Dichtigkeitsgarantie

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Johann
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Dichtigkeitsgarantie

Beitrag von Johann »

Hallo liebe Hymereigner,
habt Ihr gelegentlich die Dichtigkeitsgarantie etwas genauer unter die Lupe genommen und inhaltlich voll :-) verstanden :?:
Ich habe das gerade gemacht und bin - zumindest für mich - dabei zu interessanten Ergebnissen gekommen. Zunächst aber müssen wir wohl vergleichen, ob für jedes Modelljahr identische Garantiebedingungen herausgegeben wurden. Meinem B 524 MJ 2006 lag dieses Dichtigkeitsgarantie (Ausgabe 7/2005) bei:
  • Bedingungen für die 6-Jahres-Dichtigkeitsgarantie *

    1. Der HYMER-Händler gibt für das vom Käufer erworbene Neufahrzeug für sechs Jahre – bei Wohnmobilen bis zu einer maximalen Laufleistung von 100.000 km – eine Garantie dafür, daß bei üblicher Beanspruchung in den von der HYMER AG gefertigten Aufbauten kein Wasser von außen her eindringt.

    2. Voraussetzung für diese Garantie ist, daß der Käufer den Nachweis darüber führt,
    • daß durch den HYMER-Aufbau an den Anschlüssen, Bohrungen und Verbindungen in den Bereichen Fußboden, Radkästen, Seitenwand, Bugwand, Heckwand und Dach einschließlich Alkoven bei üblicher Beanspruchung Wasser eindringt.
      Übliche Beanspruchung liegt beispielsweise nicht vor, wenn Wasser mit einem Druck von mehr als 1 bar auf das Fahrzeug auftrifft.
    • daß sich das in den beschriebenen Bereichen im Originalzustand befindet, oder, falls Arbeiten ausgeführt wurden, diese ausschließlich durch die HYMER AG oder einen autorisierten HYMER-Vertragshändler erfolgt sind. Darauf kommt es nicht an, wenn der Käufer nachweist, daß die Arbeiten oder Veränderungen für die Undichtigkeit nicht ursächlich sind.
    • daß der Mangel nicht auf Missbrauch oder fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln des Käufers zurückzuführen ist.
    • daß der Mangel nicht auf Umweltbelastungen zurückzuführen ist, die das Maß des Üblichen und Zulässigen übersteigen.
    • daß das Fahrzeug jährlich entgeltlich, dem HYMER-Händler oder einer autorisierten HYMER-Vertragswerkstatt zur Inspektion dieser Bereiche vorgeführt wurde. Die Jahresfrist beginnt gem. Ziff. 5 dieser Vereinbarung. Werden die Inspektionsarbeiten bis spätestens sechs Monate nach Fristablauf nachgeholt, bleiben die Garantieansprüche erhalten. Das Inspektionsintervall verschiebt sich hierdurch nicht.
    • daß eine Undichtigkeit oder auf Undichtigkeit hindeutende Feuchtigkeit spätestens 14 Tage nach Erkennbarkeit dem Händler gemeldet wurde.
    • daß der Aufwand für die Garantiearbeiten den Zeitwert des Fahrzeugs nicht übersteigt.
    • daß bei der Inspektion erkannte Mängel unverzüglich bei der HYMER AG oder einer autorisierten HYMER-Vertragswerkstatt zwecks Behebung in Auftrag gegeben wurde.
    • daß die Pflegeanweisungen der HYMER AG eingehalten wurden.
    Die Inspektionen sind nachzuweisen durch die von der Werkstätte in das Garantieheft eingeklebten und mit Datumsvermerk und Seriennummer versehenen Garantiemarken nebst Stempel und Unterschrift der Werkstätte.

    3. Tritt der Garantiefall ein, beseitigt der autorisierte HYMER-Händler die Undichtigkeit. Schlägt die Beseitigung fehl und sind dem Garantienehmer weitere Garantieleistungen des Händlers nicht zuzumuten, kann der Garantienehmer die Undichtigkeit auf Kosten des Händlers bei der HYMER AG beseitigen lassen.

    Weitere Ansprüche bestehen nicht.

    4. Ansprüche des Käufers insbesondere mögliche Gewährleistungs- und Garantieansprüche gegenüber dem Händler oder Ansprüche aus Produkthaftung werden durch diese Garantie nicht berührt.

    Durch Eigentumswechsel werden die Garantieverpflichtungen nicht berührt.

