Nachrüstung mit Partikelfiltern auch 2010 gefördert
- H@ns
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Nachrüstung mit Partikelfiltern auch 2010 gefördert
Hallo,
für uns Womo Besitzer vielleicht auch interessant:
Pressemitteiung Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Nr. 362/09 Berlin, 16.12.2009
Die Bundesregierung will die Nachrüstung von Diesel-Pkw mit Partikelfiltern auch im nächsten Jahr fördern. Das ist im Haushaltsentwurf für 2010 vorgesehen. Darüber hinaus soll die Förderung auch auf leichte Nutzfahrzeuge erweitert werden. Die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit Filtern trägt dazu bei, dass der gesundheitsschädliche Partikelausstoß gesenkt und die Luftqualität insbesondere in den Innenstädten verbessert wird. Mit dem Einbau von Partikelfiltern wird auch die menschliche Gesundheit besser geschützt.
Das Förderprogramm für das nächste Jahr kann erst nach Verkündung des Haushaltsgesetzes 2010 starten. Das Bundesumweltministerium strebt an, dass dann rückwirkend auch Nachrüstungen gefördert werden, die bereits von Beginn des neuen Jahres an vorgenommen wurden.
Im Rahmen des laufenden Förderprogramms wird die Nachrüstung mit einem Partikelfilter mit 330 Euro direkt bezuschusst. Im Rahmen dieses Programms können nur Nachrüstungen berücksichtigt werden, die bis zum 31. Dezember 2009 erfolgen. Entscheidend ist dabei der Zeitpunkt der Nachrüstung, die Förderanträge selbst können anschließend noch bis zum 15. Februar 2010 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.
Immer mehr Fahrerinnen und -fahrer eines Diesel-Pkw entscheiden sich für die Nachrüstung ihres Autos mit einem Partikelfilter: Wurden von Anfang bis Mitte 2009 noch weniger als 6000 Pkw pro Monat nachgerüstet, so hat sich diese Zahl nach der Umstellung der Förderung auf einen direkten Zuschuss ab dem 1. August dieses Jahres fast vervierfacht und steigt weiter. Nachgerüstete Diesel-Pkw erhalten eine günstigere Umweltplakette und können, je nach Plakette und Ausgestaltung der Umweltzone, auch weiterhin in die bereits in vielen Städten eingerichteten Umweltzonen einfahren.
Weitere Informationen unter http://www.bafa.de [http://www.bafa.de], Förderanträge können unter http://www.pmsf.bafa.de [http://www.pmsf.bafa.de] gestellt werden. Unter 030-346465480 ist eine Hotline eingerichtet.
Nr. 362/09 Berlin, 16.12.2009
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Pressemitteiung Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Nr. 362/09 Berlin, 16.12.2009
Die Bundesregierung will die Nachrüstung von Diesel-Pkw mit Partikelfiltern auch im nächsten Jahr fördern. Das ist im Haushaltsentwurf für 2010 vorgesehen. Darüber hinaus soll die Förderung auch auf leichte Nutzfahrzeuge erweitert werden. Die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit Filtern trägt dazu bei, dass der gesundheitsschädliche Partikelausstoß gesenkt und die Luftqualität insbesondere in den Innenstädten verbessert wird. Mit dem Einbau von Partikelfiltern wird auch die menschliche Gesundheit besser geschützt.
Das Förderprogramm für das nächste Jahr kann erst nach Verkündung des Haushaltsgesetzes 2010 starten. Das Bundesumweltministerium strebt an, dass dann rückwirkend auch Nachrüstungen gefördert werden, die bereits von Beginn des neuen Jahres an vorgenommen wurden.
Im Rahmen des laufenden Förderprogramms wird die Nachrüstung mit einem Partikelfilter mit 330 Euro direkt bezuschusst. Im Rahmen dieses Programms können nur Nachrüstungen berücksichtigt werden, die bis zum 31. Dezember 2009 erfolgen. Entscheidend ist dabei der Zeitpunkt der Nachrüstung, die Förderanträge selbst können anschließend noch bis zum 15. Februar 2010 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.
