Neue Besteuerung ab 01.Mai 2005?

alles was Recht und Gesetz ist
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BPHennek
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Beitrag von BPHennek »

Am 12.04. sendet der WDR um 18:20 Uhr in "Servicezeit/Verkehr" einen Beitrag mit Interviews mit Wohnmobilisten aus dem Ducato-Forum, die zwar spät aber dankbarerweise doch noch mit einem Protest zur Besteuerung in die Öffentlichkeit gehen.
Ich wankte zwar bin aber nun wieder da...
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Beitrag von BPHennek »

Für Interessierte habe ich ein Streaming-Video für DSL oder zum Download (ca. 9MB) von der WDR-Sendung vom 12.04.2005 über Protest der Wohnmobilisten auf meine Page gestellt.

Nachtrag 16.04.2005: Video vom Server gelöscht!
Zuletzt geändert von BPHennek am 18.04.2005, 06:07, insgesamt 1-mal geändert.
Ich wankte zwar bin aber nun wieder da...
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Garfield
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Beitrag von Garfield »

Hallo BPHennek,
das ging ja richtig schnell, kaum gesendet...

Der Ton ist sehr gut, aber das Bild - wenn man es Bild nennen kann - hätte doch etwas mehr als 4 Farben benötigt.

Trotzdem Danke - ich habe es natürlich durch Arbeit wieder verpasst.
Viele Grüße, Peter
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Beitrag von BPHennek »

Das Bild ist auf meinem Rechner 1A für ein wmv-File...
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Garfield
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Beitrag von Garfield »

Garfield hat geschrieben:Irgenwie habe ich das Gefühl: nichts genaues weiß man nicht :!:
Ich fasse mal kurz meinen Wissenstand zusammen, wobei die Darstellungen nicht richtig sein müssen:
- Vergünstigung der M1-Fahrzeuge fällt weg - betrifft mich nicht, da ich ein "SO.KFZ WOHNM.UEB2,8T" fahre.
- Die Regelung betrifft nicht die Reisemobile, die "SO.KFZ WOHNM.UEB2,8T" eingetragen haben? Diese werden weiterhin nach Gewicht besteuert.
Das wurde zwar nie so richtig diskutiert oder dargestellt, doch ich habe versucht es zwischen den Zeilen heraus zu lesen. Jetzt kommt es das erste Mal richtig zum Ausdruck:
promobil hat geschrieben:Es gibt Hoffnung, denn der massive Protest der promobil-Leser gegen die irrwitzige Erhöhung der Reisemobil-Steuer wird gehört: In einer großen Koalition der Vernunft erklärten SPD, Grüne, CDU, CSU und FDP übereinstimmend, dass es die wie ein Damoklesschwert über der Szene hängende drastische Steuererhöhung für Mobile über 2,8 Tonnen nicht geben soll. Ob es allerdings bei der bisherigen Lösung bleibt, ist noch offen - die Unionsparteien zögern noch.