    Schadensersatzansprüche des Garantienehmers, die sich aus diesem Garantievertrag und dessen Durchführung gegen einen HYMER-Händler ergeben könnten, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Händlers oder auf Verletzung einer Kardinalspflicht.

    5. Die Garantiefrist beginnt mit der Auslieferung des Fahrzeuges an den Käufer, spätestens jedoch mit der Erstzulassung. Sie endet vorzeitig, wenn am Fahrzeug Totalschaden entsteht oder seine Gebrauchsfähigkeit aus anderen Gründen entfällt.

    Arbeiten am Fahrzeug, die aufgrund dieses Garantievertrages erbracht werden, verlängern die Garantiezeit nicht.

    6. Die Ansprüche auf Beseitigung einer Undichtigkeit verjähren 6 Monate nach Entdeckung der Undichtigkeit oder der auf diese Undichtigkeit hindeutende Feuchtigkeit, spätestens mit Ablauf der Garantiezeit.

    * nicht für alle Fahrzeugtypen und nicht für alle Länder gültig.
Das bedeutet doch im Klartext:
  • Die Garantie ist – im Gegensatz zur (gesetzlich vorgeschriebenen) Sachmängelhaftung (bisher: Gewährleistung) – immer eine freiwillige Leistung des Garantiegebers, sie ist im Regelfall an bestimmte Auflagen gebunden.
  • Die Garantie ist gewissermaßen eine Versicherung. Im Falle der Dichtigkeitsgarantie eine Versicherung gegen Feuchtigkeitsschäden. Der weitere Versicherungsschutz bleibt nur dann erhalten, wenn die (kostenpflichtige) Dichtigkeitsprüfung fristgemäß bei einem autorisierten Händler durchgeführt und im Garantieheft auch quittiert wurde.
  • Die Dichtigkeitsgarantie endet
    • 6 Jahre nach Erstzulassung,
    • spätestens nach einer Laufleistung von 100.000 km
  • Im Rahmen der Dichtigkeitsgarantie werden nur die Undichtigkeiten kostenlos beseitigt, nicht aber mögliche Folgeschäden der Undichtigkeit. Das würde bedeuten, dass durch Feuchtigkeit entstandene Schäden an Möbeln oder andere fest mit dem Fahrzeug verbundenen Bauteilen nicht im Rahmen der Dichtigkeitsgarantie behoben werden können.
    Ich stelle mir gerade vor, wie eine derartige auf Reisemobile mit Holzfachwerk und Styropor-Isolierung anzuwenden wäre. Die Undichtigkeit würde natürlich kostenlos behoben werden, und die Reparatur für das vergammelte Holzfachwerk müsste der Eigentümer :evil: teuer bezahlen! Ist das logisch? :roll:
  • Die Ansprüche aus der Dichtigkeitsgarantie richten sich zunächst an den Verkäufer des Fahrzeugs, also den HYMER-Handelspartner.
Wie seht Ihr dieses Thema? Sehr viel nüchterner?
Welche Erfahrungen habt Ihr bisher mit der Dichtigkeitsgarantie gemacht?

Gruß Johann
Grüße aus Ladenburg als der ältesten Stadt rechts des Rheins,
Johann
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Franjo
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Re: Dichtigkeitsgarantie

Beitrag von Franjo »

So ist das wohl!
Da die Leistung freiwillig ist, legt Hymer die Bedingungen fest.
Immer noch besser als nix.
Gruß Franjo
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Garfield
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Re: Dichtigkeitsgarantie

Beitrag von Garfield »

Johann hat geschrieben:Die Garantie ist – im Gegensatz zur (gesetzlich vorgeschriebenen) Sachmängelhaftung (bisher: Gewährleistung) – immer eine freiwillige Leistung des Garantiegebers, sie ist im Regelfall an bestimmte Auflagen gebunden.
Es handelt sich um eine freiwillige, zusätzliche Leistung, die der "Leistungsnehmer" nicht in Anspruch nehmen muss, wenn er nicht möchte. Diese Leistung kann der Leistungsgeber nach seinen Vorstellungen mit Auflagen verbinden, in diesem Falle mit der jährlichen, kostenpflichtigen Dichtigkeitsprüfung. Ich muss mal schauen, ob in der Werbung an der Anpreisung für "6 Jahre Dichtigkeitsgarantie" ein Sternchen und irgendwo eine Erklärung ist. Wer die zusätzliche Leistung nicht in Anspruch nehmen möchte braucht nicht zur Dichtigkeitsprüfung.

