Neue Besteuerung ab 01.Mai 2005?

alles was Recht und Gesetz ist
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BPHennek
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Beitrag von BPHennek »

Andererseits @wk,
ist das, was bisher bezüglich der künftigen Wohnmobilbesteuerung durchgesickert ist, nicht unbedingt geeignet zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen, eher welche zu vernichten!
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wk
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Beitrag von wk »

BPHennek hat geschrieben:Bitte hier klicken!
DAnke BPHennek für diesen Link,
insbesondere ist die Mitteilung des Holger Bellino interessant:
a) Bei Wohnmobilen mit einem verkehrechtlichen zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5t und höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz überwiegen in der Regel die Pkw-typischen Beschaffenheitskriterien. Diese Fahrzeuge sind in ihren wesentlichen Merkmalen - insbesondere in Bezug auf die Gestaltung der Karosserie, dem äußeren Aufbau, Fahrgestell, Größe, technische Dimensionierung, Motorisierung, Höchstgeschwindigkeit, Lenkbarkeit und Beherrschbarkeit - vergleichbar mit den als Personenkraftwagen zu behandelnden Kleinbussen und Mehrzweckfahrzeugen, die vorrangig zur Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind. Es ist daher gerechtfertigt, derartige Wohnmobile wie Personenkraftwagen zu besteuern. Auch für bauartähnliche Fahrzeuge (insbesondere sog. Büro- und Konferenzmobile) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5t und höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz ist eine Besteuerung nach den für Personenkraftwagen geltenden Kriterien systemgerecht.

b) Bei Wohnmobilen mit einem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5t überwiegen dagegen in der Regel die Lkw-typischen Beschaffenheitsmerkmale. Diese Fahrzeuge sind insbesondere in Bezug auf das Fahrgestell, dem äußeren Aufbau, Größe, technische Dimensionierung, Motorisierung, Lenkbarkeit und Beherrschbarkeit vergleichbar mit den der Gewichtsbesteuerung unterliegenden leichten Nutzfahrzeugen, die vorrangig zur Güterbeförderung konzipiert sind. Zahlreiche Typen dieser Fahrzeugkategorie sind zudem, vor allem in den höheren Gewichtsklassen, - wie leichte Nutzfahrzeuge - mit drei Achsen (sechs Rädern) ausgestattet. Aufgrund ihrer Zweckbestimmung dienen die genannten Wohnmobile nicht primär der Personenbeförderung, sondern vorrangig der Beförderung von Gütern (Einrichtungsgegenstände, Haurat, Vorräte und sonstiges Gepäck).

Die Differenzierung anhand der Gewichtsgrenze von 3,5t wird als sachgerecht und zweckmäßig erachtet, zumal dieser Grenze auch im Verkehrsrecht eine spezifische Bedeutung zukommt (z.B. bezieht sich die Pkw-bezogene Fahrerlaubnisklasse B gemäß § 6 Abs. 1 der Fahrerlaunisverordnung auf Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 3,5 t; für Kraftfahrzeuge über 3,5 t gelten nach § 3 Abs. 3 der Straßenverkehrs-Ordung besondere Geschwindigkeitsbegrenzugen; die Gewichtsgrenze von 3,5 t ist zudem maßgebend für die Abgrenzug der Fahrzeugklassen N1 und N2 gemäß Anhang II A Nr. 2 der Richtlinie 70/157/EWG des Rates vom 6.Februar 1970, ABl. EG Nr. L 42 S.1). Die Übernahme dieser Gewichtsgrenze für die Kraftfahrzeugbesteuerung ist systemkonform und führt insoweit zu einer sachgerechten Abgrenzung in der Zuordnung zu den Fahrzeugen "Personenkraftwagen" und "andere Fahrzeuge" im Sinne des § 8 KraftStG. Es ist daher gerechtfertigt, Wohnmobile mit einem verkehrsrechtlichen zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t gemäß § 8 Nr. 2 KraftStG nach dem Gesamtgewicht sowie den Schadstoff- und Geräuschemissionen zu besteuern. Auch für bauartähnliche Fahrzeuge (insbesondere sog. Büro- und Konferenzmobile) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t ist eine Besteuerung nach den für leichte Nutzfahrzeuge geltenden Kriterien systemgerecht.
Demnach könnte es bei Fahrzeugen über 3,5t doch bei einer Gewichtsbesteuerung bleiben - aber nichts abschließendes konnte gesagt werden. Oder habe ich inzwischen die Entwicklung verschlafen?!? Gilt die Steuer für ALLE Fahrzeuge bis 7,5t.
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BPHennek
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Beitrag von BPHennek »

Viel Wind um nichts?
Vorsicht, Steuerfalle: Änderung bei der Kfz-Steuer.