Immer mehr Fahrerinnen und -fahrer eines Diesel-Pkw entscheiden sich für die Nachrüstung ihres Autos mit einem Partikelfilter: Wurden von Anfang bis Mitte 2009 noch weniger als 6000 Pkw pro Monat nachgerüstet, so hat sich diese Zahl nach der Umstellung der Förderung auf einen direkten Zuschuss ab dem 1. August dieses Jahres fast vervierfacht und steigt weiter. Nachgerüstete Diesel-Pkw erhalten eine günstigere Umweltplakette und können, je nach Plakette und Ausgestaltung der Umweltzone, auch weiterhin in die bereits in vielen Städten eingerichteten Umweltzonen einfahren.
Weitere Informationen unter http://www.bafa.de [http://www.bafa.de], Förderanträge können unter http://www.pmsf.bafa.de [http://www.pmsf.bafa.de] gestellt werden. Unter 030-346465480 ist eine Hotline eingerichtet.
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Viele Grüße
Hans
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- Johann
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Re: Nachrüstung mit Partikelfiltern auch 2010 gefördert
Hallo Hans,
danke für diese Information
Ich bin seeeeehr skeptisch, dass künftig - im Gegensatz zu früheren Erklärungen der Bundesregierung - auch Reisemobileigner davon profitieren sollen. Aber ich werde mal nachfragen. Ich habe ja bereits nachrüsten lassen, Du auch
Gruß Johann
danke für diese Information
Ich bin seeeeehr skeptisch, dass künftig - im Gegensatz zu früheren Erklärungen der Bundesregierung - auch Reisemobileigner davon profitieren sollen. Aber ich werde mal nachfragen. Ich habe ja bereits nachrüsten lassen, Du auch
Gruß Johann
Grüße aus Ladenburg als der ältesten Stadt rechts des Rheins,
Johann
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- H@ns
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Re: Nachrüstung mit Partikelfiltern auch 2010 gefördert
Hallo Johann,
ja, ich fahre bereis "grün", meide aber - wenn immer es geht - diese "hirnverbrannten Städte", die unsere anderen Womo Freunde nicht haben wollen.
Wir geben unser Geld lieber in Orten aus, die uns "Willkommen" heißen
ja, ich fahre bereis "grün", meide aber - wenn immer es geht - diese "hirnverbrannten Städte", die unsere anderen Womo Freunde nicht haben wollen.
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Viele Grüße
Hans
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Re: Nachrüstung mit Partikelfiltern auch 2010 gefördert
Besser: ...die ALLE "Willkommen" heißen...H@ns hat geschrieben:Wir geben unser Geld lieber in Orten aus, die uns "Willkommen" heißen
Viele Grüße, Peter
Ein Reisemobil braucht zwei Jahre, bis es erwachsen ist. Direkt anschließend beginnen nahtlos die Alterskrankheiten.
Ein Reisemobil braucht zwei Jahre, bis es erwachsen ist. Direkt anschließend beginnen nahtlos die Alterskrankheiten.
- H@ns
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Re: Nachrüstung mit Partikelfiltern auch 2010 gefördert
Hallo Peter,
so war es selbstverständlich auch gemeint
so war es selbstverständlich auch gemeint
Viele Grüße
Hans
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Re: Nachrüstung mit Partikelfiltern auch 2010 gefördert
Hallo liebe Freunde,
zum Problem mit der Umweltsperrung strenge ichg jetzt mit meinem Rechtsanwalt eine Klage an.
Begründung in Kurzform:
Mein Fahrzeug ist auf allen Straßen von Deutschland zugelassen,
der TÜV bestätigt diese Straßenzulassung alle zwei Jahre,
- Warum wird mein errungenes Recht der Zulassung eingeschränkt ?
zumal es für meinen Motor keinen Partikelfilter gibt. ( Auskunft von FIAT )
Gruß
Wilfried
zum Problem mit der Umweltsperrung strenge ichg jetzt mit meinem Rechtsanwalt eine Klage an.
Begründung in Kurzform:
Mein Fahrzeug ist auf allen Straßen von Deutschland zugelassen,
der TÜV bestätigt diese Straßenzulassung alle zwei Jahre,
- Warum wird mein errungenes Recht der Zulassung eingeschränkt ?