btw.: in den ersten 24 Monaten greift die gesetzliche Gewährleistung. Hier braucht man sich nicht auf die Dichtigkeitsgarantie mit seinen Einschränkungen abwimmeln lassen. Die Zusatzleistung kann nicht die gesetzlichen Bestimmungen aushebeln.
Johann hat geschrieben:Die Dichtigkeitsgarantie endet ...6 Jahre nach Erstzulassung,
Wenn ich das jetzt richtig interpretiere, kannst du auch nach 6 jahren und 5 Monaten und 28 Tagen die Dichtigkeitsprüfung nachholen lassen... dann müssten etwaige Arbeiten in diesem Rahmen noch unter die Garnatie fallen? Muss ich mir in einer stillen Stunde noch mal formaljuristisch durch den Kopf gehen lassen.
Johann hat geschrieben:Ich stelle mir gerade vor, wie eine derartige auf Reisemobile mit Holzfachwerk und Styropor-Isolierung anzuwenden wäre. Die Undichtigkeit würde natürlich kostenlos behoben werden, und die Reparatur für das vergammelte Holzfachwerk müsste der Eigentümer :evil: teuer bezahlen! Ist das logisch? :roll:
Wie schön, dass unser Fahrzeug kein Holzrahmen hat - aber die Möbel...
Johann hat geschrieben:Die Ansprüche aus der Dichtigkeitsgarantie richten sich zunächst an den Verkäufer des Fahrzeugs, also den HYMER-Handelspartner.
Jo - der kassiert auch für die Prüfung - muss es aber in Form von Versicherungsleistung an Hymer weiterleiten, bekommt anschließend aber auch Ersatz bei Arbeiten. Ist doch auch eine schöne Kundenbindung ;-)
Johann hat geschrieben:Welche Erfahrungen habt Ihr bisher mit der Dichtigkeitsgarantie gemacht?
Toi-Toi-Toi, noch keine. Aber die Schwiegereltern. "Kommentarlos" ein Seitenfenster "dicht gemacht". Zur Zufriedenheit - keine weiteren Schäden...
Viele Grüße, Peter
:mrgreen: Ein Reisemobil braucht zwei Jahre, bis es erwachsen ist. Direkt anschließend beginnen nahtlos die Alterskrankheiten. ;-)
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Johann
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Re: Dichtigkeitsgarantie

Beitrag von Johann »

Hallo Peter,
das ist nach meiner Beurteilung so zu sehen:
Garfield hat geschrieben:...Wenn ich das jetzt richtig interpretiere, kannst du auch nach 6 jahren und 5 Monaten und 28 Tagen die Dichtigkeitsprüfung nachholen lassen... dann müssten etwaige Arbeiten in diesem Rahmen noch unter die Garnatie fallen? Muss ich mir in einer stillen Stunde noch mal formaljuristisch durch den Kopf gehen lassen...
Angenommen, es tritt ein Feuchtigkeitschaden unmittelbar vor Ablauf der 6 Jahre ein, und ich habe in den letzten 17 (!) Monate keine Dichtigkeitsprüfung durchführen lassen, dann tritt die Dichtigkeitsgarantie nicht ein. Es sei denn, ich würde umgehend - also innerhalb der Karenzfrist - die Prüfung nachholen. Dieser Zeitpunkt kann - wie Du richtig schreibst - auch nach Ablauf der 6-Jahresfrist liegen, maximal 1 Tag vor Ende der 6½ Jahre nach Erstzulassung. Aber der zu regulierende Schaden muss vor Ablauf der 6 Jahre (und 100.000 km) eingetreten und spätestens 14 Tage nach Auftreten dem Hymer-Handelspartner gemeldet sein.

Eine schwierige Materie mit einigen Haken und Ösen :shock:

Gruß Johann
Grüße aus Ladenburg als der ältesten Stadt rechts des Rheins,
Johann
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dieterrudi
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Re: Dichtigkeitsgarantie

Beitrag von dieterrudi »

Johann hat geschrieben:.....Welche Erfahrungen habt Ihr bisher mit der Dichtigkeitsgarantie gemacht?.....
Servus Johann,
ich habe bisher gute Erfahrungen mit der Hymer-Feuchtigkeitsgarantie bei 2 HMB 544 Bj 95 und Bj 02 in der Garantiezeit gemacht.
Meine Beanstandungen, wie maßiver Feuchtigkeitseinbruch am Beifahrerfenster und von Hymer angeordnete Sonderreperaturen von Klappendichtungen wurden in der 5-jährigen bzw. 6-jährigen Garantiezeit zu meiner vollen Zufriedenheit erledigt (schnelle Terminvereinbarung).

