Winterreifen-Wirrwarr

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Johann
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Winterreifen-Wirrwarr

Beitrag von Johann »

Hallo zusammen,
das OLG Oldenburg hatte im Juli 2010 festgestellt, dass § 2 Abs. 3 der StVO unkar formuliert und aufgrund dessen vefassungswidrig ist.
Der Gesetzgeber war somit in der Pflicht, deutlich nachzubessern und für Klarheit zu sorgen. Das hat er versucht. Aber offensichtlich ist's beim Versuch geblieben. - Dazu gibt es diesen Artikel:
Bild
Die dort zitierte Richtlinie 2005/11/EG habe ich gelesen. Interessant ist vor allem Artikel 1 :!: :roll:
RICHTLINIE 2005/11/EG DER KOMMISSION
vom 16. Februar 2005
zur Änderung der Richtlinie 92/23/EWG des Rates über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage im Hinblick auf ihre Anpassung an den technischen Fortschritt

………………………

Artikel 1
In Anhang I der Richtlinie 92/23/EWG erhält Nummer 1.3 folgende Fassung:

„1.3 Die Genehmigungsbehörde kann die Labors der Reifenhersteller als zugelassene Prüflabors im Sinne von Artikel 14 Absatz 1 der Richtlinie 70/156/EWG anerkennen.“

Artikel 2
(1) Die Mitgliedstaaten erlassen und veröffentlichen spätestens am 31. Dezember 2005 die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, um dieser Richtlinie nachzukommen.
Sie teilen der Kommission unverzüglich den Wortlaut dieser Rechtsvorschriften mit und fügen eine Entsprechungstabelle dieser Rechtsvorschriften und der vorliegenden Richtlinie bei.
Ich bin gespannt auf das Endergebnis ;-)

Gruß Johann
Grüße aus Ladenburg als der ältesten Stadt rechts des Rheins,
Johann
nordlicht
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Re: Winterreifen-Wirrwarr

Beitrag von nordlicht »

......so lange es in Deutschland Autofahrer gibt, die lieber Gesetzestexte studieren als die Nase ins (Autofahr-)Wetter zu hängen und anschließend ihre Ausrüstung und ihre Fahrweise danach richten, so lange Rechtsanwälte mit der Suche nach Lücken im Text ihr Geld verdienen und so lange der deutsche Autofahrer lieber mehr Zeit in Diskussionen über das Für und Wieder u.a. von Winterreifenpflicht anlegt als in die Auswahl eines vernünftigen Wintereifens - so lange müssen wir uns nicht wundern, wenn an der ersten Autobahnsteigung der Verkehr zum erliegen kommt oder zerschellte Fahrzeuge die Straßen säumen.......

PS: Ich bin SEHR für eine eindeutige Winterreifenregelung - und zwar eine die sogar dem deutschen Autofahrer und seinem Rechtsanwalt genügt :-)

PPS: @ johann...nichts persönliches und nichts für ungut! :!:

Es grüßt

das Nordlicht
"...und die See wird allen neue Hoffnung bringen, so wie der Schlaf die Träume bringt -daheim" (Chr. Columbus)
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Johann
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Re: Winterreifen-Wirrwarr

Beitrag von Johann »

Hallo Nordlicht,
nordlicht hat geschrieben:..Ich bin SEHR für eine eindeutige Winterreifenregelung - und zwar eine die sogar dem deutschen Autofahrer und seinem Rechtsanwalt genügt :-) ...
... ich auch :!: :!: :!:

Gruß Johann
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marbacher
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Re: Winterreifen-Wirrwarr

Beitrag von marbacher »

Hallo Johann und ihr anderen,

mir geht es genauso wie nordlicht, man(n) kann sich nur wundern wenn über dieses Thema soviel geschrieben, diskutiert und befunden wird. Es stellt sich doch auch kein Mensch (hoffentlich) die Frage, ob der bei winterlichen Temperaturen nur mit kurzer Hose und T-Shirt sowie in den Sandalen ausser Haus geht.

