Parkverbot für Wohnmobile

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Johann
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Parkverbot für Wohnmobile

Beitrag von Johann »

Hallo zusammen,
es wurde die Frage gestellt, wo Wohnmobile (Reisemobile) geparkt werden dürfen.
Erste und immer gültige Aussage: Immer dort, wo es nicht ausdrücklich verboten ist (Straßenverkehrsrecht).
Darüber hinaus ist es gut, einmal http://www.wohnmobilrecht.de/ zu konsultieren. Das habe ich gemacht, weil ich das Rad :idea: nicht neu erfinden muss :!:
RA Ulrich Dähn hat sich in seinem Beitrag "Parkverbot für Wohnmobile" unter http://www.wohnmobilrecht.de/0000019b74 ... d3e0b.html so geäußert:
Parkverbot für Wohnmobile
PARKEN MIT DEM WOHNMOBIL

Sind Parkplätze mit diesem Schild Z 314 beschildert, so darf dort nicht entgegen einem Zusatzschild geparkt werden, welches unter diesem Parkplatzschild angebracht ist. Zugelassen wird also dann nur das Parken für diejenigen Fahrzeuge, die auf dem Zusatzschild abgebildet sind. Alle anderen Fahrzeuge dürfen dort nicht parken. So steht es ausdrücklich in § 12 III 8 e der Straßenverkehrsordnung. Außerdem heißt es in den Erläuterungen zum Zeichen 314 (Parkplatzschild), dass durch ein Zusatzschild die Parkerlaubnis beschränkt sein kann, insbesondere nach Fahrzeugarten.

Zeichen 314 - Parkplatz
Bild

Findet man also ein solches Zusatzschild mit einem Wohnwagen oder Wohnmobilsymbol darunter, weißes Schild mit schwarzen Symbolen, ist das Parken für diese Fahrzeuge auf dem Parkplatz zulässig. PKW dürfen dort nicht parken.

Zusatzzeichen 1048-17 (Nur Wohnmobile)
Bild

Findet man unter dem blauen Parkplatzschild Z 314 ein PKW-Symbol, so ist dementsprechend das Parken für Wohnmobile (und z.B. LKW und andere Fahrzeugtypen) verboten und nur das Parken für die abgebildeten PKW erlaubt. Wenn ein Fahrzeug als „Sonderfahrzeug Wohnmobil“ zugelassen ist, spielt es auch keine Rolle, ob das Wohnmobil über oder unter 2,8 t zulässiges Gesamtgewicht hat. Ein als „Sonderfahrzeug Wohnmobil“ zugelassenes Fahrzeug ist also auch dann kein Pkw, wenn es weniger als 2,8 t zugelassenes Gesamtgewicht hat.

Zusatzzeichen 1048-10 (Nur Pkw)
Bild

Am häufigsten dürfte das P-Schild in Verbindung mit einem Rollstuhlfahrer-Symbol aufgestellt sein, mit dem man den Behindertenparkplatz ausweist. Dort dürfen dann eben nur Behinderte mit entsprechendem Ausweis parken, alle anderen Verkehrsteilnehmer sind ausgeschlossen von dieser Parkerlaubnis.

Ob die Straßenverkehrsbehörde eine Einschränkung der Parkerlaubnis auf diesen Flächen für bestimmte Fahrzeugtypen vorschreibt oder nicht, ist zunächst deren Ermessen. Hierfür sprechen gemeindliche Aspekte, die die dortigen Volksvertreter nach bestem Wissen und Gewissen zu entscheiden haben und dabei vielleicht auch die Interessen der Gemeinde eigenen Campingplätze berücksichtigen mögen. Gegen eine solche „Allgemeinverfügung“ (und eine verkehrsrechtliche Regelung ist ein Verwaltungsakt in Form der „Allgemeinverfügung“) kann man zwar Widerspruch einlegen, müsste dann aber vor dem Verwaltungsgericht Klage erheben, um die Beseitigung dieses Schildes zu erreichen, bis man schließlich irgendwann auf diesem Parkplatz mit dem Wohnmobil auch parken darf. Oder man lässt sich in das zuständige Parlament wählen und betreibt die Änderung der Anordnung. Solange das Schild aber dort steht, wird man sich danach zu richten haben.

Zusatzzeichen 1048-12 (Nur Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse)
Bild

Dieses Ergebnis ergibt sich letztlich auch aus Sinn und Zweck einer entsprechenden Anordnung. Das Zusatzschild „Parken nur für PKW“ wird in der Regel dort aufgestellt werden, wo man übermäßigen „Campingtourismus“ mit allen Folgeerscheinungen befürchtet und dies an entsprechender Stelle gerade nicht wünscht. Insofern macht es dann überhaupt keinen Unterschied, ob dort ein 9-Meter-Wohnmobil mit 10 t oder ein kleines Van ähnliches Wohnmobil, welches ohne die typische Wohnmobilausstattung sonst noch als Pkw anzusehen wäre, steht. Da hilft auch die neuerdings diskutierte Gleichstellung der Besteuerung von Wohnmobilen nach Pkw-Tarifen nicht weiter, weil diese Regelungen eine ganz andere Zielrichtung haben.