zumal es für meinen Motor keinen Partikelfilter gibt. ( Auskunft von FIAT )
Gruß
Wilfried
Grüße aus dem Norden
Wilfried , mit Hymer 544 / 2,5 TD aus 94 / 95 PS
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- Johann
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Re: Nachrüstung mit Partikelfiltern auch 2010 gefördert
Hallo Wilfried,
zur Frage einer möglichen Klage:
zur Frage einer möglichen Klage:
- DerCIVD hatte im vergangenen Jahr (2008) große Anstrengungen unternommen, eine Klage gegen die Umweltzonen zu initiieren. Letztlich hatte der CIVD erkennen müssen, dass angesichts der (nun) intensiven Bemühungen der Industrie zur Filteranpassung auch für Reisemobile eine Klage ins Leere laufen würde. Der erste Ansatzpunkt waren natürlich die Umweltzonen, die für viele Halter von älteren Mobilen einen enteignungsgleichen Eingriff gemäß Artikel 14 GG darstellen. Sie kommen für die Eigner einer drastischen Reduktion des Gebrauchswertes ihrer Reisemobile gleich.
- Heute (Ende 2009) gibt es eine große Zahl von Partikelfilter auch für viele ältere Wohnmobile, die Euro II oder I entsprechen. Pirelli hat mit dem Feelpure™ System ein relativ großes Spektrum abgedeckt. Mit diesem - zugegeben recht aufwändigen - System müsste auch Dein B 544 eine grüne Plakette erhalten können.
Wenn Du mir Deinen Kfz-Schein kopierst und per PN zuleitest, würde ich den Fall gerne prüfen.
Grüße aus Ladenburg als der ältesten Stadt rechts des Rheins,
Johann
Johann
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Re: Nachrüstung mit Partikelfiltern auch 2010 gefördert
Lieber Johann,
Dank für Dein Angebot, welches ich aber schon versucht habe und es kein Ergebnis gab.
Nach der Verordnung ist eine Aufbesserung der "S" Klasse nur auf " Gelb " möglich,.
Dieses Jahr 2010, hat der Gesetzzgeber alle S 1 - Fahrzeuge auf " Null " zurückgestuft.
Auch die Auskunft vom TÜV,.... es gibt keine Möglichkeit.
Es geht mir nicht nur allein so, es gibt tausende Fahrzeuge welche so ungleich behandelt werden.
Ich sehe auch bald nicht mehr ein, daß ich nur der Umwelt zuliebe mein Fahrzeug teuer aufmotzen soll, um daß einer verrückten Idee, der Plakette nachjage, wo doch wissenschaftliche Arbeiten belegen,daß der Feinstaub am geringsten von den Dieselfahrzeugen kommt.
Gruß und Dank
Wilfried
Dank für Dein Angebot, welches ich aber schon versucht habe und es kein Ergebnis gab.
Nach der Verordnung ist eine Aufbesserung der "S" Klasse nur auf " Gelb " möglich,.
Dieses Jahr 2010, hat der Gesetzzgeber alle S 1 - Fahrzeuge auf " Null " zurückgestuft.
Auch die Auskunft vom TÜV,.... es gibt keine Möglichkeit.
Es geht mir nicht nur allein so, es gibt tausende Fahrzeuge welche so ungleich behandelt werden.
Ich sehe auch bald nicht mehr ein, daß ich nur der Umwelt zuliebe mein Fahrzeug teuer aufmotzen soll, um daß einer verrückten Idee, der Plakette nachjage, wo doch wissenschaftliche Arbeiten belegen,daß der Feinstaub am geringsten von den Dieselfahrzeugen kommt.
Gruß und Dank
Wilfried
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- Johann
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Re: Nachrüstung mit Partikelfiltern auch 2010 gefördert
Lieber Wilfried,
eine gelbe Plakette ist keine vernünftige Lösung, allenfalls für die Zwischenzeit. Grün muss natürlich her
Du hast natürlich Recht, dass immer noch viele Reisemobile zugelassen sind, für die es keine Partikelfilter gibt und vermutlich auch nicht geben wird Für die Hersteller von Filtern ist es immer eine kaufmännische Entscheidung, sich zu engagieren oder auch nicht. Pirelli hatte im vergangenen Jahr - auch angestossen von FIAT - die Chance gesehen, mit überschaubaren Mitteln den (bereits entwickelten) Filter auch bei vielen Fiat Ducato zu adaptieren. Wie man sieht, durchaus mit Erfolg.