Möglicherweise wird die leidige Angelegenheit sogar noch vor dem 1. Mai 2005 geregelt - dem Stichtag, an dem die Umstellung der Kfz-Steuer für große Reisemobile von der Gewichts- auf die Hubraumbesteuerung erfolgen soll. Das Land Nordrhein-Westfalen hat für die Bundesratssitzung am 29. April einen Entwurf vorbereitet, mit dem das Kfz-Steuergesetz geändert werden soll. Die wichtigste Botschaft darin: Alle Fahrzeuge, die als "So.-Kfz Wohnmobil" zugelassen sind, sollen auch in Zukunft nach dem Gesamtgewicht versteuert werden.
Im rot-grünen Lager findet dieser Entwurf schon jetzt breite Zustimmung. Die grüne Bundestagsfraktion zog zugunsten der Initiative von Nordrhein-Westfalen sogar einen eigenen vorbreiteten Gesetzentwurf wieder zurück. Auch die SPD will im Bundestag keinen eigenen Antrag einbringen. Gemeinsam erklärten Christine Scheel, die finanzpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, und Florian Pronold, der stellvertretende finanzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion: "Eine höhere Belastung für Wohnmobilbesitzer durch die Kraftfahrzeugsteuer zum 1. Mai 2005 wird es nicht geben. Wir begrüßen die Bundesratsinitiative der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen und werden sie im Bundestag unterstützen, damit die notwendige Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes so schnell wie möglich in Kraft treten kann."
Scheel und Pronold betonten noch einmal, dass nicht die höhere Besteuerung von Wohnmobilen, sondern die Abschaffung des Steuerprivilegs für Geländewagen das Ziel der Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag gewesen sei. Die Länder hätten dieses Ziel mitgetragen und zusammen mit der Bundesregierung die Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) beschlossen. In ihrer gemeinsamem Erklärung appellieren Christine Scheel und Florian Pronold an CDU und CSU, die Initiative aus Nordrhein-Westfalen im Bundesrat "mitzutragen und nicht weiter auf Kosten der Betroffenen zu taktieren".
Dies hofft auch der nordrhein-westfälische Finanzminister Jochen Dieckmann: "Ich gehe davon aus, dass sich die anderen Länder unseren Plänen anschließen werden. Denn Wohnmobile werden meist nur für Urlaubsfahrten genutzt. Die Menschen, die ein Wohnmobil haben, nutzen es nur selten im Alltag oder für die Fahrt zur Arbeit. Schon deshalb wäre eine Veränderung der Besteuerung mehr als eine Bestrafung als ein Beitrag zur Steuergerechtigkeit."
In der Tendenz in die gleiche Richtung zielt auch ein Antrag, den gestern die FDP-Fraktion im Bundestag einbrachte. Unter der Überschrift "keine Erhöhung der Kfz-Steuer für Wohnmobile" fordern die Freien Demokraten, dass es für "Wohnmobile und bauartähnliche Fahrzeuge über 2,8 t bei der Besteuerung nach Gewicht verbleibt."
Nicht ganz so weit aus der Deckung geht derweil die CDU-/CSU-Fraktion, die ebenfalls einen Antrag im Bundestag einbrachte, in dem es heißt, dass Reisemobile "angemessen" besteuert werden sollten. Ausdrücklich will die Union-Fraktion aber nicht zurück zur bisherigen Regelung - diese sei angeblich mit dem europäischen Recht nicht in Einklang zu bringen. Deshalb wünschen CSU und CDU von der Bundesregierung einen Vorschlag "für eine angemessene Kraftfahrt-Besteuerung von Wohnmobilen zu unterbreiten, die Wohnmobile nicht unverhältnismäßig belastet."
Auch in einem Schreiben an die Hymer-Chefs Burkert und Tregner äußert sich das Finanzministerium des CDU-regierten Baden-Württemberg nicht konkreter. Dort heiß es lediglich, dass es sich für "eine sachgerechte Lösung" einsetzen werde, "bei der auch die Interessen der Halter, Hersteller und Händler von Wohnmobilen angemessen berücksichtigt werden."
Ob die CDU- und CSU-regierten Länder die Initiative von Nordrhein-Westfalen unterstützen werden, ist deshalb noch nicht abzusehen, zumal sich auch Hessen noch grundsätzlich gegen die Beibehaltung der Besteuerung der Mobile nach Gewicht sperrt.
Die Meinung der promobil-Leser ist indessen eindeutig: In vielen tausend Stimmen fordern sie im Rahmen der Aktion "Rote Karte für Steuerwucher" die Beibehaltung der bisherigen Regelungen. Die Protestaktion wird solange fortgesetzt, bis die maßlose Steuererhöhung vom Tisch ist.
...aber noch ist ja nichts beschlossen, und nur nicht zu früh freuen....
Viele Grüße, Peter
:mrgreen: Ein Reisemobil braucht zwei Jahre, bis es erwachsen ist. Direkt anschließend beginnen nahtlos die Alterskrankheiten. ;-)
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Franjo
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Beitrag von Franjo »