Wer an seine Sicherheit und die der anderen verantwortungsbewußt denkt und damit umgeht, für den stellt sich die Frage nach Winterreifen nicht - derjenige weiß was zu tun ist.
Gruß vom marbacher
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Garfield
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Re: Winterreifen-Wirrwarr

Beitrag von Garfield »

Johann hat geschrieben:Das hat er versucht. Aber offensichtlich ist's beim Versuch geblieben.
Ja - irgendwie warte ich nach dieser Meldung und nach dem 15. Oktober auch auf die "Fertigmeldung":
t-online vom 8.10.2010 hat geschrieben: Winterreifenpflicht: die fünf wichtigsten Fragen.
In wenigen Tagen soll für Autofahrer eine Winterreifen-Pflicht in Kraft treten. Die Verkehrsminister von Bund und Ländern beschlossen eine Änderung der Straßenverkehrsordnung. Die bisherigen Regeln hatte ein Gerichtsurteil im Sommer für zu vage und damit für verfassungswidrig erklärt. Wir beantworten die fünf wichtigsten Fragen zum Thema Winterreifen.

Winterreifenpflicht kommt vermutlich schon Mitte Oktober
Der Entwurf für die Neuregelung bei den Winterreifen könne bereits am 15. Oktober in die nächste Sitzung der Länderkammer eingebracht werden, sagte Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer. Stimme diese zu, gelte ab 16. Oktober bei "winterlichen Straßenverhältnissen" die Winterreifen-Verordnung.

Was ist ein Winterreifen?
Der Minister kündigte an, dass bei der neuen Regelung in der Straßenverkehrsordnung genau beschrieben werde, was winterliche Straßenverhältnisse und Winterreifen seien. Bei den Reifen werde sich der Entwurf der Verordnung voraussichtlich an den Bezeichnungen der Hersteller orientieren. Zu den Winterreifen zählt Ramsauer M+S-Reifen sowie Allwetterreifen oder Reifen mit einem Schneesymbol.

ADAC kritisiert Winterreifenpflicht
Kritik kam indes aus Reihen der Automobilverbände. Der ADAC etwa fürchtet durch die Pflicht "unnötige Kosten für viele Autofahrer zum Beispiel in Regionen, wo der Winter mild ist". Der Club verweist außerdem darauf, dass es derzeit "keine technische Definition von Winterreifen" gebe.

ACE begrüßt Winterreifenplan
Der Auto Club Europa (ACE) dagegen hält den Ramsauer-Plan für "grundsätzlich vernünftig" . Er diene "nicht nur der Verkehrssicherheit, sondern auch der Rechtssicherheit", sagte ein Verbandssprecher.
Ich finde die Diskussion sowieso überflüssig. In erster Linie geht es doch nur um die 40 Euro Bußgeld bei falscher Bereifung. Das wollte einer nicht bezahlen. Viel wichtiger ist aber, die erheblich höhere Summe, die eine Versicherung bei falscher Bereifung nicht bezahlt. Und die gehen nicht vom Gesetzestext aus sondern von ihren eigenen Erfahrungen. Gegenüber einer Versicherung hilft die Ausrede nicht, dass der Gesetzestext eigentlich nicht eindeutig ist...
Viele Grüße, Peter
:mrgreen: Ein Reisemobil braucht zwei Jahre, bis es erwachsen ist. Direkt anschließend beginnen nahtlos die Alterskrankheiten. ;-)
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Johann
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Re: Winterreifen-Wirrwarr

Beitrag von Johann »

Hallo Peter,
hier kommt die vorläufige Fertigmeldung. Vorläufig, weil der Beschluss ja erst noch im Bundesgesetzblatt erscheinen muss, um in Kraft treten zu können:
http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Press ... eifen.html

Bundesrat stimmt neuer Straßenverkehrs-Ordnung zu
Ramsauer: Mehr Verkehrs- und Rechtssicherheit im Winter
Erscheinungsdatum 26.11.2010
Laufende Nr. 367/2010

Der Bundesrat hat heute einer von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer vorgelegten Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zugestimmt. Die neue Regelung schreibt vor, bei welchen Wetterverhältnissen nur mit Winterreifen gefahren werden darf. Eine Erhöhung der Bußgelder soll die Einhaltung der Vorschriften garantieren.

