Verlängerung AU

Fiat, Mercedes, ... und alles Weitere zum Basisfahrzeug bzw. alles Weitere, was am Basisfahrzeug dran ist oder dieses aufwertet (ALKO, Goldschmitt, Reifen, Kat ...)
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uweerwinrobert
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Verlängerung AU

Beitrag von uweerwinrobert »

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Hallo,

in einem Artikel habe ich gelesen, dass die AU- Frist bei Neufahrzeugen bis 3,5t der HU- Frist von 36 Monaten nach dem Tag der Erstzulassung angeglichen wurde.
Die Plaketten werden danach vom TÜV auch für Fahrzeuge geklebt, die noch die Plaketten nach der alten Bestimmung haben.
Die AU wird somit ohne Untersuchung um ein Jahr verlängert.

Kann mir jemand sagen wo ich die neue Bestimmung finde.
Der TÜV vor Ort kannte die neue Bestimmung nicht.

Gruß
Uwe
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dieterrudi
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Beitrag von dieterrudi »

Servus uweerwinrobert,
die 3-Jahresverlängerung der AU gilt nur für Neufahrzeuge bis 3,5t GGW.
Der TÜV Nürnberg/Bislohe, Fürth und mein Fiat-Ducato-Service Fa. Filip/Bislohe, Fürth kannten die 3 Jahresfrist bei meinem TÜV/ASU-Termin im November 2004. Habe ohne Gebühren Plaketten Nov. 2005 bekommen(EZ Nov. 2002), aber vorher Gas-Prüfung machen lassen (nur 2-jährig)!
Muß also eine TÜV/Dekra-Information oder Gesetzblatt/-Änderungsinfo oder so ähnlich geben. Bin nächste Woche mit Priv.-PKW beim TÜV und werde fragen.
Servus Dieter und Traudl aus Nürnberg
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bingo
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Re: Verlängerung AU

Beitrag von bingo »

uweerwinrobert hat geschrieben: Kann mir jemand sagen wo ich die neue Bestimmung finde.
Der TÜV vor Ort kannte die neue Bestimmung nicht.
Steht im Bundesgesetzblatt (BGBl. l 2712) siehe auch:
http://www.adac.de/ReiseService/Camping ... D=8354%230
beste Grüße, Rolf
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heulnet
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Beitrag von heulnet »

ich habe vor 1 monat beim TÜV angerufen und bekam die auskunft ich solle vorbeikommen und die plakette wird getauscht. im april 2004 war das gesetz oder die bestimmung nämlich schon in kraft und der unsrige TÜV hat gepennt.
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Garfield
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Beitrag von Garfield »

auch die über 3,5 Tonner konnten verlängert werden - habe ich bei unserem gemacht. Hat aber nicht Nichts gekostet - eine kleine "Plakettengebühr" von ca. 5 Euro musste ich dem TÜV-Menschen in die Hand drücken - eben kleine Verwaltungsgebühr für kleines "hoheitliches" handeln.
Viele Grüße, Peter
:mrgreen: Ein Reisemobil braucht zwei Jahre, bis es erwachsen ist. Direkt anschließend beginnen nahtlos die Alterskrankheiten. ;-)
Dieter Kolbe
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Beitrag von Dieter Kolbe »

mit über 3,5 to AU Verlängerung tifft nur für Fahrzeuge bis 7 Jahre zu, d.h., dass die älteren Fahrzeuge weiterhin jährlich zum TÜV und AU müssen (so wie ich, da das WOMO bereits 10 Jahre ist).
Dieter vom Bodensee
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