Da hilft eigentlich nur beten, denn an die Vernunft zu appellieren nutzt ja offensichtlich nicht.
Gruß Franjo
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Beitrag von BPHennek »

Aus der Sicht derjenigen die kein Wohnmobil besitzen, müssen Wohnmobilfahrer in Zeiten leerer Fananzkassen dieser Republik mehr zahlen. Wir als Wohnmobilfahrer sehen das vielleicht auch so bei Flugzeugbesitzern.

Mit Sicherheit wird es bei der alten Besteuerung nicht bleiben.
Ich wankte zwar bin aber nun wieder da...
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Garfield
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Beitrag von Garfield »

aktuelle Berichterstattung :shock:
promobil hat geschrieben:Kfz-Steuer: Die Politik rudert kräftig zurück!
promobil-Reporter berichten live aus dem Berliner Bundesrat. Der massive Protest von vielen tausend promobil-Lesern zeigt Wirkung: Die dramatische Steuererhöhung ist noch nicht vom Tisch, aber eine positive Entscheidung dürfte in Reichweite gerückt sein.
Heute in Berlin im Bundesrat: Es war fast symbolisch bereits fünf nach zwölf, als Nordrhein-Westfalens Finanzminister Jochen Dieckmann, der sich im Laufe der Woche direkt an promobil gewandt hatte, um seine Sympathie für einen Erhalt der bisherigen Gewichtsbesteuerung für Reisemobile zu formulieren, im vollbesetzten Plenum des Bundesrates dafür warb, sein Initiative zur Reisemobil-Besteuerung zu unterstützen. "Mit der eingetretenen Verunsicherung der Wohnmobil-Besitzer muss jetzt Schluss sein", sagte Dieckmann. Im Beisein von fast einem Dutzend Ministerpräsidenten machte er noch einmal deutlich, was das eigentlich beschlossene Steuergesetz für die Reisemobilisten bedeuten würde: "Eine drastische Vervielfachung der Steuer." Mit Nachdruck warb der SPD-Politiker dafür, künftig alle Reisemobile steuerlich gleich zu behandeln und damit auch die Fahrzeuge unter 2,8 Tonnen nach Gewicht zu besteuern . "Dies wäre gerecht und logisch", betonte Dieckmann. Die zu erwartenden Mindereinnahmen für die Länder wegen der künftigen Einbeziehung der kleinen Mobile unter 2,8 Tonnen bezifferte der NRW-Finanzminister auf 25 Millionen Euro. Er rechnete im gleichen Atemzug seinen Länderkollegen aber auch Mehreinnahmen von 87 Millionen Euro durch die erhöhte Geländewagen-Steuer vor. Ohne weitere Wortmeldung wurde die Gesetzesinitiative von Nordrhein-Westfalen an den Finanz-, den Umwelt- und den Verkehrsausschuss des Bundesrates zur weiteren Beratung verwiesen. Die Horror-Steuer für Reisemobile kommt also voraussichtlich nicht - aber die Parteien streiten weiter über die angemessene Veranlagung der Freizeitfahrzeuge. Ein sehr wichtiger Etappensieg auf dem Weg zur Vermeidung der exorbitanten Erhöhung der Kfz-Steuer für Reisemobile ist erreicht: In seiner heutigen Sitzung in Berlin, bei der promobil mit zwei Reportern präsent war, um die Interessen der Reisemobilisten zu vertreten, hat sich der Bundesrat mit einem Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen befasst. Dessen Ziel es ist, dass künftig alle Reisemobile nach Gewicht und nicht nach Hubraum besteuert werden. Zwar hat die Vertretung der Bundesländer heute noch keine Entscheidung in der Sache getroffen, doch die Chancen, dass doch noch eine akzeptable Lösung für die rund 380 000 Besitzer von Reisemobilen über 2,8 Tonnen getroffen wird, sind damit besser denn je. Schließlich haben mehrere Bundesländer - darunter Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg - bereits bekundet, die Initiative des nordrhein-westfälischen Finanzministers Jochen Dieckmann (SPD) unterstützen zu wollen.