Bisher war in § 2 Abs. 3a der StVO lediglich vorgeschrieben, dass die Ausrüstung von Fahrzeugen „an die Wetterverhältnisse anzupassen“ ist. Hierzu zählte insbesondere die „geeignete Bereifung“. Eine Präzisierung dieser Vorschriften war nach einem Beschluss des Oberlandesgerichtes Oldenburg notwendig geworden. Demnach verstieß der vormalige Paragraf gegen das Bestimmtheitsgebot (Artikel 103 Absatz 2 GG). Die Verhängung von Bußgeldern sei deshalb verfassungswidrig.

Ramsauer: „Pünktlich zum Winterbeginn schaffen wir mehr Verkehrs- und Rechtssicherheit. Wir haben den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung mehr Profil gegeben und eine konkrete Winterreifenpflicht eingeführt. Damit wollen wir gefährliche Rutschpartien auf den Straßen verhindern.“

Die Neuregelung soll in den kommenden Tagen im Bundesgesetzblatt verkündet werden und in Kraft treten.

Für Auto- und LKW-Fahrer gilt dann:
  • Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte zählen nach Angaben des Deutschen Wetterdienstes zu den winterlichen Wetterverhältnissen. Bei solchen Wetterverhältnissen kann bei Verwendung von Sommerreifen die Sicherheit des Straßenverkehrs beeinträchtigt werden.
  • Einen festgelegten Zeitraum für eine Winterreifenpflicht (z.B. von Oktober bis April) wird es nicht geben. Die Wetterverhältnisse in Deutschland sind dafür zu unterschiedlich.
  • Die Vorschrift stellt klar, dass ausschließlich das Fahren mit Winterreifen vorgeschrieben ist. Wer sein Fahrzeug bei Schnee und Eis mit Sommerreifen lediglich parkt, muss keine Konsequenzen fürchten.
  • Als Winterreifen gelten alle M+S-Reifen. Auch Ganzjahresreifen fallen darunter.
  • Im Handel erhältliche Winterreifen sind mit einem M+S-Symbol gekennzeichnet, teilweise auch in Verbindung mit dem Bergpiktogramm mit Schneeflocke (Alpine Symbol).
  • M+S-Reifen sind Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem auf Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen.
  • Das Profil der Lauffläche von M+S-Reifen ist im allgemeinen durch größere Profilrillen und / oder Stollen gekennzeichnet. Diese sind durch größere Zwischenräume voneinander getrennt als bei normalen Reifen.
  • Schwere Nutzfahrzeuge (Busse und Lkw der Fahrzeugklassen M2, M3, N2 und N3) müssen auf den Antriebsachsen Winterreifen aufziehen. Hintergrund: Die Reifen an den übrigen Achsen haben aufgrund von erhöhten Naturkautschukanteilen bessere Haftungseigenschaften als PKW-Sommerreifen und sind dadurch grundsätzlich für den Ganzjahreseinsatz geeignet.
  • Land- und Forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge sind von den Vorschriften ausgenommen, da ihre Bereifung aufgrund des grobstolligen Profils bei winterlichen Wetterverhältnissen ausreichend Sicherheit bietet.
Höhere Bußgelder sollen Einhaltung der Vorschriften garantieren
Die Regelsätze für Bußgelder bei Verstößen sollen verdoppelt werden. Das Fahren ohne Winterreifen bei oben genannten Wetterverhältnissen kostet künftig 40 statt bisher 20 Euro. Bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer fallen 80, statt bisher 40 Euro an. Damit ist auch ein Eintrag eines Punktes im Verkehrszentralregister verbunden.

Ramsauer: „Jeder, der im Winter bei Schnee und Matsch mit den falschen Reifen fährt, gefährdet sich und andere. Wir wollen gefährliche Rutschpartien mit schlimmen Folgen verhindern. Die Erhöhung der Bußgelder soll die Einhaltung der Vorschriften garantieren.“

Hohe Akzeptanz
Nach einer aktuellen DEKRA-Umfrage sind neun von zehn deutschen Autofahrern für eine Winterreifenpflicht. 93 Prozent der 1.700 Befragten sprechen sich dafür aus. Nach ihrem derzeitigen Verhalten gefragt, gaben 85 Prozent der Autofahrer an, ab Herbst grundsätzlich mit Winterreifen zu fahren. 11 Prozent der Autofahrer bevorzugen Ganzjahresreifen.
Eine Umfrage der „Bild am Sonntag“ ergab, dass fast neun von zehn Deutschen höhere Bußgelder für Reifensünder begrüßen. 87 Prozent befürworten demnach die Verdoppelung der Bußgelder von 20 auf 40 Euro.