Ich war, wenn Du Dich erinnerst, seinerzeit auch am Pirelli-System interessiert, bin dann aber im Hinblick auf das vermutete höhere Schadenspotential beim geschlossenen System hin zum offenen System ausgewichen. Und fahre seit einiger Zeit Grün
Wir sind uns sicherlich einig, dass die deutsche Lösung mit den Umweltzonen keine wirkliche Problemlösung darstellt. Hier hat der Gesetzgeber gravierende Fehler gemacht. Vor allem hat die EU nur eine EU-Richtlinie erlassen. Hier die wesentlichen Unterschiede:
Gruß Johann
eine gelbe Plakette ist keine vernünftige Lösung, allenfalls für die Zwischenzeit. Grün muss natürlich her
Du hast natürlich Recht, dass immer noch viele Reisemobile zugelassen sind, für die es keine Partikelfilter gibt und vermutlich auch nicht geben wird Für die Hersteller von Filtern ist es immer eine kaufmännische Entscheidung, sich zu engagieren oder auch nicht. Pirelli hatte im vergangenen Jahr - auch angestossen von FIAT - die Chance gesehen, mit überschaubaren Mitteln den (bereits entwickelten) Filter auch bei vielen Fiat Ducato zu adaptieren. Wie man sieht, durchaus mit Erfolg.
Ich war, wenn Du Dich erinnerst, seinerzeit auch am Pirelli-System interessiert, bin dann aber im Hinblick auf das vermutete höhere Schadenspotential beim geschlossenen System hin zum offenen System ausgewichen. Und fahre seit einiger Zeit Grün
Wir sind uns sicherlich einig, dass die deutsche Lösung mit den Umweltzonen keine wirkliche Problemlösung darstellt. Hier hat der Gesetzgeber gravierende Fehler gemacht. Vor allem hat die EU nur eine EU-Richtlinie erlassen. Hier die wesentlichen Unterschiede:
- EU-Verordnung gegeben hätte. EU-Verordnungen gelten unionsweit unmittelbar, sind in allen Teilen verbindlich und stehen über nationalem Recht.
- EU-Richtlinien müssen von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden, ihre Ziele sind verbindlich.
Gruß Johann
Grüße aus Ladenburg als der ältesten Stadt rechts des Rheins,
Johann
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Re: Nachrüstung mit Partikelfiltern auch 2010 gefördert
Lieber Johann,
lang anhaltender Beifall
stehende Ovationen.
achtbare Grüße
Wilfried
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stehende Ovationen.
achtbare Grüße
Wilfried
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Wilfried , mit Hymer 544 / 2,5 TD aus 94 / 95 PS
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Re: Nachrüstung mit Partikelfiltern auch 2010 gefördert
Lieber Wilfried, lieber Johann,
ich finde Engagement gegen Ungerechtigkeiten immer bewundernswert - Hut ab.
Aber ich wünsche mir, daß eure Aktivitäten nicht "nach hinten" losgehen und im Endergebnis vielleicht die Umweltzonen vergrößert werden oder gar auf ganz Europa ausgeweitet werden. Ich traue den EU-Politikern solche Verschlimmbesserung durchaus zu.
Die einzige Änderung an den Umweltzonen, die ich für dringlich halte, ist die generelle Sondergenehmigung für WoMo-Eigner (um der Enteignung entgegenzuwirken), die in einer U-Zone leben.
Ansonsten befahre ich Städte grundsätzlich ungern mit dem WoMo, zur Besichtigung benutze ich lieber Fahrrad oder ÖPNV; und über den vermeintlichen Wertverlust ohne DPF oder die alternativ hohen Kosten für die Nachrüstung will ich mir keine unnötig schlechten Gedanken machen, sie könnten mir nur die Freude an meiner Reiselust dämpfen.
Ich wünsche euch einen angenehmen (rutschfreien) Jahreswechsel !
ich finde Engagement gegen Ungerechtigkeiten immer bewundernswert - Hut ab.
Aber ich wünsche mir, daß eure Aktivitäten nicht "nach hinten" losgehen und im Endergebnis vielleicht die Umweltzonen vergrößert werden oder gar auf ganz Europa ausgeweitet werden. Ich traue den EU-Politikern solche Verschlimmbesserung durchaus zu.
Die einzige Änderung an den Umweltzonen, die ich für dringlich halte, ist die generelle Sondergenehmigung für WoMo-Eigner (um der Enteignung entgegenzuwirken), die in einer U-Zone leben.