Wie in www.promobil.de bereits berichtet, haben sich mit Ausnahme der PDS auch alle im Bundestag vertretenen Parteien dafür ausgesprochen, dass es für die Reisemobile über 2,8 Tonnen nicht zu den drastischen Steuererhöhungen kommen soll. Bekanntlich würde die im Rahmen der Aufhebung des Steuerprivilegs für schwere Geländewagen beschlossene Umstellung der Veranlagung von Gewicht auf Hubraum für Reisemobile über 2,8 Tonnen mindestens eine Verdreifachung der Kfz-Steuer bedeuten. Mehr als 200 000 Besitzer von älteren Mobilen müssten sogar mit einem Aufschlag von 500 Prozent rechnen.
Dass die Politik nun kräftig zurück rudert, ist vor allem dem massiven Protest der promobil-Leser zu verdanken. Die über 25 000 Proteststimmen, die im Rahmen der promobil-Aktion "Rote Karte für Steuer-Wucher" bislang eingingen, beeindruckten die politisch Verantwortlichen in allen Lagern.
Definitiv wird die geplante Steuererhöhung in den meisten Bundesländern zum 1. Mai 2005 deshalb nicht kommen. Beispiel Baden-Württemberg: In einer internen Verfügung, die von den Oberfinanzdirektionen in dieser Woche an die Finanzämter geschickt wurde, wird festgelegt, dass Reisemobile über 2,8 Tonnen auch weiterhin nach Gewicht und nicht nach Hubraum besteuert werden sollen. Die Anweisungen stehen freilich noch unter Vorbehalt, weil sich die Bundesländer noch nicht auf ein gemeinsames Vorgehen geeinigt haben.
Nach wie vor gibt es - vor allem aus Reihen der Unionsparteien - Stimmen, die für Reisemobile einen Sondertarif zwischen der Pkw- und der Lkw-Steuer einführen wollen.
Die Meinung der promobil-Leser ist indessen eindeutig: Sie fordern die Beibehaltung der bisherigen Besteuerung von Reisemobilen. Mit dem Gesetzentwurf von Nordrhein-Westfalen würde dies nicht nur gewährleistet, er würde künftig auch die "So.-Kfz Wohnmobile" unter 2,8 Tonnen in die Besteuerung nach Gewicht mit einbeziehen.
Dennoch: Der Protest darf vorerst nicht aufhören! Die Aktion "Rote Karte für Steuerwucher" muss fortgesetzt werden, bis die Steuerpläne vom Tisch sind. Entsprechende Protestkarten finden Sie in Ausgabe 5 von promobil und auch auf promobil.de
Na Klasse: wenn ich nicht mehr weiter weiss - bild ich einen Arbeitskreis oder verweise an die Ausschüsse. Tja - die Wahl ist noch nicht gelaufen, und was danach kommt?!? Ob dann immer noch alle so dafür sind?
Viele Grüße, Peter
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Beitrag von BPHennek »

Der Link für die Besteuerung hat sich geändert:

Kick!

Für Schlüssel-Nr. 71 sind es pro 100ccm jetzt 16,05 €uro bei einem Dieselmotor.

Bild
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Beitrag von starlight »

BPHennek hat geschrieben:Der Link für die Besteuerung hat sich geändert:

Kick!

Für Schlüssel-Nr. 71 sind es pro 100ccm jetzt 16,05 €uro bei einem Dieselmotor.