Plötzliche Feuchtigkeitsprobs kurz nach Ende der Garantiezeit werden nur gegen Bares erledigt, Kullanzbeteiligung von Hymer ist sehr schwierig zu erreichen und dauert! :twisted:

Habe gerade so einen Fall wieder: Wassereinbruch in der Dachhaube. 6 Jahre-Dichtigkeitsgarantie war Ende Nov. 08 zuende, im Oktober 09 festgestellte fehlerhafte Abdichtung der Haubenmechanik war ein Produktionsfehler. :?:

Mein erster Fall war ähnlich: bei der freiwilligen Feuchtigkeitsuntersuchung im 6 Jahr (Modell 96 = 5 Jahre F-Garantie) wurde ein faustgroßer Holzbodenschaden unter der Toilette entdeckt und auf meine Kosten gut und teuer repariert.
Meine Argumente, daß der Wasserschaden schon Jahre früher eingetreten (also noch in der F-Garantiezeit) sein muß, wurde vom Werk nicht akzeptiert (abgeschmettert vom "Telefon-Wadlbeißer" Dienst: Garantie vorbei - nix gibts!). :shock:
Nach einem Jahr Verhandlung mit dem Händler erfolgte eine Hymer-Kullanzbeteiligung mithilfe meines damaligen Händlers.

Bei dem jetztigen Fall hilft mir der Verkäufer und der Händler nicht, beide gibt es seit 2 Jahren nicht mehr!

Was kann ich nun tun um eine Hymer-Kullanzbeteiligung zu erreichen?

Die Rechnung habe ich mit Protest gezahlt und denke nun seit einigen Tagen nach, wie ich die Kullanzansprüche am Besten angehe - vielleicht mit einem Fachanwalt sprechen?
Kosten/Nutzenverhältnis prüfen!

In diesem Zusammenhang wurde mir auch erklärt, daß es bei Garantie- und -Kullanzarbeiten ohne Bezahlung, keinerlei Gewährleistungsansprüche gibt!!! (Teil deffekt oder fehlerhaft auf Kullanz kostenlos eingebaut, wieder deffekt -> kein Gewährleistungsanspruch möglich, nur ZahleMannundLöhne - also bares auf die Kralle, wenn wieder repariert wird! :roll:

Die Erhaltung unseres Schätzchens wird mit den Jahren immer teuer - so wies bei uns Menschen auch aussieht! :P
Servus Dieter und Traudl aus Nürnberg
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Humor ist die Medizin, die am wenigsten kostet und am sichersten hilft.
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Johann
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Re: Dichtigkeitsgarantie

Beitrag von Johann »

Hallo Dieter,
besten Dank für Deine klaren und offenen Worte.

Zu Deiner Frage einer möglichen Kulanz kann ich Dir aus eigener Berufserfahrung (Gewährleistung, Garantie und Kulanz zählten jahrelang zu meinem Aufgabengebiet) mitteilen, dass Kulanz nicht einklagbar ist. Sie ist immer eine freiwillige Leistung des Herstellers oder des Verkäufers!

Nachdem - wie Du schreibst - Dein damaliger Verkäufer (also der Hymer-Handelspartner) nicht mehr existiert (wirklich nicht, oder ist nur der Verkäufer fahnenflüchtig?), ist dort nichts mehr zu holen. - Wenn Du sehr gute Argumente :-) hast, könntest Du beim Hersteller sehr höflich anfragen, ob und wie der Hersteller Dir helfen könnte. Wenn Du diesbezüglich Unterstützung :idea: brauchst, schreib mir eine PN und beschreibe umfassend die Problematik.

Deiner abschliessende Bemerkung, dass bei fehlerhaft durchgeführten Garantie- oder Kulanzarbeiten ohne Kostenbeteiligung des Eigners die gesetzliche Sachmängelhaftung nicht greift, kann ich nicht glauben. Hast Du das schriftlich oder hat Dir jemand das in Unkenntnis der Gesetzeslage so mitgeteilt? - Auch in diesem Fall darfst Du mir eine PN schreiben, wenn es Tatsachen gibt. - Übrigens hast Du auch mal hier nachgesehen: http://www.wohnmobilrecht.de

Gruß Johann
Grüße aus Ladenburg als der ältesten Stadt rechts des Rheins,
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dieterrudi
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Re: Dichtigkeitsgarantie

Beitrag von dieterrudi »