Ansonsten befahre ich Städte grundsätzlich ungern mit dem WoMo, zur Besichtigung benutze ich lieber Fahrrad oder ÖPNV; und über den vermeintlichen Wertverlust ohne DPF oder die alternativ hohen Kosten für die Nachrüstung will ich mir keine unnötig schlechten Gedanken machen, sie könnten mir nur die Freude an meiner Reiselust dämpfen.
Ich wünsche euch einen angenehmen (rutschfreien) Jahreswechsel !
Gruß aus Niedersachsen
Umwege erweitern die Ortskenntnis. (Kurt Tucholsky)
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- Johann
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Re: Nachrüstung mit Partikelfiltern auch 2010 gefördert
Lieber Wilfried,
danke für die Blumen
Gruß Johann
@novice, sei unbesorgt, ich werde nicht aus lauter Lust und Tollerei den Bogen überspannen. Ich weiß: Wer arbeitet, macht Fehler. Wer viel arbeitet, macht viele Fehler. Und wer nichts arbeitet, ist eine faule Sau
danke für die Blumen
Im Laufe meiner langjährigen und ehrenamtlichen RU-Tätigkeit hatte ich viele Themenfelder rund um das Reisemobil bearbeitet. Im Ergebnis hatte ich sehr viele Informationen, Kenntnisse und auch Kontakte gewonnen, die meiner Ansicht nach jetzt nicht einfach brach liegen sollten. Ich halte es vielmehr für sinnvoll , dieses Wissen - soweit angebracht - weiter zu vermitteln. Dafür ist dieses Forum doch prädestiniert.Wilfried.M hat geschrieben:Lieber Johann,
lang anhaltender Beifall
stehende Ovationen.
achtbare Grüße
Wilfried
Gruß Johann
@novice, sei unbesorgt, ich werde nicht aus lauter Lust und Tollerei den Bogen überspannen. Ich weiß: Wer arbeitet, macht Fehler. Wer viel arbeitet, macht viele Fehler. Und wer nichts arbeitet, ist eine faule Sau
Grüße aus Ladenburg als der ältesten Stadt rechts des Rheins,
Johann
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Re: Nachrüstung mit Partikelfiltern auch 2010 gefördert
Hallo Hans - und alle weiteren Interessenten,
ich habe soeben Deine Spur vom 18.12.2009 aufgenommen.
Dennoch habe ich von einigen Fällen gelesen, in denen Wohnmobil-Halter dennoch die 330 € kassieren konnten. Ob die BaFa oder die Finanzämter noch dahinter kommen und die Förderprämie wieder zurückholen, bleibt abzuwarten.
Gruß Johann
ich habe soeben Deine Spur vom 18.12.2009 aufgenommen.
Dabei habe ich diese Informationen finden können:H@ns hat geschrieben:Hallo,
für uns Womo Besitzer vielleicht auch interessant:
Pressemitteiung Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Nr. 362/09 Berlin, 16.12.2009...
http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsf ... index.html
Partikelminderungssysteme
Die gemeinsame Richtlinie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zur Förderung des nachträglichen Einbaus von Partikelminderungssystemen bei Personenkraftwagen mit Selbstzündungsmotor wurde am 31. Juli 2009 im Bundesanzeiger Nummer 112 veröffentlicht. Die Richtlinie steht auch auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zur Verfügung. Im Zusammenhang mit Ihrer Antragstellung sind insbesondere die nachfolgend aufgeführten Punkte zu beachten.
Informationen zur Antragstellung
Für die Antragstellung steht Ihnen auf der Internetseite des BAFA unter http://www.pmsf.bafa.de eine Antragsmaske zur Verfügung. In dieser Antragsmaske können Sie die erforderlichen Eintragungen vornehmen und die Daten an das BAFA übermitteln. Anschließend müssen Sie das Antragsformular ausdrucken, unterschreiben und zusammen mit einer Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) an das BAFA senden.
Bei Fahrzeugen, die abweichend vom Verkehrsrecht nach dem Kraftfahrzeugsteuerrecht als Pkw besteuert werden (z. B. bestimmte schwere Geländewagen und Pick-Ups, Büro- und Konferenzmobile sowie kleinere Wohnmobile), ist zusätzlich eine Kopie des letzten Steuerbescheids beizufügen.
Bei Unternehmen ist zusätzlich noch die „De-minimis“-Erklärung einzureichen.