Bild

Danke für den informativen link!!! ;-) ;-) ;-)
Gruß starlight

www.hymer-starlight.ag.vu
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wie umgekehrt das Leben Reise ist.
Jean Paul (1763 -1825)
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Beitrag von Franjo »

Ist denn die Schlüsselnummer 71 für die aktuellen Ducatomodelle? :?:
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Garfield
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Beitrag von Garfield »

Franjo hat geschrieben:Ist denn die Schlüsselnummer 71 für die aktuellen Ducatomodelle? :?:
Ja!
Siehe auch auf der zweiten Seite den letzten Beitrag...

btw. noch eine KLEINIGKEIT: <<< H I E R >>> lesen!

Kurz: An der Rechtsauffassung der Finanzverwaltung, nach Aufhebung des § 23 Abs. 6a StVZO zum 01.05.2005 seien alle ehemaligen M1-Fahrzeuge automatisch als PKW einzustufen, hat das Finanzgericht Köln ernstliche Zweifel geäußert... Im Hinblick auf EG-Recht wäre auch weiterhin eine "Gewichtsbesteuerung" vorzunehmen.

Nach Streichung der nationalen Bestimmung (eben des § 23 Abs. 6a StVZO) sei für die steuerliche Einstufung des Fahrzeugs auf die geltenden verkehrsrechtlichen Bestimmungen des EU-Gemeinschaftsrechts zurückzugreifen (Anhang II der EU-Richtlinie 70/156/EWG in der Fassung der Richtlinie 2001/116/EG vom 20.12.2001).

Laut der Finanzverwaltung kann ein entsprechendes Einspruchsverfahren im Hinblick auf das o.g. Verfahren zum Ruhen gebracht werden....
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Beitrag von Klaus_H »

Garfield hat geschrieben: btw. noch eine KLEINIGKEIT: <<< H I E R >>> lesen!

Kurz: An der Rechtsauffassung der Finanzverwaltung, nach Aufhebung des § 23 Abs. 6a StVZO zum 01.05.2005 seien alle ehemaligen M1-Fahrzeuge automatisch als PKW einzustufen, hat das Finanzgericht Köln ernstliche Zweifel geäußert... Im Hinblick auf EG-Recht wäre auch weiterhin eine "Gewichtsbesteuerung" vorzunehmen.

Nach Streichung der nationalen Bestimmung (eben des § 23 Abs. 6a StVZO) sei für die steuerliche Einstufung des Fahrzeugs auf die geltenden verkehrsrechtlichen Bestimmungen des EU-Gemeinschaftsrechts zurückzugreifen (Anhang II der EU-Richtlinie 70/156/EWG in der Fassung der Richtlinie 2001/116/EG vom 20.12.2001).

Laut der Finanzverwaltung kann ein entsprechendes Einspruchsverfahren im Hinblick auf das o.g. Verfahren zum Ruhen gebracht werden....
Ja, betrifft aber nur Fahrzeuge nach M1 AF :!: , sowie Fahrzeuge der Klassen N und I.

Wohnmobile sind Fahrzeuge der Klasse M1 SA ( :!: :!: ), da spielt die benannte Formel KEINERLEI Rolle.

Könnt das Urteil deswegen einfach schnell wieder vergessen ;-)
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Beitrag von Klaus_H »

Hier noch einmal der aktuelle Linke bezügl. vorgenannten Urteils, direkt zum Gericht / Urteilsverkündung:
http://www.fg-koeln.nrw.de/presse/entsc ... 5v3715.htm


Hier der Link zur EU-Richtlinie:
http://www.proallrad.com/htm/tuef/Richt ... 116-EU.pdf

Hier Erleuterungen:

Interessant ab Seite 39!!! Auszug beginn: Klassifizierung!

1. Personenkraftwagen (M1)

AA
Limousine ISO-Norm 3833”1977, Begriff Nr. 3.1.1.1, allerdings einschließlich Fahrzeugen mit mehr als 4 Seitenfenstern.