Weiteres europäisches Vorgehen
Parallel zur Einführung der Winterreifenpflicht in der StVO wird auf europäischer Ebene an einer verbindlichen, international einheitlichen Kennzeichnung von Reifen gearbeitet. Mit der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 wurden Anforderungen an Reifen festgelegt. Im Nachgang dazu werden nunmehr Verfahren, Prüfungen und Anforderungen für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen, Bauteilen, selbstständigen technischen Einheiten und Reifen festgelegt. Deutschland setzt sich dabei für Anforderungen an die Reifen ein, die die Verkehrssicherheit und den Umweltschutz gewährleisten.
Gruß Johann
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Johann
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Re: Winterreifen-Wirrwarr

Beitrag von Johann »

Hallo zusammen,
war es eigentlich jedem klar, dass die Winterreifen-Pflicht auch für Motorräder/Motorroller gilt? Die aktuelle StVO lässt daran keinen Zweifel:
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__2.html

§2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
(3a) Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen).
Kraftfahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 gemäß Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 1988 (BGBl. I S. 1793), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 21. April 2009 (BGBl. I S. 872) geändert worden ist, dürfen bei solchen Wetterverhältnissen auch gefahren werden, wenn an den Rädern der Antriebsachsen M+S-Reifen angebracht sind. Satz 1 gilt nicht für Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sowie für Einsatzfahrzeuge der in § 35 Absatz 1 genannten Organisationen, soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S-Reifen verfügbar sind. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.
Der Gesetzgeber spricht hier nur von Kraftfahrzeugen, und die schliessen motorisierte Zweiräder eben mit ein :!: Logisch und zweckmässig ist das schon, aber für den Biker vermutlich eher unpraktisch.

Gruß Johann
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H.Peter
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Re: Winterreifen-Wirrwarr

Beitrag von H.Peter »

Johann hat geschrieben:Hallo zusammen,
war es eigentlich jedem klar, dass die Winterreifen-Pflicht auch für Motorräder/Motorroller gilt? Die aktuelle StVO lässt daran keinen Zweifel:
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__2.html

§2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
(3a) Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen).
Kraftfahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 gemäß Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 1988 (BGBl. I S. 1793), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 21. April 2009 (BGBl. I S. 872) geändert worden ist, dürfen bei solchen Wetterverhältnissen auch gefahren werden, wenn an den Rädern der Antriebsachsen M+S-Reifen angebracht sind. Satz 1 gilt nicht für Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sowie für Einsatzfahrzeuge der in § 35 Absatz 1 genannten Organisationen, soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S-Reifen verfügbar sind. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.
Der Gesetzgeber spricht hier nur von Kraftfahrzeugen, und die schliessen motorisierte Zweiräder eben mit ein :!: Logisch und zweckmässig ist das schon, aber für den Biker vermutlich eher unpraktisch.

Gruß Johann
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Zweiräder gehören zu der EG - Klasse L uns sind somit natürlich von der neuen Winterreifenpflicht nicht betroffen ;-)


Gruß Gerd Peter
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Franjo
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Re: Winterreifen-Wirrwarr

Beitrag von Franjo »

H.Peter hat geschrieben: http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__2.html

§2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
(3a) Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen).
Kraftfahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 gemäß Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 1988 (BGBl. I S. 1793), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 21. April 2009 (BGBl. I S. 872) geändert worden ist, dürfen bei solchen Wetterverhältnissen auch gefahren werden, wenn an den Rädern der Antriebsachsen M+S-Reifen angebracht sind. Satz 1 gilt nicht für Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sowie für Einsatzfahrzeuge der in § 35 Absatz 1 genannten Organisationen, soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S-Reifen verfügbar sind. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.
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Hallo Gerd Peter,

das steht da nicht:
Alle KFZ mit Ausnahme ... müssen, KFZ der Klassen M2, M3, N2 und N3 müssen nur auf den Antriebsachsen........!
Gruß Franjo
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Johann
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Re: Winterreifen-Wirrwarr

Beitrag von Johann »