Wir verhindern selbst durch vorbildliches Verhalten solche Einschränkungen. Schwarze Schafe sollte man gezielt ansprechen, um so der gemeinsamen Sache zu dienen. Die aktuelle Schließung des Stellplatzes beim VW-Werk in Hannover sollte Mahnung genug sein.

© RA Ulrich Dähn, Bad Hersfeld, Seilerweg 10
Gruß Johann
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Johann
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Johann
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Re: Parkverbot für Wohnmobile

Beitrag von Johann »

Hallo Jan,
Deine Frage ...
schienbein hat geschrieben:danke johann , habe aber trotzdem noch eine spezielle frage bzgl. parken an autobahnraststätten :roll: . also auf pkw-parkstreifen oder auf denen für lkw ( wenn nicht reisemobile , was ja selten vorkommt , gesondert ausgewiesen sind ) :?: wie ich dich einschätze ,weißt du das ;-) :!: darum danke schon mal im voraus
... hatte ich noch nicht ganz beantwortet. Also an der Autobahn (Parkplätze, Raststätten) will man uns nur selten haben. Ich hatte in dieser Angelegenheit vor einigen Jahren einen längeren Schriftwechsel mit dem Verkehrsministerium Baden-Württemberg. Dort war man aber der Ansicht, dass genügend Parkplätze für Wohnmobile vorhanden sind. Sprich: Mit Zeichen 314 beschildert, dort darf ja jeder parken.
Auf Autobhn-Parkplätzen erlaube ich mir, auch mal auf reinen Pkw-Plätzen zu parken (max. 1/2 Stunde zur Erholung). Bisher wurde das toleriert, denn mein Parken war ja verboten.

Gruß Johann
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schienbein
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Re: Parkverbot für Wohnmobile

Beitrag von schienbein »

Johann hat geschrieben:Hallo Jan,
Deine Frage ...
schienbein hat geschrieben:danke johann , habe aber trotzdem noch eine spezielle frage bzgl. parken an autobahnraststätten :roll: . also auf pkw-parkstreifen oder auf denen für lkw ( wenn nicht reisemobile , was ja selten vorkommt , gesondert ausgewiesen sind ) :?: wie ich dich einschätze ,weißt du das ;-) :!: darum danke schon mal im voraus
... hatte ich noch nicht ganz beantwortet. Also an der Autobahn (Parkplätze, Raststätten) will man uns nur selten haben. Ich hatte in dieser Angelegenheit vor einigen Jahren einen längeren Schriftwechsel mit dem Verkehrsministerium Baden-Württemberg. Dort war man aber der Ansicht, dass genügend Parkplätze für Wohnmobile vorhanden sind. Sprich: Mit Zeichen 314 beschildert, dort darf ja jeder parken.
Auf Autobhn-Parkplätzen erlaube ich mir, auch mal auf reinen Pkw-Plätzen zu parken (max. 1/2 Stunde zur Erholung). Bisher wurde das toleriert, denn mein Parken war ja verboten.

Gruß Johann
hallo johann , danke noch mal für deine präzisen ausführungen ! exakt , das war mein problem im bezug auf parken ; wir machen also diesbezüglich weiter wie bisher ;-) .
Fröhliche Grüße schienbein
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Johann
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Re: Parkverbot für Wohnmobile

Beitrag von Johann »

Hallo Jan,
ich muss an einer Stelle noch etwas deutlicher werden:
  • Bild
    Bild
Dieses Zeichen bedeutet ja: Parkplatz nur Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse.
  • Mit meinem B 524 (MJ 2006) darf ich auf einem so ausgeschilderten Parkplatz korrekterweise nicht parken, weil mein Mobil ein zulässiges Gesamtgewicht von 3.500 kg hat.
  • Wenn ich meinen B 524 auflasten lassen würde (3.900 kg geht dank Maxi-Fahrgestell problemlos), dann dürfte ich den oben genannten Parkplatz ansteuern. Obwohl das Mobil opisch und technisch unverändert ist.
Aber ich würde mir andere Nachteile :evil: mit der Auflasterei einhandeln, deshalb bleibe ich bei meinem 3,5-Tonner :!:

Gruß Johann
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schienbein
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Re: Parkverbot für Wohnmobile