AB
Schräghecklimousine Limousine (AA) mit Schrägheck.

AC
Kombilimousine ISO-Norm 3833”1977, Begriff Nr. 3.1.1.4 (Kombifahrzeug)

AD
Coupé ISO-Norm 3833”1977, Begriff Nr. 3.1.1.

AE
Kabrio-Limousine ISO-Norm 3833”1977, Begriff Nr. 3.1.1.

AF
Mehrzweckfahrzeug Andere als unter AA bis AE genannte Kraftfahrzeuge zur Beförderung von Fahrgästen und deren Gepäck oder von Gütern in einem einzigen Innenraum. Entspricht
ein solches Fahrzeug jedoch den folgenden Bedingungen, wird es nicht als
Fahrzeug der Klasse M1 angesehen:

a)
Es hat außer dem Fahrersitz nicht mehr als 6 Sitzplätze.
Ein "Sitzplatz" gilt als vorhanden, wenn das Fahrzeug mit "zugänglichen" Sitzverankerungen ausgestattet ist.
Als "zugänglich" gelten Verankerungen, die benutzt werden können. Um Verankerungen unzugänglich zu machen, muss der Hersteller deren Benutzung durch praktische Maßnahmen unterbinden, beispielsweise durch Anschweißen von Abdeckplatten oder Anbringen vergleichbarer dauerhafter Einbauten, die nicht mit normalerweise verfügbaren Werkzeugen entfernt werden können; und trifft folgende Bedingung zu:

b)
P -[M+N"68]>N"68
Darin bedeuten:
P = technisch zulässige Gesamtmasse in kg,
M = Masse in fahrbereitem Zustand in kg,
N = Zahl der Sitzplätze außer dem Fahrersitz.
Ein solches Fahrzeug gilt nicht als Fahrzeug der Klasse M1.

Hier Erleuterungen Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung:

5. Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung
SA Wohnmobile Siehe Anhang II A Punkt 5.1.
5. Fahrzeug mit besonderer Zweckbestimmung: ein Fahrzeug der Klasse M, N oder O zur Personen- oder Güterbeförderung mit einer speziellen Funktion, für die der Aufbau bzw. die Ausrüstung entsprechend angepasst
werden muss.
5.1. Wohnmobil: ein Fahrzeug der Klasse M mit besonderer Zweckbestimmung, das so konstruiert ist, dass es die
Unterbringung von Personen erlaubt und mindestens die folgende Ausrüstung umfasst:
” Tisch und Sitzgelegenheiten
” Schlafgelegenheiten, die u. U. tagsüber als Sitze dienen können
” Kochgelegenheit und
” Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen.
Diese Ausrüstungsgegenstände sind im Wohnbereich fest anzubringen, mit Ausnahme des Tischs, der leicht
entfernbar sein kann.

Bei den Fahrzeugen mit besonderer Zweckbestimmung wird unter Ziffer 5 nicht mehr nach Typ unterschieden. Dies liegt m.E. an der Systematik, dass Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung grundsätzlich in verschiedenen Klassen vorkommen können (Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung sind z.B. auch Beschussgeschützte Wagen oder Leichenwagen) und lediglich eine konkretisierung darstellt.

Somit ergibt sich die Typbezeichnung M1SA.

Laut Richtline sind alle M1 Klassen (AA bis AF) mit der o.g Aussatz-Formel exfliziert angeführt, bei den Klassen SA nicht mehr! Daher kommt das Urteil bzw. die Berechnung für SA Fahrzeuge nicht zum tragen!
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Beitrag von BPHennek »

Die Schlüsselnummer 71 steht in meinem Fahrzeugschein.
Mit dem 2,3Liter JTD sind es dann 16 x 23 = 369 €uro, mit Abschlag von 40% sind es 221 €uro. Jetzt zahle ich 210 €uro, also 11 €uro weniger. Mit dem geringeren Abschlag später wird es teurer natürlich.
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