Der Antrag gilt nur dann als vollständig, wenn alle Antragsfelder ausgefüllt sind und dem ausgedruckten und unterschriebenen Antragsformular die geforderten Anlagen (in der Regel eine Kopie der Zulassungsbescheinigung) beigefügt sind. Darüber hinaus brauchen Sie keine weiteren Dokumente einreichen.
Für das elektronische Antragsverfahren erhalten Sie zunächst eine automatische Eingangsbestätigung auf ihrem Bildschirm. Wegen des hohen Schutzes Ihrer persönlichen Daten erhalten Sie keine gesonderte Bestätigungs-E-Mail.
Eine Auszahlung des Zuschusses ist nur möglich, wenn auch das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular beim BAFA bis einschließlich 15. Februar 2010 vorliegt.
Die Inanspruchnahme des Zuschusses ist ausgeschlossen, wenn Ihnen für das Fahrzeug eine Steuerbefreiung nach § 3c Kraftfahrzeugsteuergesetz gewährt wird oder gewährt wurde.
Entscheidend für die Förderung ist der im Zeitraum 1. August 2009 bis einschließlich 31. Dezember 2009 nachgewiesene Einbau eines Partikelminderungssystems.
Für den Nachweis der Zulassung des Fahrzeugs auf den Antragsteller / die Antragstellerin und der technischen Verbesserung durch den nachträglichen Einbau eines Partikelminderungssystems in der Zeit vom 1. August 2009 bis zum 31. Dezember 2009 ist die Vorlage einer Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) erforderlich.
Die Erstzulassung des Fahrzeugs muss bis zum 31. Dezember 2006 erfolgt sein.
Nach Prüfung der vollständig eingereichten Unterlagen erfolgt die Auszahlung an Sie.
Die Zuwendungsbescheide werden in der Reihenfolge des vollständigen Eingangs der Antragsunterlagen beim BAFA erteilt.
Die eingereichten Unterlagen werden nicht zurückgeschickt. Sie werden vernichtet.
Zu bestimmten speziellen Fragestellungen finden Sie Antworten auf der Internetseite des BAFA unter der Rubrik Fragen und Antworten.
Ansprechpartner
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 433
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: +49 (0)30 346465480
Daraus folgt, dass die meisten Reisemobile - eben weil sie nicht unter die Pkw-Besteuerung gem. § 2 Abs. 2b Kraftfahrzeugsteuergesetz fallen - nicht von der Förderung profitieren können. Das ist leider sohttp://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsf ... index.html
Fragen und Antworten
Fragen zum Fahrzeug
Fragen zum Verfahren
- Welche Fahrzeuge können gefördert werden?
- Sind Kleinbusse förderfähige Fahrzeuge im Sinne der Richtlinie?
- Sind auch Wohnmobile in die Förderung einbezogen?
Ja, wenn sie kraftfahrzeugsteuerrechtlich als Pkw anerkannt sind. Das trifft zu, wenn sie nicht unter den § 2 Abs. 2b Kraftfahrzeugsteuergesetz fallen. Die hubraumbezogene Bemessung der Kraftfahrzeugsteuer – wie für jeden anderen Pkw – weist darauf hin. Dies ist durch Vorlage des letzten Steuerbescheides nachzuweisen.
Nein, wenn sie zur Klasse M zählen, als Fahrzeug mit besonderer Zweckbestimmung zugelassen sind und nach § 2 Abs. 2b Kraftfahrzeugsteuergesetz nicht als Pkw gelten. Gleiches gilt analog für alte Wohnmobile, in deren Fahrzeugschein als Bezeichnung „Sonder Kfz Wohnmobil“ steht. Die gewichtsbezogene Bemessung der Kraftfahrzeugsteuer weist darauf hin.- Welche Pkw sind nicht förderfähig?
- Was gilt als nachträglicher Einbau?
- Mein Fahrzeug hat zwei getrennte Abgasanlagen und benötigt den Einbau von zwei Partikelfiltern. Kann ich den Zuschuss dann auch zweimal erhalten?
Allgemeine Fragen
Dennoch habe ich von einigen Fällen gelesen, in denen Wohnmobil-Halter dennoch die 330 € kassieren konnten. Ob die BaFa oder die Finanzämter noch dahinter kommen und die Förderprämie wieder zurückholen, bleibt abzuwarten.