Im Sog der Neuregelungen für Geländewagen: Für die Fahrer von Campingbussen kann die Kfz-Steuer ab April 2005 deutlich steigen.

Kein Aprilscherz: Zum 1. April 2005 soll die Gewichtsbesteuerung für alle Pkw abgeschafft werden. Mit dieser Neuregelung will der Gesetzgeber vor allem schwere Geländewagen den gewöhnlichen Pkw gleichstellen, die nach Hubraum und Schadstoffemission besteuert werden. Indessen betrifft die Änderung auch alle Campingbusse oberhalb 2,8 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht mit dem Eintrag "Pkw" in den Papieren. Diese Modelle konnten bisher nach Gewicht versteuert werden. Populäre Beipiele: VW Multivan und California. Viele Fahrzeugbesitzer haben diese Modelle sogar nachträglich auf über 2,8 Tonnen Gesamtgewicht aufgelastet, um in den Genuss der Gewichtsbesteuerung zu kommen. Damit soll bald Schluss sein. Dann erhöht sich beispielsweise für neuere VW-Modelle mit 2,5-Liter-TDI die jährliche Steuer von 172 Euro auf gut 400 Euro. Bei weniger schadstoffarmen Modellen kann der Aufschlag von April 2005 an sogar noch deutlich höher ausfallen. Einziger Ausweg: die Zulassung als "So. Kfz Wohnmobil". Mit diesem Eintrag im Fahrzeugschein bleibt bei der Steuer alles wie gehabt. Ob aus einem als "Pkw" zugelassenen Campingbus problemlos ein "Wohnmobil" wird, hängt vom Ermessen des TÜV- oder Dekra-Prüfers ab. Im Normalfall werden dafür (umbaubare) Liegefläche, Tisch, Stauräume und eine feste Kochgelegenheit verlangt, darüber hinaus ein insgesamt wohnlicher Eindruck. Bei einem Multivan kann zum Beispiel der Einbau eines Küchenmoduls notwendig sein. Vor etwaigen Umbauarbeiten sollte man die konkreten Voraussetzungen mit der örtlichen Prüfstelle klären. Mit der Einstufung als "So. Kfz Wohnmobil" ändern sich außerdem die Versicherungstarife. In vielen Fällen kann man durch einen Reisemobiltarif zusätzlich sparen. Nur wer in höchste Schadenfreiheitsklassen eingestuft wird, fährt unter Umständen mit einem "Pkw" günstiger. Im Zweifel hilft hier eine Anfrage bei der jeweiligen Versicherung.
Quelle

Man kann also in dem Beitrag lesen: "Einziger Ausweg: die Zulassung als "So. Kfz Wohnmobil". Mit diesem Eintrag im Fahrzeugschein bleibt bei der Steuer alles wie gehabt."

Genau dieses Eintrag habe ich in meinem Fahrzeugschein...

Ob man Journalisten von Promobil glauben darf?
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Beitrag von BPHennek »

Wenn man sich so umschaut, dann stellt man fest, dass die neue Besteuerungsregel einige schon sehr heftig trifft:

Fall 1:
Das Wohnmobil wird durch einen Diesel-Motor mit einem Hubraum von 5958ccm angetrieben. Bei einem Steuersatz von EUR 38,20 je angefangene 100ccm errechnet sich daraus eine jährliche Steuerbelastung von EUR 2254,-!!!
http://www.mb-mobil.de/aktuell/steuergedanken.htm


Fall 2:
KFZ-Steuer ab 1.5.2005: 5280 EUR
http://www.afrika-virus.de/trucks/olaf.html


Dank meines weniger umweltschädlichen 2,3 Liter JTD-Motors liegt die Mehrbelastung in meinem Fall bei lediglich 160 €uro pro Jahr!
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Beitrag von BPHennek »

Die Petition kann hier heruntergeladen werden.

Leider ist die Petition an den Bundestag gerichtet und dieser hat keine Weisungsbefugnis den Ländern gegenüber!

Irgendwie ist alles sehr undurchsichtig:

Ich lese gerade an anderer Stelle, dass die Homologations-Abteilung von Fiat Nutzfahrzeuge der Meinung ist, daß die Schlusselnummern, die im Moment bei den Wohnmobilen in den KFZ-Papieren stehen NICHT mit dem Schlüsselnummern der PKWs vergleichbar wären. Dadurch wäre ist Moment überhaupt nicht absehbar, was künftig zu zahlen wäre...