Hallo Gerd Peter,
Unterstützung kommt von Goodyear Dunlop Tires Germany GmbH - nun ja, die wollen natürlich Reifen verkaufen :-) -, die auf ihrer Homepage unter http://www.warum-winterreifen.de/winter ... /index.php schreiben:
Für wen trifft die Neuregelung zu?
Die Neuregelung der Winterreifenpflicht trifft für alle Auto-, Lkw-, Bus- und Motorradfahrer zu.
Wichtig: Nicht nur bei ihrem eigenen Fahrzeug sollten M+S Reifen montiert sein, auch bei einem Mietwagen sind Sie dafür verantwortlich, dass bei Winterwetter M+S-Reifen aufgezogen sind.
Auch Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen wurden, müssen bei Fahrten in Deutschland die vorgeschriebenen Reifen haben.
Aber Franjo hat schon Recht, die StVO hat nur Kraftfahrzeuge geschrieben. Das schliesst zunächst alle motorisierten Straßenfahrzeuge ein.
Dass der Verkehrsminister dann für schwerere Fahrzeuge (Klassen M2, M3, N2 und N3) zulässt, dass bei diesen nur die Antriebsachsen mit M+S-Reifen versehen werden müssen, ist sachlich nicht nachvollziehbar. Bei denen ist offensichtlich nur ein besserer Vortrieb wichtig, die nicht angetriebenen Vorderräder dürfen - mit Sommerreifen bewährt - gerne rutschen :evil: - Das nenne ich Lobbyarbeit :!:

Gruß Johann
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Re: Winterreifen-Wirrwarr

Beitrag von Waldbauer »

Hallo,
gehört zwar nicht unbedingt in dieses Forum, passt aber zum Thema:
Winterreifen für Motorräder; da bin ich gespannt wie die Reifenindustrie reagiert.

Gruß
Franz
H.Peter
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Re: Winterreifen-Wirrwarr

Beitrag von H.Peter »

Franjo hat geschrieben:
Hallo Gerd Peter,

das steht da nicht:
Alle KFZ mit Ausnahme ... müssen, KFZ der Klassen M2, M3, N2 und N3 müssen nur auf den Antriebsachsen........!

Hallo Franjo,

habe da noch etwas gefunden

http://www.pressrelations.de/new/standa ... m&quelle=0

Da steht nichts von Zweiräder.

Gruß Gerd Peter
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Re: Winterreifen-Wirrwarr

Beitrag von Johann »

Hallo Franz,
dazu gibt es Angebote ...
Waldbauer hat geschrieben:...Winterreifen für Motorräder; da bin ich gespannt wie die Reifenindustrie reagiert....
... von Heidenau. Schau mal unter http://www.reifenwerk-heidenau.de/modul ... yp=16&sv=1 (für Motorroller) und http://www.reifenwerk-heidenau.de/modul ... yp=17&sv=1 (Motorräder) nach. Hier werden Sie geholfen :lol:

Gruß Johann
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Re: Winterreifen-Wirrwarr

Beitrag von Wilfried.M »

Ich sehe das auch so , wie Johann es bezeichnet.
Es ist wirklich nur als Lobbyarbeit anzusehen, denn der Minister hebelt die LKW`s aus.
Mir ist immer noch bekannt, daß auf allen Achsen des Kraftfahrzeuges nur Reifen gleicher Bauart verwendet werden sollen.
Ergo,.....eine Bevorteilung des Transportgewerbes.
Gruß
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raidy
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Re: Winterreifen-Wirrwarr

Beitrag von raidy »

Ich bin für die geeignete Bereifung und somit für die Winterreifenpflicht. Sie hätte allerdings so rechtzeitig kommen müssen, dass die Hersteller überhaupt mit der Produktion nachkommen und Winterreifen nicht zur Mangel- und Spekulationsware werden. Ausserden muss unbedingt ein unabhängiges Prüfzeichen her. So mancher Chinese macht einfach ein M+S Symbol drauf und hat im Winter schlechtere Bremswerte wie ein guter deutscher Sommerreifen. Das kanns dann doch auch nicht sein.
Manchmal könnte ich die Decke hoch gehen, wenn vor mir jemand mit den Sommerreifen rumschlittert und eine rießen Schlange hinter sich herzieht.
Oder kurz gesagt: Winterreifen ja, aber auch in der Qualität von Winterreifen
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