Gruß Johann
Grüße aus Ladenburg als der ältesten Stadt rechts des Rheins,
Johann
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Re: Nachrüstung mit Partikelfiltern auch 2010 gefördert
Hallo zusammen,
wer die Nachrichten interessiert verfolgt hat, weiß, dass nunmehr auch Reisemobile/Wohnmobile bei Nachrüstung von Partikelfiltern auch in die Förderung einbezogen worden sind. Ich füge hier die BMU-Pressemitteilung vom 05.05.2010 ein:
Was bedeutet das im Einzelnen? Dazu sollte unbedingt die Richtlinie des BMVBS vom 06.05.2010 (veröffentlicht am 12.05.2010 im Bundesanzeiger Nummer 72) konsultiert werden (http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsf ... index.html). Hier die Einzelheiten:
Gruß Johann
wer die Nachrichten interessiert verfolgt hat, weiß, dass nunmehr auch Reisemobile/Wohnmobile bei Nachrüstung von Partikelfiltern auch in die Förderung einbezogen worden sind. Ich füge hier die BMU-Pressemitteilung vom 05.05.2010 ein:
Nachzulesen im Original unter http://www.bmu.de/pressemitteilungen/ak ... /45978.phpNr. 061/10
Berlin, 05.05.2010
Förderung von Dieselpartikelfiltern geht weiter
330 Euro vom Staat - erstmals auch für Nutzfahrzeuge
Das Programm zur Förderung der Nachrüstung von Diesel-Pkw mit Partikelfiltern wird auch im Jahr 2010 fortgeführt. Die Bundesregierung hat sich auf die Fördermodalitäten verständigt. Diesel-Fahrerinnen und Fahrer erhalten auch in diesem Jahr 330 Euro, wenn sie ihren Pkw mit einem Filter nachrüsten. Erstmals wird in diesem Jahr auch die Nachrüstung von leichten Nutzfahrzeugen gefördert.
Alle, die ihren Diesel-Pkw in diesem Jahr bereits nachgerüstet haben, erhalten die Förderung rückwirkend. Dazu gehören nun auch Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen. Vorraussetzung ist unter anderem: Die Fahrzeuge wurden vor dem 1. Januar 2007 erstmals zugelassen.
Neu beim Förderprogramm 2010 ist, dass erstmals auch Partikelfilternachrüstungen von leichten Nutzfahrzeugen mit 330 Euro bezuschusst werden können. Gefördert wird die Nachrüstung von Nutzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen, wie sie vor allem im innerstädtischen Lieferverkehr und dem Handwerk genutzt werden. Denn gerade diese sind in den Innenstädten am häufigsten unterwegs und tragen damit zur Feinstaubbelastung in Städten bei. Um die Förderung zu erhalten, müssen Nutzfahrzeuge vor dem 17. Dezember 2009 erstmals zugelassen worden sein und die Nachrüstung darf erst nach Inkrafttreten der Förderrichtlinie erfolgen.
Die Förderrichtlinie mit allen Fördervoraussetzungen wird Mitte Mai im Bundesanzeiger veröffentlicht und einen Tag nach Veröffentlichung in Kraft treten. Der Förderbetrag von 330 Euro wird als Zuschuss gewährt. Förderanträge können ab 1. Juni 2010 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) online gestellt werden. Aktuelle Informationen hierzu werden in Kürze auf der Seite des BAFA unter www.bafa.de sowie auf der Seite des Bundesumweltministeriums unter www.bmu.de/partikelfilter bereit gestellt.
Was bedeutet das im Einzelnen? Dazu sollte unbedingt die Richtlinie des BMVBS vom 06.05.2010 (veröffentlicht am 12.05.2010 im Bundesanzeiger Nummer 72) konsultiert werden (http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsf ... index.html). Hier die Einzelheiten:
Das bedeutet im Klartext, dass alle Wohnmobil-Halter von dieser Förderung profitieren können, wenn ihre Fahrzeuge diese Voraussetzungen erfüllen:Partikelminderungssysteme
Die gemeinsame Richtlinie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zur Förderung des nachträglichen Einbaus von Partikelminderungssystemen bei Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen mit Selbstzündungsmotor (Diesel) vom 6. Mai 2010 wurde am 12. Mai 2010 im Bundesanzeiger Nummer 72 veröffentlicht.
Der Richtlinientext steht auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zur Verfügung.
Gegenstand der Förderung
Förderfähig sind Personenkraftwagen, die in den Zulassungsdokumenten als „Pkw“ oder Fahrzeug der Klasse „M1“ ausgewiesen sind.
Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen und einer besonderen Zweckbestimmung (Wohnmobil, Krankenwagen, Leichenwagen oder rollstuhlgerechtes Fahrzeug) gelten als Pkw im Sinne der Richtlinie.
Das Fahrzeug muss vor dem 01. Januar 2007 erstmalig zugelassen worden sein.
Der Einbau des Filters muss zwischen dem 1. Januar 2010 und dem 31. Dezember 2010 erfolgen.
Förderfähig sind darüber hinaus leichte Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 Tonnen, die in den Zulassungsdokumenten als „Lkw“ oder Fahrzeug der Klasse „N1“ ausgewiesen sind.
Das Fahrzeug muss vor dem 17. Dezember 2009 erstmalig zugelassen worden sein.
Der Einbau des Filters muss zwischen dem 13. Mai 2010 und dem 31. Dezember 2010 erfolgen.
Antragsberechtigung / Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt ist der Fahrzeughalter/die Fahrzeughalterin, auf den/die zum Zeitpunkt der Antragstellung ein förderfähiges Fahrzeug zugelassen ist. Zuwendungsempfänger ist der Antragsteller/die Antragstellerin.
Informationen zur Antragstellung
Auf der Internetseite www.pmsf.bafa.de steht eine Online-Maske zur Antragstellung zur Verfügung. In diese Antragsmaske können Sie die erforderlichen Angaben eintragen und die Daten direkt an das BAFA übermitteln.
Anschließend müssen Sie das Antragsformular ausdrucken, zweimal unterschreiben und zusammen mit einer Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) beim BAFA einreichen.
Unternehmen müssen darüber hinaus die unterschriebene „De-minimis“-Erklärung einreichen.
Die Prüfung der eingereichten Unterlagen erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Antragsunterlagen beim BAFA.
Der Antrag gilt als vollständig, wenn alle Antragsfelder ausgefüllt sind und dem ausgedruckten und unterschriebenen Antragsformular die geforderten Anlagen (in der Regel eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I) beigefügt sind.
Sind die Voraussetzungen für die Förderung erfüllt, wird ein Zuwendungsbescheid erstellt und der Förderbetrag in Höhe von 330 Euro an den Antragsteller /die Antragstellerin ausgezahlt.
Die Antragsunterlagen müssen spätestens bis zum 15. Februar 2011 vollständig beim BAFA eingegangen sein. Andernfalls kann eine Zuwendung nicht gewährt werden.
Die Auszahlung des Zuschusses steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel.
Die eingereichten Unterlagen können nicht zurückgeschickt werden, sondern werden nach der Bearbeitung vernichtet.
Beachten Sie bitte auch die weiteren Informationen zu den Fördervoraussetzungen auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter der Rubrik „Fragen und Antworten“.
Ansprechpartner
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 425
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: +49 30 346 465 480
zum Kontaktformular
Beachten Sie bitte, dass die personellen Kapazitäten voll auf die Antragsbearbeitung konzentriert werden und daher keine schriftlichen Mitteilungen zum Eingang Ihres Antrages oder zum Bearbeitungsstand erfolgen können.
- Erstzulassung vor 01.01.2007
- Zul. Gesamtmasse 3.500 kg
- Zulassung als Fahrzeug der Klasse M1 (Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen und einer besonderen Zweckbestimmung (Wohnmobil ...)
- Nachrüstung Partikelfilter zwischen 01.01. und 31.12.2010
- Antragstellung bis spätestens 15.02.2011 bei BAFA
Gruß Johann
Grüße aus Ladenburg als der ältesten Stadt rechts des Rheins,
Johann
Johann
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- Beiträge: 950
- Registriert: 22.08.2007, 19:47
- Fahrzeug: B-SL 614 auf Fiat, Modelljahr 2007 bis 2012
- spezielles zum Fahrzeug: EZ 10/07 Mod.08, 4,8t, 3L, VA GS-Voll-LF(2.25t)+2x30 Spurvb. HA GS-Zus.-LF (2.65t) +GSM1, AHK+Träger
Re: Nachrüstung mit Partikelfiltern auch 2010 gefördert
Johann,
du hast deinen Beitrag zur Bewältigung unserer Schuldenkrise schon geleistet,
Danke , Jörg
du hast deinen Beitrag zur Bewältigung unserer Schuldenkrise schon geleistet,
Danke , Jörg