Beitrag von schienbein »

hallo johann , noch haariger wird die angelegenheit wenn an den langen parkstreifen an autobahnraststätten dieses schild steht . [quote="]

Bild
Bild[/lis [/quote]
und an den anderen kleineren parkbuchten das zeichen 314 + zusatzzeichen 1048 - 10 :roll: :lol: :!: und natürlich auf dem gesamten rastplatz kein zeichen 314 ohne zusatz :evil: :!:
Fröhliche Grüße schienbein
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Johann
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Re: Parkverbot für Wohnmobile

Beitrag von Johann »

Hallo Jan
so ist es - rein rechtlich :cool: gesehen :!:
Dennoch habe ich es immer wieder irgendwie geschafft, nicht 72 Stunden an einem Stück :oops: ohne irgendeine Pause fahren zu müssen :!: Hoffentlich hat mich mein Freund und Helfer dabei nicht erwischt :!:

Gruß Johann
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Re: Parkverbot für Wohnmobile

Beitrag von schienbein »

.... ja johann , man wurschtelt sich da schon irgentwie durch :lol: , aber es ist ja doch mal ganz interessant das wissen und die meinung anderer abzufragen :-)
Fröhliche Grüße schienbein
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Re: Parkverbot für Wohnmobile

Beitrag von wju »

Hallo,
diese Methode der Ausgrenzung von Wohnmobilfahrern breitet sich immer weiter aus. Vor einigen Jahren habe ich mal bei den bayrischen Behörden nachgefragt wo man als Womofahrer die allseits empfohlenen Fahrpausen bei längeren Fahrten einlegen solle. Als Antwort bekam ich die lapidare Auskunft , dass ich doch nur die Autobahn verlassen müsse um dann in einem der umliegenden Orte eine Pause zu machen.
Dazu mal eine Frage an die Spezialisten. Ist das Ganze nicht als Diskriminierung einer Minderheit zu sehen? Man hat zwar die gleichen Pflichten und Belastungen wie andere Verkehrsteilnehmer, wird aber gezielt und ohne nachvollziehbare Gründe benachteiligt.
Gruß
Wolfgang
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Re: Parkverbot für Wohnmobile

Beitrag von schienbein »

wju hat geschrieben:Hallo,
diese Methode der Ausgrenzung von Wohnmobilfahrern breitet sich immer weiter aus.
hallo wolfgang , ich finde nicht, daß sich die ausgrenzung mehr ausbreitet. das war schon immer so ; ich meine die lage für uns reisemobilisten hat sich hier in deutschland in den letzten 20 jahren erheblich verbessert ! z.b. stellplätze , da leben wir doch schon hier wie im paradies !

Man hat zwar die gleichen Pflichten und Belastungen wie andere Verkehrsteilnehmer, wird aber gezielt und ohne nachvollziehbare Gründe benachteiligt.
stimmt :evil: :!: :!: :!: ....aber wir werden uns da schon weiterhin durchwurschteln :lol: :lol: :lol: :!: p.s. gar nicht so einfach mit den zitaten :roll: ;-)
Fröhliche Grüße schienbein
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Johann
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Re: Parkverbot für Wohnmobile

Beitrag von Johann »