Servus Johann,
Johann hat geschrieben:.......Dein damaliger Verkäufer (also der Hymer-Handelspartner) nicht mehr existiert (wirklich nicht, oder ist nur der Verkäufer fahnenflüchtig?), ist dort nichts mehr zu holen......
Der Hymer-Händlerbetrieb existiert seit 2 Jahren nicht mehr.
Der Hymer-Verkäufer meines jetzigen HMB544 ist vor einem Jahr leider verstorben. :cry:


Zum meinen Feuchtigkeitsschäden, kurz nach Garantieablauf:
der erste Fall 2001(Feuchtigkeitsschaden unter Toilette im 6 Jahr) wurde mit Beratung von U. Daehn (rantaplan) zum Erfolg gebracht.
Herr Daehn scheint schon 2001 bei Hymer in Waldsee einen gewichtigen Namen gehabt zu haben obwohl er nur beratend für mich tätig war. Allein meine Erwähnung des Fachanwaltes brachte die Angelegenheit nach mehr als einem Jahr mit Unterstützung des Händlers endlich zum Erfolg.

Beim jetztigen Fall scheint sich die Situation zu klären:
es wurde eine sehr aufwändige, kostenintensive und aus meiner Sicht hervorragende Arbeit in Sulzemoos an der Haubenhalterung am Womo-Dach durchgeführt und nun ist die Dachhaube auch bei Starkregen der vergangenen Tage vollkommen Dicht.
Ich korrigiere meine Meinung von Gestern und spreche wirkliches Lob an das Werkstatt-Team bei Hymer-Sulzemoos aus. Ich habe mir die Reperaturarbeit heute genauer angesehen (und endlich ohne Regen auch vom Dach aus!).
Gestern hat es in Nürnberg ca. 70l/qm in 12 Stunden geregnet - das war ein hervorragender Test! :lol:
Ich habe jetzt nur den Materialeinsatz bezahlt (ca. 190 €) und das finde angemessen.

Johann hat geschrieben:....Deiner abschliessende Bemerkung, dass bei fehlerhaft durchgeführten Garantie- oder Kulanzarbeiten ohne Kostenbeteiligung des Eigners die gesetzliche Sachmängelhaftung nicht greift, kann ich nicht glauben. Hast Du das schriftlich oder hat Dir jemand das in Unkenntnis der Gesetzeslage so mitgeteilt?...
Ich werde bei Gelegenheit U. Daehn tel. kontaktieren, ob das so richtig ist. :?:
Mir blieb da schon wirklich die Luft weg, als ich Zweifel an der richtigen Diagnose/Reperaturarbeit/Kostenbeteiligung anmeldete und dann so eine mündl. Auskunft vor Zeugen bekam.
Die waren sich Ihrer Aussage sehr sicher!
Servus Dieter und Traudl aus Nürnberg
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Re: Dichtigkeitsgarantie

Beitrag von Johann »

Hallo Dieter,
bei RA Ulrich Dähn bist Du in besten Händen, dann kennst Du ja auch seine Homepage.
Viel Erfolg!

Gruß Johann
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Johann
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Re: Dichtigkeitsgarantie

Beitrag von Johann »

Hallo zusammen,
die bisherigen Reaktionen lassen mich ahnen :idea: , dass so mancher Hymereigner die kostenpflichtige Versicherung - Dichtigkeitsgarantie - möglicherweise nicht in Anspruch nimmt und sich diese Ausgaben spart.
Das ist ja auch nicht verpflichtend. Dann schützt in den ersten beiden Jahren natürlich nur die gesetzliche Sachmängelhaftung und die Eigenvorsorge zum raschen Erkennen möglicher Problemstellen. Hierbei denke ich unwillkürlich an den Artikel von RA Ulrich Dähn unter http://www.wohnmobilrecht.de/0000009c7a ... 95205.html mit der Überschrift: Feuchtigkeit: Wer viel misst, misst Mist!!
In diesem Zusammenhang meine Frage an Eigner relativ neuer Hymer: Lasst Ihr regelmässig die Dichtigkeitsprüfung (in einer autorisierten Werkstatt)durchführen?

Gruß Johann
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Re: Dichtigkeitsgarantie

Beitrag von Mobilfred »

Johann hat geschrieben:
Wie seht Ihr dieses Thema? Sehr viel nüchterner?
Welche Erfahrungen habt Ihr bisher mit der Dichtigkeitsgarantie gemacht?