Je mehr man liest, umso größer wird die Verwirrung!

Nachtrag:

Protestliste von Promobil
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Beitrag von BPHennek »

Ob sich HYMER gegen die neue Besteuerung einsetzt?

Andere Wohnmobilhersteller tun es:

http://www.niesmann-bischoff.com/

siehe: Steuerwahnsinn!
und Musterbrief...

Wenn man dieses Forum hier verfolgt, regen sich Hymer-Eigener weniger über die Steuererhöhung auf. Hymer-Eigener sind halt die "geldigen". :-D
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Beitrag von aci »

....diese Firma gehört doch zum Hymer-Konzern oder irre ich? Wenn allerdings die Lkw-Motoren, welche sich teilweise unter den Hauben dieser Fahrzeuge befiden nach Volumen besteuert werden, wird es schon heftig. Andererseits, wer einige hunderttausend Euronen für solche WoMo ausgeben kann, den kratzt diese Steuer glaube ich nur wenig.

Gruß aci
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Beitrag von BPHennek »

Hast Du Dich bei Promobil schon eingetragen, so wie ich?
Einige Landtagsfraktionen reagieren bereits mit Initiativen.
Schaden kann es ja nicht, wenn es bei der bisherigen Besteuerung
bleiben würde...

Sollte nichts erreicht werden, braucht man sich wenigstens selbst nichts vorwerfen!
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Beitrag von BPHennek »

24. März 2005 in Bayern: Ministerium stoppt die beabsichtigte Neubesteuerung von Wohnmobilen bis auf Weiteres. Die Oberfinanzdirektionen München und Nürnberg sind dementsprechend angewiesen woren !

Die Meldung steht in der Main Post vom 24.03.2005 auf WüS-Seite A6.

"Im Schreiben des Ministeriums heißt es, die Angelegenheit müsse erst noch durch die oberste Finanzbehörde des Bundes und der Länder bei der Sitzung vom 23. bis 25. Mai abschließend geprüft werden." zitiert die Main Post.

Der vorläufige Erfolg ist auf die vielen Initiativen gegen die Neubesteureungsabsicht zurückzuführen. Dieses Forum hier hat ja dem Vernehmen nach geschlossen Front dagegen gemacht. :-D

Solidarität zahlt sich eben aus!
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Beitrag von seewolf »

Moin,

wie kann man da so schön lesen: "Auf Fachebene der obersten Finanzbehörden von Bund und Ländern soll die Problematik in der Sitzung vom 23. bis 25. Mai abschließend geprüft werden."

Wann waren noch mal die Wahlen in NRW?
Richtig, am 22.05.2005.

Und was sagt uns das?
Erst wird das Wahlerergebnis abgewartet und dann wird zugeschlagen. Auch wenn unser Ministerpräsident Steinbrück jetzt noch vehement dagegen eintritt.
Wer auch immer die Wahl gewinnt, danach wird es durchgezogen.
Grüße aus Minden
Burghardt Eichloff

Steuererhöhung: NEIN danke!!!
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Beitrag von Quad-Bert »

BPHennek hat geschrieben:Ob sich HYMER gegen die neue Besteuerung einsetzt?

Andere Wohnmobilhersteller tun es:

http://www.niesmann-bischoff.com/

siehe: Steuerwahnsinn!
und Musterbrief...

Wenn man dieses Forum hier verfolgt, regen sich Hymer-Eigener weniger über die Steuererhöhung auf. Hymer-Eigener sind halt die "geldigen". :-D
Lieber Herr Hennek,

nicht "geldigen" sondern "geduldigen"!! :-D
Viele liebe Grüsse
von dem
quadfahrenden
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seewolf
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Beitrag von seewolf »

Moin,

da heute schon der 6. ist, hab ich hier mal den Text einer Presseerklärung des Finanzministers NRW vom 05.4.2005. Was das für uns in NRW letztendlich bedeutet werden wir nach dem 22.5. erfahren.

" Düsseldorf, 5. April 2005
Finanzminister Jochen Dieckmann: "Keine Steuererhöhung für Wohnmobilfahrer. Die Landesregierung wird eine Bundesrats-initiative starten, damit Wohnmobile auch künftig nicht anders besteuert werden als heute."

Das Finanzministerium teilt mit:

Finanzminister Jochen Dieckmann hat heute im Kabinett die Grundzüge einer Bundesratsinitiative zur Besteuerung von Wohnmobilen vorgestellt.

