichtung, die er im Kaufvertrag eingegangen ist, nicht ordnungsgemäß und muss daher die Folgen dieser Schlechterfüllung tragen. Der Verbraucher, der seinerseits den Kaufpreis gezahlt und damit seine vertragliche Verpflichtung ordnungsgemäß erfüllt hat, wird durch die Erlangung eines neuen Verbrauchsguts als Ersatz für das vertragswidrige Verbrauchsgut nicht ungerechtfertigt bereichert. Er erhält lediglich verspätet ein den Vertragsbestimmungen entsprechendes Verbrauchsgut, wie er es bereits zu Beginn hätte erhalten müssen.

Im Übrigen werden die finanziellen Interessen des Verkäufers zum einen durch die Verjährungsfrist von zwei Jahren ........ und zum anderen durch die ..... Möglichkeit geschützt, die Ersatzlieferung zu verweigern, wenn sich diese Abhilfe als unverhältnismäßig erweist, weil sie ihm unzumutbare Kosten verursachen würde."
RDF
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Beitrag von RDF »

Nachtrag:
Das Urteil des EuGH bezieht sich auf einen Quelle-Herd.

Wenn es da einen juristischen Unterschied zum WOMO gäbe, dann wird es erst richtig interessant, wenn man sich Mängel an einem Herd in einem Womo vorstellt!
Michael Sorgenfrey
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Beitrag von Michael Sorgenfrey »

Hallo RDF.

im Moment ist mir kein Fall bekannt, wo für den Tausch eines defekten Kühlschrankes, der Heizung etc. im Womo während der Gewährleistungszeit eine Nutzungsentschädigung verlangt wurde. Das gleiche trift auf das Fahrgestell zu.

Wenn es im Forum doch jemanden gibt, wäre es toll, wenn er seine Erfahrungen hier schildern würde.

Gruß Michael
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RDF
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Beitrag von RDF »

Hallo Michael,

mit der gleichen Begründung wie zu diesem Urteil könnte bei einer Rückabwicklung doch auch der bisher übliche Abschlag für die "Nutzungsentschädigung" pro km entfallen ;-) .

Gruß Rolf
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Beitrag von Michael Sorgenfrey »

Hallo RDF,

mein :lol: Anwalt sieht die Einrichtung etc. als ortsfest (da eingebaut) und das Fahrzeug als beweglich an.

Seiner Meinung nach ist das wieder ein nettes Feld für gerichtliche Auseinandersetzungen, wobei heute schon damit zu rechnen ist, das in diesem Punkt keine gefestigte Rechtsprechung entstehen wird.

Gruß Michael
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Beitrag von RDF »

Hallo Michael,
man muss wohl leider unterscheiden:

- wird vom Lieferanten Ersatz geliefert, darf dieser nach dem Urteil des EuGH keinen Wertersatz mehr für die bisherige Nutzung verlangen.

- wird der Vertrag jedoch aufgelöst, besteht die Verpflichtung zur gegenseitigen Herausgabe der erlangten Vorteile.

zum Thema "ortsfest" und Wohnmobil siehe auch:
http://www.kostenlose-urteile.de/newsview630A.htm ;-)

Gruss Rolf
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Beitrag von Michael Sorgenfrey »

Hallo RDF,

danke für den Hinweis.

Urteil ist mir geläufig. Revision ist verworfen worden.

Das Womo wurde in diesem Fall als ortsfest angesehen, weil es nur in einem räumlich eng begrenzten Bereich für die Prostitution zum Einsatz kam. Bei einer (Kommentar der Juristen ) "Wanderhure" hätte das Urteil keinen Bestand gehabt.

Grundsätzlich sind Womos ortsveränderlich. Ausnahmen sind z.B. Womos, die ständig auf einem Campingsplatz ihren regelmäßigen Standort haben.

Lassen wir einfach von der Rechtsprechung überraschen.

Schönen Restsonntag noch.

Gruß Michael
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Beitrag von RDF »

Hallo Michael,

der Hinweis auf die "ortsfeste" Womo-Variante war auch nicht ganz ernst gemeint:
Nichts ist unmöglich! ;-)

eine gute Woche wünscht
Rolf
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Michael Sorgenfrey
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Beitrag von Michael Sorgenfrey »

Hallo Rolf,

danke und gleichfalls eine schöne Woche.

Gruß Michael
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