Hallo Johann,

also ich habe mich entschieden, dieses Lotteriespiel (spiele ich sonst niemals) mit der "selbstbezahlten, freiwilligen, gunstabhängigen quasie-Garantie" mitzuspielen.
Gründe dafür:
Ich kenne meinen Händler gut und wir arbeiten prima zusammen. Daher will ich nicht den letzten Funken Glück aufs Spiel setzen, dass der Konzern, auch auf Hinblick guter Zusammenarbeit mit diesem Händler, nicht doch mal einen Schaden regulieren könnte. Der Mensch braucht manchmal Illusionen.

Wenn ich im umgekehrten Fall, von vorn herein nicht die Messungen machen lasse, habe ich es im Schadensfall schwerer, weil ich der Idiot bin, der die Möglichkeit einer Kulanz verspielt hat. Umgekehrt kann ich die Wut auf Hymer projezieren.

5 x 70 Euro auf 5 Jahre verteilt, sind gemessen an der Gesamtinvestition noch einigermaßen tragbar. Das spare ich durch Nichtspielen beim Lotto wieder ein! :lol:

Ich hatte mit dem alten Womo (Bürstner) schon einmal eine gute Erfahrung im Zusammenhang mit der Dichtigkeitsgarantie. Die leckende Dachluke wurde schon einmal neu eingeklebt. In wie weit das auf die heutige Situation der noch fortschreitenden Wirschaftskrise und den damit verbundenen unternehmerischen Anpassungen übertragbar ist, wage ich nicht zu denken. Aber es hat mich wohl geprägt.

MfG Mobilfred
Zuletzt geändert von Mobilfred am 08.11.2009, 01:54, insgesamt 1-mal geändert.
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Garfield
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Re: Dichtigkeitsgarantie

Beitrag von Garfield »

Johann hat geschrieben:Lasst Ihr regelmässig die Dichtigkeitsprüfung (in einer autorisierten Werkstatt)durchführen?
Hallo Johann, ich sage ein klares JA.
Es ist doch eigentlich wie mit dem ADAC - keiner will ihn wirklich brauchen - aber wenn: Dann ist er da. Das ist eben mit allen Versicherungen. Warum schließen die Leute eine Vollkaskoversicherung ab? Niemand will sie wirklich einmal bemühen...
...und wie schon vorher von anderen gesagt: die 70 Euro... sind zwar 70 Euro, aber dafür muss meine Frau eben einmal mehr kochen. Oder andersherum: wir legen jeden Monat einen entsprechenden Betrag an die Seite (tut so gar nicht weh) und haben dann nicht die große Überraschung bei der Inspektion (Hymer, Dichtigkeit, Fahrgestell) bei der Versicherung oder bei der Steuer.
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Re: Dichtigkeitsgarantie

Beitrag von Franjo »

Johann hat geschrieben:Lasst Ihr regelmässig die Dichtigkeitsprüfung (in einer autorisierten Werkstatt)durchführen?
Aber selbstverständlich und auch dann, wenn die Dichtigkeitsgarantie nicht mehr greift.
Dann ist es für mich immer wichtig, dass das Mobil dicht ist und seinen Wert behält.
Ich verstehe sowieso die Leute nicht, die sich für 50 - 100.000 Euro ein Mobil kaufen und anschließend an der nötigen Wartung sparen.
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Re: Dichtigkeitsgarantie

Beitrag von KudlWackerl »

Bei mir steht im September die nächste kostenpflichtige Dichtheitsprufung an.

Bin am überlegen, ob ich nicht lieber das
Geld in ein schönes Abendessen mit meiner Frau investiere...

Was meint ihr? Macht es nach 3 dichten Jahren noch Sinn?

Grüße, Alf
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Re: Dichtigkeitsgarantie

Beitrag von mpetrus »

Da du eh alles selber reparierst, geh mit der Frau essen.
Was soll denn jetzt noch undicht werden, du hast deine Dachluken, Tür doch schon gerichtet.
Der Aufbau wird sich wohl nicht mehr "bewegen" und undicht werden.

Ich mach auch keine Prüfung, zumal bei der Hitze finden die sowieso keine Feuchtigkeit bei der Prüfung und nur für den "Versicherungsschutz" brauch ich keine "Pseudoprüfung".
Grüße Michael
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Re: Dichtigkeitsgarantie

Beitrag von KudlWackerl »

Michael, du hast recht... Ich lass es jetzt.

Danke für deinen Zuspruch und bis Ende Oktober. ;-)

Bin dann erst mal in Norwegen.
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