Haftung nach Schlaglochschaden

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Garfield
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Haftung nach Schlaglochschaden

Beitrag von Garfield »

Auf deutschen Straßen hat der Winter deutliche Schäden hinterlassen, zahlreiche Schlaglöcher werden sichtbar. Autofahrer sollten daher besonders aufmerksam und vorausschauend fahren um Schäden an Fahrwerk, Stoßdämpfern, Radaufhängung oder Reifen zu vermeiden. Die Haftungsfrage bei Schlaglochschäden ist häufig strittig. Die "Verkehrssicherungspflicht" der Kommunen und Länder steht gegenüber der Pflicht jeder einzelnen Person, die Geschwindigkeit, wie es die Straßenverkehrsordnung (StVO) in Paragraph 3 vorschreibt, an die Straßenverhältnisse anzupassen.

Verkehrsteilnehmer haben kein Grundrecht auf sichere Straßen! Nach der Straßenverkehrsordnung sind sie selbst in der Pflicht, die Geschwindigkeit an die persönlichen Fähigkeiten und insbesondere an die Straßen- und Verkehrsverhältnisse anzupassen. Das entbindet die Kommunen und Landkreise jedoch nicht gänzlich von der Verantwortung. Sie sind als Verkehrssicherungspflichtige für den verkehrssicheren Zustand der öffentlichen Straßen zuständig. Was dies beinhaltet, ist jedoch nicht genau definiert. Die öffentliche Hand hat wenigstens die Pflicht, vor Schlaglöchern oder anderen Schäden zu warnen und gegebenenfalls Schutzmaßnahmen in Form von Warnschildern oder vorübergehende Geschwindigkeitsbeschränkung zu treffen.

Nicht selten landen Schlagschlochschäden vor Gericht. Daher ist es empfehlenswert, dass Geschädigte sowohl den Straßenzustand, die Beschilderung als auch den Schaden am Fahrzeug mit Fotos dokumentieren. Neben der Information von Polizei ist es ratsam, gegebenenfalls Adressen und Telefonnummern von Zeugen zu notieren. Eine Schadenmeldung sollte das Polizeiprotokoll sowie den Kostenvoranschlag der Werkstatt enthalten und dann bei der zuständigen Behörde (meist Stadt oder Landkreis, ggfs. Land) eingereicht werden.

Schadenersatzurteile fallen sehr unterschiedlich aus – teils pro Autofahrer, teils pro Behörde. In Zwickau hat beispielsweise das Landgericht im vergangenen Jahr einem Autofahrer einen Ersatz des Schadens von rund 2500 Euro zugesprochen. Die Stadt wurde aber nicht zum vollen Schadensersatz verurteilt, der Mann hatte nach Ansicht des Gerichts eine Mitschuld wegen zu schnellem fahren und musste 30 Prozent der angefallenen Werkstattkosten selbst tragen.

Eine Vollkaskoversicherung deckt Schlaglochschäden in der Regel ab, eine Prämienerhöhung muss in Kauf genommen werden muss.
Viele Grüße, Peter
:mrgreen: Ein Reisemobil braucht zwei Jahre, bis es erwachsen ist. Direkt anschließend beginnen nahtlos die Alterskrankheiten. ;-)
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raidy
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Re: Haftung nach Schlaglochschaden

Beitrag von raidy »

Was für einen Autofahrer oder WoMofahrer ärgerlich ist, ist für einen Motorradfahrer wie mich schon lebensgefährlich.
Ich habe überhaupt kein Verständnis dafür, wenn bei ständig steigenden Steuern und Abgaben der Zustand der Straßen immer schlechter wird.
Natürlich können nicht alle Schlaglöcher innerhalb weniger Tagen repariert werden, aber hier in unserer Gegend sind noch nicht einmal alle
Schlaglöcher des Winters 2009/2010 ausgebessert worden. Das ist einfach eine Frechheit.
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marbacher
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Re: Haftung nach Schlaglochschaden

Beitrag von marbacher »

Ich sehe das wie raidy, das allerwenigste was man von den Kommunen (und zwar kurzfristig !) erwarten kann, sind wenigstens Warnschilder die auf die beschädigten Strassenbereiche hinweisen. Und genau daran hapert's sehr oft :!:
Selbstverständlich muß und werde ich meine Fahrweise den Verhältnissen anpassen, das heißt aber nicht das ich in der Dunkelheit nun auf jeder Strasse mit "Schrittgeschwindigkeit" ;-) fahren muß, nur weil sich evtl. Schlaglöcher in der Fahrbahn befinden die ich zu dem Zeitpunkt nicht sehen kann, auf die aber auch kein Schild und nichts hinweist. Wenn in solchen Fällen die Kommunen von Ihrer Verkehrssicherungspflicht freigesprochen werden, kann ich nur den Kopf schütteln.
Gruß vom marbacher
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