Die Gesetzesinitiative soll erreichen, dass Wohnmobilbesitzer auch in Zukunft die gleiche Kfz-Steuer bezahlen wie heute auch. Eine gesetzliche Klarstellung ist nötig, weil sich im Rahmen der Neuregelung für schwere Geländewagen - die die Finanzminister im vergangenen Jahr angestoßen haben und die ab dem 1. Mai gilt - der Bedarf einer Regelung auch für Wohnmobile ergeben hat.

Zudem hat eine Reihe von CDU regierten Ländern zunächst gefordert, Wohnmobile künftig nach Hubraum zu besteuern. Die Kfz Steuer für ein Reisemobil mit einem 3,0 l Motor (Gewicht spielte dabei dann ja keine Rolle mehr) stiege dann beispielsweise von 210 € auf 765 €.

"Diese Steuererhöhung für Wohnmobilisten ist mit mir nicht zu machen. Wohnmobilbesitzer sollten deshalb nicht unruhig werden. Ihr Hobby wird nicht teurer", sagte Dieckmann.

Derzeit werden Wohnmobile mit einem Gewicht von mehr als 2,8 t nach Gewicht besteuert. Damit das so bleibt, wird die Landesregierung dem Landtag einen entsprechenden Vorschlag machen und diesen Ende April in den Bundesrat einbringen.

Dieckmann: "Ich gehe davon aus, dass sich die anderen Länder unseren Plänen anschließen werden. Denn Wohnmobile werden meist nur für Urlaubsfahrten genutzt. Die Menschen, die ein Wohnmobil haben, nutzen es nur selten im Alltag oder für die Fahrt zur Arbeit. Schon deshalb wäre eine Veränderung der Besteuerung mehr eine Bestrafung als ein Beitrag zur Steuergerechtigkeit."

Bundesweit sind rund 350.000 Wohnmobile zugelassen, in NRW sind es 65.000 Wohnmobile.

Ab dem 1. Mai 2005 gilt für schwere Geländewagen die Besteuerung nach Hubraum, eine Zulassung nach Gewicht ist für diese PKW dann nicht mehr möglich. Für Wohnmobile gilt aber weiterhin die bisherige Regelung, allerdings werden die Steuerbescheide mit einem Vermerk der Vorläufigkeit versehen, bis Bundesrat und Bundestag eine Neuregelung verabschiedet haben. "
Grüße aus Minden
Burghardt Eichloff

Steuererhöhung: NEIN danke!!!
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Kann man nur hoffen, dass es nicht anders wird, wenn wir gerade im Urlaub sind und deshalb unsere Protesstimme nicht zu hören sein wird.
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Beitrag von Garfield »

Irgenwie habe ich das Gefühl: nichts genaues weiß man nicht :!:
Nirgends gibt es umfassende Antworten auf alle offenen Fragen.

Ich fasse mal kurz meinen Wissenstand zusammen, wobei die Darstellungen nicht richtig sein müssen:
- Vergünstigung der M1-Fahrzeuge fällt weg - betrifft mich nicht, da ich ein "SO.KFZ WOHNM.UEB2,8T" fahre.
- Die Regelung betrifft nicht die Reisemobile, die "SO.KFZ WOHNM.UEB2,8T" eingetragen haben? Diese werden weiterhin nach Gewicht besteuert.
- Eine Regelung der Länderkammer steht aus - die Länder können nicht im Alleingang für ihr Land entscheiden.
- Nach der Landtagswahl ist Anfang Juni mit einer Entscheidung zu rechnen.
- je nach Schlüsselnummer müssen unterschiedliche Beträge bezahlt werden. (Zu Schlüsselnummer siehe nächste Beitrag).

Hab ich was vergessen? Was ist falsch?
Viele Grüße, Peter
:mrgreen: Ein Reisemobil braucht zwei Jahre, bis es erwachsen ist. Direkt anschließend beginnen nahtlos die Alterskrankheiten. ;-)
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Beitrag von Garfield »

BPHennek hat geschrieben:Steuertabelle für Diesel: Hier klicken!!
Hallo BPHennek, als du dieses geschrieben hattest, fehlte meine Schlüsselnummer noch, jetzt ist sie da, wurde wohl nachträglich eingefügt!
Mit meiner "71" kann ich dann tatsächlich mit 16,05 Euro pro 100ccm rechnen - also 449,40 Euro.
Naja, Reisemobilisten habens ja, oder (die geduldigen geldigen).
Viele Grüße, Peter
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