Hallo Wolfgang,
ich fürchte, dass das alles ein System hat :evil:
wju hat geschrieben:Hallo,
diese Methode der Ausgrenzung von Wohnmobilfahrern breitet sich immer weiter aus. Vor einigen Jahren habe ich mal bei den bayrischen Behörden nachgefragt wo man als Womofahrer die allseits empfohlenen Fahrpausen bei längeren Fahrten einlegen solle. Als Antwort bekam ich die lapidare Auskunft , dass ich doch nur die Autobahn verlassen müsse um dann in einem der umliegenden Orte eine Pause zu machen.
Dazu mal eine Frage an die Spezialisten. Ist das Ganze nicht als Diskriminierung einer Minderheit zu sehen? Man hat zwar die gleichen Pflichten und Belastungen wie andere Verkehrsteilnehmer, wird aber gezielt und ohne nachvollziehbare Gründe benachteiligt.
Das Ergebnis meines längeren Schriftverkehrs mit dem Verkehrsministerium des Landes Baden-Württemberg ist, dass an Autobahnen und Schnellstraßen für Reisemobile genügend Parkplätze zur Verfügung stehen.
Soweit - so gut, oder auch nicht :!: Ich komme jetzt zu diesen Ergebnissen:
  • 00.400.000 Wohnmobile sind in Deutschland zugelassen
  • 40.000.000 Pkws mit deutscher Zulassung - also etwa 100 mal soviel
  • 00.075.000 Omnibusse sind hier zugelassen
  • 02.300.000 in Deutschland zugelassene Lkw (ohne Zugmaschinen)
Und jetzt fasse ich zusammen:
  • Für alle Kraftfahrzeuge werden Kraftfahrzeugsteuern entrichtet. Damit haben alle Verkehrsteilnehmer gleichermaßen das Recht, die (öffentlichen) Straßen und Plätze zu nutzen. Auch Reisemobilfahrer :!:
  • Reisemobile werden überwiegend als Freizeitfahrzeuge benutzt, manche nennen unsere Hotels auf Rädern auch Lust- oder Spaßfahrzeuge :-)
  • Lkws werden überwiegend gewerblich genutzt. Dabei wird vielfach ein öffentliches Interesse unterstellt.
  • Lkw-Fahrer müssen ihre gesetzlich vorgeschriebenen Lenk- und Ruhepausen einhalten (tun sie aber nicht immer). Eigentlich sollten auch Reisemobilfahrer :idea: Ruhepausen einlegen, das dient nämlich der Sicherheit :!:
  • Lkw-Fahrern ist es - ganz offensichtlich - nicht zuzumuten, abseits der Autobahn einen Parkplatz anzusteuern, weil sie damit ja Zeit verlieren würden. Und es werden immer wieder Stimmen laut, die deutlich mehr Parkplätze (an Raststätten) für Lkws fordern, auch weil Lkws selten eine eigene Toilette :evil: an Bord haben. Das ist nämlich ein großes Problem :!:
  • Bei Wohnmobilen besteht dieses öffentliche Interesse offensichtlich nicht :!: Wir haben ja Zeit und können bequem Umwege zu einem abseits gelegenen Parkplatz (inkl. Suchverkehr) in Kauf nehmen :-?
  • Pkw-Fahrer haben unbestritten eine relativ starke Lobby - u.a. im ADAC (mit rund 16.000.000 Mitgliedern)
  • Wohnmobilfahrer haben so gut wie keine Interessenvertretung :cry: Zumindest keine, die sich intensiv der vielfältigen Lobbyarbeiten annimmt und die bei den Entscheidungsträgern auch gehört und wahrgenommen wird.
  • Auch CIVD (Herstellerverband) und DCHV (Händlerverband) stehen (weitgehend) schweigend :cry: abseits, anstatt hier unterstützend einzuwirken.
Du siehst Wolfgang, alle sind gleich :!: Aber einige sind ganz einfach noch gleicher :idea:
Ich habe zwar gute Lösungsvorschläge, kann sie aber leider nicht im Alleingang umsetzen.

Gruß Johann
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Re: Parkverbot für Wohnmobile

Beitrag von Inge »

Zum Glück kennt sich die Polizei auch nicht so genau aus. Ich habe bei der Polizei mal angerufen und gefragt, ob ich mit meinem Hymer 540 hier bei uns in der Stadt parken darf. Die mussten erstmal selber nachschaue und kamen zu dem Ergebnis, dass ich meinen 2,8t auch dort parken darf, wo das P- Schild mit dem PKW- Zusatz steht. Wenn die´s schon nicht richtig wissen.... :shock:
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Johann
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Re: Parkverbot für Wohnmobile

Beitrag von Johann »

Hallo Ingo,
in diesem Fall ist nicht vorrangig das zul. Gesamtgewicht maßgebend, sondern ganz einfach die Art der Zulassung:
Wenn Dein Hymer als Pkw zugelassen ist, dann darfst Du dort parken. Wenn er als Wohnmobil zugelassen ist, natürlich nicht. Die StVO und StVZO sind da ganz eindeutig :!:

Gruß Johann
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Re: Parkverbot für Wohnmobile

Beitrag von Wilfried.M »

Hallo Freunde,
wo wir noch die Eintragung " LKW "hatten, gab es keine Probleme mit der Eindeutigkeit des Parkens.
Nun, seit in unseren Briefen " Sonstige " " Wohnmobile steht, hat der Gesetzgeber den zweiten Schritt vor dem ersten gemacht.
Ergo, er hat für Benennung " sonstige " keinen, oder zu wenig Platz für den ruhenden Verkehr geschaffen.
Ist eigentlich einleuchtent, erst das Steuereinkommen anheben und vieleicht kommt noch eine Lösung, zudem diese Lösung nicht im Aufgabenbereich der Finanzämter liegt.

Aber die Nennung " Sonstige " ist keine Nennung " Lkw ", keine " Buss und keine PKW, also suche ich mit den Platz dort aus.
Wenn mich einer regulieren will, stelle ich das Problem der " sonstige " im guten Glauben, daß ich auch bei anderen Zusatzzeichen parken kann, da meine Nennung nicht aufgeführt ist.
Stelln mor uns mal jans dumm
Gruß
Wilfried
Grüße aus dem Norden
Wilfried , mit Hymer 544 / 2,5 TD aus 94 / 95 PS
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